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Antrag 11 / Saatgut muss Gemeingut bleiben! Keine Patente auf Pflanzen und Tiere!


Saatgutnetzwerke sind oft gut organisiert, jedoch wenige Saatgut ErzeugerInnen und TierhalterInnen wissen, dass die Genetikkonzernen emsig daran arbeiten, Kenntnisse und Kontrolle über die Genomdaten unserer Nutztiere zu erlangen. Diese Daten werden mit Lizenzverträgen an Firmen weitergegeben, die dann Patente anmelden:

  • auf Gene, auf Zuchtmethoden undwie der Konzern „Monsanto“sogar auf Tiere und Zuchtherden.

In der Folge führt die beinahe uneingeschränkte wirtschaftliche Macht der Tierzuchtindustrie zu Monopolstellungen:

z.B. beliefern nur vier Konzerne die Welt mit Zuchtmaterial für Geflügel. Nach der Europäischen Patentrichtlinie (98/44, Art. 8, 2) treffen solche Patente auch auf den Nachwuchs dieser Tiere („jedes biologische Material“) zu.

Es ist unsere Aufgabe, schonungslos aufzuzeigen, wie undemokratisch politische Entscheidungen ablaufen „müssen“.

  • Im Fall der Patente sind es Verträge zwischen Regierungen, die der Politik fast keinen Handlungsspielraum mehr erlauben

Denn die Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation WTO sind nach dem WTO- Abkommen über handelsbezogene Rechte auf intellektuelles Eigentum (TRIPS, Artikel 27, Abs. 3) verpflichtet, Pflanzensorten patentierbar zu machen.

Das gibt in vielen Ländern den Regierungen die Legitimation, Patente und / oder ein

Sortenschutz-System einzuführen, dass den Interessen ihrer Bevölkerung entgegensteht.

Andere Verträge, etwa der Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen (ITPGR) der das bäuerliche Recht festschreibt, Saatgut aus eigener Ernte zu nutzen, nachzubauen, zu tauschen und verkaufen zu dürfen, werden jedoch nicht in nationale Gesetze umgesetzt.

Die Verwendung von hofeigenem Saatgut ist leider auch in Oesterreich nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme. In Oesterreich gibt es zwar (noch) keine Nachbaugebühren, das heißt auch geschützte Sorten dürfen auf eigenem Land wieder ausgesät werden. („zur eigenen Nutzung“). Schwierig wird es aber, wenn ein Landwirt oder Gärtner Saatgut verkaufen will:

 

Die österreichische Saatgutverordnung sieht zwar Ausnahmen vor, die in anderen Ländern undenkbar wären, trotzdem ist bei nicht gelisteten (freien) Sorten nur Tausch und nur in Kleinstmengen zulässig. Bei Getreide sind es z.B. 200kg pro Sorte und Jahr, die abgegeben werden dürfen. Das reicht bei Weizen gerade mal für 1 ha Anbaufläche, bei Gemüse ist die Abgabemenge noch viel geringer. In der Praxis wird natürlich oft gegen Geld getauscht, was bisher nicht beanstandet wurde.

 

Anders ist es, wenn man Saatgut auf „fremden Namen und fremde Rechnung“ anbietet, also in einem Geschäft. Das ist unzulässig und es droht eine Verwaltungsstrafe. Möglich wäre es allerdings, das Saatgut dem Laden in Kommission zu übergeben, was einer „erweiterter Form des Tauschhandels auf eigenen Namen und Rechnung“ gleichkäme, wichtig ist, dass extra abgerechnet wird. Die Rechtssicherheit ist allerdings geringer, es gibt keine Präzedenzfälle, nichts ist ausjudiziert.

 

Gelistete Hochzuchtsorten dürfen sowieso nicht weitergegeben werden. (außer minimale Kleinstmengen für nachweislich züchterische Zwecke„Züchterprivileg“)

 

Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, Landsorten als Erhaltungssorten anzumelden (Erhaltungssortenrichtlinie). Dieses „vereinfachte“ Zulassungsverfahren ermöglicht zwar, dass Landsorten überhaupt verkauft werden dürfen, aber es limitiert die Verpackungsgröße oder beschränkt den Verkauf auf eine bestimme „Ursprungsregion“. So kann es passieren, dass eine ursprünglich in halb Europa vorkommende Sorte, nur mehr dort verkauft werden darf, wo sie angemeldet wurde! Der Landwirt hat außerdem die Pflicht die verkaufte Saatgutmenge jährlich und rechtzeitig an die EU Kommission zu melden und diese kann jährlich die erlaubte Verkaufsmenge neu festlegen.

 

Wegen Nichteinhaltung dieser unsinnigen Richtlinien (Verkauf von nicht registriertem Saatgut) wurde der französische Verein Kokopelli von der Saatgutfirma Graines Baumaux auf Schadenersatz (unlauterer Wettbewerb) verklagt. Forderung: 50 000.- und Auflösung des Vereins.

 

Das französische Gericht rief den EuGH an, um feststellen zu lassen ob diese Richtlinien überhaupt EU konform sind. Entgegen dem Plädoyer seiner Generalanwältin entschied der EuGH jedoch, nach Intervention der European Seed Association, der Lobbyorganisation der Saatgutindustrie, dass oberstes Ziel der EU-Landwirtschaft die Steigerung der Produktivität sei, und dass alle anderen Ziele, wie Schutz der Biodiversität „farmers rights… usw.“, diesem unterzuordnen wären.

Die Richtlinien wurden also bestätigt. Jetzt ist dieser Verein zum Abschuss freigegeben. Der Kampf ums Saatgut spitzt sich also dramatisch zu, Solidarität und gemeinsame Aktionen sind gefragter denn je.

 

Das Europäische Patentamt hat seit 1999 etwa 900 Patente auf Tiere und etwa 1800 Patente auf Pflanzen erteilt. Die diesen Entscheidungen zugrundeliegenden RichtlinieRechtlicher Schutz Biotechnologischer Erfindungen(Dir. 98/44 EC) zielt darauf ab, Erfindungen als geistiges Eigentum zu schützen. Als „Erfindung“ wurde für Biotechnologie-Konzerne bisher vor allem die Forschung mit gentechnisch veränderten Organismen gewertet.

 

In den vergangenen Jahren wurden aber immer häufiger auch Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht angemeldet. Biotechnologie- und Tiergenetikkonzerne entschlüsseln das Genom von Pflanzen und Tieren, identifizieren den genetischen Code für besonders günstige Eigenschaften und erklären die Pflanzen und Tiere über Patente zu ihrem Eigentum. Dies ist eine alarmierende Entwicklung, da die konventionelle Zucht (ohne gentechnische Veränderungen) bisher als nicht patentierbar galt. In vielen Fällen erstrecken sich diese Patente auf die gesamte Kette der Lebensmittelerzeugung.

 

Die Folgen sind für Bäuerinnen und Bauern, ZüchterInnen, aber auch für uns KonsumentInnen weitreichend:

 

Beate Koller, Geschäftsführerin der Arche Noah erklärt:Patente sind der treibende Faktor hinter einer galoppierenden Marktkonzentration im Saatgutsektor. Nachhaltige Entwicklung wird ausgeschaltet, kleine und mittelständische Züchter werden verdrängt. Zudem behindern Patente Innovationen, weil es anderen Züchtern nicht erlaubt ist, mit den patentierten Pflanzen und Tieren weiter zu züchten.

 

Negative Auswirkungen auf die agrarische Vielfalt stellt Michael Kerschbaumer vom Forum kritischer TierhalterInnen fest:Patente auf Leben bringen Bäuerinnen und Bauern immer mehr in Abhängigkeit von Saatgut- und Genetikkonzernen. BäuerInnen müssen nicht nur höhere Preise zahlen, es gibt auch immer weniger Sorten und Arten, die von einer Handvoll von Konzernen angeboten werden.“ Dies führe auch zu weniger Auswahl für die VerbraucherInnen.

Im Vorfeld auf den Welternährungstag vom 16. Oktober erläutert Gertrude Klaffenböck von FIAN die desaströsen Konsequenzen für das Recht auf Nahrung:

 

  • Lizenzgebühren, die nach der Erteilung von Patenten verlangt werden können, sind eine beträchtliche finanzielle Belastung für Kleinbauern undbäuerinnen, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern.Daneben bedeuten Patente auch ein exklusives Nutzungsrecht für den
  • Patentinhaber. Einem freien Zugang und der nachhaltigen Verfügbarkeit von Saatgut und Biodiversität wird damit auf viele Jahre der Weg versperrt.
  • Anstatt die Rechte von Bauern und Bäuerinnen an Saatgut und Züchtungen zu respektieren, werden Nutzungsrechte an Dritte übertragen und KleinbäuerInnen davon ausgeschlossen.
  • Armut und Hunger werden so vorangetrieben und das Menschenrecht auf Nahrung verletzt.

Antrag 10 / Strengere Regulierung des Einsatzes bioaktiver Aluminium-Verbindungen in Kosmetikprodukten und Arzneimitteln


Aluminium ist das häufigste Metall der Erdkruste. Pures Aluminium kommt jedoch auf der Erde nicht vor. Aluminium war wegen seiner enormen Bindungsenergie über Milliarden von Jahren fest mit anderen Elementen (vor allem Sauerstoff und Silicium) verbunden und während der gesamten Entstehung des Lebens auf der Erde nie in relevanten Mengen vorhanden. Erst seit rund 120 Jahren wird metallisches Aluminium – unter enormem Aufwand an Energie aus der Erde geholt. Und erst seit dieser Zeit sind die biochemisch aktiven – dreifach positiv geladenen – Aluminiumionen Al3+ in relevanten Mengen in der Umwelt vorhanden.


Dassdas LebenAluminium nicht kennt, belegen Wissenschaftler mit zwei Beobachtungen:

Anders als die meisten anderen Elemente gibt es bei Aluminium keinen einzigen biologischen Mechanismus, in dem es eine sinnvolle Rolle spielt. Von den Bakterien bis zum Menschen ist keine einzige Funktion bekannt, für die Aluminium gebraucht würde.

Sehr wohl bekannt sind allerdings Mechanismen, wo Aluminium konkret schadet. Bislang sind mehr als 200 derartige biochemische Abläufe im Organismus entdeckt worden, welche durch Aluminium gestört werden und woraus sich eine toxische Wirkung ergibt. Besonders problematisch ist, dass es keine Abwehrstrategien gegen Aluminium gibt. Während bei Kontakt mit anderen giftigen Metallen wie z.B. Blei oder Cadmium eigene Enzyme erzeugt werden, welche an diese Elemente binden um sie aus dem Körper zu befördern, ist Aluminium für die Lebensprozesse eine Art Alien.

 

Bekannte Aluminium-Schäden

Dass Aluminium toxisch ist, ist seit langem bekannt. Sobald höhere Dosen von Aluminium eingesetzt wurden, hat sich der Effekt rasch gezeigt. Beispielsweise bei der Dialysedemenz welche in den 1970er Jahren für Aufsehen sorgte. Damals waren neuartige Aluminiumhaltige Phosphatbinder als Medikamente für Nierenkranke auf den Markt gekommen. Univ.-Prof. Herwig Holzer, langjähriger Vorstand der Nephrologie an der Meduni Graz hat damals die auslösende Rolle des Aluminiums nachgewiesen: „Wir hatten fulminante Verläufe speziell bei jüngeren Dialyse-Patienten und konnten nachweisen, dass Aluminium sich speziell im Gehirn angereichert und dort schwere Alzheimer-ähnliche Schäden angerichtet hat.“

Weitere bekannte Krankheiten, die von Aluminium ausgelöst werden, sind Osteomalazie (schmerzhafte Knochenerweichung bei Erwachsenen), Anämie (Blutarmut) bzw. Aluminose (Aluminiumstaublunge). Bei vielen anderen Krankheiten, darunter die Alzheimer-Krankheit, Allergien, Autoimmunkrankheiten und Brustkrebs gilt Aluminium zunehmend als Risikofaktor. Speziell im letzten Jahrzehnt sind hier in den medizinischen Journalen zahlreiche Arbeiten erschienen, welche ernsthafte Belege für die mögliche ursächliche Beteiligung von Alu-Verbindungen liefern.

 

Bisherige Aktivitäten der Behörden

Unter den internationalen Behörden ist es bisher vor allem die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ( European Food Safety Authority), welche das Problem erkannt hat.

 

Im Jahr 2008, hat die EFSA beispielsweise die tolerierbare wöchentliche Aufnahme für Aluminium in Lebensmitteln von 7 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht auf 1 Milligramm pro Kilogramm radikal abgesenkt. Das wurde damit begründet, „dass Aluminium bereits in niedrigeren Dosen als bisher angenommen, toxisch auf das sich entwickelnde Nervensystem wirkt.“

 

Weil es schwer ist, unter den derzeitigen Bedingungen die niedrigeren Empfehlungen zur Aufnahme von Aluminium aus Lebensmitteln einzuhalten, regte die EFSA an, die Zulassung für einige Aluminium-haltige Lebensmittelzusätze zu streichen. Außerdem sollte eine Deklarierungspflicht eingeführt werden, damit die Konsumenten und auch die weiterverarbeitende Industrie überhaupt die Chance haben, den Gehalt an Aluminium zu bemerken.

 

EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso unterzeichnete am 3. Mai 2012 eine entsprechende Verordnung (Commission Regulation, No 380/2012), die nun von den Mitgliedsstaaten in Landesgesetze umgemünzt werden muss. Verboten werden unter anderem die Aluminium-haltigen Zusätzen E-556 (Kalzium-Aluminium-Silikat), E-558 (Bentonit) und E-559 (Kaolin).

 

Die anderen EU-Behörden, speziell die EMA (European Medicines Agency), die AGES-Medizinmarktaufsicht in Österreich bzw. das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung haben sich bisher nicht oder nur oberflächlich mit den gesundheitlichen Konsequenzen des immer häufigeren Einsatzes bioaktiver Aluminiumverbindungen befasst.

 

Ein Vergleich: Lebensmittel gegen Babyimpfung

Allein wenn man die Lebensmittel-Grenzwerte auf jene Mengen umrechnet, welche in Arzneimitteln verwendet werden, ergeben sich alarmierende Resultate.

Rechnen wir etwa den EFSA-Grenzwert für Lebensmittel (tolerierbare wöchentliche Höchtmenge von 1mg pro kg Körpergewicht) auf ein 5 kg schweres Baby um: Das wären also ein Höchstwert von 5 mg Aluminium pro Woche. Pro Tag sind das 0,71 mg.

 

Und nun sehen wir nach, was in Impfstoffen drin ist: Der einzige Sechsfach-Impfstoff am Markt,Infanrix hexa enthält sogar zwei Aluminiumverbindungen: Al-hydroxid und Al-phosphat. Das ergibt laut Produktinformation eine Menge von 0,82 Milligramm Aluminium-Ionen (Al3+).

 

Wenn die Babys beim Impfarzt so wie in der Praxis üblich auch gleich noch die empfohlene Pneumokokken-Impfung dazu bekommen so erhöht sich die Aluminiummenge (am Beispiel der Gratis-ImpfungSynflorix gerechnet) nochmal um 0,5 mg.

Den drei Monate alten Babys werden beim Impfarzt also 1,32 mg einer Substanz injiziert, welche nach Expertise der EFSA „toxisch auf das sich entwickelnde Nervensystem wirkt“. Das ist fast die doppelte Menge, welche für Lebensmittel als tolerierbarer Höchstwert gilt.

Nun werden Babys sicher nicht jeden Tag geimpft. Allerdings ist zu bedenken, dass über Lebensmitteln kaum Aluminium im Körper aufgenommen wird. (Studien kommen zu einer Absorption von 0,3 bis 0,8 Prozent)

Bei der Injektion ins Muskelgewebeunter Umgehung des mit Giften gut eingeübten Magen-Darm-Traktes verbleibt hingegen rund 60 bis 100 Mal mehr Aluminium im Organismus.

 

Konsequenzen

Eine von der französischen Nationalversammlung eingesetzte Expertenkommission empfahl im Mai 2012, Aluminium aus Impfstoffen so rasch wie möglich zu entfernen und speziell für Babys, welche am meisten geimpft werden, Aluminium-freie Alternativen anzubieten.

Dasselbe Problem wie bei Impfstoffen besteht auch bei Kosmetikprodukten: Auch hier werden über die Haut wesentlich mehr bioaktive Al3+-Ionen im Organismus behalten als über die orale Aufnahme.

Hier solltespeziell bei Deodorants, die enorme Mengen an Aluminium enthaltenmöglichst rasch ein Verbot ausgesprochen werden.

Bei anderen Produkten (Lotions, Lippenstifte, Sonnencremes, etc.) könnten Alu-Verbindungen besonders leicht durch andere, harmlose Substanzen ersetzt werden.

 

Die Verwendung hoher Dosen von Aluminium-Verbindungen in Medikamenten sollte dringend evaluiert werden, zumal es hier die bekannten und etablierten Folgeschäden gibt.

 

Diese Mittel als Medikamente gegen Sodbrennen rezeptfrei abzugeben und sich darauf zu verlassen, dass sich die Patienten selbst darum kümmern, dass sie ihre Aluminium-Spiegel im Blut messen lassen (wie dies allen Ernstes in den Produktinformationen steht), ist ein Missstand der einem Skandal gleich kommt und ebenfalls unverzüglich abgestellt werden muss.

Antrag 9 / Gesetzliche Maßnahmen gegen unlautere Verkaufsfahrten


Bunte Einladungen, oft persönlich adressiert, laden vielerorts zu Gratisausflügen, Kaffeefahrten und Gewinnversprechen. In einem Gasthaus werden dann völlig überteuerte Produkte angeboten, die gemeinhin als Ramsch bezeichnet werden müssen. Bei derartigen Ausflügen geht es auch oft ins benachbarte Ausland, um dort überteuerte Produkte zu verkaufen. Die Leute fühlen sich aufgrund eines kostenlosen Essens meist dazu genötigt, etwas zu kaufen.

Dabei geht es ausschließlich um ein sehr lukratives Geschäft. In Insiderkreisen wird von Verdienstmöglichkeiten zwischen 20.000 und 50.000 Euro pro Monat von sog. Hintermännern gesprochen. Das weckt kriminelle Energien.

Eine wichtige Erstmaßnahmen wäre es, den Gewinnvor Ort abschöpfenund/oder zu verhindern, dass die Produkte sofort mit Scheckkarte bezahlt werden. Das erfordert jedoch, dass die Veranstaltungen behördlich bekannt sind und vor Ort polizeiliche Maßnahmen möglich sind.

Neben der empfindlichen Verteuerung von Bußgeldrahmen müssten jedoch grundsätzlich gesetzliche Maßnahmen geschaffen werden, die Verkaufsfahrten dieser Art strafbar machen, indem gesetzliche Graubereiche ausgeschaltet werden. Da die Veranstaltungen oft im benachbarten Ausland stattfinden, müssen supranationale Gesetzesbestimmungen angestrebt werden.

 

Antrag 8 / Österreichischen Banken das Wetten auf Hunger verbieten! Die EU-Wertpapierregulierung ist hier unzureichend


Zahlreiche europäische und österreichische Banken sind an spekulativen Geschäften mit Nahrungsmitteln sowie an Fonds oder Projekten, die zu Land Grabbing beitragen, beteiligt. Friends of the Earth Europe (FoE) hat als Fallbeispiel die Tätigkeiten der Raiffeisen Gruppe in einem Bereich dokumentiert. z. B. hat sich Raiffeisen, entgegen ihrer vollmundigen Ankündigungen, noch immer nicht komplett aus den Spekulationen mit Lebensmitteln zurückgezogen. Untersuchungen zeigen, dass die Unternehmensgruppe in Konzerne investiert oder an sie Kredite vergibt, die in Land Grabbing verwickelt sind. Raiffeisen unterstützt zahlreiche Unternehmen, die nachgewiesenermaßen Probleme in lokalen Gemeinschaften verursachen und des Landraubs beschuldigt werden. Es wäre längst an der Zeit, dass Raiffeisen den Landraub nicht weiterhin unterstützt.

Auch andere österreichische Banken investieren in Lebensmittelspekulationen. So zum Beispiel Unicredit Bank Austria, die Finanzprodukte verkauft, die auf die Preisentwicklung von Rohstoffen spekulieren. Dies betrifft zum Beispiel die Preise von Getreide und Vieh. Außerdem die Volksbanken AG, die Rohstoffzertifikate verkauft, deren Wert direkt auf den Preisen von Agrarprodukten aufbaut, hier speziell auf Weizen, Zucker und Sojabohnen. Die Erste Bank ermöglicht KundInnen die risikolose Spekulation auf Lebensmittelpreise über ihren ESPA GARANT

COMMODITIES Fonds.

Da Spekulation auf Finanzmärkten ein entscheidender Preistreiber bei Nahrungsmitteln ist, müssen hier finanzpolitische Gegenmaßnahmen gesetzt werden. Wir müssen der Finanzlobby entgegenwirken, die derzeit keine Anstrengungen scheut, um selbst die vorliegenden Regulierungsvorschläge wieder zu verwässern. z.B. Attac kritisierte die Ende September im Ausschuss Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments abgestimmte Richtlinie zur Regulierung von Wertpapiermärkten (MiFID) als unzureichend.

Die Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH verfügt auch über eine finanzielle Beteiligung am Minenunternehmen AngloGold Ashanti. Der Goldabbau vernichtet die Lebensgrundlagen der Menschen vor Ort in Ghana. Das Land der Bauern und Bäuerinnen muss der Ausdehnung der Iduapriem-Goldmine von AngloGold Ashanti weichen. Viele haben entweder keine oder nur eine geringe Entschädigung für den Verlust ihres Ackerlands erhalten. Die Flüsse werden immer wieder durch die Bergbauaktivitäten verseucht.

Antrag 7 / Clean IT: Privatisierte Überwachung

Der nächste Anschlag auf Netzneutralität und Meinungsfreiheit steht bevor: Europäische Internet-Anbieter sollen alle Internet-Verbindungen überwachen und bestimmte Inhalte herausfiltern. Das schlägt das „Clean IT“-Projekt einiger EU-Staaten in einem internen Entwurf vor, den die NGO European Digital Rights (EDRi) jüngst veröffentlicht hat. Im „Kampf gegen Terrorismus“ sollen Firmen ihre Geschäftsbedingungen verschärfen, teilweise am Gesetzgeber vorbei.

Finanziert von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmstroem wollen Strafverfolgungsbehörden zusammen mit Providern und Filter-Herstellern „freiwillige Verhaltensregeln“ aufstellen, um die „terroristische Nutzung des Internets einschränken“ und die „illegale Nutzung des Internets bekämpfen“.

Die bisherigen Treffen der Initiative haben vornehmlich Firmen angezogen, die Filtertechnologien herstellen und Absatzchancen für ihre Produkte sehen. Und deren Arbeit hat sich ausgezahlt, wie ein internes Dokument belegt. European Digital Rights hat soeben einen Entwurf der angepeilten Verhaltensregeln veröffentlicht. Darin findet sich ein ganzer Katalog an schlechten und gefährlichen Maßnahmen, darunter zahlreiche Vorschläge für den Einsatz diverser Filtertechnologien durch staatliche und private Stellen. Regierungen sollen neue Filter finanzieren und der Einsatz von zu seichten Filtern bestraft werden.

Die Grundprobleme des ganzen Projekts bleiben unangetastet: Es gibt keine Definition der zu bekämpfenden „terroristischen“ Inhalte. Es gibt kein klar identifiziertes Problem, das angegangen werden soll, vielmehr soll Aktionismus gezeigt werden. Die Vorschläge gehen komplett an demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien wie Gesetzen und richterlicher Kontrolle vorbei.

Stattdessen sollen private Unternehmen ihre Geschäftsbedingungen anpassen, um unerwünschte Inhalte zu untersagen. Firmen sollen Inhalte nach Gutdünken entfernen, ohne richterliche Anordnung oder Kontrolle. Die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung schaltet in den Turbo-Gang.


In dem Dokument finden sich unter anderem folgende Vorschläge:

Schaffung von Gesetzen, dass Behörden auf Online-Patrouille gehen können, inklusive der (vermutlich anonymen) Teilnahme an Online-Diskussionen

  • Aufhebung von Gesetzen, die das Filtern und Überwachen der Internet-Anschlüsse von Mitarbeiter/innen in Firmen verbieten

  •  Strafverfolgungsbehörden soll es ermöglicht werden, Inhalte entfernen zu lassen „ohne arbeitsintensive und formelle Verfahren“
  • Wissentliches“ Verlinken auf „terroristische Inhalte“ (der Entwurf bezieht sich nicht auf Gerichtsurteile, sondern lässt diese Einschätzung undefiniert) soll im selben Ausmaß strafbar sein wie „terroristische Inhalte“ selbst

  • Schaffung rechtlicher Grundlagen für Klarnamenszwang, um anonyme Nutzung von Online-Diensten zu verhindern

  • Provider sollen haftbar gemacht werden, wenn sie keine „angemessenen“ Anstrengungen unternehmen, Überwachungstechnologien einzusetzen, um diese undefinierte „terroristische“ Nutzung des Internets zu identifizieren

  • Unternehmen, die Internet-Filter zur Verfügung stellen sowie deren Kunden sollen haften, wenn sie von Filtern festgestellte „illegale“ Aktivitäten nicht melden

  • Unternehmen sollten Upload-Filter einsetzen, damit einmal entferne Inhalte (oder ähnliche) nicht erneut hochgeladen werden können

  • Verbot anonymer Nutzung des Netzes und Gebot, dass „soziale Netzwerke nur echte Bilder von Nutzern erlauben“ dürfen.

 

Nach dem ursprünglichen Vorschlag sollten überhaupt keine Gesetze zum Einsatz kommen, womit man die Parlamente generell übergangen hätte. Einer der Hebel, auch ohne Gesetze diese Kontrollideen durchzusetzen ist aber, dass Regierungen die Hilfsbereitschaft der Provider als Kriterium für die Vergabe öffentlicher Verträge verwenden sollen.

Diesen kommerziellen Zugang definiert man auf der Internetseite von Clean IT so: „Der Privatsektor soll die Führung übernehmen“. Doch es wird wohl eine Zuckerbrot-und-Peitsche-Strategie gefahren werden. Bei EDRi vermutet man, die Botschaft an die Unternehmen sei: „Benutzt Filter, oder werdet wegen terroristischer Straftaten zur Verantwortung gezogen“, so die NGO.

Ausgegangen ist die Initiative übrigens von den Regierungen der Niederlande, Deutschlands, Großbritanniens, Belgiens und Spaniens. Mittlerweile wurde der erlauchte Kreis durch „Unterstützende Regierungen“ erweitert. Das sind Ungarn, Rumänien, Dänemark, Griechenland und natürlich Österreich.