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Antrag 07 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14.Juni 2012


Am 16. März 2012 erließ Frauenministerien Gabriele Heinisch-Hosek einen bemerkenswerten Erlass, wonach Ausschreibungen des Bundeskanzleramt – bis 100.000 Euro – an Frauenförderung gekoppelt werden muss. Im Rahmen von Ausschreibungsverfahren werden nur noch solche Unternehmen berücksichtigt, die sich zu frauenfördernden Maßnahmen verpflichten.

Mit dieser begrüßenswerten Initiative seitens des Frauenministeriums wird einmal mehr belegt, welche Rolle öffentliche Auftragsvergabe bei der Erreichung gesellschaftspolitisch wünschenswerter Ziele – in diesem Falle Frauenförderung bzw. Gleichstellungspolitik – spielen kann. Mit dieser Maßnahme seitens des Bundeskanzleramts wird allerdings auch belegt, dass eine Ausschreibungspolitik, welche an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, auch tatsächlich möglich ist.

Mit einer entsprechende ausgerichteten, öffentlichen Auftragspolitik könnten auch andere gesellschaftspolitisch erwünschte Ziele gefördert werden – neben Geschlechtergerechtigkeit etwa auch ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verträglichkeit und hohe innerbetriebliche demokratische und arbeitsrechtliche Standards.

Öffentliche Aufträge sind daher an entsprechend objektivierbare, gesetzlich geregelte und vergleichbare Standards zu binden, z.B. an veröffentlichungspflichtige und entsprechend zugängliche Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen.


Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer begrüßt den Vorstoß der Bundesfrauenministerin, Ausschreibungen des Bundeskanzleramts bis 100.000 Euro an Frauenförderungsmaßnahmen zu binden. Die Bundesarbeitskammer unterstützt die Bundesfrauenministerin entsprechend, dass weitere Ressorts dem Beispiel des Bundeskanzleramts, Ausschreibungen an Frauenförderung zu knüpfen, folgen mögen.

Die Bundesarbeitskammer fordert dabei grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibungspolitik bzw. eine Politik der öffentlichen Auftragsvergabe ein, welche die Erreichung gesellschaftspolitisch erstrebenswerte Ziele – wie etwa ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung, Geschlechtergerechtigkeit und wirtschaftlicher Demokratie – zu unterstützen hilft.

Die Bundesarbeitskammer fordert daher Bundesregierung wie Gesetzgeber auf, entsprechend objektivierbare, transparente, gesetzliche Standards bzw. Rahmenbedingungen zu schaffen, welche es erlauben, öffentliche Aufträge an innerbetriebliche Gleichbehandlungs-/-stellungsmaßnahmen sowie hohe soziale, arbeitsrechtliche, demokratische und ökologische Standards zu binden.

Zu öffentlichen Ausschreibungsverfahren sollen nur noch jene Unternehmen zugelassen werden, welche sich zu entsprechend objektivierbaren Standards verpflichten, bzw. dieselben erfüllen.

Verstöße gegen entsprechende Standards sind mit einem zeitlich befristeten Ausschluss aus Ausschreibungsverfahren zu sanktionieren, jedenfalls bis zum dem Zeitpunkt, wo vorgegebene Standards nachweislich erfüllt sind.

Antrag 06 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14.Juni 2012


Bereits Ende 2009 kündigte der damalige Finanzminister Josef Pröll im Zuge der Rettung der Hypo-Alpe-Adria ein Banken-Insolvenzrecht an. Das Gesetz sollte, so wird Pröll in der Presse vom 1. März 2012 zitiert in die Richtung gehen, dass sich kein Banker mehr auf das Auffangbecken Staat verlassen darf. Die Eigentümer der Banken sollten nicht nur dabei sein, wenn es Gewinne gibt, sondern auch, wenn es wirtschaftlich schlecht geht.

Im Herbst 2010 stellte Finanz-Staatssekretär Schieder ein Konzept zu einer schärferen Kontrolle der Finanzbranche vor und erinnerte daran, dass der internationale Währungsfonds Österreich aufgefordert hatte, ein Banken-Insolvenzrecht einzuführen.

Im Juni 2011 kündigte Bundeskanzler Werner Faymann an, dass mit Winter 2011 ein Banken-Insolvenzrecht stehen würde. Passiert ist bislang nichts.

Eine milliardenschwere Volksbanken-Rettung und Notverstaatlichung später kündigt nun Finanz-Staatssekretär Schieder einmal mehr für Sommer 2012 ein entsprechendes Banken-Insolvenzrecht an und auch Finanzministerin Fekter soll laut Wirtschaftsblatt vom 7. März 2012 noch im Sommer ein entsprechendes Bankeninsolvenzrecht durch das Parlament bringen.

Gerade aus ArbeitnehmerInnensicht erscheint die Umsetzung eines Banken-Insolvenzrechts als dringliche, längst überfällige Maßnahme: kein Bankinstitut darf sich mehr als „too big too fail“ in Sicherheit wiegen, von den SteuerzahlerInnen aufgefangen zu werden. Es widerspricht zusätzlich geradezu marktwirtschaftlichen Prinzipien, dass das EigentümerInnenrisiko im Falle von Bankpleiten Dank staatlicher Rettungsmaßnahmen minimiert wird. Ein Banken-Insolvenzrecht könnte – in Kombination mit vielen anderen notwendigen Maßnahmen – außerdem einen Beitrag dazu leisten, den im Verhältnis zur österreichischen Wirtschaftsleistung überdimensionierten Bankensektor auf ein veträgliches Maß „gesundschrumpfen“ zu lassen.

Allein die Möglichkeit, Banken in eine „geordnete“ Insolvenz zu schicken, reicht dafür jedoch nicht. Vielmehr braucht es Bankenregulierungsmaßnahmen, um marktbeherrschende, „too big too fail“ Stellungen von Banken zu verhindern, die strikte Trennung von Geschäfts- von Investmentbanken, eine Stärkung der Rechte und Durchgriffsmöglichkeiten der Aufsichtsorgane, sowie strengere und transparentere Bilanzierungsregeln.


Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

 

Die Bundesarbeitskammer fordert die Österreichische Bundesregierung sowie den österreichischen Gesetzgeber auf, so rasch wie möglich ein Banken-Insolvenzrecht zu verabschieden, das einegeordneteAbwicklung von Banken, die die regulatorischen Eigenmittelerfordernisse nicht mehr erfüllen können, erlaubt. Dabei ist aus Sicht der Bundesarbeitskammer jedenfalls zu berücksichtigen, dass


  • die EigentümerInnen/AktionärInnen entsprechend dem Verschuldens- und Verantwortungsprinzip verpflichtend beteiligt werden
  • entsprechend Banken aufgespaltet, restrukturiert und teilabgewickelt werden können
  • Aufsichtsorgane auch gegen den Willen von Vorstand und Eigentümern schon vor dem Krisenfall bzw. bei sich abzeichnenden Problemen, die möglicherweise zu einer späteren Insolvenz führen, entsprechend eingreifen können.


Die Bundesarbeitskammer fordert von der österreichischen Bundesregierung zusätzliche Regulierungsmaßnahmen, wie

  • die strikte Trennung des traditionellen Bankengeschäfts vom Investmentbanking (Verbot von Eigenhandel)
  • Beschränkung von Boni und Dividendenausschüttungen sowie Verbot von Akquisitionen für Banken, die staatliche Unterstützung erhalten bzw. erhalten haben
  • eine effektive Beschränkung desGrößenwachstumvon Banken (z.B. Teilrückzug aus riskanten Geschäftsbereichen Zentral- und Osteuropas), sowie gegebenenfalls die Zerschlagung von Großbanken auf wirtschaftlich verträgliches Niveaukeine Bank darf mehrtoo big too failsein.
  • strenge und transparente Bilanzierungsvorschriften (wie zum Beispiel die volle Transparenz der Geschäfte sämtlicher Zweckgesellschaften im In- und Ausland)

Antrag 05 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14.Juni 2012

Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist ein wichtiger Bestandteil des Integrationsprozesses und nicht dessen Abschluss. Ziel muss es daher sein, möglichst viele bereits lange in Österreich lebende ausländische Staatsangehörige von der Annahme der österreichischen Staatsangehörigkeit zu überzeugen. Es liegt im Interesse eines jeden Staates, möglichst alle seine EinwohnerInnen zu gleichberechtigten Staatsangehörigen zu machen, nur so kann eine dauerhafte Identifizierung mit den Grundwerten und demokratischen Entscheidungen erreicht werden.

 

In den Vereinigten Staaten, aber auch in Deutschland und 9 andere EU-Staaten gibt es das sogenannte Ius Soli – das Geburtsortsprinzip bei der Zuerkennung der Staatsbürgerschaft. Österreich kennt derzeit nur das Abstammungs-Prinzip, sprich: die Staatsbürgerschaft der Kinder richtet sich nach jener der Eltern. Das ist nicht mehr zeitgemäß.

 

Fast 12.000 Babys waren im Jahr 2010 betroffen, 35,4 Prozent der neu verliehenen Staatsbürgerschaften in 2011 gingen an bereits in Österreich geborene Personen laut Statistik Austria. Diese Kinder müssten eigentlich ÖsterreicherInnen sein – sind es aber nicht. Man macht dadurch die Kinder von der finanziellen Lage der Eltern und deren Arbeit abhängig. Daher ist es sinnvoll diese Kinder auch als StaatsbürgerInnen anzuerkennen und nicht zu BürgerInnen zweiter Klasse zu degradieren.

 

 

Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:


Die Bundesarbeitskammer fordert von der Bundesregierung und dem Gesetzgeber, in Österreich geborene Menschen bei gleichzeitiger Ermöglichung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten einzubürgern.


Die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft für Österreich bei der Geburtius soli unter der Hinnahme von Mehrfachstaatsangehörigkeit soll das derzeit geltende Abstammungs-Prinzip ablösen.


Es sind Initiativen für die Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit auf Basis der gegenseitigen Anerkennung zu setzen.

Antrag 04 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14.Juni 2012

Anlässlich des europäischen Jahres der Genossenschaften hat das EU-Parlament den „Bericht über das Statut der Europäischen Genossenschaften“ mehrheitlich angenommen.

In dem Bericht wird seitens des EU-Parlamentes neuerlich die besondere Stellung der Sozialwirtschaft und ihr Potential in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht betont.

 

Die Sozialwirtschaft gilt nicht nur als unverzichtbar, sondern ist ein wachsender Zweig der Sozialen Dienstleistungen. Der überwiegende Teil der Unternehmen oder Anbieter der Sozialwirtschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke. Dies ist nicht nur Ergebnis der jahrelangen Förderpraxis, sondern spiegelt vor allem die Zielsetzungen und Leitlinien der Sozialwirtschaft wider.

 

In dem oben genannten Bericht wird in der Erwägung I festgehalten, dass bis Dato die Genossenschaften die einzige Rechtsform für die Sozialwirtschaft auf EU-Ebene darstellt. Die Aktivitäten zu europäischen Vereinen wurden bereits 2003 seitens der Kommission zurückgezogen. Das Statut über europäische Stiftungen befindet sich noch in Ausarbeitung.

 

Unter Punkt 22 des oben genannten Berichts fordert das Parlament dazu auf, auch Unternehmen der Sozialwirtschaft in die Europäische Beobachtungsstelle für KMU einzubeziehen. Das wäre ein großer Fortschritt, wären diese Unternehmen dann erstmals verankert. Für Österreich muss diese Forderung nicht nur Unternehmen, sondern auch Vereine der Sozialwirtschaft umfassen.

 

Unter Punkt 26 betont das EU-Parlament, dass dem von der Sozialwirtschaft erbrachten Rechnung getragen wird und bezieht sich hier vor allem auf die Anpassung der Rechtsvorschriften des öffentlichen Auftragswesens, der staatlichen Beihilfen und der Finanzmarktregelungen.

 

Für Österreich stellt sich die Situation unter anderem folgendermaßen dar:

       der überwiegende Teil der Unternehmen der Sozialwirtschaft sind Vereine

       obwohl der Status der Gemeinnützigkeit bei der Erbringung von sozialen Dienstleistungen im Auftrag der öffentlichen Hand ein mitunter entscheidender ist, gibt es keinen Gemeinnützigkeitsvorbehalt, der besagt, dass bei Aufträgen von sozialen Dienstleitungen gemeinnützige Anbieter solange zu beauftragen sind, bis im gemeinnützigen Bereich die Kapazitäten erschöpft sind, wie es z.B. in Deutschland der Fall ist.

       Im österreichischen Vergabewesen ist das Kriterium „Preis“ derart hoch bewertet, dass gemeinnützige Anbieter), welche nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind, Nachteile haben

       das österreichische Genossenschaftsrecht erlaubt es nicht, ohne weiteres Genossenschaften der Sozialwirtschaft zu gründen, da die Gemeinnützigkeit einer solchen nicht vorgesehen ist, sondern der Zweck der Genossenschaft ausdrücklich auf die wirtschaftliche Besserstellung ihre AnteilseignerInnen ausgerichtet sein muss.

 

Die rechtliche Situation der Sozialwirtschaft in Österreich muss verbessert und der Sektor wirtschaftlich, unternehmensrechtlich und unter Erhalt der Gemeinnützigkeit entsprechend verankert werden.

 

Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:


Die Bundesarbeitskammer stellt die wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Rolle der Sozialwirtschaft außer Frage. Sie unterstützt die Ausrichtung an der Gemeinnützigkeit im vollem Umfang.

 

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf:

 

  1. Maßnahmen zur Änderung des österreichischen Genossenschaftsrechts in Angriff zu nehmen, um insbesondere Genossenschaften ohne Gewinnorientierung für die Sozialwirtschaft zu ermöglichen
  2. Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Berücksichtigung des gesellschaftlichen Mehrwerts der Sozialwirtschaft im Rahmen des österreichischen Vergabewesen zu entwickeln, die statt einer Benachteiligung auf eine Bevorzugung von nichtgewinnorientierten Unternehmen, inklusive Vereinen, abzielen.
  3. Maßnahmen umzusetzen, die Sozialwirtschaft als Unternehmenszweig ohne Gewinnorientierung, welcher vornehmlich im Auftrag der öffentlichen Hand soziale Dienstleistungen erbringt, als eigenständigen Sektor zu definieren und dementsprechend eine Verankerung in den gesetzlichen Interessensvertretungen (Wirtschaftskammer) zu ermöglichen.

Antrag 03 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14.Juni 2012


Im Rahmen der Budgetkonsolidierung hat sich die Bundesregierung für eine Nulllohnrunde im öffentlichen Dienst des Bundes und bei den LandeslehrerInnen ausgesprochen und diese beschlossen. Inzwischen denken auch andere Gebietskörperschaften – Länder und Gemeinden – für ihre Beschäftigten Nulllohnrunden an.

Nulllohnrunden im öffentlichen Dienst betreffen dabei nicht nur die Beschäftigten von Bund, Ländern und Gemeinden, sondern drohen sich auch auf die ArbeitnehmerInnen ausgegliederter, öffentlicher Unternehmungen sowie sozialwirtschaftlicher Einrichtungen/Vereine, die mit der Erbringung sozialer Dienste im Auftrag der öffentlichen Hand betraut sind, sowie auf die Beschäftigten von Anstalten/Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Sozialversicherungen) auszuwirken, deren Einkommensentwicklung unmittelbar bzw. mittelbar an jener des öffentlichen Dienstes gekoppelt ist.

Die Verdienststruktur im öffentlichen Dienst ist dabei ebenso breit gefächert wie die Berufsfelder. Ein beträchtlicher Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst – bei Bund, Ländern, Gemeinden – liegt im unteren und mittleren Einkommensbereich. Für BezieherInnen mittlerer und – vor allem – niedriger Einkommen ist die Nulllohnrunde schlicht existenzgefährdend. Besonders betroffen sind dabei Frauen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang, dass laut Einkommensbericht des Rechnungshofs 2010 im „Niedriglohnbereich“ Soziales und Gesundheit bzw. Erziehung und Unterricht (öffentlicher Dienst, ausgegliederter öffentlicher Dienst bzw. überwiegend durch die öffentliche Hand finanzierter Bereich) der Frauenanteil mit 79 bzw. 55 % besonders hoch liegt (mittleres Jahreseinkommen Soziales und Gesundheit: 19.672 Euro, mittleres Jahreseinkommen Erziehung und Unterricht: 17.463 Euro, mittleres Jahreseinkommen unselbständig Beschäftigte Österreich 2009: 24.449 Euro).

Geschätzter Weise liegt rund ein Drittel aller öffentlich Bediensteten unter dem österreichischen Medianeinkommen, was allerdings rund ein Fünftel der Lohnsumme im öffentlichen Dienst ausmacht!

Einrichtungen der Sozialwirtschaft bzw. des (Elementar-)Bildungsbereichs, die mit der Erbringung sozialer bzw. bildungspolitischer Dienstleistungen seitens der öffentlichen Hand beauftragt werden, können zwar nicht unmittelbar gezwungen werden, Nulllohnrunden zu übernehmen, jedoch droht sich gerade in Sparzeiten die gängige Praxis bzw. Entwicklung, Förderungen bzw. Subventionen unabhängig von Lohnabschlüssen gleich zu belassen zu reduzieren, noch zu verstärken. Zusätzlich orientieren sich innerbetriebliche Lohn- und Gehaltsschemata bzw. Betriebsvereinbarungen in zahlreichen entsprechenden Einrichtungen, die nicht dem BAGS-KV unterliegen, an entsprechenden Einkommen im öffentlichen Dienst. Nulllohnrunden drohen in derartigen Betrieben unmittelbar schlagend zu werden.

Von der seitens der Bundesregierung angekündigten bzw. beschlossenen Nulllohnrunde sind damit nicht nur rund 210.000 Bedienstete des Bundes und LandeslehrerInnen unmittelbar betroffen: die Nulllohnrunde droht auf über 900.000 Beschäftigte – Bundes-, Gemeinde-, Landesbedienstete, ArbeitnehmerInnen des Sozial- und Gesundheitsbereichs, ausgegliederter Betriebe sowie des Erziehungs- und Bildungssektors – mittel- wie unmittelbare Auswirkungen zu haben.

Damit bekommen die geplanten bzw. angedachten Nulllohnrunde allerdings eine weit über den öffentlichen Bundesdienst hinausgehende, wirtschaftspolitische Bedeutung, handelt es sich doch um beinahe ein Drittel aller unabhängig Beschäftigten, die betroffen sein könnten: es droht sich die, gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten zur Krisenbewältigung bzw. Konjunkturstabilisierung so wichtige Konsumnachfrage – angesichts des mit einer Nulllohnrunde verbundenen Kaufkraftverlustes – abzuschwächen, was die Krisensituation noch zu verschärfen droht. Der Aufnahmestopp in weiten Bereichen des öffentlichen Dienstes – ebenfalls regierungsseitig für den Bund bereits beschlossen, auf Landes- und Gemeindeebene vielfach angedacht – und der daraus resultierende Abbau relativ sicherer Arbeitsverhältnisse mit stabilen Einkommen, wird diese Entwicklung noch befördern.

Nulllohnrunden sind daher grundsätzlich abzulehnen. Es ist vollkommen uneinsichtig, warum gerade öffentlich Bedienstete, die vielfach gesellschaftlich wichtige wie notwendige, „sozialen Mehrwert“ schaffende Arbeit – von Bildung, Gesundheit, Betreuung, Erhalt von Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Kultur bis hin zu Infrastruktur und Mobilität – erbringen, nicht am gesamtgesellschaftlichen Wohlstand, der ohnehin immer ungleicher verteilt ist, entsprechend beteiligt werden sollen. Nulllohnrunden sind Budgetkonsolidierungsmaßnahme zu Lasten der ArbeitnehmerInnen – unabhängig davon, ob diese öffentlich bedienstet, oder privat beschäftigt sind.


Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer spricht ihre grundsätzliche Ablehnung von Nulllohnrunden aus. Nulllohnrunden treffen insbesondere untere und mittlere Einkommensgruppen sozial hartunter ihnen besonders viele weibliche Beschäftigte, junge sowie vielfach unter prekären Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen arbeitende.

Die Bundesarbeitskammer fordert daher für 2013 und 2014 Verhandlungen für die Beschäftigten der öffentlichen Dienste des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der ausgegliederten Betriebe sowie eine Teuerungsabgeltung insbesondere für die Beschäftigten im unteren und mittleren Einkommensbereich. Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten gilt es, Kaufkraft zu erhalten und die Konsumnachfrage zu stärken. Nulllohnrunden wirken hier kontraproduktiv.

Die Bundesarbeitskammer lehnt weiters jeden Versuch ab, mit etwaigen Nulllohnrunden im öffentlichen Dienst ein Präjudiz für Lohn- und Gehaltsverhandlungen in anderen Brancheninsbesondere in solchen, welche von öffentlichen Mitteln abhängig sind bzw. für die öffentliche Hand Aufgaben erbringenschaffen zu wollen. Ein Umlegung auf andere Branchen ist unzulässig.

Die Bundesarbeitskammer fordert zusätzlich die Rücknahme des Aufnahmestopps im öffentlichen Dienst.