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Antrag 09 / Die Einführung von Subventionen für die Atomenergie zu verhindern.

 

Die Nutzung der Atomenergie ist nicht nur gefährlich, sie wird auch nur mit massiven Subventionen am Leben erhalten. So ist der Bau von 2 neuen AKWs in Großbritannien nur durch von der Regierung „garantierte Abnahmepreise“ in der Höhe von 10,6 Cent / kWh (!) über 35 Jahre möglich. Im Vergleich dazu liegt die Förderung für Strom aus großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Österreich derzeit bei 16,59 Cent/kWh – und nach 13 Jahren gibt es nur mehr den Marktpreis (derzeit 4,52 Cent/kWh). In Summe soll also englischer Atomstrom höher gefördert werden als z.B. österr. Strom aus Photovoltaikanlagen.  
Mit einer Petition an die Mitglieder der Europäischen Kommission kämpft die Umweltschutzorganisation Global2000 gegen die geplanten zusätzlichen Subventionen für die Atomenergie. Der Wortlaut der Petition:
Mit dieser Petition appelliere ich an Sie als Mitglied der Europäischen Kommission, die Einführung von Subventionen für die Atomenergie zu verhindern.
Angesprochen ist der Vorschlag der Europäischen Kommission, welcher im Juli 2013 in den Medien breit diskutiert wurde und auf Unglauben und Schock stieß: Für die Errichtung neuer Atomkraftwerke sollen nun im Wege des EU-Beihilferechts Subventionen ermöglicht werden, wie sie bisher nur für die Erneuerbaren Energien (EU Erneuerbaren- Energien- Richtlinie von 2009) vorgesehen waren. Diese Beihilfen dienten der Markteinführung der umweltfreundlichen Energieformen, als diese noch in den Kinderschuhen steckten.
Die nun vorgeschlagenen Leitlinien für die Umwelt-und Energiebeihilfen für den Zeitraum 2014 – 2020 sind die Reaktion auf die Bestrebungen einer kleinen Gruppe von Mitgliedstaaten, die eine sterbende Atomindustrie mit öffentlichen Geldern vermeint retten zu müssen. Dieser Entwurf geht im Sinne des Klimaschutzes von einem technologieneutralen Ansatz der Förderung von kohlenstoffarmen Energieformen aus. Die vorbehaltlose Annahme, dass Atomkraft kohlenstoffarm wäre, ist nicht richtig. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Qualität des für den Nuklearbrennstoff verwendeten Urans sehr hoch ist.
Die Auswirkungen dieser neuen Subventionen zeichnen sich bereits ab: Die Verhandlungen zwischen Betreiber und Regierung in Großbritannien wie auch in der Tschechischen Republik laufen bereits. Es geht um die Gewährung von nie dagewesenen Konditionen für neu errichtete Atomkraftwerke, wie zum Beispiel garantierte Einspeisepreise für 30 – 40 Jahre. Die Kosten für die Verluste der Atomkraftwerke werden den Steuerzahlern aufgebürdet, weil die Produktionskosten für den Atomstrom nicht von den Marktpreisen abgedeckt werden. Verträge wie diese widersprechen auch den Zielen der EU Strommarkt – Richtlinien seit 1997.
Katastrophen wie die in Fukushima 2011 wurden für nicht möglich gehalten und sind nun ein furchtbares Denkmal für das Restrisiko. Die Situation ist seit zwei Jahren vollkommen außer Kontrolle und wird es noch für Jahre bleiben. Diese Region Japans ist für künftige Generationen verloren, die austretende Radioaktivität ist zu einer Gefahr für den gesamten Pazifischen Ozean und die Nahrungskette geworden.
Wir fordern Sie auf, diese wichtige Entscheidung für die Menschen und für die Umwelt zu treffen und gegen neue Subventionen für die Atomenergie zu stimmen.]

Antrag 10 / Unser Saatgut ist in Gefahr – Freiheit für die Vielfalt!

 

Die Wahlmöglichkeit und Transparenz für VerbraucherInnen müssen geschützt und gefördert werden:

  • Samenfeste Sorten und Sorten, welche für den biologischen Landbau oder spezielle lokale Bedingungen gezüchtet wurden, dürfen nicht durch Pflanzengesundheitsvorschriften sowie die Normen von Zertifizierung oder Zulassung diskriminiert werden.
  • Auch freiwillige Zulassung darf diese Art von Sorten nicht diskriminieren.
  • Für kleinste und kleine Unternehmen sollen nur Grundanforderungen betreffend Etikettierung gelten – sofern sie nicht mit gentechnisch veränderten Organismen oder Saat- und Pflanzgut arbeiten, das durch geistige Eigentumsrechte geschützt ist (Sortenschutz oder Patente)
  • Bei zugelassenen Sorten muss Transparenz über die verwendeten Züchtungsmethoden und alle erteilten geistigen Eigentumsrechte sichergestellt sein.

 

Derzeit entsteht in Brüssel eine neue EU-Saatgutverordnung. Hohe Gebühren, amtliche Prüfungen, unmögliche Zulassungsverfahren – wenn die Pläne der EU-Kommission aufgehen, werden viele seltene und alte Sorten von Obst, Gemüse und Getreide für immer aussterben.
In Zukunft sollen seltene und bäuerliche Sorten Tests unterzogen werden, die nur von Industriesorten bestanden werden können. BäuerInnen und GärtnerInnen, die selbst vermehrtes Saatgut auf einem Markt weitergeben wollen, droht ein Strafverfahren. Selbst kleine Landwirte dürfen Saatgut künftig nicht einmal herschenken.

Während KonsumentInnen, GärtnerInnen und LandwirtInnen von der Vielfalt abgeschnitten werden, kann die Agrarindustrie aufatmen: Ist die Vielfalt erstmals verdrängt, können sie den Menschen die genormte Einfalt auftischen. Die EU-Saatgutverordnung fördert die Konzentration von Saatgut in den Händen weniger Multis. Für viele lokal angepasste, seltene und alte Sorten von Gemüse, Obst und Getreide wäre das das sichere Ende.

Das ist inakzeptabel. Die EU-Saatgutverordnung muss die Vielfalt ermöglichen, statt sie zu vernichten. Nur eine echte Vielfalt an Sorten sichert, dass unsere Landwirtschaft sich an veränderte Bedingungen –Klimawandel, neue Krankheiten, Schädlinge, Lebensstil – anpassen kann.
Noch können wir diese Schätze retten!

Antrag 11 / Zusammensetzung der Senate an Österreichs Universitäten

 

In § 25 (2) Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) ist festgeschrieben: „Der Senat besteht aus achtzehn oder sechsundzwanzig Mitgliedern. ….“
Die Anzahl der Vertreter_innen der einzelnen Personengruppen ist in §25 (3a) UG 2002 definiert:
Gehören dem Senat achtzehn Mitglieder an:

  • Neun Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sind; (Anm.: 13 Vertreter_innen bei 26 Senatsmitgliedern)
  • Vier Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb einschließlich der Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung; (Anm.:6 Vertreter_innen bei 26 Senatsmitgliedern)
  • Vier Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden; (Anm.:6 Vertreter_innen bei 26 Senatsmitgliedern)
  • Eine Vertreterin oder ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonal (Anm.: ebenfalls 1 Vertreter_in bei 26 Senatsmitgliedern)

Unabhängig von der Anzahl der Senatsmitglieder ist also immer nur eine Vertreterin/ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals vorgesehen. Diese Vertretung stellt eine absolute Unterrepräsentanz dieser Personengruppe gemessen an ihrer tatsächlichen Kopfzahl dar.
Als Beispiel soll dies an Hand der Medizinischen Universität Wien erläutert werden: es sind rund 130 Universitätsprofessor_innen, rund 3.500 Universitätsdozent_innen sowie  wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb einschließlich der Ärzt_innen in Facharztausbildung und rund 1.900 Bedienstete des allgemeinen Universitätspersonals beschäftigt. Außerdem studieren an der MedUni Wien rund 7.500 Studierende.
An Hand dieser Zahlen, die sich an allen Universitäten ähnlich darstellen, zeigt sich deutlich die Überrepräsentanz der Universitätprofessor_innen und die Unterrepräsentanz der allgemeinen Universitätsbediensteten im Senat.
Es ist aber nun so, dass im Senat bzw. in vom Senat eingesetzten Kommissionen durchaus richtungsweisende und wichtige Entscheidungen getroffen werden. So z.B. setzt der Senat Berufungskommissionen ein, die über die zukünftigen Universitätsprofessor_innen zumindest mitentscheiden. Universitätsprofessor_innen sind aber nicht zuletzt auch Führungskräfte mit Personalverantwortung und demnach wäre es sehr entscheidend, dass hier in angemessener Form Repräsentant_innen aller an der Universität Beschäftigten mitbestimmen können. Außerdem hat der Senat u.a. auch dem Entwicklungs- und dem Organisationsplan der Universität (Papiere, die richtungsweisend für die Zukunft einer Universität sind) zuzustimmen.
Der Senat trifft somit Entscheidungen, die für alle Bediensteten und Studierenden einer Universität wichtig und für die Zukunft relevant sind. Aus diesem Grund ist eine ausgewogene Repräsentanz aller Gruppen im Senat zu gewährleisten.

Antrag 12 / Ja zu einem gesetzlichen Mindestlohn!

 

Eine „absolute Lohnuntergrenze“ für alle Unselbständigen inklusive freier DienstnehmerInnen ist notwendig!
Mit einem gesetzlichen Mindestlohn wäre eine absolute Lohnuntergrenze über alle Branchen hinweg, für alle ArbeitnehmerInnen und arbeitnehmerInnenähnliche Beschäftigungsverhältnisse eingezogen. Angesichts des wachsenden Niedriglohnsektors auch in Österreichs und der massiven Einkommensdifferenzen zwischen Teil- und Vollzeitbeschäftigten ist ein gesetzlicher Mindestlohn auf Stundenbasis daher ein Gebot der Stunde.
Gesetzlicher Mindestlohn nützt vor allem atypisch Beschäftigten und Frauen
Laut Statistik Austria arbeiten in Österreich rund 15% der Beschäftigten im Niedriglohnbereich. „Die tatsächlichen Einkommen der Niedriglohnbeschäftigten lagen in Österreich 2010 mit 7,59 Euro/Stunde deutlich unter der Niedriglohnschwelle von 8,52 Euro. Betroffen davon waren und sind insbesondere atypisch Beschäftigte – von Teilzeit bis Leiharbeit, Frauen, Junge und MigrantInnen, Ein gesetzlicher Mindestlohn würde umgehend die Einkommen breiter ArbeitnehmerInnenschichten deutlich anheben und insbesondere auch die Einkommensdifferenzen zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten verkleinern. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,70 Euro/Stunde, der jährlich zu valorisieren ist, wäre die Mindestlohnforderung des ÖGB erst einmal umgesetzt.
Argumente wie ein Mindestlohn sei für die Wirtschaft nicht verkraftbar ist blanker Zynismus. Ein Niedriglohnsektor ist weder sozial noch ökonomisch verträglich. Wer einen Niedriglohnsektor haben und damit insbesondere Frauen und atypisch Beschäftigten ihren Anteil am gemeinsam erarbeiteten Wohlstand vorenthalten will, soll das offen sagen. Von Arbeit muss Mann und Frau leben können – das ist wohl das Mindeste! Löhne nur unter dem Kosten– und nicht auch unter dem Nachfrageaspekt zu sehen, sei zusätzlich ökonomisch ausgesprochen kurzsichtig.

Gesetzliche Lohnuntergrenzen kein Widerspruch zu Kollektivverträgen
Dem vielfach vorgebrachten Argument, dass gesetzliche Mindestlöhne die Kollektivvertragshoheit der Sozialpartner unterlaufen würden, gelten so nicht. Egal, ob bei Arbeitszeit, betrieblicher Mitbestimmung, Kündigungsfristen oder ArbeitnehmerInnenrechten – beinahe überall gibt es gesetzliche Regulierungen mit Höchst- und Mindestgrenzen, die von den Kollektivvertragsparteien im Rahmen von Verhandlungen noch ‚verbessert‘ werden können. Bislang ist – zumindest arbeitnehmerInnenseitig – noch niemand auf die Idee gekommen, diese Regelungen als ‚die Kollektivvertragshoheit unterlaufend‘ in Frage zu stellen. Warum sollte es daher nicht auch bei Löhnen und Gehältern gesetzliche Untergrenzen, über alle Branchen hinweg, auch für freie DienstnehmerInnen gültig, geben?
Selbstverständlich sind die Sozialpartner – wie auch in anderen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten – in die Mindestlohngesetzgebung sowie die jährliche Anpassung einzubinden.

Antrag 13 / Vor- und Nachbereitungszeiten als Teil der Arbeitszeit verankern

 

In vielen Berufsfeldern ist es Praxis, dass Vor- und Nachbereitungszeiten zur beruflichen Tätigkeit nicht in der Arbeitszeit erledigt werden dürfen, sondern von den Beschäftigten in ihrer Freizeit und damit unentlohnt verrichtet werden.
So ist es z.B. in vielen Handelbetrieben üblich, dass die Zeiten einer Kassaübernahme (also das Zählen des Kassainhalts vor und nach der Kassazeit) nicht als Teil der Arbeitszeit gelten. Eine Kassierin beendet dann z.B. ihren Dienst offiziell um 19.30 Uhr zu Geschäftsende – nicht in ihrer Arbeitszeit berücksichtigt ist aber, dass im Anschluss noch der Kassaabschluss zu machen ist – d.h. das Zählen des Kassainhalts getätigt werden muss.
Auch in Spitalsbetrieben wird oft dienstliche Vor- und Nachbereitungszeit in der Freizeit verrichtet. Hier sind zwar Zeiten für Dienstübergaben zwischen den einzelnen Schichten eingeplant, diese Zeiten reichen aber oft nicht aus, um eine angemessene und den Patient_innen gerecht werdende Übergabe zu gewährleisten, was dazu führt, dass auch hier ein Teil der Dienstübergabe in die Freizeit des Personals fällt.
Dies sind nur zwei Beispiele von vielen. Es kann also davon ausgegangen werden, dass auf Grund dieser Praxis eine Unmenge an Stunden von Beschäftigten unentlohnt und in der Freizeit erbracht wird.