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Antrag 09 / Geschützte Werkstätten

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA: ja
FSG: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammertritt dafür ein, dass

  • Menschen mit psychischen und physischen Einschränkungen sowie mit Menschen mit Lernschwierigkeiten, sofern sie dies wollen, einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Erwerbsarbeit erhalten;
  • diese Menschen für die von ihnen ausgeübte Erwerbsarbeit Anspruch auf einen Lohn sowie die Entrichtung von Beiträgen in das System der Sozialversicherung haben und
  • die Sozialhilfeträger der Bundesländer für jene Menschen, die heute das Pensionsantrittsalter erreicht oder überschritten haben und Zeiten in sogenannten „geschützten Werkstätten“ verbracht haben, jedoch in dieser Zeit keinen Lohn erhielten, entweder aus der Sozialhilfe oder durch Nachzahlung von Pensionsbeiträgen dafür Sorge tragen, dass diese Menschen eine Leistung zumindest in jener Höhe erhalten, die ihnen als ArbeitnehmerInnen mit entsprechenden Versicherungszeiten unter Zugrundelegung eines kollektivvertraglichen Lohns für Hilfsdienste zustehen würde.

Auf Grund der systematischen Ermordung von Menschen mit Behinderung in der Zeit des Nationalsozialismus hat es Jahrzehnte gedauert, ehe die Gesellschaft in Österreich bereit war, sich mit der Situation behinderter Menschen in diesem Land auseinanderzusetzen. Erste zaghafte Einrichtungen sogenannter geschützter Werkstätten wurden erst in den 1960ern geschaffen. Diese Einrichtungen waren zwar wichtig, stellen im Nachhinein betrachtet jedoch eine Fortsetzung jener Denkwelten dar, nach der Menschen mit Behinderungen und insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten keine vollwertigen Mitglieder dieser Gesellschaft sind. Dieser Zugang drückt sich dadurch aus, dass „geschützte Werkstätten“ als Maßnahme der Mildtätigkeit betrachtet wurden und es für Arbeit in diesen Einrichtungen damals und in den allermeisten Fällen bis heute keinen Lohn gab und gibt.
Das internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält fest:
in Art. 27:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“
in Art. 28:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf sozialen Schutz und den Genuss dieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz und zur Förderung der Verwirklichung dieses Rechts.“
Tatsache ist, dass diese Rechte in Österreich noch nicht vollständig umgesetzt sind. Derzeit erreichen Menschen das Pensionsalter, die ihr ganzes Leben lang in sogenannten geschützten Werkstätten gearbeitet haben, aber keinen Lohn erhielten, daher auch keine Beiträge abführen und somit keine Pension erreichen konnten.
Es ist als Schritt der Anerkennung von Menschen mit psychischen und physischen Behinderungen sowie von Menschen mit Lernschwierigkeiten als vollwertige Mitglieder dieser Gesellschaft und Träger von Grund- und Freiheitsrechten unabdingbar, die Fehler der Vergangenheit im Umgang mit diesen Menschen zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass
Arbeit in sogenannten „geschützten Werkstätten“ als vollwertige Arbeit anerkannt und entsprechend entlohnt, sowie die in der Vergangenheit in geschützten Werkstätten erbrachte Arbeitsleistung als pensionsbegründend anerkannt wird.
Die Kosten eines derartigen Schrittes sind – abgesehen von Umstellungskosten – relativ gering, da diese Menschen auch in der Zeit der Arbeit in den Werkstätten Anspruch auf Sozialhilfe hatten und auch im Alter haben werden.

Antrag 08 / Klimaziele erreichen – jetzt!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer bewertet die Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung als unzureichend und fordert die Bundesregierung auf, sich zurück an den Start zu begeben und eine ambitionierte, mit konkreten Zielen und Fristen unterlegte Strategie vorzulegen. Aus Sicht der Bundesarbeitskammer müssen dabei insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:

  • Eine Ökologische Steuerreform, die Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, Vermögen, Kapital und Ressourcen- und Umweltverbrauch dagegen stärker besteuert.
  • Ein Beenden von umwelt- und klimaschädigenden Subventionen. Laut WIFO gibt es derzeit umweltkontraproduktive Förderungen im Ausmaß von 3,7 bis 4,8 Mrd. Euro pro Jahr1.
  • Ein Umsetzungspaket für saubere Mobilität: 100 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in Attraktivierung und Ausbau der Fahrradinfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs. Ab spätestens 2030 sollen alle neu zugelassenen PKW emissionsfrei sein.
  • Kohleverstromung bis 2020 beenden, Energieverbrauch signifikant senken, 100 Prozent erneuerbarer Energie bis 2030.
  • Eine thermische Sanierungsoffensive, die die thermische Sanierungsrate auf 3 Prozent erhöht.
  • Umgehende Beendigung der Auftragsvergabe für den Einbau von Ölheizung im Neubau oder bei Sanierungen.

Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staatengemeinschaft zu einer Begrenzung der Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und Anstrengungen, um eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen verpflichtet. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis zum Jahr 2050.
Der Klima und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung mangelt es hierfür an konkreten Umsetzungsplänen. Klare Ziele, das Bennen, welcher Schritt bis wann auf welcher Ebene erfolgen soll, ist unabdingbar, um aus dieser primär appellierenden Regierungsvorgabe eine solide Handlungsanweisung zu machen, die den notwendigen Systemwechsel einleitet. Ohne regulatorische Rahmenbedingungen, ohne Fristen und Einsparungsziele unterlegt mit konkreter Budgetierung wird es nicht gelingen, die Klimaerhitzung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Eine verantwortungsvolle Umwelt- und Klimapolitik ist Grundlage dafür, allen Menschen ein besseres und gesünderes Leben zu ermöglichen. Die Klima- und Energiestrategie Mission 2030 erweist sich schon jetzt als unzureichend, um die EU-Klimaziele  zu erreichen.

1 https://www.wifo.ac.at/jart/prj3/wifo/resources/person_dokument/person_dokument.jart?publikationsid=58641&mime_type=application/pdf

Antrag 07 / Reformbedarf bei Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Zur Verbesserung der sozialen Situation insbesondere von Alleinerziehenden und ihren Kindern sind nachstehende Verbesserungen im Bereich der Unterhaltssicherung notwendig. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend entsprechende Reformen in Angriff zu nehmen.

  • Lückenschließung beim Unterhalt
    Bei niedrigem Einkommen der Eltern ist der Unterhalt in Mindesthöhe der altersgemäßen Regelbedarfssätze über Aufstockung des Unterhaltsbeitrags als staatlicher Sozialtransfer zu sichern. Ist ein Unterhalt sehr niedrig festgesetzt, der/die Beitragspflichtige umständehalber vom Unterhalt befreit oder der Unterhaltsbeitrag aufgrund eines Herabsetzungs- oder Befreiungsantrages gerichtsanhängig, muss der Unterhaltsanspruch des Kindes gesichert sein. Hierzu sollen die Vorschläge aus dem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe aus dem Justizministerium „Sicherung des Kindesunterhalts“ aus 2006 umgesetzt werden.
  • Altersgrenze Unterhaltsvorschuss
    Alle Arten von Unterhaltsvorschüssen werden derzeit nur bis zu einschließlich dem Monat gewährt, in den der 18. Geburtstag eines Minderjährigen fällt. Gerade volljährig Gewordene in Ausbildung sind aber besonders auf die regelmäßigen Unterhaltszahlungen angewiesen. Sie sind fachlich, finanziell und vor allem emotional nicht in der Lage, bei Gericht für den eigenen Unterhalt zu kämpfen. Es ist dringend notwendig, dass Unterhaltsvorschüsse – unabhängig vom Alter der Unterhaltsempfangenden – bis zum Ende der Ausbildung gewährt werden. Eine entsprechende Vollzugsstelle ist festzulegen.
  • Abschaffung der Schad- und Klagloshaltung in Scheidungsverfahren bezüglich Kindesunterhalts. Im Interesse des Kindes ist Unterhalt jedenfalls zu zahlen.
  • Sofortiger Unterhaltsvorschuss auch für Halbwaisenkinder, wo der/die Unterhaltspflichtige zu wenigen Versicherungszeiten erworben hat.
  • Herausnahme der Schulden zum Kindesunterhalt aus dem Insolvenzverfahren. Unterhaltszahlungen dürfen weder einer Schuldenquote unterliegen, noch im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden.
  • Bessere Informationen für Alleinerziehende und Menschen in Trennung/Scheidung über die Rechtssituation zum Unterhalt.
  • Nachvollziehbarkeit der Rechtssituation und Verfahren für Laien
    Gesetzestexte bzw. Erläuterungen sollen so formuliert sein, dass auch NichtjuristInnen diese verstehen können.
  • Datenerfassung zu Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
    Generell sind die statistischen Erhebungen zum Thema Unterhalt sehr marginal. Es gibt keine repräsentativen Studien darüber, ob und in welcher Höhe Unterhaltsbeiträge für Kinder von Unterhaltspflichtigen geleistet werden. Eine generelle Erfassung von Daten zu Unterhalt und Unterhaltsvorschüssen sowie ihre statistische Auswertung ist absolut notwendig, um Maßnahmen zur Verbesserung zielgerichtet setzten zu können.

Die Beschleunigung der Unterhaltsvorschussverfahren im Jahr 2010 hat wesentliche Verbesserung für die finanzielle Absicherung von Kindern in Ein-Eltern-Haushalten gebracht. Nach wie vor gibt es aber Lücken bei Unterhalt/Unterhaltsvorschuss, die mitverantwortlich für Armutsgefährdungen in Familien sind. Laut EU-SILC 2015 haben Ein-Eltern-Haushalte mit 42% die höchste Armuts- und/oder Ausgrenzungsgefährdung. Die Möglichkeiten sozialer Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus armutsbetroffenen Haushalten sind deutlich geringer als jenen der Gleichaltrigen ohne Gefährdungsrisiko. Seit Jahren lässt die wiederholt in Regierungsabkommen versprochene Verbesserung der Situation für Alleinerziehende und ihre Kinder auf sich warten.

Antrag 06 / Erhebung von Kinderkosten

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer die Bundesregierung auf, ehebaldigst die aktuellen Kinderkosten erheben zu lassen und damit eine zeitgemässe fundierte Basis für familienpolitische Massnahmen zu schaffen.

Wiewohl in der Familienpolitik oftmals Bezug auf Kosten genommen wird, die Kinder verursachen, gibt es dzt. keine reelle Grundlage dafür. Die herangezogenen Regelbedarfssätze, die für Kinder je nach Altersstufe einen bestimmten Bedarf festlegen, gehen auf eine Erhebung im Jahr 1964 zurück. Sie werden zwar jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst, die zugrundeliegenden Berechnungen sind aber seit mehr als 50 Jahren unverändert.
Unbestreitbar hat sich seither viel verändert. Nicht nur die Kosten, etwa für Nahrung, Kleidung, Wohnen, Energie etc., auch der Bedarf ist mittlerweile ein anderer geworden. Smartphone, Laptop und Computer sind aus dem Alltag – auch dem schulischen – nicht mehr wegzudenken. Unterricht, Freizeit, Urlaub etc. – Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – haben sich stark verändert.
Es ist dringend notwendig, die Ausgabenstruktur und finanzielle Lage von Haushalten mit Kindern auf einer aktuellen und statistisch zuverlässigen Basis zu erfassen. Sachorientierte Politik braucht empirische Grundlagen, anhand derer politische Optionen geprüft und diskutiert werden können.

Antrag 05 / Kinder gegen Armut absichern!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA: ja
ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammersetzt sich ein für Rahmenbedingungen, die allen Kindern in Österreich ein Aufwachsen ohne Armut ermöglichen. Jedem Kind und Jugendlichen sollen die besten Entwicklungs-möglichkeiten geboten werden. Dazu braucht es

  • entsprechende Mindestlöhne und Absicherung in allen Not- und Lebenslagen, die ein Leben ohne Armut ermöglichen,
  • den Ausbau von leistbarem Wohnraum und flächendeckende Delogierungsprävention,
  • ein inklusives, kostenfreies Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Universität; den Ausbau von flächdeckenden kostenfreien Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen, auch für unter 3-Jährige; flächendeckend gemeinsame und ganztägigen Schulen der 10- bis 14-Jährigen, um der frühen Selektion entgegen zu wirken,
  • einen niederschwelligen Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und kostenfreie medizinische Behelfe; kostenfreier und ausreichender Zugang zu diagnostischen und therapeutischen Leistungen im Kindes- und Jugendalter und kostenfreie Mitbetreuung der Eltern
  • niederschwellige Beratungsangebote für Eltern und Kinder,
  • konsumfreie Erholungs- und Spielräume und
  • die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den monatlichen Kinderkosten orientiert.

324.00 Kinder und Jugendliche in Österreich sind armutsgefährdet. Armut verbreitet sich unter Kindern und Jugendlichen stärker als in anderen sozialen Gruppen. Besonders häufig betroffen sind Kinder und Jugendliche in Haushalten mit mehr als drei Kindern, in Ein-Eltern-Haushalten oder in Haushalten ohne österreichische StaatsbürgerInnenschaft.
Armut macht krank – und zwar von Beginn an: Arme Kinder haben bei ihrer Geburt ein geringes Geburtsgewicht, sind häufiger in Unfälle verwickelt, klagen öfter über Bauch- oder Kopfschmerzen. Bildung gilt als Möglichkeit, aus der Armut auszubrechen. Aber Schule kostet: Nachhilfeunterricht, Förderkurse oder Unterstützung bei Legasthenie können sich fast die Hälfte aller armutsgefährdeten Haushalte nicht leisten. All das wird von Kindern und Jugendlichen erlebt und gefühlt. Und es hat Auswirkungen auf ihre Zukunft.
Kein Kind in Österreich darf in Armut aufwachsen. Jedem Kind und Jugendlichen die besten Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten, ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe.