Alle Beiträge von Karin Stanger

Resolution 05 / Solidarität mit den ORF-MitarbeiterInnen! Schluss mit der ‚Angstmache‘ – Für einen starken und unabhängigen Öffentlichen Rundfunk!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, ÖAAB, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

„Von den Auslandskorrespondenten werden wir ein Drittel streichen, wenn diese sich nicht korrekt verhalten“. Mit diesem Zitat, mit dem unverhohlen Kündigungsdrohungen gegenüber ORF-KorrespondentInnen bei „unkorrektem“ Verhalten ausgesprochen werden, hat zuletzt der ehemalige Vizekanzler und FPÖ-Stiftungsrat Norbert Steger im Zusammenhang mit der ORF-Berichterstattung zur Ungarn-Wahl hohe mediale Wellen geschlagen.

  • Der Angriff des FPÖ-Stiftungsrats ist dabei allerdings kein einmaliger Ausritt, sondern reiht sich in eine lange Reihe freiheitlicher Attacken auf die Pressefreiheit im Allgemeinen und den ORF im Speziellen ein.
  • Als Jörg Haider 1999 die Wahlen in Kärnten gewonnen hatte, stürmte eine Gruppe FPÖler im Siegesrausch ins Landesstudio Kärnten, um „den Laden hier zu übernehmen“.
  • Wir erinnern uns weiters an Jörg Haider der 1993 davon sprach, dass er dafür sorgen würde, dass in den „Redaktionsstuben weniger gelogen wird“.
  • Hinzu kommt die jahrelange Diffamierung des ORF als „Rotfunk“ bzw. „Lügensender am Küniglberg“ – als welcher der öffentliche Rundfunk laut ehemaligem FPÖ-Generalsekretär Kickl von ‚der Bevölkerung‘ immer öfter bezeichnet würde.

In einem Kommentar der Tiroler Tageszeitung vom 17. April 2018 heißt es, bezugnehmend auf die aktuellen Aussagen des FPÖ-Stiftungsrats Steger, dazu:

„Stegers Drohung ist die (vorerst) letzte einer langen Reihe blauer Attacken auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Als vermeintlicher „Rotfunk“ stehen der ORF und seine Mitarbeiter schon seit Jahren unter blauem Dauerbeschuss. Man kommt kaum umhin, System hinter den Angriffen auf das – im einschlägigen Populisten-Sprech – „Systemmedium“ zu vermuten: Eine Politik der permanenten Nadelstiche soll gerade das erschüttern, was die Kernkompetenz des Senders ausmacht – seine Glaubwürdigkeit.“

Den Aussagen des FPÖ-Stiftungsrats Steger sind nicht zuletzt deshalb besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da der ehemalige Vize-Kanzler beste Chancen hat, Vorsitzender des ORF-Stiftungsrats zu werden.

In Folge der Aussagen Stegers hielt der Redakteursrat des ORF in einer Aussendung fest (Auszüge):

„Es wird systematisch versucht, die Glaubwürdigkeit der ORF-Berichterstattung zu untergraben, um das Unternehmen entweder auf Linie zu bringen oder – wenn das nicht funktioniert – zu zerschlagen und über die Finanzierung auszuhungern.

Die Redakteursvertretung protestiert vehement gegen diese Bedrohung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gerade die Berichterstattung der ORF-Korrespondenten in Ländern wie China, Türkei, Russland und Ungarn findet unter schwierigsten Bedingungen statt. Die Zahl von KorrespondentInnen ist ein Kriterium für Qualitätsjournalismus. Die Arbeit unserer Auslands-KorrespondentInnen wird in der ORF-Berichterstattung besonders geschätzt.

Korrespondenten aber aus partei-politisch motivierten Gründen mit der Streichung ihrer Stellen zu bedrohen, ist ein direkter Angriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ein neuerlicher Tiefpunkt der Medienpolitik. Die Korrespondenten des ORF sind ein wesentlicher Bestandteil der Nachrichten in TV, Radio und Online, sie liefern dem Publikum die Welt ins Haus, erklären internationale Zusammenhänge, helfen beim Einordnen des Weltgeschehens. Offenbar hält das eine österreichische Regierungspartei für verzichtbar. Gleichzeitig ORF-Mitarbeitern mit dem Verlust der beruflichen Existenz zu drohen, wenn sie gegen eine Richtlinie verstoßen, die ihnen noch nicht einmal bekannt gemacht wurde – das soll wohl Angst fördern.

Und abschließend:

„Es ist in einer Demokratie nicht gleichgültig, wie die Repräsentanten einer Regierungspartei mit der freien Presse umgehen. Die Redakteursvertretung des ORF fordert daher die Vertreter der Regierungspartei FPÖ auf, ihre anhaltenden Diffamierungen von JournalistInnen und des ORF einzustellen.“

In einem Klima der Angst zu arbeiten ist nicht nur für die Redakteure unzumutbar, sondern führt dazu, dass der öffentliche Auftrag des ORF nicht mehr erfüllt werden kann und die Kontrollfunktion der Öffentlichkeit gegenüber der Politik verloren geht.

Die 170.Vollversammlung der AK möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien spricht den ORF-MitarbeiterInnen ihre uneingeschränkte und unmissverständliche Solidarität aus. Parteipolitisch motivierte Angriffe, politische Einflussnahme auf die Berichterstattung, bewusste Diffamierungs- sowie Disziplinierungsversuche von JournalistInnen stellen einen Angriff auf die Pressefreiheit und somit auf einen Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaftsordnung dar.

Die AK fordert daher von allen politischen Entscheidungs- und VerantwortungsträgerInnen, parteipolitisch motivierte Attacken – insbesondere auch die Drohung mit Kündigung und Stellenstreichungen – auf MitarbeiterInnen des ORF umgehend zu unterlassen.

JournalistInnen, RedakteurInnen und KorrespondentInnen müssen ihre Arbeit frei von existenziellen Ängsten und parteipolitischem Druck verrichten können. Nur so kann ein öffentlicher Rundfunk seinem Informationsauftrag nachkommen und glaubwürdig bleiben.

Die Arbeiterkammern Wien bekennt sich außerdem zu einem starken und finanziell wie politisch unabhängigen ORF. Die AK lehnt daher alle Versuche ab, über eine Kürzung bzw. Streichung finanzieller Mittel den ORF und seine MitarbeiterInnen unter Druck zu setzen und seine Eigenständigkeit zu gefährden.

Resolution 04 / Für eine starke Interessensvertretung von Studierenden und den Abbau von Barrieren im Studium

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Bildung und Kultur

Für eine starke Interessensvertretung von Studierenden

Neben der Einführung von flächendeckenden Studiengebühren steht eine massive Beschneidung der Rechte der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) inklusive Sanktionsmöglichkeiten und eine generelle Schwächung der Studierendenpartizipation an den Hochschulen auf der Agenda der schwarz-blauen Bundesregierung. Es ist geplant, das hart erkämpfte und dringend notwendige Mitspracherecht der ÖH zu beschneiden, vermutlich indem § 4 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG) angegriffen wird – das sogenannte allgemeinpolitische Mandat. In Zeiten verstärkten Drucks auf die zumeist lohnabhängigen Studierenden durch Verschulung, Zugangsbeschränkungen, Verwertungsdruck, Leistungsdruck und Konkurrenz ist es umso wichtiger, die Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit der ÖH zu verteidigen.

Barrieren abbauen – keine Zugangsbeschränkungen

Neben Jus, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen sollen auch in der Chemie sowie eventuell in der Soziologie bzw. den Politikwissenschaften neue Regelungen bzgl. Zugangsbeschränkungen kommen. Anstatt die Qualität der Lehre aufzuwerten oder eine deutliche Verbesserung der sozialen Durchmischung zu forcieren, benachteiligt die nun beschlossene Novellierung des Universitätsgesetzes vor allem Hochschulen und Studierende weiter. Durch den weitgehend unklaren und teilweise unvollständigen Regierungsvorschlag werden nicht nur Tür und Tor für Zugangsbeschränkungen (siehe §63 UG Abs. 1 Z 6) geöffnet, sondern auch Planungsschwierigkeiten für die Hochschulen selbst verursacht. Mit der Gesetzesvorlage wird die Chance vergeben, eine wirkliche Verbesserung für die Studierenden, Lehrenden und Forschenden an den Hochschulen zu ermöglichen. Es braucht den freien Hochschulzugang und eine Ausfinanzierung der Hochschulen.

Gegen die allgemeine Einführung von Studiengebühren!

Neben dem absurden Verwaltungsaufwand bergen Studiengebühren fatale Folgen für Studierende mit sozioökonomisch schwächerem Hintergrund in sich. Rund 45.000 Studierende mussten 2001 ihr Studium abbrechen, weil der finanzielle Druck zu groß für sie wurde. Auf die Lebensrealitäten von heute umgelegt, könnte diese Zahl noch drastisch ansteigen. Gerade im Bereich der Bildung sind Einsparungen ein fatales Signal an künftige Generationen.

Studiengebühren für Berufstätige treffen Studierende aus ArbeiterInnen- und einkommensschwachen Familien!

Erwerbstätige Studierende an Hochschulen, die die Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester überschritten haben, mussten bisher keine Studiengebühren zahlen, sie konnten diese zurückfordern. Diese Regelung wurde im Dezember 2016 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als gleichheitswidrig eingestuft, er schlug deshalb eine Reparatur des Paragrafen 92 des Universitätsgesetzes vor.

Die bisherige Regelung läuft mit Wintersemester 2018/19 aus. Laut Studierendensozialerhebung des IHS arbeiten 60% der Studierenden durchschnittlich bis zu 20 Stunden neben dem Studium. Diese müssen ab Herbst 727,72 Euro pro Jahr bezahlen. Studierende aus ArbeiterInnen- oder einkommensschwachen Familien müssen ungleich häufiger einer Erwerbsarbeit nachgehen, um sich das Studium finanzieren zu können: Laut IHS-Studie können es sich nur 35 Prozent aller Studierenden aus einkommensschwachen Haushalten leisten, nicht berufstätig zu sein, dagegen allerdings 42 Prozent aus reichen Haushalten. Umgekehrt arbeiten 18 Prozent aller Studierenden aus armen Haushalten über 35 Stunden/Woche, dagegen nur 7 Prozent der Studierenden aus reichen Familien. Erwerbstätige Studierende brauchen länger für den Studienabschluss, da sie weniger Zeit haben um sich voll ihrem Studium zu widmen. Oft genug sind es universitäre Rahmenbedingungen mit unzureichendem Seminar- und Prüfungsangebot an Abenden und Wochenenden, die Berufstätigen ein zügiges Studium erschweren. Es ist verteilungspolitisch widersinnig, dass gerade jene Studiengebühren zahlen müssen, die sich kein Vollzeitstudium leisten können (obwohl gerade sie durch die Lohnsteuer die Hochschulen bereits mitfinanzieren). Für viele Studierende stellt dies eine unbewältigbare finanzielle Mehrbelastung dar, Studienabbruch ist die Folge. Deshalb ist eine Reparatur des § 92 im Universitätsgesetz (UG) dringend erforderlich.

Die Österreichische Bundesvertretung der ÖH hat dem Ministerium im Dezember einen Reparaturvorschlag vorgelegt. Dieses weigert sich bislang jedoch entgegen den Empfehlungen des VfGH, den § 92 UG zu reparieren und ignoriert damit hartnäckig die Lebensrealität von knapp zwei Drittel der Studierenden.

Die Arbeiterkammer Wien spricht sich für den freien und offenen Hochschulzugang und damit gegen die Einführung von allgemeinen Studiengebühren aus. Im Gegenzug fordert sie eine ausreichende Finanzierung der Hochschulen.

Finanzielle Barrieren für erwerbstätige Studierende müssen abgebaut werden. In diesem Sinne fordert die AK Wien eine entsprechende Reparatur des § 92 Universitätsgesetz zur Regelung des Studiengebührenerlasses für erwerbstätige Studierende. Studiengebühren für Berufstätige sind sozial ungerecht und wirken der Durchlässigkeit des Bildungssystems entgegen. Die Frage der Abschaffung der Studiengebühren für langzeitstudierende Berufstätige ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern insbesondere auch eine Frage der sozialen Durchlässigkeit unseres Bildungssystems.

Die Arbeiterkammer Wien hält eine starke Interessensvertretung der Studierenden für ein wichtiges Element der Demokratie und tritt daher für die Beibehaltung der Rechte und des Mitspracherechts der Österreichischen Hochschüler_innenschaft ein.

Resolution 03 / Keine Kürzungen im arbeitsmarktnahen, privaten Bildungsbereich! Kein Sparen bei Bildung, Qualifikation und Integration – Kein Sparen bei den Beschäftigten!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA: nein
ÖAAB, GA: Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration

In der Branche der privaten Bildungseinrichtungen (BABE Kollektivvertrag, mit Organisationen, wie dem BFI, die Volkshochschulen Wien, Mentor, ibisacam, die Berater, ABZ*AUSTRIA etc.) werden von ca. 10.000 ArbeitnehmerInnen zahlreiche und vielfältige Angebote im Bereich der Erwachsenenbildung umgesetzt. Mit Mitteln der öffentlichen Hand werden Kurse für Arbeitslose, für arbeitslose WiedereinsteigerInnen, für Jugendliche und viele mehr abgehalten. Auch Deutschkurse, das Nachholen des Pflichtschulabschlusses, Kurse der Basisbildung, Bildungsberatung und arbeitsmarktpolitische Beratung werden Tag für Tag von den vielen engagierten und hoch qualifizierten Beschäftigten durchgeführt. Gerade Integrationsmaßnahmen und Deutschkurse sind vielfach Voraussetzung um Zugewanderten Perspektiven am Arbeitsmarkt zu geben.

Diese Maßnahmen sind nun durch die Kürzungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik des AMS und durch die unsichere Finanzierung durch andere FördergeberInnen (etwa BMBWF, esf, IEB, Ländern und Städten) massiv gefährdet! Bereits jetzt treffen erste Informationen in den Einrichtungen der privaten, arbeitsmarktnahen Bildungseinrichtungen ein, die Mittelkürzungen für einzelne Maßnahmen, darunter auch Maßnahmen für Wiedereinsteigerinnen, ankündigen. Zusätzlich geht das AMS dazu über, die bisherige finanzielle Absicherung der KursteilnehmerInnen (DLU = Deckung des Lebensunterhaltes) während der Teilnahme an einer Qualifizierung oder einem Kurs, zu streichen. Dadurch steigt das Armutsrisiko Arbeitsloser. Durch die Streichung der DLU im Rahmen von Qualifikationsmaßnahmen werden sie außerdem wieder zu schnell zurück in den Arbeitsmarkt und in Folge zur Annahme niedrig qualifizierter Jobs mit wenig Perspektive gedrängt .

Laut Auskunft der GPA-djp sind aufgrund der Reduktion der AMS-Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik zwischen 1.500 und 2000 Arbeitsplätze in der Branche gefährdet. BetriebsrätInnen der betroffenen Unternehmen berichten bereits von ersten Kündigungen in Folge der Kürzungen. Betroffen sind Maßnahmen für Frauen mit Migrationshintergrund (Kompetenzcheck), Kurse für Wiedereinsteigerinnen (Wiedereinstieg mit Zukunft), Beratungsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Frauen und aber auch Deutschkurse und andere Integrationsmaßnahmen wie z.B. das Jugendcollege in Wien. Von Arbeitslosigkeit und Arbeitsplatzverlust bedroht sind TrainerInnen und BeraterInnen der Branche, die bereits jetzt mit schwierigen Arbeitsbedingungen kämpfen. Die Arbeitszeit in der Branche hat sich de facto verkürzt, was sich in steigender Teilzeit ausdrückt, die daraus resultierende Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen lässt kaum mehr existenzsichernde Einkommen zu.

  • Diese Entwicklungen gefährden eine ganze Branche, die zentral für Aus- und Weiterbildung sowie Qualifizierung ist. Und das in Zeiten fortschreitender Digitalisierung, in denen Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung an Bedeutung gewinnt, um als ArbeitnehmerInnen und Arbeitslose nicht den Anschluss an technologische Entwicklungen zu verlieren!
  • Die Kürzung der AMS Mittel bedeutet weiters, dass 2000 qualifizierte TrainerInnen und BeraterInnen österreichweit in die Arbeitslosigkeit gedrängt werden oder unter noch prekäreren Bedingungen arbeiten und leben müssen!

  • Die Kürzungen der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik kommen ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, wo aufgrund der aktuellen konjunkturellen Entwicklung auch für bislang am Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen die Chancen auf einen Arbeitsplatz so gut wie schon lange nicht mehr sind – gibt es entsprechenden Möglichkeiten zum Erwerb von Qualifikationen, für Fort- und Weiterbildung und/oder zum Erwerb entsprechend notwendiger Sprachkenntnisse.

Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung und das AMS auf,

  • umgehend Maßnahmen zu setzen, um den Fort- und Weiterbestand arbeitsmarktpolitischer Bildungseinrichtungen zu garantieren und den Verlust tausender Arbeitsplätze in diesem Bereich zu verhindern.

  • Die AK fordert Bundesregierung und AMS auf, arbeitsmarktpolitische Einrichtungen finanziell dahingehend auszustatten, dass Beschäftigung erhalten, Arbeits- und Einkommensbedingungen verbessert und Arbeitszeiten entsprechend den Bedürfnissen der MitarbeiterInnen, ihren Leistungen sowie dem tatsächlich erbrachten Arbeitsaufwand angepasst werden können.

  • Die Bundesregierung ist aufgefordert, in den nächsten Jahren ausreichend Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik bereit zu stellen, um ein ausreichendes Angebot an Kursen zur Aus- und Weiterbildung von Arbeitslosen, zum Nachholen von Bildungsabschlüssen, zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sowie für Unterstützung und Beratung benachteiligter Gruppen am Arbeitsmarkt sicher zu stellen.

  • Dabei ist insbesondere auch zu gewährleisten, dass die 50 %-Quote der AMS-Fördermittel für frauenspezifische arbeitsmarktpolitische Maßnahmen beibehalten bleibt.

  • Die Arbeiterkammer Wien unterstützt die Forderung nach Einrichtung einer Arbeitsstiftung für von Arbeitslosigkeit betroffenen MitarbeiterInnen arbeitsmarktnaher Bildungseinrichtungen.

Resolution 02 / Für den Erhalt und Ausbau der dienstgeberInnenfinanzierten Unfallversicherung mit ihren Aufgaben, Einrichtungen und MitarbeiterInnen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 26. April 2018

Antrag wurde zu Gemeinsamen Antrag 01 und einstimmig angenommen

Es ist kein Naturgesetz, dass die Aufgaben der Unfallversicherung von den derzeit damit beauftragten Institutionen erfüllt werden müssen. Und es ist auch so, dass Defizite in der Unfallversicherung bestehen, etwa hinsichtlich der Anerkennung von berufsbedingten Erkrankungen, Arbeitsunfällen und insbesondere von Folgen von Arbeitsunfällen und -Erkrankungen. Da gibt es einiges, das verbesserungswürdig ist.

Es ist aber festzuhalten:

Die Träger der Unfallversicherung, insbesondere die AUVA, unterhalten eigene Einrichtungen, die wichtige und unersetzbare Gesundheitsleistungen erbringen, die auszubauen und nicht einzuschränken oder zu verringern sind.

Die Träger der Unfallversicherung, insbesondere die AUVA, leisten wichtige und unersetzbare Arbeit bei der Erforschung, Formulierung und bei der Umsetzung von Standards der Arbeitssicherheit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Die Unfallversicherung ist eine Versicherung der DienstgeberInnen vor den Folgen von Versäumnissen, Fehlern und Missachtung von arbeitnehmerInnenschutzrechtlichen Regelungen. Sie wird daher mit gutem Grund aus Beiträgen der DienstgeberInnen finanziert. Eine Reduktion der DienstgeberInnenbeiträgen zur Unfallversicherung reduziert daher den Schutz der DienstnehmerInnen vor den Folgen von Fehlern der DienstgeberInnen.

Die 170. Vollversammlung der AK Wien spricht sich für den Erhalt und den Ausbau des Schutzniveaus in der Unfallversicherung und den Ausbau der Versorgung durch Einrichtungen der Unfallversicherung aus.

  • Die AK Wien lehnt die Reduktion des Unfallversicherungsbeitrages als Schritt zur Verschlechterung des Schutzes nach Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen und der Einschränkung der Leistungen der Unfallversicherung für DienstnehmerInnen ab.
  • Die AK Wien tritt allen Versuchen entgegen, die Aufgaben der Unfallversicherung bei der Entwicklung und Verbesserung von Maßnahmen und Programmen des ArbeitnehmerInnenschutzes zu beschneiden.
  • Die AK Wien tritt für den Erhalt der Einrichtungen der Unfallversicherung, insbesondere der Unfallkrankenhäuser und der spezialisierten Rehabilitationseinrichtungen und der in diesen beschäftigten Menschen ein, bei Erhalt und Ausbau der Aufgaben.
  • Die AK Wien wird allen Versuchen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen den DienstgeberInnen zukommende Finanzierung der Aufgaben der Unfallversicherung auf die Versicherten in der Krankenversicherung oder die SteuerzahlerInnen abzuwälzen, entschieden entgegentreten.

Resolution 01 / Kein Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ in der Verfassung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 26. April 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Umwelt und Energie

Anfang März 2018 gab die Bundesregierung bekannt, den „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ als Staatsziel in der Verfassung verankern zu wollen. Das bestehende Verfassungsgesetz über „die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung“ soll um das Staatsziel „Wirtschaftsstandort“ ergänzt werden. Der vorgeschlagene Gesetzestext:

„Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung.“

Die verfassungsmäßige Verankerung des Staatsziels „Wirtschaftsstandort“ erscheint aus mehreren Gründen problematisch:

  • Das ursprüngliche Staatsziel zum umfassenden Umweltschutz wurde 1984 als bewusstes Gegengewicht zu den ohnehin verfassungsmäßig gut abgesicherten wirtschaftlichen Grundrechten (z.B. Erwerbsfreiheit, Unverletzlichkeit des Eigentums) geschaffen und sollte sicherstellen, dass neben den in Marktwirtschaften dominanten wirtschaftlichen Interessen auch ökologische Interessen Berücksichtigung finden. Das bestehende Ungleichgewicht zwischen ökologischen und wirtschaftlichen Interessen wäre durch die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ als Staatsziel noch stärker zulasten der Umwelt verschoben.
  • Auch im Gegensatz zu sozialen Grundrechten sind wirtschaftliche Grundrechte deutlich besser geschützt. Bevor es zu einer zusätzlichen Stärkung wirtschaftlicher Grundrechte bzw. Interessen in Verfassungsrang kommt, gälte es zuallererst soziale Grundrechte entsprechend verfassungsrechtlich zu verankern.
  •  „Wirtschaftsstandort“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ sind grundsätzlich aus einer ArbeitnehmerInnensicht problematische und ideologisch hoch aufgeladene Begrifflichkeiten unter denen regelmäßig eine Politik des Lohndrucks, des Abbaus sozialer Sicherungssysteme und der ArbeitnehmerInnenrechte statt findet. So wird etwa seitens Teilen der EU-Kommission und Unternehmensverbände zur „Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit“ die Zurückdrängung von kollektivvertraglichen Regelungen und Lohnfindungssystemen zugunsten betrieblicher und Einzelvereinbarungen gefordert. In diesem Sinne kann die Verankerung eines „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts“ in Verfassungsrang auch ein Instrument zur Aushebelung sozialer Rechte und kollektiver Sicherungssysteme werden.

Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien lehnt die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts“ als Staatsziel in der Verfassung entschieden ab.

Mit dem Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ droht sich nicht nur das Ungleichgewicht zwischen ökologischen und wirtschaftlichen Interessen noch stärker zulasten des Umweltschutzes zu verschieben. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts“ in der Verfassung als willkommener  Hebel zum Abbau sozialer Rechte und kollektiver Sicherungssysteme dienen könnte.

Statt den „Wirtschaftsstandort“ verfassungsrechtlich abzusichern gilt es, die längst überfällige verfassungsmäßige Verankerung sozialer Grundrechte als Gegengewicht zu wirtschaftlichen Grundrechten in der Verfassung zu beschließen.