Alle Beiträge von Willi Svoboda

Antrag 1 zur 151. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 22. November

§23b. Universitätsgesetz 2002 sieht vor, dass die Wiederwahl einer amtierenden Rektorin oder eines amtierenden Rektors ohne Ausschreibung erfolgen kann, wenn der Senat und der Universitätsrat dem mit jeweils Zweidrittelmehrheit zustimmen.

 

Um das Ziel, mehr weibliche Rektorinnen an Österreichs Universitäten zu bekommen, zu erreichen, ist dieser Paragraph hinderlich, ja sogar kontraproduktiv, da bestehende RektorInnen (mehrheitlich männlich) ohne die Konkurrenz einer Ausschreibung ihr Amt verlängern können.

 

Das Amt einer Rektorin/eines Rektors ist die Spitzenposition an einer Universität und demnach muss es Ziel sein, mehr Frauen in diese Position zu bekommen.

 

 

Die 151. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung auf, §23b. Universitätsgesetz 2002 dahingehend zu ändern, dass dieser Paragraph für männliche Rektoren nicht zur Anwendung kommt, solange nicht mindestens 50% der RektorInnen an Österreichs Universitäten weiblich sind. Für Rektorinnen ist der §23b. weiterhin zulässig und anwendbar.

Antrag 15 zur 148. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2011

Mit dem Justizentlastungspaket 2009 hat es viele Gebührenerhöhungen und Neuerungen in der Administration gegeben, unter anderem auch bei den Kopiergebühren. Geregelt wird dies im Budgetbegleitgesetz und im Gerichtsgebührengesetz. Nun kostet die Kopie je angefangener Seite einen Euro, wenn sie vom Justizpersonal hergestellt wird. Wenn die Partei selbst die Kopie anfertigt, hat der Gesetzgeber eine Gebühr von 50 Cent je angefangener Seite vorgesehen.

Die Akten dürfen allerdings nicht außer Haus gebracht werden und einE Justizbeamt/in/er muss beim Kopieren anwesend sein – das ist in der Praxis nicht durchführbar. Es wurden keine Maßnahmen getroffen, um die 50 Cent- Variante in Anspruch nehmen zu können, die existiert daher nur am Papier. Ein Akt mit 150 Seiten ist keine Seltenheit.
Diese Kosten sind extrem unsozial und gefährden massiv das Recht auf ein faires Verfahren – ein Grundpfeiler eines modernen Rechtsstaates. Die Beschaffung der Unterlagen ist für die Vorbereitung eines Verfahrens unerlässlich, jedeR Beteiligte in einem Straf- bzw. Zivilprozess hat das Recht auf Akteneinsicht. Ein Verstoß gegen diese Regelung würde dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Grundsatz des fairen Verfahrens widersprechen. Dennoch wird dieses Recht durch die Wucherpreise für Aktenkopien untergraben. In einem gewinnorientiertem Unternehmen mit mehreren Filialen in Wien beträgt der Preis für eine Schwarz/Weiß A4 Kopie 0,25 Cent, ab 100 Kopien 0,09 Cent. Die Justiz verlangt also das 4-fache, bei 100 Kopien sogar mehr als das 10-fache. Der Begriff Wucherpreis, dh das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation einer/eines Vertragspartnerin/Vertragspartners, ist also durchaus angebracht.
ExBundesministerin Claudia Bandion-Ortner verweist, auf die Problematik hingewiesen, auf die elektronische Form des Aktes, die in Bälde Kopien überflüssig machen werde. Dabei wird allerdings vergessen, dass es noch eine geraume Zeit Haushalte ohne digitalen Anschluss geben wird. Es ist anzunehmen, dass gerade diese Menschen nicht im gehobenen Einkommenssegment anzutreffen sind, und so mit diesen Kopiergebühren nicht nur am härtesten getroffen werden, sondern auch am längsten damit zu kämpfen haben.

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, Kopiergebühren bei Gericht zum Selbstkostenpreis einzuheben.

Download: AUGE15-BAK-Kopiergebuehren

Antrag 14 zur 148. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2011

In Österreich wird der Ausbau von Ökostromanlagen durch Einspeisetarife finanziert. Das Fördervolumen ist allerdings gedeckelt, wodurch in der Praxis kaum ein Zubau von Ökostromanlagen stattfindet. Außerdem werden die Kosten sehr stark von den Haushalten getragen, weil es großzügige Ausnahmereglungen für die Industrie gibt. Die Arbeitsplätze die in Österreich entstehen könnten, entstehen dadurch in China oder Indien, aber nicht hier.

Damit wieder in Ökostrom investiert werden kann, müssen die Mittel aufgestockt werden. Das bedeutet, dass sowohl die Deckelung bei den Ausgaben als auch die Ausnahmen für die die Industrie verschwinden müssen. Eine Orientierung am erfolgreichen deutschen Ökostromgesetz scheint zielführend.

Die Zielsetzungen des Begutachtungsentwurfes des Ökostromgesetzes 2012 ist unverändert zu jener der bereits 2008 beschlossenen Ökostromnovelle, somit ist offensichtlich kein verstärkter Ausbau des Ökostroms geplant, obwohl der österreichische Nationale Aktionsplan für erneuerbare Energien zum Beispiel bei der Windkraft den Ausbau um 940 MW bis 2015 und um insgesamt rund 1570 MW bis 2020 vorsieht. Derzeit befinden sich allein bei der Windkraft Projekte mit rund 550 MW in der Warteschleife, da von den seit 2010 eingereichten Projekten erst etwa 250 MW einen Fördervertrag erhalten haben. Die sinnlose Warteschleife auf einen Vertrag mit der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG und die vorgesehenen Absenkung des Einspeisetarifs von 9,7 Cent auf 9,3 Cent im aktuellen Entwurf ist unzumutbar, da die Planung im Vertrauen auf die geltende Rechtslage erfolgte und bereits Zeit und Geld in die Projekte investiert wurden. Durch die vorgesehene Reduktion des Einspeisetarifs bei bereits eingereichten Projekten, ist die Wirtschaftlichkeit dieser nicht mehr gegeben.

In einigen Bundesländern wird nach 10 jähriger Laufzeit nur mehr der Marktpreis und nicht der Einspeisetarif abgegolten, da es sich beispielsweise bei der NÖ Einspeisetarifverordnung um eine Vorschrift handelt die keine Befristung enthält und daher die Tariflaufzeit nur 10 Jahre beträgt, obwohl die NÖ Ökostromerzeuger im Vertrauen auf die Geltungsdauer von 15 Jahren (aufgrund des ELWOG vom 16.05.2002) investierten.

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer spricht sich für einen verstärkten Ausbau der Ökostromversorgung aus. Die Atomkatastrophe in Fukushima zeigt uns, dass wir uns unabhängig von Atomenergie machen müssen. Der weltweite Ausstieg aus dieser gefährlichen Technologie ist dringend gefordert!
In Europa beträgt der Anteil von Atomenergie an der Stromversorgung derzeit allerdings beinahe 30 Prozent, und auch in Österreich wird viel Strom aus Atomkraft importiert. Aufgrund des Klimawandels ist ein weiterer Zubau von Kohle- oder Gaskraftwerke keine gangbare Option. Daher muss verstärkt in Ökostrom investiert werden.
Eine Überarbeitung des Entwurfs zum Ökostromgesetz 2012 ist dringend notwendig, um den Ausstieg aus der Atomkraft und den Umstieg in Erneuerbare Energien möglich zu machen.

Die AK Wien fordert:

Schaffung langfristiger und stabiler Rahmenbedingungen – Verankerung des Ziels von 25% sonstiger Ökostrom am Bruttolandesstromverbrauch 2020, mindestens jedoch 17,5 TWh
Abarbeitung des Rückstaus der eingereichten Projekte ohne Abschläge bei den Tarifen
Mehrjährige Festlegung des Einspeisetarifs
Gewährleistung der Fördermittel angesichts der oben genannten Ziele: Anhebung des Deckels auf 21 Mio Euro.
Anhebung der Tariflaufzeit für Altanlagen (aus den Jahren vor 2003) von 10 auf 15 Jahre

Download: AUGE14-BAK-Oekostrom

Antrag 13 zur 148. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2011

Aufgrund eines sogenannten Sparbudgets kommt es zu massiven Kürzungen im Bildungs- und Forschungsbereich. Der derzeitige Sparkurs gefährdet nicht nur Arbeitsplätze, sondern führt zu einer Verschärfung des Ellbogenkampfes um Ressourcen und zu Konkurrenzsituationen die den Weg zu gemeinsamen Innovationsleistungen verbauen.

Das Austragen dieser Politik auf den Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bildungs- und Forschungseinrichtungen (angefangen von Kindergärten über Schulen, Universitäten, Fachhochschulen bis hin zu außeruniversitäre Forschungsinstitute) ist katastrophal und gefährdet den Wissensstandort und somit die Zukunft Österreichs massiv.

Die Absurdität dieser Politik zeigt sich u.a. an der MINT-Initiative des bm:wf: Einerseits werden Studieninteressierte aufgefordert MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu studieren, gleichzeitig fehlen jedoch die Mittel, um diese Studierende adäquat zu lehren. Ähnliche Beispiele lassen sich in allen Bildungs- und Forschungsbereiche finden (z.B. Streichung der Publikationsförderungen, Steichung des Förderunterrichtes in Schulen,…).

Die Bundesarbeitskammer, die weit über 10.000 Universitätsbedienstete vertritt, fordert daher die österreichische Bundesregierung auf wirklich mehr in die Zukunft, also in Bildung und Forschung zu investieren, anstatt nur davon zu sprechen und dafür zu sorgen, dass es nicht zu den schon angekündigten 3000 Kündigungen an Österreichs Universitäten kommt.

Download: AUGE13-BAK-Unis

Antrag 12 zur 148. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2011

Im Rahmen des Europäischen Rats am 24./25. März 2011 wurde eine Ausweitung des „Euro-Rettungsschirms“ auf rund 700 Mrd. Euro beschlossen, der im Gegensatz zum bislang bis 2013 befristeten Mechanismus unter dem Titel „European Stability Mechanism (ESM)“ dauerhaft eingerichtet werden soll. Dieser ESM ist ein Teil der „Umfassenden Reaktion“ („Comprehensive Reaction“), also des wirtschaftspolitischen Maßnahmenpakets auf EU-Ebene, das u.a. auch das Legislativpaket der EU-Kommission sowie den Euro-Plus-Pakt umfasst.

Um den ESM einrichten zu können ist eine Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) erforderlich, welche in Österreich einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament bedarf. Diese Vertragsänderung, bezogen auf den Art. 136 lautet:

„Die Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“

Unabhängig von dieser Antragsänderung bedarf es für die Einrichtung des ESM einerseits Bareinlagen durch die Mitgliedsstaaten, andererseits Garantieerklärungen. Für Österreich betragen die Bareinlagen 2,2 Mrd. Euro, für abzurufendes Kapital und Garantieerklärungen sind im Bedarfsfall bis zu 17,3 Mrd. Euro an öffentlichen Mitteln bereit zu stellen.

Gerade aus ArbeitnehmerInnen- und Gewerkschaftssicht stand der „Euro-Rettungsschirm“ nicht zuletzt deswegen unter Kritik, weil ein Beitrag privater Gläubiger – in erster Linie Finanzmarkinstitutionen – zur Bewältigung der Schuldensituation des betroffenen Landes nicht oder nur unzureichend gegeben bzw. vorgesehen war/ist, während die Hauptlast des Schuldenabbaus der Bevölkerung des „geretteten“ Staates aufgebürdet wurde/wird – u.a. über massive Einschnitte in soziale Sicherungssysteme, in öffentliche Beschäftigung, über Eingriffe in die nationale Lohnpolitik, sprich massive Lohnkürzungen etwa im Bereich der Mindestlöhne.

Gleichzeitig finanziert die breite Allgemeinheit der „rettenden“ Staaten – in der überwiegenden Mehrheit die ArbeitnehmerInnen – mit ihren Steuermitteln sowohl Bareinlagen als auch allfällig abzurufendes Kapital bzw. Garantien, zur Sicherung der Vermögen von GläubigerInnen bzw. AnlegerInnen, deren Beitrag zum allgemeinen Steueraufkommen und damit zur Finanzierung der Rettungsaktionen gleichzeitig ein verschwindend geringer ist.

Es erscheint daher gerade in diesem Zusammenhang einmal mehr besonders gerechtfertigt die Frage, wer denn für die im Zuge der Krise entstandenen Kosten aufzukommen hat, neu zu stellen. Es ist wohl mehr als angebracht, dass jene, deren Vermögen und Besitz in der Vergangenheit über Bankenrettungspakete und „Euro-Rettungsschirm“ gesichert wurde und künftig über des ESM gesichert wird, nun endlich auch einen entsprechenden finanziellen Beitrag zur Bewältigung der Krise und Krisenkosten zu leisten haben.

In diesem Sinne scheint es aus ArbeitnehmerInnensicht mehr als angebracht, eine Zustimmung zum ESM seitens des Nationalrats an den Einstieg in eine umfassende Besteuerung von Vermögen, Vermögensübertragungen und Finanztransaktionen als Beitrag zur verursachensgerechten Finanzierung eines dauerhaften „Euro-Rettungsschirms“ zu binden.

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die 148. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Abgeordneten zum Österreichischen Nationalrat auf, der Änderung des Artikels 136 sowie der erforderlichen Bareinlagen und Garantieerklärungen – im Sinne einer verursachensgerechten Finanzierung der Krisenkosten auf nationaler Ebene, sowie der Finanzierung dauerhafter Stabilisierungsmechanismen auf europäischer Ebene – nur unter der Bedingung des Einstiegs in eine umfassende Besteuerung von Vermögen, Vermögensübergängen sowie Börsengeschäften in Österreich – letztere bis zur Umsetzung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer – zuzustimmen.

Insbesondere gilt es das in Verfassungsrang stehende Prinzip der „Endbesteuerung“ von Geldvermögen aus selbigem zu entheben und dahingehend zu reformieren, dass im Rahmen einer Reform der Besteuerung von Vermögen und Vermögensübergängen tatsächlich jegliche Form von Vermögen entsprechend steuerlich erfasst werden kann.

Download: AUGE12-BAK-Euro-Rettungsschirm