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Antrag 03 / Mitsprachmöglichkeit des Betriebsrates bei Umstrukturierungen verbessern

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag einstimmig angenommen

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer setzt sich für eine Erweiterung des Begriffs Betriebsänderung ein. Zudem fordert sie eine verpflichtende Berücksichtigung der Stellungnahme des Betriebsrates mit einem klaren Procedere.

Betriebsänderungen sind Bestandteil im Alltag des Betriebsrates. Betriebsänderung ist nicht nur Outsourcing von Betriebsteilen. Auch Neustrukturierungen bedeuten für die MitarbeiterInnen, dass sich ihr Arbeitsalltag verändert. Sei es die Zusammenlegung von Betriebsteilen oder die Umwandlung von Einzelbüros in ein Großraumbüro. Die Auswirkung solcher Maßnahmen auf das Betriebsklima kann enorm sein und auch für die ökonomische Entwicklung eines Betriebes bedeutsam werden.
Zwar räumt das Gesetz dem Betriebsrat ein Informations- und Beratungsrecht ein. Seit 2011 gilt, dass die „Information zu einem Zeitpunkt, in einer Weise und in einer inhaltlichen Ausgestaltung zu erfolgen hat, die dem Zweck angemessen sind und es dem Betriebsrat ermöglichen, die möglichen Auswirkungen der geplanten Maßnahme eingehend zu bewerten und eine Stellungnahme abzugeben“. Ob diese Stellungnahme jedoch berücksichtigt wird oder mit freundlicher Ignoranz in der Schreibtischschublade verschwindet, bleibt der Betriebsleitung überlassen.
Eine wirkliche Parität der Mitbestimmung, also eine gleichberechtigte Teilhabe am Entscheidungsprozess in wirtschaftlichen Angelegenheiten, fehlt.

Es braucht zum einen eine verpflichtende Berücksichtigung der Stellungnahme des Betriebsrates, zum anderen eine Erweiterung des Begriffs Betriebsänderung. Hinsichtlich der Stellungnahme sollte es ein klar strukturiertes Procedere geben, an dem sich die Verhandlungspartner orientieren können. In einem ausgewogenen Dialog sollte die Betriebsleitung nachvollziehbar begründen, wie die Stellungnahme des Betriebsrates berücksichtigt worden ist.

Antrag 02 / Für Verbesserungen beim Arbeitszeitgesetz

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: Ablehnung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 163. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung auf:

  • Rücknahme der im vergangenen Jahr beschlossenen Arbeitszeitausweitungen
  • Ausweitung der wöchentlichen Ruhezeit, zumindest in besonders belasteten Bereichen, auf 48 Stunden
  • Evaluierung und Nachbesserung der Gleitzeitregelung
  • Zielperspektive muss natürlich eine deutliche Arbeitszeitreduktion sein.

Ein Blick auf die Geschichte des Arbeitszeitgesetzes zeigt, dass das Jahr 2018 tatsächlich eine Zäsur in Österreich gewesen ist. 1885 wurde in der 2. Novelle zur Gewerbeordnung vom 09.03.1885 der 11 Stunden Arbeitstag bei einer 6 Tage Woche und 24 Stunden Sonntagsruhe eingeführt. 1919 erfolgte die gesetzliche Verankerung des 8 Stunden Arbeitstages bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden. 1959 reduzierte ein Generalkollektivvertrag die wöchentliche Arbeitszeit auf 45 Stunden. Am 1. Jänner 1975 gelang den Gewerkschaften die Einführung der 40 Stunden Woche bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Das vergangene Jahr hat diese Erfolgsserie beendet.
Gerade durch diesen empfindlichen Rückschlag muss unser Fokus als Interessensvertretung für ArbeitnehmerInnen diesem Thema gelten.
Nicht nur die Rücknahme der offensichtlichen Verschlechterungen, sondern auch inhaltliche Verbesserungen sind dringend notwendig. Branchen, die unter einem Fachkräftemangel „leiden“, tun das zu einem gewichtigen Anteil wegen schlechter Arbeitszeiten. Ausufernde Arbeitszeiten führen Betriebe häufig in eine Abwärtsspirale aus Krankenstand und Kündigung und die damit verbundene Überlastung der Belegschaft. Um solchen Entwicklungen entgegenzutreten, braucht es eine Ausweitung der wöchentlichen Ruhezeit. In Branchen mit einer hohen körperlichen und/oder psychischen Belastung, wie beispielsweise dem Tourismus oder dem Pflegebereich, ist eine Ruhezeit von 36 Stunden nicht ausreichend. Hier braucht es zumindest eine Ruhephase von 48 Stunden.
Auch bei den Regelungen zur Gleitzeit gibt es einen Verbesserungsbedarf. Dass die Frage, ob eine Überstunde freiwillig geleistet oder vom Vorgesetzten angeordnet worden ist, in der Praxis von der Geschicklichkeit des/der einzelnen Mitarbeiter*in abhängt, muss bereinigt werden.

Antrag 01 / Berufsgesetz für Sozialarbeit

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: für Zuweisung
FSG, ÖAAB: Ablehnung

Die Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert von der Bundesregierung ein Berufsgesetz für Soziale Arbeit.

Bereits 2014 haben wir uns in einer Resolution für eine zeitgemäße Sozialarbeit und für ein entsprechendes Berufsgesetz für SozialarbeiterInnen ausgesprochen. Seither hat es manche Bemühungen in diese Richtung gegeben, jedoch ohne sichtbares Ergebnis.
Im vergangenen Jahr ist dieser Missstand wieder besonders deutlich geworden. Als die Gesundheitsberufe registriert wurden, war die Soziale Arbeit ausgenommen. Die Begründung lautete: Sie würden unter keinerlei gesetzlichen Bestimmungen fallen.
Die gesetzliche Absicherung der Sozialen Arbeit mit einem Berufsgesetz für Sozialarbeit/Sozialpädagogik ist überfällig.
Menschen, die durch ihre Berufswahl hauptberuflich in der Sozialen Arbeit tätig sind, müssen eine hohe Qualifikation mitbringen. Dazu gehört ein Fachhochschulstudium, das neben berufsspezifischen Inhalten (Methoden, Sozialarbeits-Wissenschaft etc.) Psychologie, Soziologie, Rechtsfächer etc. beinhaltet. Hinzu kommt noch ein hoher Anteil an Praxis und Selbstreflexion.
Selbstverständlich arbeitet die Soziale Arbeit mit allen benachbarten Sozial- und Gesundheitsberufen zusammen. Die Praxis, SozialarbeiterInnen durch Personen mit kürzeren Ausbildungsprofilen bzw. einfach durch Menschen mit sozialer Einstellung und Menschenverstand zu ersetzen, ist im Interesse der Bevölkerung und der Berufsgruppe jedenfalls abzulehnen. Ein Berufsgesetz muss Qualitätsstandards festlegen, die Verschwiegenheitspflicht regeln, den Berufsschutz sichern, berufsethische Standards festlegen etc.

AUGE/UG-Taibl: „Politik und Arbeitgeber, macht endlich etwas für die Menschen im Gesundheits- und Sozialbereich!“

MitarbeiterInnen trotz verschärfter Bedingungen immer noch ohne KV-Anpassung. Schöne Worte gibt es – das reicht nicht zum Leben.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten gerade jetzt unter zusätzlich erschwerten Bedingungen und unter hohem persönlichen Risiko – wir erwarten von Arbeitgeberseite und Politik umgehend deutliche Signale für eine adäquate Anpassung!“, fordert Stefan Taibl, AUGE/UG-Vertreter im Kollektivvertrags-Verhandlungsteam der Sozialwirtschaft, die Verantwortlichen auf, den lobenden Worten endlich auch entsprechende Taten folgen zu lassen.

Der Pflege- und Sozialbereich ist eine der wichtigsten Stützen unserer Gesellschaft. Das zeigt sich gerade jetzt. Dennoch liegen laut Einkommensbericht der Statistik Austria die Einkommen 17 % unter dem Durchschnittslohn der Privatbeschäftigten. Bei Arbeitsbedingungen, die höchst belastend sind.

In Frankreich und anderen Ländern versammeln sich die Menschen jeden Tag um diesen Berufsgruppen, aus ihrer Quarantäne heraus, zu applaudieren. Warum? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter riskieren ihre Gesundheit und Leben – jeden Tag.

„Wir erwarten uns von der Politik und den Arbeitgebern, dass diesen Menschen ihre Leistung fair abgegolten wird! Auch, wenn es derzeit keine Verhandlungen gibt. Denn die Beschäftigten stehen zu ihrer Verantwortung – immer und gerade jetzt. Es ist Verantwortung der Arbeitgeber und der Politik, gerade jetzt, die Einkommen und Arbeitsbedingungen wirklich und spürbar zu verbessern!“, so Taibl, der selbst Betriebsrat im Gesundheitsbereich ist. „Diese Berufe stehen für Menschlichkeit, Würde, Hilfsbereitschaft – geben wir den Beschäftigten die Anerkennung, die ihnen ein Leben und Arbeiten in Würde ermöglicht. Gerade jetzt!“

Taibl abschließend: „An alle Arbeitgeber und die Politik: macht ein Angebot, das die Einkommen und Arbeitsbedingungen wirklich verbessert. Ihr braucht uns. Wir sind da. Wir brauchen auch etwas von Euch. Wir schauen auf euch, schaut ihr auf uns!“

AUGE/UG-Paiha: Wenn alles zusammenbricht: Pflegerinnen und Pfleger sind Stütze unserer Gesellschaft

Sorgen wir endlich für angemessene Wertschätzung: 35 Stunden-Woche jetzt

„Die jüngsten Ereignisse zeigen es: auf Pflege- und Betreuungspersonal ist Verlass. Wenn niemand mehr in Pflegeheime darf – die PflegerInnen sind dort! Wenn eine Behindertenwohneinrichtung in Quarantäne geschickt wird – das Personal geht freiwillig mit! Auf diese Menschen kann man sich verlassen“, stellt Klaudia Paiha, Bundessprecherin der Alternativen, Grünen und Unabhängigen GewerkschafterInnen angesichts der Corona-bedingten Maßnahmen der letzten Tage fest. „Nur, sie brauchen unsere Unterstützung: Sie haben immer noch Arbeitsbedingungen, die unerträglich sind. Sie haben immer noch Einkommen, von denen sie nicht sorgenlos leben können. Geben wir diesen Menschen endlich die Anerkennung, die sie verdienen:
Einkommen, die adäquat sind, Arbeitsbedingungen, unter denen man arbeiten kann!“ Eine 35 Stunden-Woche für Menschen, die permanent psychischen und physischen Extremen ausgesetzt sind, sei das richtige und notwendige Signal, so Paiha weiter.

Paiha fordert die PolitikerInnen als RepräsentantInnen und EntscheidungsträgerInnen, aber auch als Verantwortliche für die Fördermittel, über welche die Sozial- und Gesundheitseinrichtungen finanziert werden, auf: „Unterstützen Sie diese Menschen! Ohne die MitarbeiterInnen in diesem Bereich wäre unsere Gesellschaft aufgeschmissen! Zeigen Sie Ihre Wertschätzung, tun Sie etwas für die Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich: 35 Stunden pro Woche sind genug. Unterstützen Sie die Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung – jetzt!“