Alle Beiträge von Elisabeth Kerschbaum

Kapitalbasierte Alternativen zur derzeitigen Finanzierung sozialer Sicherungssysteme erarbeiten

Der viel zitierte ‚digitale Wandel‘ ..

…in unserer Arbeitswelt oder die sog. ‚vierte technologische Revolution‘ wird in hohem Maße Änderungen für die Formen der Erwerbsarbeit bringen, sich aber auch auf die Organisation und Finanzierung sozialer Schutzsysteme auswirken.

Dieser wirtschaftliche Strukturwandel mit seinen vielfach veränderten, prekären Erwerbsformen (Verlagerung unternehmerischer Risiken auf abhängig Beschäftigte, zero-hours-contracts, crowd-work) mit der Folge einer starken Erosion des ArbeitnehmerInnen-Schutzes, bedarf wieder erneuter Überlegungen zur Aufrechterhaltung unseres sozialen Sicherungssystems.

Eine der zentralen Fragen wird künftig sein, wie Finanzierung, Leistungsstandards und Deckungsgrade der sozialen Sicherung in Österreich aufrechterhalten werden können.

Ein Sozialversicherungssystem, das in Bezug auf seine Finanzierung und Leistung im Wesentlichen an Erwerbseinkommen gebunden ist, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig nicht mehr zur sozialen Sicherheit der Erwerbstätigen ausreichen. In entsprechenden Studien wird ein deutlicher Produktivitätssprung durch den wirtschaftlichen Strukturwandel, u.a. mit digitalem Wirtschaften, prognostiziert. Das Produktivitätswachstum soll bis zu 30% betragen. Ziel muss es daher sein, ein soziales Schutzsystem zu etablieren, das diese veränderten Ausgangslagen in die sozialen Sicherungssysteme miteinbezieht. Kapitalbasierte Abgaben (z.B. Wertschöpfungsabgaben) der Unternehmen als Beiträge zur sozialen Sicherung der im wirtschaftlichen Strukturwandel Erwerbstätigen hätten zur Folge, Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit nur mehr wenig mit Abgaben zu belasten und würden eine angemessene Verteilung der Lasten des Strukturwandels zwischen Arbeit und Kapital darstellen.

Antrag: Die Vollversammlung der Niederösterreichischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher die Bundesregierung auf, kapitalbasierte Alternativen zur derzeitigen Finanzierung der Systeme sozialer Sicherheit zu erarbeiten und baldmöglichst durch entsprechende Gesetzgebungen zu etablieren.

Abgelehnte Asylsuchende nicht aus der Grundversorgung fallen lassen

Nach dem künftigen Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 sollen Menschen, deren Asylantrag in Österreich abgelehnt wurde, aus der staatlichen Grundversorgung fallen. Von einem Tag auf den anderen stehen damit tausende Menschen ohne Wohn- und Lebensmittelversorgung auf der Straße.

Das widerspricht humanitären Grundwerten, missachtet die Menschenwürde und ist unionsrechtswidrig. Darüber hinaus macht es aus sicherheitspolitischen Perspektiven keinen Sinn, tausende Menschen aus der Grundversorgung in die Illegalität in Österreich zu treiben. Die ebenfalls beschlossene Verhängung sowie Verlängerung der Schubhaft steht den Bestimmungen des Menschen- und Völkerrechts entgegen, nach denen Haft für Asylsuchende nur in absoluten Ausnahmefällen verhängt werden darf und einem legitimen Zweck dienen muss. Dem geltenden EU-Recht wird dieser Gesetzespassus nicht standhalten. Da nicht jede/r, der/die Asyl beantragt, Asyl erhält, muss es für Menschen, die nicht in ihr Heimatland zurückgehen können, weil z.B. ihr Herkunftsland die Rückkehr nicht erlaubt, differenzierte Herangehensweisen geben.

Die Lösung kann nicht Illegalität und Obdachlosigkeit bedeuten. Niemand in Österreich ist damit gedient, wenn Menschen verzweifelt und unversorgt auf der Straße landen.

Antrag: Die Vollversammlung der Niederösterreichischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert daher die Bundesregierung auf, gemeinsam dafür zu sorgen, dass abgelehnte Asylsuchende in Österreich so lange in der Grundversorgung gehalten werden, bis sie in ihre Heimatländer sicher und geordnet zurückkehren können. Darüber hinaus muss weiter von allen zuständigen Ministerien daran gearbeitet werden, dass Asylsuchende eine geordnete Aufnahme und Registrierung innerhalb der gesamten EU finden.

Arbeitsmarktintegration – Zugang zu anerkannter Ausbildung und Qualifikation

Die Zahl der arbeitslosen Menschen in Österreich steigt leider weiterhin an. Bei Weitem nicht der zentrale, aber durchaus auch ein Aspekt dieses Anstiegs ist die Tatsache, dass Menschen die gezwungen sind, aus Kriegsgebieten nach Österreich zu fliehen, mit ihrer Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention auf den Arbeitsmarkt kommen. Wesentlicher Zusatz: völlig unvorbereitet auf den Arbeitsmarkt gelangen. Die Problematik der steigenden Arbeitslosigkeit ist durchaus vielschichtig und nicht auf die Frage etwa des Vorhandenseins von Deutschkenntnissen reduzierbar.

Das Arbeitslosigkeitsrisiko von Menschen mit Pflichtschulabschluss als höchster abgeschlossener Ausbildung beträgt über 26%. Von zehn Menschen mit schlechter Ausbildung sind also zu jedem Zeitpunkt drei arbeitslos. Bei der Wahrnehmung und Anerkennung informell erworbener Fähigkeiten und Kenntnisse bildet Österreich noch immer das Schlusslicht Westeuropas. Die fehlende Möglichkeit, erworbene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse anerkannt zu bekommen, hat nachhaltig negative Wirkung auf die Löhne. Menschen, die bereits seit Jahrzehnten in einer bestimmten Berufsbranche gearbeitet haben oder entsprechende Ausbildungen in anderen Ländern abgeschlossen haben, werden in Österreich als Hilfskräfte beschäftigt und somit nicht ihrer tatsächlich Qualifikation und Arbeitsleistung entsprechend entlohnt.

Der Zugang zu anerkannter Ausbildung und Qualifikation – das einzige Mittel zum Abbau des ungeheuren Arbeitslosigkeitsrisikos im Segment schlecht ausgebildeter Menschen – ist für Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind völlig, aber auch für arbeitslose Menschen fast immer verschlossen. In Österreich gibt es keine umfassende Beratung, Betreuung und Begleitung bei der gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Inklusion, die es sich zum Ziel macht, die Problemlagen der betroffenen umfassend zu erfassen und grundsätzlich zu beheben. Neben dem Zugang zu Ausbildung fehlt der Rechtsanspruch auf kompetente Unterstützung und Beratung etwa bei gesundheitlichen Problemen, bei familiären Problemen, Betreuungsverpflichtungen, Verschuldung oder vergleichbaren Ursachen gesellschaftlicher Exklusion.

Es ist kontraproduktiv, Menschengruppen zu isolieren und gegen einander in Stellung zu bringen: Menschen in Problemlagen sind insofern alle gleich, als sie sich in Problemlagen befinden und nicht die nötige Unterstützung zur Überwindung ihrer individuellen Problemlagen bekommen. Dabei ist es völlig egal, welche Sprache ein Mensch spricht, wie alt er oder sie ist, welches Geschlecht ein Mensch hat oder welche Lebensgeschichte.
Was wir in Österreich benötigen, ist ein Rechtsanspruch auf kompetente Beratung und Betreuung sowie Begleitung zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion.

Antrag:  Die Arbeiterkammer NÖ tritt für die Schaffung eines Angebots zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion von Menschen in Problemlagen ein. Dieses Angebot hat anzusetzen:

  • Unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme mit einer für die Mindestsicherung zuständigen Einrichtung und der Stellung eines Antrags auf Mindestsicherung
  • Unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme mit einer für die Arbeitslosenversicherung zuständigen Einrichtung und der Stellung eines Antrags auf Leistungen des AMS
  •  Unmittelbar nach der Aufnahme in die Grundversorgung.

Ziel der Beratung und Betreuung ist die nachhaltige Inklusion auf dem Arbeitsmarkt in einer Weise, die hinsichtlich Einkommenshöhe und Einkommensdauer sicherstellt, dass die Betroffenen in der Folge nicht mehr auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen sein werden.

Dazu notwendig ist:

  • Die Erfassung individueller Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Probleme, Ursachen und Umstände, die eine Inklusion behindern (etwa fehlende Sprachkenntnisse, fehlende beruflich einsetzbare Ausbildung, gesundheitliche Probleme etc.).
  • Der Zugang zu Deutschkursen, Ausbildung und Qualifikation
  • Die Schaffung von Inklusionsangeboten bestehend aus Sprachkursen, Berufsausbildung und zeitlich begrenzter entlohnter Praktika
  • Die Öffnung des Arbeitsmarktes für AsylwerberInnen nach sechs Monaten des Asylverfahrens
  • Der Zugang zum Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Kollektivverträge
  • Die Schaffung einer Anrechnungsregelung in der Grundversorgung, der Mindestsicherung sowie der Arbeitslosenversicherung, die sicherstellt, dass sich Erwerbspartizipation (und in der Folge auch erhöhende Erwerbspartizipation) für Betroffene zumindest im Ausmaß von 35% des erwirtschafteten Einkommens auszahlt.

Entgeltfortzahlungsfonds wieder einführen – Unfallversicherung entlasten

Die Unfallversicherung trifft Vorsorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die erste Hilfeleistung bei Arbeitsunfällen sowie für die Unfallheilbehandlung, die Rehabilitation von Versehrten und die Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Vorsorge umfasst auch die Forschung nach den wirksamsten Methoden und Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgaben sowie der sonstigen Aufgaben im Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung der Versicherten, soweit deren Durchführung der Unfallversicherung übertragen ist. Ein großes Aufgabenfeld angesichts der Tatsache, dass ein Drittel aller I-Pensionsantritte auf Grund psychischer Erkrankungen erfolgt.

Der Gesetzgeber reagiert auf diese Entwicklung jedoch nicht mit der Konkretisierung der Aufgaben der Unfallversicherung, sondern mit deren ökonomischer Aushöhlung. Die Reduktion des Unfallversicherungsbeitrags, die mit Sommer 2014 wirksam wurde, führte im Folgejahr 2015 – dem bisher letzten mit vorliegender vollständiger Bilanz – zu einem Defizit von € 41 Mio.

Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung ist nunmehr neuerlich ein Leistung genannt, die zusätzlich zu den bereits bestehenden Leistungen für DienstgeberInnen den Anspruch auf Ersatz für eine zu leistende Entgeltfortzahlung für erkrankte DienstnehmerInnen in Betrieben mit höchstens 10 (in der Praxis aber 15) MitarbeiterInnen um 50% erhöht. Damit wird der AUVA abermals ein Finanzierungsauftrag erteilt, der sie in der Erfüllung ihrer eigentlichen gesetzlichen Aufgabe behindert. Die bereits existente Regelung des Zuschusses im Fall der Entgeltfortzahlung wurde angesichts der Tatsache geschaffen, dass mit der Abschaffung des Entgeltfortzahlungsfonds durch die schwarz-blaue Regierung die Zahl der Kündigungen im Krankheitsfall stark zugenommen hat. Heute, zwölf Jahre nach Inkrafttreten dieser Regelung stellen wir fest, dass die Zahl der Kündigungen im Krankenstand nicht ab-, sondern vielmehr stark zunimmt. Nachdem die Zielsetzung der Regelung offenkundig nicht erreicht werden konnte, ist sie durch eine effektive Regelung zu ersetzen, die nicht die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der AUVA behindert. Eine solche Lösung stellt die Wiederherstellung des Entgeltfortzahlungsfonds dar.

Antrag: Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich tritt für die Schaffung bzw. Wiedereinrichtung eines beitragsgedeckten Entgeltfortzahlungsfonds ein. Sicherzustellen ist jedenfalls, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt nicht weiter durch Belastung mit widmungsfremden Aufgaben, wie etwa der Unterstützung von Unternehmen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, geschwächt und an der Erfüllung ihrer eigentlichen Kernaufgaben gehindert wird.

Keine neue staatliche Förderung für Gratismedien

In Österreich werden, anders als in Deutschland oder der Schweiz, seit 1975 Medien mit öffentlichen Geldern gefördert. Die Förderung erhalten Medien, die einen Verkaufspreis auf dem Markt erzielen (Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen und Community-Medien). Seitens des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien wurde in Aussicht gestellt, künftig auch Medien zu fördern, die keinen Verkaufspreis haben (Onlinemedien und Gratispresse).

In Österreich wurde die Medienförderung eingeführt, um Meinungsvielfalt und journalistische Qualität zu fördern, da der Markt allein das Bestehen von Qualitätsmedien nicht ausreichend gewährleisten kann. Für die Aufrechterhaltung von Qualitätsjournalismus sind hohe Fixkosten für redaktionell arbeitende JournalistInnen und deren aufwändige Recherchearbeiten erforderlich. Diese Kosten fallen bei Gratispresse und Gratisfernsehen sowie den Internetmedien nicht an. Gratismedien leben von Inseraten und können – bei einem kleinen und billigen Redaktionsstab – mit den Inseratenkosten sehr weit nach unten gehen. Es kommt hinzu, dass Werbeeinnahmen für Inserate bei den Qualitätsmedien sinken, weil diese preislich mit den Gratismedien und sozialen Netzwerken konkurrieren müssen. Qualitätsmedien können mit diesem Preisniveau nicht mithalten und sind auch deshalb, bei niedrigen Auflagen in einem bevölkerungsmäßig kleinen Land, auf staatliche Zuwendungen viel stärker angewiesen. Die Gratispresse finanziert sich darüber hinaus intensiv aus Inseraten staatsnaher Organisationen. Würden in Zukunft auch Gratismedien mit staatlichen Subventionen gefördert, könnten diese weitere Wettbewerbsvorteile auf dem Inseratenmarkt erzielen. Die Absicht, die Gratismedien künftig mit staatlichen Mitteln zu fördern, führt nicht nur bei JournalistengewerkschafterInnen zu größten Bedenken.

Antrag: Die Vollversammlung der Niederösterreichischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien daher auf, keine neue Medienförderung zu erschaffen, die Gratismedien mit staatlichen Subventionen fördert.