der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: Zustimmung
ÖAAB: für Zuweisung
FA: Ablehnung
Antragserledigung im BAK-Vorstand
Die Bundesarbeitskammer fordert, dass 12 Stunden-Ausnahmeregelungen im AZG nur über Kollektivverträge und vorheriger Feststellung, dass die Arbeitszeit sowohl psychisch wie auch physisch keinen Schaden bei den Menschen anrichtet, erlaubt werden. Bestehende Regelungen müssen evaluiert und, wenn psychische und physische Beeinträchtigungen durch 12 Stundentage entstehen, zurückgenommen werden.
Der von der Bundesregierung beschlossene 12 Stunden-Tag, die Ausweitung des gesetzlichen Rahmens von 8 und höchstens 10 Stunden auf 12 Stunden Tages- Arbeitsleistung widerspricht den Grundgedanken des Arbeitszeitgesetzes. Der Schutz der ArbeitnehmerInnen, vor Erkrankungen, Burnout, zu hoher täglicher Belastung war einer der Grundgedanken, die zu einem Arbeitszeitgesetz geführt hatten. Die Möglichkeit einer regelmäßigen täglichen Erholung, eines täglichen Familienlebens und einer Möglichkeit, täglich auch sinnvolle Freizeitgestaltung zu haben, standen im Vordergrund des Gesetzgebers.
Hat sich die Arbeitswelt verändert? Ist Arbeit jetzt weniger belastend als früher? Nein, und sowohl damalige wie auch die neuersten Untersuchungen zeigen, dass zu lange Arbeit krank macht, die Konzentration sinkt, die Produktivität sinkt, auch vermehrte Arbeitsunfälle sind die Folge.
Hier sind auch anstehende Folgekosten, z.B. durch Burnout, Krankenstände etc. zu erwähnen, die durch zu lange Arbeitstage für die Gesellschaft entstehen.
Die davor schon bestehenden Ausnahmen im Gesetz haben oft gezeigt, wie schwer krank machend zu lange Arbeitszeiten sind, siehe das Beispiel der Schichtarbeiter. Hier sind eine Menge typischer Krankheitsbilder zu beobachten, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, etc. die klar als Folge von zu langen Arbeitszeiten zuordenbar sind.
Die Bundesarbeitskammer fordert daher den Gesetzgeber auf, die letzten Arbeitszeitgesetzesänderungen zur Ausdehnung der Tages- und Wochenarbeitszeit zurück zu nehmen und den Status vor Einführung des Gesetzes vom 1. September 2018 wieder her zu stellen.
Die Bundesarbeitskammer fordert die Sozialversicherungsträger auf, zusammen mit der Sozialpartnerschaft die bestehenden 12 Stundentags-Regelungen zu evaluieren, mit Hauptaugenmerk auf die psychischen und physischen Belastungen und Erkrankungen, die für ArbeitnehmerInnen daraus erwachsen.