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Antrag 14 / Gerecht bezahlte Arbeitsverhältnisse in der Fachausbildung für Klinische Psychologie / Gesundheits-Psychologie

 

Seit Inkrafttreten des ersten PsychologInnengesetzes im Jahr 1990 hat sich die unerfreuliche Praxis entwickelt, dass PsychologInnen nach dem Studienabschluss unbezahlte Arbeit in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens aufnahmen, um dadurch die benötigten 1480 Praxisstunden für die Fachausbildung im Bereich der Klinischen und Gesundheitspsychologie zu erwerben.

Im neuen PsychologInnen-Gesetz 2013 ist nun geregelt, dass diese Praxisstunden mit bezahlter Arbeit abzuleisten sind.
Die Praxisstunden werden überwiegend in drei großen Bereichen absolviert:

  • Kliniken, Reha-Stationen, Ambulatorien, u.ä.
  • Psychosoziale Beratunggstellen
  • Psychosoziale Betreuung (z.B. im betreuten Wohnen in der Psychiatrie-Nachsorge, im Drogenbereich, usw.)

Es muss also sowohl im Bereich der Spitäler und Ambulatorien, als auch für Einrichtungen im Sozialbereich (sei es der öffentlichen Hand als auch privater TrägerInnen) genügend Geld zur Verfügung gestellt werden, um derartige faire und gerecht bezahlte Arbeitsverhältnisse (d.h. bezahlte Arbeitsverhältnisse nach ASVG) finanzieren zu können. Ähnlich wie bei Turnusplätzen für ÄrztInnen muss es auch für PsychologInnen in Ausbildung Planstellen und Kontingente geben – die Finanzierung dafür muss sicher gestellt werden.
Dies würde auch endlich eine Gleichstellung mit anderen akademischen Berufen mit sich bringen, wo ebenfalls postgraduelle Ausbildungen zu absolvieren sind: Turnus bei den ÄrztInnen, AspirantInnenjahr bei den PharmazeutInnen, Gerichtsjahr bei JuristInnen. In allen Branchen braucht es in dieser Ausbildungszeit ein Einkommen, von dem Mann bzw. Frau leben kann. PsychologInnen sind in der Mehrzahl weiblich, weshalb auch gerade hier ein „Aufschließen“ an andere Bereiche dringend erforderlich ist.

Antrag 15 / EU-USA Handelsabkommen: Konzerne attackieren Finanzregulierungen sowie Arbeits-, Gesundheits- und Umweltstandards

 

Seit Montag den 7.10. 2013 gibt es -in Brüssel die zweite Verhandlungsrunde zum geplanten Freihandelsabkommen EU-USA. Ein kürzlich veröffentlichter Report des internationalen Handelsnetzwerks „Seattle to Brussels“ (S2B), deckt die Kosten für Mensch und Umwelt auf. Denn die wahren Triebkräfte hinter dem Abkommen sind große Konzerne beiderseits des Atlantiks. Der Report „A Brave New Transatlantic Partnership (1)“ beschreibt ausführlich wie Konzernlobbies gezielt Verhandlungsführer lobbyieren um Finanzregulierungen sowie Arbeits- Gesundheits- und Umweltstandards so weit wie möglich auszuhöhlen.

Die geheimen und undemokratischen Verhandlungen sind zu kritisieren. So lange nicht alle Verhandlungsdokumente öffentlich zugänglich sind müssten diese gestoppt werden. Ein Freihandelsabkommen EU-USA ist die beste Gelegenheit für Konzernlobbies um Gesetze zum Schutz von KonsumentInnen, ArbeitnehmerInnen und Umwelt loszuwerden. Die EU-Kommission, welche die Gespräche für die EU-Mitgliedsländer führt, verhandelt im Geheimen und pflegt beste Kontakte zu großen Konzernen. Eine öffentliche Debatte findet kaum statt, auch das Europäische Parlament wird spärlich einbezogen. Bedenken zivilgesellschaftlicher Organisationen werden kaum beachtet.

Das Abkommen gefährdet unter anderem die bisherigen – ohnehin unzureichenden – Bemühungen Banken und Finanzmärkte stärker zu regulieren. Da sie als „Handelshemmnisse“ gelten könnten sie auf Druck der Finanzlobbies verhindert oder sogar rückgängig gemacht werden. Dies betrifft etwaig nötige Kapitalverkehrskontrollen, eine angemessene Besteuerung des Finanzsektors oder effektive Antigeldwäschevorschriften. Nachweise, dass Regulierungen nicht weiter gehen dürfen als unbedingt nötig, würden allen Lehren aus der Finanzkrise widersprechen, so die Kritik.

Der Bericht warnt zudem vor Klagsrechten für Investoren, die Teil der Verhandlungen sind. Diese erlauben es, dass Konzerne Staaten vor internationalen Gerichten aufgrund von Sozial-, Gesundheits- oder Umweltschutzgesetzen verklagen, wenn diese ihre geplanten Profite bedrohen. Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory: „„Diese Klagsrechte sind ein Angriff auf die Demokratie. Parlamente könnten dadurch bei Gesetzen im öffentlichen Interesse die Hände gebunden sein. Wie Beispiele zeigen bezahlen dafür die europäischen BürgerInnen in Form von verminderten sozialem Schutz oder Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe.“

Der Bericht beschreibt unter anderem zusätzlich die Gefahren für grundlegende Bürgerrechte, Landwirtschaft und medizinische Versorgung. Er zeigt, wie dringend nötig es ist, dass BürgerInnen und ParlamentarierInnen auf beiden Seiten des Atlantiks gegen das Abkommen mobilisieren. Die Finanzkrise und die dramatischen Folgen der europäischen Kürzungspolitik stehen als Warnung dafür, dass wir den Einfluss der Konzerne zurückdrängen müssen.

Leider ist ein wirtschaftspolitischer Kurswechsel in Europa nicht in Sicht – im Gegenteil: Schon beim EU-Gipfel im Dezember wollen die Regierungschefs ein „Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“ beschließen. Dieser soll mittels Verträgen zwischen Ländern der Eurozone und EU-Institutionen zu „Strukturreformen“ verpflichten. Nach dem Vorbild Griechenlands, Spaniens und Portugals soll der Abbau von Arbeitsrechten, Kürzungen bei Löhnen und Sozialstaat verschärft und auf alle EU-Länder ausgeweitet werden. Die gewählten nationalen Parlamente werden dabei Großteils entmachtet.
Die Folgen EU-Wettbewerbspaktes sind vorhersehbar: Eine Zunahme von Armut und Massenarbeitslosigkeit, ein riesiger Niedriglohnsektor und steigende Schulden. Anstatt das neoliberale Rezept zu ändern wird das europäische Projekt zerstört.

Antrag 16 / Gleichbehandlungsgesetz – Einkommensberichte

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013

 

Antrag einstimmig angenommen

 

Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Arbeiterkammer fordert die österreichische Bundesregierung auf, das Gleichbehandlungsgesetz im Sinne der unten angeführten Punkte zu ändern:

  • Zusätzliche Auswertungen von Gehältern mit Überstundenbestandteilen
  • Zusätzliche Auswertungen der All-Inclusive-Verträge
  • Zusätzliche Auswertungen von Teilzeitanstellungsverhältnissen
  • Einkommensberichte sind verpflichtend Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten bzw. Gremien mit diesen Aufgaben – so vorhanden – zur Verfügung zu stellen

Die Betrachtung der bestehenden Einkommensunterschiede zeigt:

  • Bei Überstunden geht es um deren Reduzierung und dadurch um Schaffung neuer Arbeitsplätze; mit detaillierten Auswertungen können die Bereiche gefunden werden, wo dies möglich ist. Weiters kann untersucht werden, in welchen Lohnbereichen Überstunden in welcher Höhe anfallen und ob Männer mehr und die besser bezahlten Überstunden haben als Frauen. Anmerkung: Die Forderung nach Einstellung neuer Mitarbeiter_innen bei regelmäßigem Anfall von Überstunden bleibt davon unberührt und kann sogar besser begründet werden.
  • All-Inclusive-Verträge müssen ebenfalls aus dem Einkommensbericht herausgenommen und extra analysiert werden; eigentlich sollten sie ja nur für Führungskräfte bzw. Personen in Führungspositionen gelten und nicht, wie derzeit Praxis, inflatorisch und „ausbeuterisch“ vergeben werden.
  • Teilzeit ist weiblich und meist prekär; das Verhältnis von Frauen zu Männern in Teilzeit muss klar dargestellt werden.
  • Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte bzw. Gremien mit diesen Aufgaben haben schon auf Grund des Betätigungsfeldes das Interesse, die Verpflichtung und die Möglichkeiten, Diskriminierungen – also auch Einkommensdiskriminierungen – entgegen zu wirken.

Antrag 17 / Studierende sozial besser absichern

  • Auch Pflichtpraktika müssen entgolten werden. Dazu sind in Kollektivverträgen entsprechende Regelungen zu treffen, wobei als absolute Untergrenze die aktuelle Höhe der Mindestsicherung eingezogen werden muss. Sollte auf KV-Wege keine Regelung möglich sein, hat der Gesetzgeber eine entsprechende Einkommensuntergrenze festzulegen.
  • Die AK fordert zusätzlich ein leistbares StudentInnenticket für öffentliche Verkehrsmittel (unabhängig vom Alter) sowie den gezielten Ausbau von leistbaren Studierendenwohnheimen sowie Obergrenzen bei Benützungsentgelten für Studierendenwohnheimen.
  • Die Altersgrenze zum Bezug der Familienbeihilfe ist auf 28 Jahre zu erhöhen. Zusätzlich fordert die AK einen Wegfall der Wechselfrist von zwei Semestern da zum Bezug der Familienbeihilfe ohnehin ein Leistungsnachweis erbracht werden muss.
  • Der offene und freie Hochschulzugang, wie auch die Öffnung des Arbeitsmarkts muss für Studierende unabhängig ihrer Herkunft möglich sein. Wer hier studiert, muss einer legalen Arbeit nachgehen dürfen.

 

Die soziale Lage Studierender in Österreich stellt sich alles andere als rosig dar. Die soziale Absicherung Studierender ist in vielen Bereichen unzureichend und erschwert insbesondere Studierenden aus einkommensschwachen Schichten das Studium bzw. verunmöglicht einen entsprechenden Abschluss.
Insbesondere folgende Sachverhalte stellen sich dabei für Studierende hinsichtlich ihrer sozialen bzw. sozialversicherungsrechtlichen Absicherung als besonders problematisch dar:

  • Die Mitversicherung bei den Eltern ist abhängig von Kriterien wie Leistungsnachweis und Alter (bis 27). Wird eine entsprechender Leistungsnachweis nicht erbracht bzw. das Alter überschritten besteht die Möglichkeit einer studentischen Selbstversicherung (51,55 Euro) im Monat, wenn u.a. ein Jahreseinkommen von Euro 8.000 nicht überschritten wird, bzw. die Mindeststudiendauer plus ein Semester pro Abschnitt um nicht mehr als vier Semester überschritten wird. Werden diese Kriterien – z.B. aufgrund nebenberuflicher Tätigkeiten, mangelnden Lehrangebots etc. – nicht erfüllt, fällt die allgemeine Selbstversicherung an (Beitragssatz 369,72 Euro/Monat), die insbesondere für ältere Studierende eine besonders schwerwiegende Belastung darstellt und diese in eine finanziell prekäre Situation bringt.
  • Die Verdienstfreigrenzen bei Bezug von Studienbeihilfe, Studienzuschuss (Ersatz der Studiengebühren) und/oder SelbsterhalterInnenstipendium liegt derzeit bei über 8000 Euro im Jahr. Die Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe liegt dagegen bei 10.000 Euro brutto jährlich. Sinnvoll wäre es, die Zuverdienstgrenze beim Stipendium jener der Familienbeihilfe anzupassen, nicht zuletzt, da das durchschnittliche Stipendium zwar ohnehin kaum zum Leben reicht, eine Überschreitung der Grenze von 8000 Euro allerdings eine Kürzung der Studienbeihilfe mit sich bringt.
  • Nur 15 % der Studierenden beziehen – laut Studierenden-Sozialerhebung des IHS 2011 – die konventionelle Studienbeihilfe. Die Höchstbeihilfe auswärtiger Studierender bzw. von Vollwaisen beläuft sich dabei auf monatlich Euro 679, jene der Studierenden mit Eltern am Studienort bei 475 Euro. Die durchschnittliche konventionelle Studienbeihilfe beläuft sich allerdings bei lediglich 272 Euro/Monat, liegt also deutlich unter den möglichen Höchstbeihilfen und deckt nicht annähernd die Kosten für den Lebensunterhalt.
  • Praktika sind in einigen Studienrichtungen vorgeschrieben und Grundvoraussetzung für den Studienerfolg. Die meisten Praktika sind allerdings entweder gar nicht oder nur marginal bezahlt. Somit werden StudentInnen in prekäre Arbeitsverhältnisse gezwungen oder können aufgrund notwendiger Lohnarbeit Praktika nicht absolvieren, was den Studienfortgang beeinträchtigt bzw. verunmöglicht.
  • Laut der aktuellen Erhebung des IHS und der ÖH zur finanziellen Lage der Studierenden 2013 können sich 20 % der Studierenden bei Bedarf das Semesterticket bzw. die Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel ohne Unterstützung nicht leisten. Auch Wohnen für Studierende wird immer teurer: Im Schnitt müssen Studierende für ein 9 bis 12 qm großes Einzelzimmer zwischen 280 und 340 Euro zahlen. Da die Bundesregierung öffentliche Fördermittel für die Sanierung und den Neubau von Heimen gestrichen hat, ist mit einer weiteren Verschlechterung der Situation zu rechnen. Heime müssen schließen oder sind gezwungen, ihre Preise deutlich – um etwa 15 bis 20 % – zu erhöhen.
  • Die Altersgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe wurde 2011 von 26 auf 24 Jahre gesenkt. Betroffen vom Verlust der Familienbeihilfe – einem wichtigen finanziellen Standbein für Studierende – sind einmal mehr insbesondere erwerbstätige StudentInnen. Bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze von aktuell 10.000 Euro wird zusätzlich die Familienbeihilfe nicht nur gestrichen, sie muss auch zurückgezahlt werden. Das verursacht zusätzliche soziale Härten. Gleichzeitig dürfen Studierende innerhalb der ersten 2. Semester maximal zweimal das Studium wechseln, ohne den Anspruch auf Studienbeihilfe/Familienbeihilfe zu verlieren. Ein derartiger Studienwechsel ist allerdings vielfach einer Studiensituation geschuldet, die berufstätigen Studierenden bzw. Studierenden mit Betreuungspflichten einen Wechsel der Studienrichtung geradezu aufzwingt.
  • Ausländische Studierende (aus Nicht-EWR Ländern) müssen seit der Novellierung des Universitätsgesetzes im Sommersemester 2013 doppelte Studiengebühren zahlen. Das begünstigt Studierende, deren Eltern für die Lebenserhaltungskosten der Studierenden aufkommen können. Ökonomisch schlechter gestellte Studierende werden somit aus dem Hochschulsystem gedrängt. Zusätzlich haben jene keinen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, das heißt sie können sich den Lebensunterhalt nicht einmal erarbeiten.

Es braucht daher ein Bündel an Maßnahmen, um die soziale Situation von Studierenden, insbesondere von berufstätigen Studierenden sowie Studierenden aus einkommensschwachen Schichten zu verbessern.

Antrag 18 / Fair Pay im Kulturbereich

 

Öffentliche Förderungen werden in vielen verschiedenen Bereichen zu unterschiedlichen Bedingungen vergeben. Die öffentlichen Ausgaben des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst und der Stadt Wien im Kulturbereich für die sogenannte freie Szenen sinken seit Jahren. Dies hat die Prekarisierung der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich immer weiter vorangetrieben. 37% der KünstlerInnen (selbständig und/oder angestellt) leben von einem Jahresgesamteinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze.
Der in den Kalkulationen der Projektträger ausgewiesene Förderbedarf wird in der Regel von den Subventionsgebern gekürzt und die Projektträger sind in der Folge angehalten, die geplanten Tätigkeiten mit reduzierten Kosten durchzuführen. Da die Sachleistungen nur begrenzt variabel sind, werden immer Gehälter und Honorare nach unten nivelliert.
Es wird von Seiten der öffentlichen Hand, nicht darauf geachtet, ob die zur Verfügung gestellten Förderungen nicht zwangsweise zu einer Unterlaufung von ArbeitnehmerInnenrechten wie die Nicht-Einhaltung von Kollektivverträgen oder Beschäftigungen auf Werkvertragsbasis anstelle von Anstellungen führen.
Die öffentliche Verwaltung trägt nicht nur im Bereich des für Arbeitsmarkt und Arbeitsschutz zuständigen Ministeriums die Verantwortung dafür, dass arbeitsrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Dort wo sie selbst als Arbeitgeber tätig ist, oder dazu beiträgt, dass Arbeitsplätze geschaffen werden, ist es untragbar, dass sie vorsätzlich Bedingungen herbeiführt, die unausweichlich zu Gehältern unter dem Mindestlohn führen und Anstellungen umgangen werden.