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Antrag 03 / Keine Kürzung der Mittel für überbetriebliche Lehrwerkstätten

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer setzt sich gegen Kürzungen bei den Mitteln für überbetriebliche Lehrwerkstätten ein.

Die Regierung hat angekündigt die Mittel für die überbetrieblichen Lehrwerkstätten deutlich zu reduzieren. Damit würden viele Stellen für Menschen, die Starthilfe benötigen, um in die Gesellschaft inkludiert zu werden, wegfallen.

Überbetriebliche Lehrwerkstätten gewährleisten, dass möglichst alle Jugendliche eine Chance auf eine Ausbildung haben. Auch die, die keinen Lehrplatz bei einem privaten Unternehmen gefunden haben, finden hier eine Möglichkeit. Jugendliche die schlechteren Bedingungen beim Start ins Berufsleben haben, erhalten zusätzlich zu einer Ausbildung auch eine sozialpädagogische Betreuung, die ihnen dabei hilft in Zukunft auf eigenen Beinen zu stehen. Zudem unterstützen Lehrwerkstätten Menschen, die wegen einer Behinderung – wie z.B. Gehörlosigkeit, Lernschwäche, etc… – noch mehr gesellschaftliche Hürden vorfinden, dabei ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.

Menschen ohne Ausbildung sind deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen und werden zukünftig wohl mehr Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung und Mindestsicherung benötigen. Außerdem ist es gerade bei Jugendlichen besonders wichtig eine Perspektive zu bieten, damit sie in Zukunft ihren Teil zu unserer Gesellschaft beitragen können.
Hier zu sparen ist kurzsichtig! Als Gesellschaft müssen wir in junge Menschen investieren!

Antrag 02 / Für Verbesserungen bei teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert ökonomische und rechtliche Verbesserungen:

  • Zuschläge für Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung sind wie Überstundenzuschläge zu behandeln (50%) und grundsätzlich monatlich abzurechnen, um einen Missbrauch unter dem Titel der Flexibilität einzudämmen.
  • Eine Beschränkung der zuschlagsfreien Mehrarbeit bei Dienstverhältnissen mit Durchrechnungszeit.
  • Ein verbesserter Schutz von teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen vor Mehrarbeit: Zwar würde es das Arbeitszeitgesetz vorsehen, dass für die Anordnung von Mehrarbeit keine berücksichtigungswürdigen Interessen der Dienstnehmerin vorliegen und dabei sollten die spezifischen Interessen von teilzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen mitberücksichtigt werden. Teilzeitbeschäftigte haben üblicherweise außerhalb ihrer festgelegten Arbeitszeit feste Verpflichtungen im familiären Bereich oder um zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten wahrzunehmen. In der Praxis sind diese gesetzlichen Bestimmungen häufig noch nicht angekommen. Wenn der Gesetzgeber hier seine Intention teilzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen besser zu schützen zu wollen wirklich ernst meint, sind veränderte gesetzliche Bestimmungen notwendig. Dass sich die einzelne ArbeitnehmerIn quasi gegenüber den Forderungen des Dienstgebers und u.U. auch gegenüber den KollegInnen stellen muss, ist unakzeptabel.
  • Keine einseitige Änderung der Lage der Arbeitszeit durch den Dienstgeber.

Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse sind in der Zeit von 2015 auf 2016 um 39.400 Stellen angestiegen. Insgesamt arbeiten 1.211.300 Menschen in einer Teilzeitbeschäftigung. Das sind fast 30 % aller unselbstständig Beschäftigten. Auffällig ist der hohe Prozentsatz an Teilzeitbeschäftigungen bei Frauen. Fast jede zweite unselbstständig beschäftigte Frau (47,7%) arbeitet in dieser Beschäftigungsform. 1994, also etwas mehr als zwei Jahrzehnte zuvor waren das nur 26%.

Die Gründe, warum Frauen verstärkt in Teilzeitbeschäftigung arbeiten, sind vielfältig und gleichzeitig strukturell bedingt:

Ungleiche Verteilung von Betreuungspflichten
An der oberen Skala steht hier eindeutig die bessere Vereinbarkeit mit anderen Betreuungspflichten. Sei es die Versorgung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen in der Familie. Bereits aus der Begrifflichkeit „Betreuungspflicht“ geht klar hervor, dass Frauen diese notwendigen Arbeiten als Verpflichtung auf ihre Schultern nehmen. Laut der Zeitverwendungsstudie der Statistik Austria von 2009 wird die Hausarbeit, Kinderbetreuung, die Pflege von Kranken und Gebrechlichen oder ehrenamtliche Mitarbeit zu zwei Dritteln von Frauen geleistet. Annähernd umgekehrt ist das Verhältnis bei bezahlter Erwerbsarbeit: Hier stehen 39% Frauen 61% Männern gegenüber.

Teilzeit als Entlastungsfaktor
Ein weiterer Grund für die Wahl einer Teilzeitbeschäftigung sind Branchen, in denen die Arbeitsbelastung massiv und die Arbeitsbedingungen unattraktiv sind. Hier ist eine Teilzeitbeschäftigung eine Möglichkeit durch die Arbeitszeitbegrenzung die Situation für das eigene Leben erträglich zu gestalten.

Auch die persönliche Lebenssituation kann eine Teilzeitbeschäftigung notwendig machen. Körperlich belastende Berufe, die zu körperlichen Beschwerden im höheren Lebensalter führen bringen Menschen dazu, auf diese Beschäftigungsform auszuweichen. Hier wird bewusst eine geringere Entlohnung in Kauf genommen, um nicht völlig aus dem Arbeitsprozess auszuscheiden.

Unfreiwillige Teilzeit
Und dann gibt es auch noch die unfreiwillig Teilzeit. DienstgeberInnen, etwa im Handel oder im Dienstleistungsbereich bieten keine Vollzeitstellen an. Häufig sind Menschen dann gezwungen in zwei Teilzeitstellen zu arbeiten, um das ökonomische Leben zu sichern.

Befragungen aus denen hervorgeht, dass der Großteil der Menschen diese Beschäftigungsform freiwillig gewählt hat, sind mit einer gewissen Skepsis zu betrachten.

Natürlich gibt es auch Menschen, die tatsächlich aus freien Stücken diese Beschäftigungsform eingegangen sind. Teilzeitbeschäftigung lässt eine geringere Arbeitsbelastung erwarten. Sie soll es ermöglichen, die Freizeit sinnstiftend zu gestalten. Sei es im Rahmen einer Weiterbildung, sei es die Möglichkeit einem zeitintensiven u.U. arbeitsähnlichem Hobby nachzugehen. Und gerade bei sehr jungen Menschen gibt es einen Trend zu Teilzeitarbeit. Eine vorrangige Ausrichtung des eigenen Lebens an den Erfordernissen der Arbeit wird als unbefriedigend wahrgenommen. Dahinter steht meist ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den erwartbaren Leistungen des Sozialstaates.

Die Konsequenzen für die Einzelne sind auf ökonomischer Ebene der Lohnverzicht und die damit verbundene geringe Pensionshöhe.

Antrag 01 / AMS verbessern, statt umfärben und schwächen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert

  • die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ausbildung und Qualifikation in der Arbeitslosenversicherung;
  • die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf personenbezogene Beratung und Betreuung arbeitsloser Menschen;
  • die Etablierung des Grundsatzes „Ausbildung vor Niedriglohn“ als zentrale Bedingung der Vermittlung;
  • die Schaffung nachhaltiger Instrumente aus der experimentellen Arbeitsmarktpolitik, vergleichbar der früheren Aktion 8.000 oder der zu Jahresbeginn eingestellten Aktion 20.000;
  • eine bessere personelle Ausstattung des AMS nicht allein bei BeraterInnen, auch in der personellen Ausgestaltung von Bildungsangeboten, in der personenbezogenen Sozialarbeit und Beratungstätigkeit und der Betreuung von Menschen mit sehr spezifischen Problemen und Bedürfnissen;
  • die Beibehaltung der frauenpolitischen Zielsetzung des AMS sowie die Verbesserung der Umsetzung bzw. der Zielerreichung (etwa beim Einsatz von Fördermittel) und
  • die Verbesserung und den Ausbau der Angebote des AMS für Menschen mit spezifischen Problemlagen und besonderen Bedürfnissen auf Grund einer Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen.

Das Arbeitsmarktservice hat in der Vergangenheit regelmäßig zu wenig Mittel und Möglichkeiten erhalten, um seine notwendigen Aufgaben bei der Unterstützung von arbeitslosen Menschen zielführend und effektiv zu erfüllen:
Die in der EU zweitniedrigste Ersatzrate hatte eine faktisch exkludierende Wirkung, insbesondere bei Menschen mit geringer formaler Ausbildung;

Die Mittel für Ausbildung und Unterstützung bei der beruflichen Inklusion waren stets zu niedrig;
Die personelle Ausstattung des AMS war, durch ihre Knappheit, nie wirklich auf individuelle, nachhaltige und personenbezogene Unterstützung der Betroffenen, sondern gezwungenermaßen auf Verwaltung von Personen ausgerichtet;

Die alleinige Zuständigkeit für Maßnahmen der sozialen und gesundheitlichen Inklusion von Menschen mit familiären Problemen, Gewalterfahrungen, gesundheitlichen Einschränkungen oder Menschen mit Behinderungen kann nicht beim AMS liegen. Es muss mehr überinstitutionelle Kooperation zwischen den für die jeweiligen Problemlagen zuständigen Einrichtungen, wie etwa dem Sozialministeriumsservice, dem Integrationsfonds, den Kranken- und Pensionsversicherungsträgern, den LandesschulrätInnen, den Trägern der Mindestsicherung oder Gewaltschutzeinrichtungen usw. geben. Das AMS ist also strukturell oft gezwungen, Notlagen und Probleme am Arbeitsmarkt aufzufangen, kann diese aber kaum bewältigen. Es ist notwendig betroffene Menschen bei der Überwindung der Problemlagen zu unterstützen und so eine dauerhafte und nachhaltige berufliche Inklusion zu erreichen.

Das AMS wurde auch nicht in die Lage versetzt, mit erfolgreichen Arbeitsmarktinstrumenten auf neu entstehende und größer werdende Problemlagen zu reagieren, wie es etwa das deutlich erhöhte Arbeitslosigkeitsrisiko von Menschen über 50 Jahren, das hohe Arbeitslosigkeitsrisiko von Menschen mit geringer formaler Ausbildung oder die Umstellung auf neue Arbeitsmittel im Zuge der Digitalisierung erfordern würde. Im Gegenteil: erfolgversprechende Ansätze, wie etwa die Aktion 20.000, wurden aus ideologischen Gründen eingestellt, ehe sie wirksam werden konnten. Ebenso werden die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik 2018 faktisch und strukturell, im Jahr 2019 sogar in Zahlen verringert: Die schwarz-blaue Bundesregierung zielt auf Fortsetzung des Systems der Mangelverwaltung statt auf Verbesserung der Arbeitsmarktpolitik ab.

Die gegenwärtig von der schwarz-blauen Bundesregierung geführte Kampagne gegen das AMS zielt nicht auf Verbesserung des AMS, seiner Arbeit und seiner Arbeitsergebnisse ab, sondern auf eine ideologisch begründete Zerschlagung von Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik, der Umlenkung von Mittel der Arbeitsmarktpolitik zu Unternehmenssubventionen und die strukturelle Gleichschaltung des AMS im Sinne der Bundesregierung ab.
Arbeitsmarktpolitik ist weder Erfüllungsgehilfe ideologisch geprägter Wünsche einer Bundesregierung noch ein Subventionsinstitut für Unternehmen. Als Träger der Arbeitsmarktpolitik hat es die ihm zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll und zielführend einzusetzen. Der Erfolg eingesetzter Mittel ist zu messen in der Fähigkeit, Menschen mit sozialen, familiären, ausbildungsbedingten, gesundheitlichen oder sonstigen Inklusionshemmnissen bei der Überwindung der Probleme und der nachhaltigen beruflichen Inklusion zu unterstützen. Dabei gibt es Vieles zu verbessern.

Wesentlich ist aber, dass diese Inklusionsleistungen nicht als Abfallprodukt von Unternehmenssubventionen betrachtet werden können, sondern eine eigenständige Aufgabe mit eigenständiger Agenda darstellen müssen: Es wäre geradezu absurd, Maßnahmen zur Überwindung ausbildungsbedingter, gesundheitlicher, sozialer oder auf Grund einer Behinderung bedingten Ausgrenzung gerade jenen zu übertragen, die diese Ausgrenzung aus ökonomischen Gründen umsetzen: den Unternehmen.

Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik muss sich an jenen orientieren, die es am schwersten haben, ihre Problemlagen zu überwinden. Das ist eine Aufgabe, die von Markt- und Profitinteressen nicht gelöst werden kann. Es bedarf daher einer mit ausreichenden Mitteln und entsprechendem Personal sowie entsprechenden gesetzlichen Möglichkeiten ausgestatteten Einrichtung, um diese Aufgabe als gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen. Diese Einrichtung ist das AMS.
Arbeitsmarktpolitik kann nur erfolgreich sein, wenn das AMS als Träger der Arbeitsmarktpolitik in der Lage ist, auf die Probleme und Bedürfnisse der arbeitslosen Menschen einzugehen, ihnen Angebote zur Überwindung der Ursachen von Arbeitslosigkeit (wie etwa Ausbildungsdefizite, gesundheitliche Einschränkungen, fehlende formale Bildungsabschlüsse, familiäre Probleme,…) zu machen und Instrumente zu nutzen, um Aspekte der Ausgrenzung und Diskriminierung am Arbeitsmarkt zu überwinden.

Antrag 05 / Rückgängigmachung der Kürzung der Ausbildungsentschädigung für TeilnehmerInnen an der überbetrieblichen Ausbildung

der AUGE/UG zur 10. Vollversammlung der AK Burgenland am 30. Mai 2018

Die AUGE/UG lädt daher die AK Vollversammlung ein, die folgende Forderung zu unterstützen:
Die Vollversammlung der AK Burgenland fordert die Bundesregierung und das AMS als Träger der ÜBT auf, die Kürzung der Ausbildungsentschädigung für TeilnehmerInnen an der ÜBA zurückzunehmen.

Die überbetriebliche Lehrausbildung, kurz ÜBA, bildet Lehrlinge aus bis diese in ein reguläres, betriebliches Ausbildungsverhältnis übernommen werden oder die Lehre abschließen.
Bisher erhalten diese Lehrlinge als Pendant zur Lehrlingsentschädigung in den ersten beiden Lehrjahren € 325,80 und im dritten Lehrjahr € 753,00. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr werden unabhängig vom Lehrjahr diese € 753,00 ausgezahlt. Ab Herbst 2018 soll diese erhöhte Entschädigung für über 18-jährige gestrichen werden.
Kein Lehrling wird aufgrund dieser Kürzung leichter einen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, was dem Zweck der ÜBA vollständig widerspricht. Der Zweck der ÜBA, nämlich junge Menschen, die Probleme haben, auf üblichem Weg einen Ausbildungsplatz zu finden, bei ihrer Berufsausbildung zu unterstützen, wird durch diese geplante Maßnahme torpediert, überdies träfe diese Kürzung außerdem gerade die sozial Schwächeren, die sich oft mit ihrer Ausbildungsentschädigung selbst erhalten, oder ihre Familie mit unterstützen müssen.

Dr. Wolfgang Weeber
Für die AUGE/UG Burgenland

Antrag 04 / Initiative zur Förderungen der Attraktivität und Qualität der dualen Lehrlingsausbildung im Burgenland

der AUGE/UG zur 10. Vollversammlung der AK Burgenland am 30. Mai 2018

Diese Herausforderungen müssen für unsere Jugend und ihre Zukunft angegangen werden, wir schlagen folgende Lösungsansätze vor, um deren Unterstützung wir die Vollversammlung der AK Burgenland hiermit einladen:

• Der Gesetzgeber möge Zuschüsse für die praktische Ausbildung in den Berufsschulen bereitstellen, um die Qualität der Ausbildung und somit die Motivation der Auszubildenden zu steigern. Als Beispiel: Derzeit wird das Material für Lehrlinge des Lehrberufes Koch an der LBS Eisenstadt aus dem Materialkostenzuschuss, der von den Schülern selbst in Höhe von € 65,00 pro Jahrgang zu erbringen ist, finanziert. Nicht viel, wenn man bedenkt, dass das für 10 Wochen mit je zwei Praxiseinheiten im Ausmaß von drei bis vier Stunden reichen muss.

• Der Gesetzgeber möge Anreize für Betriebe schaffen, um Lehrlinge quantitativ und qualitativ bestmöglich auszubilden. Die Wiedereinführung der Zwischenprüfung mit Prämie an den Ausbildungsbetrieb wäre ein erster Schritt dazu.

• Das Land als Träger der Berufsschulen ist angehalten, diese nachhaltig auf dem neuesten Stand zu halten und ausreichend zu finanzieren.
• Der Gesetzgeber möge Regelungen erlassen, damit die Gewährung von Fördermitteln an die Wirtschaft an die Bedingung der qualitativen Ausbildung von Lehrlingen gebunden wird.

• Der Gesetzgeber wird aufgerufen, den Ausbau der überbetrieblichen Lehrlingsausbildung zu betreiben, um junge Menschen nicht durch lange Lehrstellensuche auf das Abstellgleis zu stellen und ihnen ihre Motivation zu nehmen.

• Der Gesetzgeber möge Auszeichnungen und Maßnahmen zur Förderung von Lehrlingen und Betrieben, die sich durch Leistung, Verdienste und die Ausbildung besonders hervorheben, vorsehen, dies zum Ansporn, eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Lehrlingen attraktiv und erfolgreich zu machen.

Die duale Berufsausbildung, wie sie in Österreich als Norm gilt, ist ein weltweit anerkanntes und international Beispiel gebendes Konzept, dessen Zweck es ist, Lehrlinge umfassend und auf verlässlich hohem Standard zu Fachkräften auszubilden. In den Berufsschulen sollen all jene Themen sowohl theoretisch als auch praktisch vermittelt werden, die in den Betrieben nicht ausgebildet werden können. Diese sehr wesentliche Leistung und unverzichtbare Bildungsarbeit braucht Unterstützung, gerade auch finanzieller Natur.

Der Tourismus ist ein wesentlicher Wirtschaftszweig im Burgenland, was auch immer wieder seitens der Landesregierung hervorgehoben wird. Nichtsdestotrotz fehlen Fachkräfte und Nachwuchs um die Zukunft dieser Branche im Burgenland auch weiterhin sicherzustellen. In der Außenwirkung könnte man den Eindruck gewinnen, die Entscheidungsträger in diesem Bereich der Wirtschaft wären der Meinung, die Aufnahme einiger Berufsbilder in die Mängelberufsliste wäre bereits eine Lösung. Der Arbeitsplatzsicherung heimischer Arbeitnehmer wird das allerdings nicht förderlich sein.

Als AUGE/UG treten wir dafür ein, der Arbeitsmarktsituation im Tourismus nachhaltig und unter Rücksichtnahme auf bzw. unter Einbindung unserer Jugend zu begegnen.
Wir müssen die Berufsausbildung in allen Bereich attraktiveren.

Die Statistik besagt klar, dass die Zahl der Lehrlinge im ersten Lehrjahr seit dem Jahr 2000 relativ konstant bleibt, die Zahl der Lehrlinge insgesamt aber deutlich sinkt. Noch signifikanter ist die sinkende Zahl an Lehrbetrieben. Haben im Jahr 2000 noch 1313 Betriebe im Burgenland Lehrlinge ausgebildet, waren es 2017 nur noch 822. Gleichzeitig ist der Anteil an Lehranfängern des Geburtsjahrgangs 2004 von 30,56% auf 40,97% gestiegen.

Daraus sind folgende Schlüsse zu ziehen: Lehrlinge brechen ihre Ausbildung immer öfter ab, das Angebot an Lehrstellen sinkt, und somit auch der Output an qualifizierten Fachkräften.

Dr. Wolfgang Weeber
Für die AUGE/UG Burgenland