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Antrag 04 / Illiberale Demokratie

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

wurde zu Gemeinsamen Antrag 02

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: für Zuweisung

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer bekennt sich uneingeschränkt zu den Prinzipien der liberalen Demokratie. Nur die lebendige Verbindung von Grundfreiheiten, Rechtsstaat, Gewaltenteilung mit den Prinzipien der demokratischen Mehrheitsfindung garantiert eine Gesellschaft, an der alle Menschen politisch wie sozial teilhaben können. Die AK ist ein historisches Resultat der ersten grundlegenden Welle der Demokratisierung in Österreich und versteht daher die Verteidigung der liberalen Demokratie als wesentliche Aufgabe bei der Verteidigung der Rechte arbeitender Menschen in diesem Land. Die AK wird daher gegen jeden Versuch, die liberalen wie auch die demokratischen Grundlagen dieses Landes auszuhöhlen, umzudeuten oder auszuschalten mit allen notwendigen rechtlichen Mitteln entgegentreten.
Die Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, den notwendigen Diskurs zur Aushandlung und Weiterentwicklung der liberalen Demokratie in Österreich wieder aufzunehmen und dabei insbesondere auf folgende Punkte einen Schwerpunkt zu legen:

  • Das Recht des und der Einzelnen, am gesellschaftlichen Reichtum teilzuhaben.
  • Das Recht des und der Einzelnen auf Schutz vor gesellschaftlicher, sozialer oder politischer Ausgrenzung.
  • Die Verpflichtung, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Prozess zu ermöglichen durch Abbau exklusiver Regelungen.
  • Die Ausweitung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen am politischen und gesellschaftlichen Prozess durch Ausweitung direktdemokratischer Elemente unter Wahrung der Grundrechte aller Individuen.

Es ist keine dreißig Jahre her, dass der Historiker Francis Fukoyama das „Ende der Geschichte“ ausrief und damit die endgültige Anerkennung der liberalen Demokratie (und der Marktwirtschaft) als einzige beständige und nachhaltige Form der Organisation von Gesellschaften meinte. Recht schnell wurde deutlich, dass diese These falsch war und sein musste. Wie sehr sie jedoch falsch war, wird uns gerade in vielen Ländern in erschreckender Weise vor Augen geführt. In Polen werden rechtsstaatliche Korrektive einfach wegpensioniert und Gesetze erlassen, die die Benennung historischer Tatsachen unter Strafe stellt. In der Türkei hebelt ein Diktator Schritt für Schritt alle individuellen Grundrechte aus, beginnend beim Recht auf freie Meinungsäußerung über das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren etc. Der ungarische Premier Orban ruft überhaupt die „illiberale Demokratie“ als Ideal aus, und begleitet dies gleich mit wesentlichen Einschränkungen der Menschenrechte und mit aus Steuermittel finanzierten antisemitischen Kampagnen.
Das liberale Prinzip, also die liberalen Freiheiten wie etwa die Gleichheit vor dem Gesetz, die Menschenrechte, die Gewaltenteilung und das demokratische Prinzip zur Mehrheitsfindung bedingen sich nicht automatisch und können in Widerspruch zu einander geraten. Die Anerkennung der liberalen Freiheiten hat nicht zwangsläufig zur Folge, dass sie einer Mehrheitsmeinung entspricht. Und die Mehrheit garantiert nicht automatisch die Durchsetzung liberaler Freiheiten. Aus diesem Grund hat sich zumindest in der Politikwissenschaft die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Spielregeln der liberalen Demokratie eines ständigen Prozesses der Neuaushandlung bedürfen.
Dieser Prozess erscheint derzeit vielfach als gefährdet, indem sich GegnerInnen der liberalen Freiheiten zunehmend bemühen, auf Mehrheitsmeinungen zu pochen und auf diese Weise etwa die Menschenrechte, die Meinungsfreiheit, die Gleichheit der Menschen oder das rechtsstaatliche Prinzip in Frage zu stellen. Das geht einher mit wesentlichen Verwerfungen wie etwa das Ignorieren des ausgleichenden Effekts der Sozialpartnerschaft bei der Durchsetzung des zwölf-Stunden-Tags, der Neuorganisation der Sozialversicherung oder der Ausschaltung rechtsstaatlicher Schutzmechanismen etwa im Umgang mit dem BVT sowie dem Versuch, die Informationsfreiheit und die freie Berichterstattung auf bürokratischem Wege zu beschränken.

Antrag 03 / Zugang zu und Aufenthaltsrecht für Asylwerbende in Lehre

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert von der Bundesregierung die Beibehaltung der Möglichkeit für Asylwerbende, eine Lehre beginnen und abschließen zu können. Sie fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Aufenthaltsrecht bis zum Lehrabschluss und die Möglichkeit zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Beendigung derselben zu treffen.

Im Jahr 2012 wurde unter dem damaligen Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in Österreich für AsylwerberInnen bis 25 Jahren die Möglichkeit geschaffen, unter strengen Voraussetzungen eine Lehre in einem Mangelberuf zu absolvieren. Dieser Erlass wurde nun per Ministerratsbeschluss vom 12. September 2018 aufgehoben.
Aktuell gibt es in der bundesweit 1.027 junge AsylwerberInnen, die eine Lehre in einem der 27 Mangelberufe absolvieren. Das Projekt Lehre für AsylwerberInnen in Mangelberufen ist eine klassische win-win-Situation, denn einerseits wird jungen Flüchtlingen die Möglichkeit einer Perspektive geboten, andererseits können Betriebe Lehrstellen, die anderweitig nicht besetzt werden könnten, mit lernwilligen jungen Menschen besetzen. Nicht zuletzt forderte der scheidende Präsident der WKO, Dr. Christoph Leitl, die Einführung von Niederlassungstiteln für AsylwerberInnen, die im Lehrverhältnis stehen. Jüngst haben sich u.a. auch der ehemalige Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Josef Muchitsch, für den Zugang zu Lehre in einem Mangelberuf für jugendliche AsylwerberInnen und die Möglichkeit zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Beendigung der selben ausgesprochen.
Ein überlegenswertes Modell wäre jenes, das in Deutschland zur Anwendung kommt: nach dem sogenannten „3plus2-Modell“ erhalten Asylwerbende, die in einem Lehrverhältnis stehen, für die Dauer desselben einen Abschiebeschutz für drei Jahre, darüber hinaus einen Aufenthaltstitel für weitere zwei Jahre, in welchen Berufserfahrungen gesammelt werden sollen. Nach Ende dieser Zeit wird über das weitere Vorgehen entschieden.
In ihrem Regierungsprogramm stellt die türkis-blaue Regierung einen Niederlassungstitel in Aussicht, der es Jugendlichen aus Drittstaaten ermöglicht, hier eine Lehre zu absolvieren. In der jüngsten Fremdenrechtsnovelle fand diese Absicht aber keinen Niederschlag – im Gegenteil: per Ministerratsbeschluss wurde sogar die bisherige Möglichkeit der Aufnahme einer Lehrausbildung abgeschafft.
Schon zuvor mehrten sich die Berichte über Lehrlinge, die wegen negativer Asylbescheide direkt im Lehrbetrieb festgenommen und mit dem Ziel der Abschiebung in Schubhaft genommen wurden. Es entstand der Eindruck, dass gerade integrierte Asylwerbende, die sich durch ihre Erwerbstätigkeit nicht nur selbst erhalten, sondern darüber hinaus zu Beitragszahlern werden, vordringlich abgeschoben werden sollten.
Dieses Vorgehen ist nicht nur unmenschlich, es ist auch ökonomisch widersinnig und spaltet die Gesellschaft.

Antrag 02 / Für eine Vereinheitlichung von Beitragsregelungen und Leistungen für alle Versicherten im Sozialversicherungssystem

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

  • Die Bundesarbeitskammer anerkennt die Notwendigkeit von Verbesserungen für Versicherte im Sozialversicherungssystem. Dies umfasst etwa eine Vereinheitlichung von Beitragsregelungen und Leistungen für alle Versicherten in Österreich sowohl im Gesundheitssystem als auch im Pensions- und Unfallversicherungssystem.
  • Die von der Bundesregierung mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz und seinen Nebenregelungen gewählte Weg ist ein Weg in die falsche Richtung: Statt zu vereinheitlichen, werden Systeme ungleicher, statt sinnvoll und nachhaltig anzugleichen werden völlig unterschiedliche Versichertengruppen wie etwa BäuerInnen und Selbständige oder BeamtInnen und Bedienstete im Bergbau in Systeme zusammengesperrt. Dadurch entstehen nicht weniger Funktionen in der Sozialversicherung, sondern mehr.
  • Die Bundesarbeitskammer lehnt Selbstbehalte für Besuch von ÄrztInnen grundsätzlich ab. Sie sind eine Strafsteuer für kranke Menschen, stellen eine Hürde für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen dar, sind bürokratisch aufwendig, verursachen erhebliche Folgekosten, die die eingenommenen Mittel weitaus übersteigen.
  • Die Bundesarbeitskammer spricht sich gegen jede Leistungskürzungen in der Krankenversicherung der ASVG-Versicherten aus.
  • Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Kosten der von ihnen gegen den Willen der ArbeitnehmerInnenvertreterInnen durchgepeitschten machtpolitischen und strukturellen Veränderungen in der Sozialversicherung zu tragen.
  • Die Bundesarbeitskammer ersucht daher die Präsidentin, den Vorstand und ihr Büro, entsprechende rechtliche Schritte gegen das SV-OG in die Wege zu leiten.

In der zukünftig geplanten Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Pensionsversicherung (PVA) sind 50% der Mitglieder der entscheidenden Gremien DienstgeberInnen-VertreterInnen, obwohl kein einziger Selbstständiger und keine einzige Selbständige in der ÖGK krankenversichert sind. Jeder Versuch, dies zu rechtfertigen, ist unsachlich: Weder sind DienstgeberInnebeiträge tatsächlich Beiträge der DienstgeberInnen, als sie einzig und allein aus der Wertschöpfung der ArbeitnehmerInnen stammen, noch tragen DienstgeberInnen mit den DienstgberInnen-Beiträgen die halbe Last des Aufkommens dieser Träger. Bei den derzeitigen Gebietskrankenkassen haben nicht einmal 30% des für die Versicherten benötigten Geldes ein DienstgeberInnenmascherl.
Das Vorhaben der Bundesregierung ist ein Abgehen vom demokratischen Prinzip und ein Rückfall in Ideologien, die selbst die Monarchie im Jahr 1907 bereits überwunden hatte, als das Kurienwahlrecht abgeschafft wurde.
Noch weit dramatischer sind aber drei weitere Aspekte der geplanten Änderungen:
Der Krankenversicherung der ASVG-Versicherten wird bis 2023 mehr als eine halbe Milliarde Euro entzogen. Ab 2023 werden ihr jährlich mehr als 300 Millionen Euro entzogen. Es ist undenkbar, dass sich dies nicht in Form von Leistungsverschlechterungen für die Versicherten auswirkt, zumal die Bundesregierung auch kein Konzept einer Gegenfinanzierung vorlegen will oder kann.
Ein neu zusammengeschusterter § 31 ASVG sieht eine Verpflichtung des zukünftigen Dachverbands vor, jährlich eine Verordnung über Selbstbehalte bei Besuch von ÄrztInnen zu erlassen, die die neue ÖGK dann auch einheben muss.
Darüber hinaus auferlegt die Bundesregierung der Sozialversicherung die Fusionskosten, die bis zu einer Milliarde Euro erreichen können.
All das und viele andere Details machen deutlich: Die Pläne der Bundesregierung für die Sozialversicherung müssen zwangsläufig zu erheblichen Verschlechterungen für ASVG-Versicherte führen.

Antrag 01 / Sozialversicherung und Krankenkassen verbessern

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

  • Die Sicherstellung, dass in den verschiedenen Trägern nur die darin jeweils versicherten Menschen über die VertreterInnen entscheiden und versicherungsfremde Personen keinen Einfluss auf die Versichertengemeinschaft nehmen können.
  • Das gesetzliche Verbot von Arztkostenbeiträgen in der Sozialversicherung. Selbstbehalte sind kontraproduktiv, schaffen höhere Folgekosten als Einnahmen und stellen eine Strafsteuer für kranke Menschen dar. Sie reduzieren im Übrigen die Bereitschaft, ärztliche Hilfe auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie dringend notwendig ist.
  • Die Schaffung einheitlicher Regelungen für Leistungen und Beiträge für alle Versicherten, unabhängig ihres Wohnortes und der Art ihrer Erwerbstätigkeit.
  • Die Stärkung des in Art. 120c B-VG festgelegten demokratischen Prinzips in der Sozialversicherung durch Beschickung der Selbstverwaltungsgremien auf der Grundlage von „one person – one vote“ und der Gleichwertigkeit aller vertretenen Versicherten.
  • Die Abhaltung von gemeinsam mit Landtagswahlen oder Nationalratswahlen abzuhaltenden Versichertenwahlen, in denen Versicherten unabhängig ihrer Kammerzugehörigkeit ein freies, gleiches und geheimes Wahlrecht zusteht.
  • Die Verpflichtung der Sozialversicherungsträger, die Versicherten regelmäßig, also zumindest halbjährlich, über die Entwicklung des Versicherungsträgers schriftlich zu informieren.
  • Die Schaffung eines von den Sozialpartnern beschickten Kontrollgremiums in jedem Versicherungsträger.
  • Die Schaffung eines Rechtsanspruchs der Versicherten auf alle Leistungen des Trägers im Bedarfsfall, also etwa auch auf Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit und andere Leistungen, die derzeit als Pflichtaufgabe erledigt werden.
  • Die vollständige Abgeltung aller Kosten arbeitsbezogener Erkrankungen entweder durch die DienstgeberInnen oder durch Steuermittel aus unternehmensseitigen Steuern oder Abgaben.
  • Die deutliche Aufwertung auch nichtärztlicher Gesundheitsberufe sowohl in rechtlicher wie auch in finanzieller Hinsicht. Diplomiertes Pflegepersonal ist der Lage, ÄrztInnen in vielfacher Hinsicht um Aufgaben wie etwa Wundversorgung oder Betreuung bei chronischen Erkrankungen zu entlasten. Physiotherapie und Psychotherapien reduzieren ebenso wie etwa DiätologInnen etc. sowohl Anfall wie auch Dauer und damit Kosten von Erkrankungen.
  • Entlastung der Krankenversicherung von versicherungsfremden Finanzierungsverpflichtungen wie etwa der Finanzierung des Wochengelds (dafür ist der FLAF zuständig) oder privater Krankenanstalten über den PRIKRAF.
  • Voller Ersatz von der Politik aufgetragener, versicherungsfremder Kostenübernahmen wie etwa bei der Rezeptgebührenobergrenze (sollte aus dem Budget des BMASK bezahlt werden) oder dem Krankengeldkosten von arbeitslosen Menschen mit langer Krankheitsdauer (fällt ins AMS-Budget).
  • Beibehaltung und Ausbau der Beitragseinhebung und -Prüfung in der Sozialversicherung. Zwecks Bürokratieabbau und Vereinfachung für die Betriebe sind einkommensbezogene Steuern und Abgaben gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen durch die Krankenkassen einzuheben und gegen Ersatz der Aufwendungen an das jeweilige Finanzamt weiterzuleiten.

Die Bundesarbeitskammer wird alle politischen, aber auch rechtlich möglichen Schritte zur Umsetzung dieser Zielvorstellungen in die Wege leiten.

Die Pläne der Bundesregierung für die Sozialversicherung stellt eine Abschaffung des demokratischen Prinzips und eine massive Kürzung und somit Verschlechterung in der Krankenversicherung dar. Die Einführung von Selbstbehalten bei Arztbesuchen sind nur ein unsinniger Aspekt dieser als „Reform“ bezeichneten Zerstörung des Systems sozialer Sicherheit. Der Krankenversicherung werden bis Ende 2022 eine halbe Milliarde an Euro für Gesundheitsleistungen entzogen. Ab 2023 fehlen dem System jährlich mehr als 300 Millionen Euro. Zwangsläufig muss dieser dauernde Mittelentzug zu einer Verschlechterung der Leistungen für Versicherte führen, zumal wesentlicher Erneuerungsbedarf, aber auch erhebliche Mehrkosten auf Grund neuer Medikamente, in den nächsten Jahren vor uns liegen.

Resolution 06 / Umweltbewusstsein verbessern

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung auf, mit Leuchtturmprojekten wie drastischer Steigerung der Energieeffizienz oder einem nachhaltigen Verkehrskonzept der Umweltpolitik im Budget, in der Tagespolitik und im öffentlichen Bewusstsein den Platz einzuräumen, der ihr der Bedeutung nach zukommt.

Gegenläufig zum Trend in den meisten Ländern der Europäischen Union verzeichnet das Umweltbundesamt in Österreich seit 2014 wieder einen Anstieg der Treibhausgas-Emissionen. Das gilt besonders für das klimaschädigende Gas Kohlendioxid (CO2). Die EU hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20% (gegenüber dem Stand von 1990) zu reduzieren. Im EU-Durchschnitt sind die Emissionen von 1990 auf 2016 um 24 Prozent gesunken. In Österreich sind allein von 2015 auf 2016 die Emissionen insgesamt um etwa ein Prozent auf 79,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent gestiegen. Sie lagen damit in etwa auf dem Niveau von 1990. In nicht dem Emissionshandel unterliegenden Bereichen kam es zu einem Anstieg um rund 2,7 Prozent.

Das übergeordnete Ziel der internationalen Klimapolitik, das im Pariser Klimaabkommen vom Dezember 2015 bekräftigt wurde, ist die Begrenzung der globalen Erwärmung auf maximal 2 °C über dem vor-industriellen Niveau. In Österreich beträgt lt. Bericht des Umweltbundesamtes 2016 der durch Messungen belegte durchschnittliche Temperaturanstieg bereits 2 °C. Klimamodelle sagen voraus, dass sich Österreich auch in Zukunft stärker als im globalen Mittel erwärmen wird. Auch hierzulande werden Hitzewellen, Orkane, massive Überflutungen sehr viel häufiger auftreten und immer größere Schäden anrichten.

Bis 2050 wird nach wissenschaftlichem Konsens eine Verminderung der Treibhausgas-Emissionen von Industriestaaten um mindestens 80% als notwendig angesehen. Der 2011 erstellte „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ macht deutlich, dass die Kosten auf lange Sicht umso niedriger sind, je früher Maßnahmen gesetzt werden.

Mit ihrer Energie- und Klimastrategie hat die Bundesregierung klargemacht, dass sie an einer ernsthaften Umsteuerung nicht interessiert ist. Weder entwirft sie ein nachhaltiges Verkehrskonzept, noch gebietet sie dem rapiden Flächenverbrauch Einhalt oder plant energische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Stattdessen macht sie glauben, dass einzelne, gelegentliche Anreize zu umweltschonendem Verhalten und technische Patentrezepte, wie die Entwicklung von Elektroautos, das Problem irgendwie lösen würden. Politisch geschieht nichts, das die Bedrohung durch den Klimawandel schon jetzt spürbar machen und auch den Einzelnen zu nachhaltigerem Umweltkonsum anregen würde.

In Österreich glauben laut einer europaweiten Befragung entsprechend acht Prozent der Bevölkerung nicht an den vom Menschen verursachten Klimawandel, und nur knapp ein Drittel fühlt sich mitverantwortlich. Nur wenn auch die Regierung klarmacht, dass der Erhalt unserer Lebenswelt ein für alle wichtiges Ziel darstellt, wird auch der oder die Einzelne individuelle Fantasie in die umweltfreundliche Umgestaltung der eigenen Lebensumwelt investieren.