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Antrag 08 / Anhebung der Nettoersatzrate auf ein Existenzsicherndes Niveau, Recht auf finanzierte Umschulung/Qualifizierung

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: Ablehnung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die Bundesarbeitskammer fordert:

  • Existenzsichernde Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit durch Anhebung der Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes von 55% auf 70%
  • Recht auf finanzierte Umschulung/Qualifizierung – in ein anderes Berufsfeld in dem die Vermittlungschancen höher sind – durch das Arbeitsmarkservice wegen fehlender oder nicht mehr nachgefragten beruflichen Qualifikation
  • Recht auf finanzierte Umschulung/Qualifizierung – in ein anderes Berufsfeld in dem die Vermittlungschancen höher sind – durch das Arbeitsmarkservice nach längerer Arbeitslosigkeit in Folge von Krankheit, welcher die Vermittlung im bisherigen Berufsfeld behindert.

Im Jahr 2017 waren in NÖ rund 58.000 Menschen arbeitssuchend. Viel zu viele, die in ihrer Existenz bedroht sind. Wir wissen aber genau, dass Bildung und Ausbildung vor Arbeitslosigkeit schützen. Während fast ein Viertel der Menschen, die als höchsten Bildungsabschluss eine Pflichtschule haben, arbeitssuchend sind, sind es im Durchschnitt auf die gesamten Niederösterreicher 8,7%. (mit Lehre 8,5%, mit Berufsbildenden mittleren Schule (4,5%), Berufsbildende höhere Schule (4,1%) und mit Akademischem Abschluss (2,9%).
Offene Stellen NÖ 2017 8.400. Somit kamen auf eine freie Stelle 6,9 Arbeitssuchende und nicht für alle gab es eine freie Stelle. Bildung schützt vor Arbeitslosigkeit und verringert das Risiko keine Arbeit zu finden erheblich.
Die Nettoersatzrate ist in Österreich grundsätzlich mit 55% unter dem europäischen Durchschnitt, allerdings ist die Bezugsdauer länger als in vielen anderen europäischen Ländern. Ziel muss aber sein, Bedingungen zu schaffen, das Arbeitssuchende rasch wieder Anschluss an den Arbeitsmarkt finden, dann brauchen wir über die Länge des Arbeitslosengeldes nicht zu diskutieren. Bedrohend ist jeder einzelne Monat der Arbeitslosigkeit, wenn man mit einer zu niederen Nettoersatzrate auskommen muss.
Wenn man die Zuschläge je nach Familiensituation und Einkommenssituation berücksichtigt, ergibt sich eine höhere Ersatzrate von bis zu 64%. Aber das sind Menschen, die auch wirklich zusätzlich höhere Ausgaben haben, wie z.B. Familien.
Die meisten Menschen werden arbeitslos ohne eigenes Verschulden. Viele Firmen haben die letzten Jahre, trotz schwarzer Zahlen und Gewinne, zugesperrt. Konzerninteressen, nicht die Bedürfnisse der Menschen standen im Vordergrund. Berufsbilder haben sich verändert, etc.
Auch die Digitalisierung der Wirtschaft verändert den Arbeitsmarkt und die Arbeitsverhältnisse. Neben den dadurch entstehenden Fragen für das Arbeitsrecht drängt sich auch eine arbeitsmarktpolitische auf:
Wie bereiten wir die Menschen auf die sich stark ändernden Anforderungen der Arbeitswelt und Arbeitsinhalte vor?
Wesentlich für eine zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik ist ein ausreichendes AMS Förderbudget für Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, damit Menschen nachhaltig gute Arbeitsplätze bekommen und den Arbeitsplatz halten. Gute soziale Sicherungssysteme sicheren Arbeitssuchende und indirekt auch Rechte und finanziellen Ansprüche der Erwerbstätigen, indem sie helfen einen unbotmäßigen Wettbewerb zwischen beiden zu verhindern. Im Vorfeld braucht es dafür individuelle Beratung und Begleitung Betroffener.
Schon unter Sozialminister Alfred Dallinger war klar, dass eine gute Arbeitslosenversicherung zwei wesentliche Punkte beinhalten muss:
Das soziale Risiko des Arbeitsplatzverlustes gehört ausgeglichen, seine Folgen gelindert.
Die Arbeitslosen sollen die Möglichkeit haben, ohne ungerechtfertigten Druck einen ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten gerechten Arbeitsplatz zu finden.
Jetzt, Aufgrund der geänderten und sich weiter rasant ändernden Rahmenbedingungen und Berufsbilder in der Arbeitswelt, kommt noch der Punkt Bildung und Ausbildung hinzu.

Antrag 07 / Rücknahme des 12 Stunden–Tages

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: Zustimmung
ÖAAB: für Zuweisung
FA: Ablehnung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die Bundesarbeitskammer fordert, dass 12 Stunden-Ausnahmeregelungen im AZG nur über Kollektivverträge und vorheriger Feststellung, dass die Arbeitszeit sowohl psychisch wie auch physisch keinen Schaden bei den Menschen anrichtet, erlaubt werden. Bestehende Regelungen müssen evaluiert und, wenn psychische und physische Beeinträchtigungen durch 12 Stundentage entstehen, zurückgenommen werden.

Der von der Bundesregierung beschlossene 12 Stunden-Tag, die Ausweitung des gesetzlichen Rahmens von 8 und höchstens 10 Stunden auf 12 Stunden Tages- Arbeitsleistung widerspricht den Grundgedanken des Arbeitszeitgesetzes. Der Schutz der ArbeitnehmerInnen, vor Erkrankungen, Burnout, zu hoher täglicher Belastung war einer der Grundgedanken, die zu einem Arbeitszeitgesetz geführt hatten. Die Möglichkeit einer regelmäßigen täglichen Erholung, eines täglichen Familienlebens und einer Möglichkeit, täglich auch sinnvolle Freizeitgestaltung zu haben, standen im Vordergrund des Gesetzgebers.
Hat sich die Arbeitswelt verändert? Ist Arbeit jetzt weniger belastend als früher? Nein, und sowohl damalige wie auch die neuersten Untersuchungen zeigen, dass zu lange Arbeit krank macht, die Konzentration sinkt, die Produktivität sinkt, auch vermehrte Arbeitsunfälle sind die Folge.
Hier sind auch anstehende Folgekosten, z.B. durch Burnout, Krankenstände etc. zu erwähnen, die durch zu lange Arbeitstage für die Gesellschaft entstehen.
Die davor schon bestehenden Ausnahmen im Gesetz haben oft gezeigt, wie schwer krank machend zu lange Arbeitszeiten sind, siehe das Beispiel der Schichtarbeiter. Hier sind eine Menge typischer Krankheitsbilder zu beobachten, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, etc. die klar als Folge von zu langen Arbeitszeiten zuordenbar sind.
Die Bundesarbeitskammer fordert daher den Gesetzgeber auf, die letzten Arbeitszeitgesetzesänderungen zur Ausdehnung der Tages- und Wochenarbeitszeit zurück zu nehmen und den Status vor Einführung des Gesetzes vom 1. September 2018 wieder her zu stellen.
Die Bundesarbeitskammer fordert die Sozialversicherungsträger auf, zusammen mit der Sozialpartnerschaft die bestehenden 12 Stundentags-Regelungen zu evaluieren, mit Hauptaugenmerk auf die psychischen und physischen Belastungen und Erkrankungen, die für ArbeitnehmerInnen daraus erwachsen.

Antrag 06 / Gentechnikfreiheit im Rahmen des staatlichen Gütesiegels der Argarmarkt Austria (AMA)

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag einstimmig angenommen

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, dass die Gentechnik-Freiheit der Futtermittel bei der Erzeugung tierischer Produkte als Vergabekriterium im AMA-Gesetz festgelegt wird und damit das AMA-Gütesiegel künftig den Erwartungen der Konsument*innen entgegenkommt.

Das AMA-Gütesiegel wird besonders stark als für Konsument*innen verlässliches Qualitätssiegel für Lebensmittel beworben. Derzeit werden in Österreich jedoch etwa Schweine mit dem AMA-Gütesiegel noch immer routinemäßig mit Gentechnik-Futter aus Übersee gemästet. In Brasilien oder Argentinien werden wertvolle Wälder abgeholzt, damit auf den Flächen genmanipuliertes Futtermittel für unsere Schweine angebaut werden kann.
Dass es auch ohne Gentechnik im Futtermittel geht, zeigen bereits mehrere österreichische Branchen: Die österreichische Milchwirtschaft und die österreichischen Eierproduzent*innen füttern seit 2010 komplett ohne Gentechnik. Die heimischen Hühnerfleischproduzent*innen folgten diesem Beispiel im Jahr 2012.
Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Umweltschutzorganisation Greenpeace vom Juni 2019 fordern 96 Prozent der Österreicher*innen, dass für tierische Produkte (beispielsweise Fleisch) mit AMA-Gütesiegel künftig keine Gentechnik-Futtermittel verwendet werden dürfen(1). Entsprechende Anträge zur Abänderung des AMA-Gesetzes gab es in der Vergangenheit bereits von den Grünen, der SPÖ und der FPÖ.
Laut AMA-Gesetz §3 (1) 2. hat die AMA im eigenen Wirkungsbereich folgende Aufgaben zu vollziehen:
„Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, wie insbesondere Entwicklung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien für agrarische Produkte und daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse“

(1) https://bit.ly/2Xa4xl5

Antrag 05 / Billigfleisch hat seinen Preis – für die Tiere, aber auch für unsere Gesundheit und Umwelt

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: Zustimmung
FA: für Zuweisung

Antragserledigung im BAK-Vorstand

Die 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, dass

  • in Einrichtungen der öffentlichen Hand der Fleisch-Anteil bei Speisen an den Empfehlungen der österreichischen Gesellschaft für Ernährung ausgerichtet und ggf. gesenkt wird,
  • in der öffentlichen Beschaffung Tierwohlkriterien stärker berücksichtigt werden, der Anteil an tierischen Produkten, deren Produktion über dem gesetzlichen Tierwohl-Mindeststandard liegen, stetig auszubauen,
  • in Einrichtungen der öffentlichen Hand ausschließlich Speisen angeboten werden, bei denen die tierischen Komponenten nicht mit Hilfe von gentechnisch veränderten Futtermitteln oder mit Futtermitteln aus Regenwaldzerstörung erzeugt wurden,
  • in Einrichtungen der öffentlichen Hand bei Speisen die Herkunft, Haltungsform, Futtermittel und das Tierwohl des Fleischanteils transparent ausgelobt wird. Sollte dies nicht praktikabel sein, ist alternativ die Angabe `aus unbekannter Herkunft´ möglich.

Der Weltklimarat IPCC untersuchte den Zusammenhang zwischen der Landnutzung durch den Menschen und der Klimaerhitzung. Laut dem aktuellen Bericht „Climate Change and Land“ des IPCC sind die Auswirkungen deutlich dramatischer als bisher angenommen: Unser globales Ernährungssystem – allen voran die industrielle Landwirtschaft und Fleischproduktion – ist für rund 37 Prozent der weltweiten Emissionen verantwortlich.
Der Fleischkonsum hat sich in den letzten 60 Jahren mehr als verdoppelt, die Land-Flächen wurden in einer in der Geschichte der Menschen beispiellosen Geschwindigkeit in landwirtschaftliche Nutzflächen umgewandelt. Jedes Jahr verschwinden Tropenwälder von der Größe Sri Lankas, da der Mensch neue Anbauflächen für eine exportorientierte Agrarindustrie schafft. Gleichzeitig schwindet damit die Möglichkeit, große Mengen Kohlendioxid aufzunehmen. Im Amazonas-Regenwald und auch in der Cerrado-Savanne im Südosten Brasiliens werden riesige Wälder vernichtet, die in der Regel zuerst als Weideland und anschließend als Sojafelder genutzt werden.
Die industrielle Fleischproduktion ist durch eine steigende Nachfrage überall auf der Welt auf dem Vormarsch. Auf unseren Tellern landet oft billige, minderwertige Massenware. Für einen gesunden Planeten braucht es jedoch eine deutliche Reduktion des Fleischkonsums und der Nutztierhaltung. Diese wäre auch ein Hebel für mehr Tierwohl und für eine gesündere Ernährung. Gemäß der Österreichischen Gesellschaft für Ernährung sollten wir, um gesund zu bleiben, nicht mehr als drei Portionen von je 100 bis 150 Gramm Fleisch pro Woche konsumieren. Die Österreicherinnen und Österreicher essen im Schnitt rund 1,2 Kilo Fleisch pro Woche – also etwa das Dreifache.

Antrag 04 / P-Schema auch für KollegInnen im Außendienst

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA: für Zuweisung
FSG, ÖAAB: Ablehnung

Die 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer setzt sich für eine gleiche Entlohnung der KollegInnen im extramuralen Bereich ein.

Die Stadt Wien führt in Kooperation mit der Wiener Gebietskrankenkasse und den niedergelassenen Ärzt*innen seit Jahrzehnten medizinische Hauskrankenpflege durch. Die Tätigkeit der Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen ist in der Hauskrankenpflege fachlich besonders anspruchsvoll, da die Kolleg*innen weitgehend auf sich allein gestellt tätig sind und nicht, wie im Krankenhaus, auf die Unterstützung eines Pflegeteams, eines ärztlichen Teams und auf eine medizinisch-pflegerische technische Ausstattung zurückgreifen können. Der hohe Anspruch an die fachliche Expertise der Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen in der medizinischen Hauskrankenpflege zeigt sich auch darin, dass jahrelange Tätigkeit im Krankenhaus eine Zugangsvoraussetzung für die Berechtigung zur Hauskrankenpflege ist. Die Medizinische Hauskrankenpflege befand sich in Wien immer im Bereich der Hauptgruppe I(1), wobei ein beträchtlicher Teil der Leistung als spitalsersetzende Maßnahme definiert ist.

Nun plant die Stadt Wien, in Kürze für Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, die vor 1.1.2018 in die Stadt Wien eingetreten sind, das K-Schema durch ein besser dotiertes P-Schema zu ersetzen – allerdings nur für Mitarbeiter*innen der Hauptgruppe II, also des Wiener Krankenanstaltenverbundes. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter*innen des Magistrats der Stadt Wien, die aufgrund derselben Qualifikation nach gleich vielen Dienstjahren eine vergleichbare Leistung erbringen, ungleich behandelt werden.
Das Problem der Ungleichbehandlung gilt analog auch für Diplomierte Krankenpflegepersonen, die in anderen Aufgabengebieten des Magistrats der Stadt Wien und des Fonds Soziales Wien tätig sind.

Der Unterschied zwischen dem K- und dem P-Schema liegt bei monatlich durchschnittlich € 270,-.

Es ist zu erwarten, dass diese deutlich unterschiedliche Bezahlung einen hohen Konkurrenzdruck zwischen dem stationären und mobilen Bereich schaffen wird, den der mobile Bereich – also die mobile Hauskrankenpflege – nur verlieren kann: Es werden Personen aus der Hauskrankenpflege in den stationären Bereich wechseln, was die jetzt schon äußerst angespannte Personalsituation in der mobilen Hauskrankenpflege weiter verschärfen und in der Folge eine Gefährdung der Existenz dieser wichtigen Dienstleistung der Stadt Wien nach sich ziehen wird.

(1) Medizinische Hauskrankenpflege war zunächst bei der MA 15 angesiedelt, wurde in den 1980er Jahren von der MA 12 bzw. von der MA 47 durchgeführt und ist seit 2004 der FSW-Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH zugeordnet.