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Antrag 03 / Schutz für AsylwerberInnen in Lehrverhältnissen

der AUGE/UG zur 10. Vollversammlung der AK Burgenland vom 30. Mai 2018

Die Betroffenen benötigen in dieser schwierigen Situation unsere volle Solidarität, die AUGE/UG ersucht um Unterstützung für folgenden Antrag:

Die Vollversammlung der AK Burgenland erklärt ihre volle Solidarität mit jenen AsylwerberInnen, die eine Lehre in einem Mangelberuf machen und fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu treffen, damit diesen jungen Menschen ein Aufenthaltsrecht zumindest bis zum Lehrabschluss zukomme, wobei das deutsche „3plus2-Modell“ als Vorbild dienen sollte.

Im Jahr 2012 wurde unter dem damaligen Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in Österreich für AsylwerberInnen unter 25 Jahren die Möglichkeit geschaffen, unter strengen Voraussetzungen eine Lehre in einem Mangelberuf zu absolvieren.
Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) an die NEOS seien derzeit „österreichweit 832 Lehrlingsbeschäftigungsbewilligungen für Asylwerber/innen aufrecht, 805 davon bei laufendem Lehrverhältnis. Von allen österreichweit erteilten Lehrlings-Beschäftigungsbewilligungen seit 2015 (1.322) sind inzwischen 580 ruhend gestellt worden.“
In letzter Zeit mehren sich allerdings die Berichte über AsylwerberInnen, die wegen negativer Asylbescheide zum Teil direkt im Lehrbetrieb festgenommen und mit dem Ziel der Abschiebung in Schubhaft genommen werden. Dazu gab es Anfang Mai 2018 eine gemeinsame Erklärung der grünen Landesräte Rudi Anschober (Oberösterreich), Martina Berthold (Salzburg) und Gabriele Fischer (Tirol).
Das Projekt Lehre für AsylwerberInnen in Mangelberufen ist eine klassische Win-win-Situation, denn einerseits wird jungen Flüchtlingen die Möglichkeit einer perspektive geboten, andererseits können Lehrbetriebe Lehrlingsstellen, die anderweitig nicht besetzt werden könnten, mit lernwilligen jungen Menschen besetzen, was auch für die Wirtschaft von Vorteil ist, was auch die Wirtschaftskammer so sieht, denn laut einer Aussendung fordert der scheidende Präsident der WKO, Dr. Christoph Leitl, die Einführung von Niederlassungstiteln für AsylwerberInnen, die im Lehrverhältnis stehen, damit dem akuten Lehrlings- bzw. Fachkräftemangel in manchen Branchen und Regionen begegnet werden könne.
Deshalb habe die Regierung in ihrem Programm einen Niederlassungstitel in Aussicht gestellt, der es Jugendlichen aus Drittstaaten ermöglicht, hier eine Lehre zu absolvieren. In der von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vorgelegten Fremdenrechtsnovelle finde sich dieser „wesentliche Punkt“ allerdings nicht, bedauert die WKO in ihrer Begutachtung– ebenso das Rote Kreuz. Die WKO regt an, den Betreffenden nach Abschluss der Lehre einen Umstieg auf eine „entsprechend angepasste Schiene der Rot-Weiß-Rot-Karte“ zu ermöglichen. Außerdem bedauert die Kammer, dass mit der Novelle Asylwerbern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit der Rechtsanspruch auf einen Deutschkurs genommen wird.
Ein überlegenswertes Modell wäre jenes, das in Deutschland zur Anwendung kommt; nach dem sogenannten „3plus2-Modell“ erhalten nach strenger Vorauswahl dafür zugelassene Asylwerber (bzw. nach deutschem Recht „Asylbewerber“), die in einem Lehrverhältnis stehen, für die Dauer desselben einen Abschiebeschutz für drei Jahre, darüber hinaus einen Aufenthaltstitel für weitere zwei Jahre, in denen Berufserfahrungen gesammelt werden müssen. Nach Ende dieser Zeit wird über das weitere Vorgehen entschieden, was zum einen einen starken Anreiz für die jungen Flüchtlinge darstellt, ihre Ausbildung mit Feuereifer zu absolvieren, zum anderen für die Wirtschaft den Vorteil bringt, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung zu haben.
Selbst wenn die Asylbehörden nach Abschluss der Lehre entscheiden sollten, dass die Betroffenen abgeschoben werden müssten, ergeben sich wünschenswerte Effekte, da die Betroffenen die erworbenen Fähigkeiten im Herkunftsstaat zum Aufbau einer eigenen Lebensgrundlage nützen könnten, wobei nicht übersehen werden darf, dass in solchen Fällen die Investitionen der Ausbildungsbetriebe in ihre Lehrlinge keinen Nutzen für die österreichische Wirtschaft ergeben.

Dr. Wolfgang Weeber
für die AUGE/UG Burgenland

Antrag 02 / Kein Sparen in der Arbeitsmarktpolitik und bei der Integration

der AUGE/UG zur 10. Vollversammlung der AK Burgenland vom 30. Mai 2018

Die AUGE/UG wirbt um Unterstützung für folgenden Antrag:

Die Vollversammlung der AK Burgenland fordert die Bundesregierung auf, ihre Vorhaben, in der Arbeitsmarktpolitik und der Integration zu sparen, aufzugeben und Maßnahmen zu setzen, die wirksame Hilfen für ältere Menschen im Erwerbsleben und in der Integration schaffen.

Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Budgetbeschluss werden finanzielle Mittel für die Unterstützung von älteren Menschen am Arbeitsmarkt und Langzeitarbeitslosen Aktion 20.000) sowie für die Integration von Flüchtlingen am Arbeitsmarkt und in den Schulen gekürzt. Mit der Kürzung der Mittel in diesen Bereichen löst die Bundesregierung kein Problem, sondern schafft neue Problemfelder in der Zukunft. Dagegen stehen die geplanten Steuergeschenke für große Kapitalgesellschaften (zwei bis 2,5 Milliarden Euro für die Halbierung der Körperschaftssteuer auf nicht entnommene Gewinne) und Personengesellschaften. Sie kosten Österreich ca. vier Milliarden Euro. Die geplanten Einsparungen treffen Menschen, die eine Förderung besonders nötig hätten und deren Nicht-Förderung für unsere Gesellschaft schwerwiegende Folgen befürchten lässt.
Die möglichst schnelle Integration von Flüchtlingen in unsere Arbeitswelt galt bisher stets als ein gutes, anstrebenswertes Ziel, das dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen sollte. Integration beginnt darüber hinaus schon in Kindergärten und Schulen. Eine Mittelkürzung dort hat besonders negative Folgen für unsere Gesellschaft.
Mit der Aktion 20.000 hatten Menschen eine Chance, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen, die in unserer immer schneller werdenden Wettbewerbsgesellschaft weitgehend chancenlos bleiben würden. Die Abschaffung bereitet daher für einen Personenkreis von über 50.000 Menschen, die noch ca. 10 bis 15 Jahre im Erwerbsleben bleiben müssten, besondere Probleme.

Dr. Wolfgang Weeber
für die AUGE/UG Burgenland

Antrag 01 / Bundeseinheitlicher Personalschlüssel in Pflege- und Altenheimen

der AUGE/UG zur 10. Vollversammlung der AK Burgenland vom 30. Mai 2018

Die AUGE/UG wirbt um Unterstützung für folgenden Antrag:

Die Vollversammlung der AK Burgenland fordert die Bundesregierung dringend auf, dafür zu sorgen, dass in allen österreichischen Pflegeeinrichtungen einheitliche, bedarfsgerechte und transparente Personalberechnungsstandards eingeführt werden, die den gestiegenen Herausforderungen in der Pflege und Betreuung immer älter werdender Menschen Rechnung tragen sowie den Bewohnern und Bewohnerinnen ein Leben in Würde und den Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen ermöglichen.

Verschiedene Rechnungshofberichte aus den letzten Jahren wie auch der Bericht der Volksanwaltschaft 2016 ‚Präventive Menschenrechtskontrolle‘ zeigen zahlreiche Missstände in Pflegeeinrichtungen auf. Eine der Hauptursachen dafür liegt in der Anwendung unangemessener Personalschlüssel sowie einer inadäquaten Tarifgestaltung für die Pflegekräfte im Allgemeinen, wobei auch den Neuerungen durch das GUKG noch nicht vollständig Rechnung getragen wurde.
Dieser Bereich muss schnellstmöglich in angemessener und fairer Form geregelt werden, da die Gruppe der über 85-Jährigen in Österreich bekanntlich prozentuell am stärksten wächst, weswegen es in Pflegeeinrichtungen verstärkt zur Aufnahme von Hochbetagten mit komplexen Bedürfnissen kommt, wobei insbesondere auf den starken Zuwachs an Demenzkranken hinzuweisen ist.
Die derzeit in der Pflege vorherrschenden Rahmenbedingungen tragen den hohen qualitativen wie auch quantitativen Anforderungen nicht Rechnung, es gibt vielmehr ein deutliches Missverhältnis zwischen steigenden Herausforderungen und den tatsächlichen personellen Ressourcen. In den neun Bundesländern gibt es teils stark voneinander abweichende Vorgaben und Methoden zur Personalbedarfsberechnung.
Obwohl bereits 1993 eine Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern mit der Zielsetzung verabschiedet wurde, „die Vorsorge für pflegebedürftige Personen bundesweit nach gleichen Zielsetzungen und Grundsätzen zu regeln“ und obwohl das Pflegefondsgesetz 2011 mit der finanziellen Beteiligung des Bundes das definierte Ziel einer Vereinheitlichung von pflegerischen Leistungsangeboten verfolgt, gibt es immer noch keinen bundesweiten Mindeststandard.

Dr. Wolfgang Weeber
für die AUGE/UG Burgenland

Resolution 01 / Gegen Anschläge auf ArbeitnehmerInnenrechte und ArbeitnehmerInnenvertretung – Hände weg von AK und Betriebsrat!

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA:  für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der BAK verwehrt sich gegen diese Angriffe auf die ArbeitnehmerInnenvertretung und ArbeitnehmerInnenrechte und wird mit aller Kraft gegen deren Abbau kämpfen.
Konkret fordert die Hauptversammlung der BAK von der kommenden Bundesregierung insbesondere

  • die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft zu den Kammern zu bewahren,
  • die Arbeiterkammerumlage nicht zu senken und
  • die demokratische Mitbestimmung in der Arbeitswelt und Wirtschaft nicht ab-, sondern auszubauen.

Institutionalisierte Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnen, wie sie in Österreich durch Arbeiterkammern, Gewerkschaften und Betriebsräte gewährleistet sind, garantieren ein Mindestmaß an Demokratie in Betrieben und Wirtschaft sowie Teilhabe der ArbeitnehmerInnen am gesellschaftlichen Wohlstand. Der Kampf der ArbeiternehmerInnen für demokratische und soziale Rechte, wie das Recht auf eigene gewerkschaftliche Vereinigungen, auf Versammlungsfreiheit sowie auf die Ausverhandlung von Kollektivverträgen, waren ein wesentlicher Beitrag zur demokratischen Entwicklung der Gesellschaft. GewerkschafterInnen und ArbeitnehmerInnen wurden dafür in der Vergangenheit kriminalisiert und verfolgt, ihre Organisationen verboten, aktive Arbeitnehmer-InnenvertreterInnen waren immer wieder Repressalien ausgesetzt.

Seit einigen Monaten sind diese schwer erkämpften Einrichtungen der ArbeitnehmerInnenvertretung wieder vehementen Angriffen ausgesetzt, mehrere in den Nationalrat gewählten Parteien traten durch ihre VertreterInnen öffentlich und in ihren Wahlprogrammen für Maßnahmen ein, die zu einer Schwächung der Institutionen der ArbeitnehmerInnenvertretung führen.

Die geforderte Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft zu den Kammern würde mangels Bindung der Unternehmen an Kollektivverträge für ihre Branche de facto das Aus für branchenweite Mindestlöhne, Lohnerhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstunden- und Arbeitszeitregelungen etc. bedeuten. Eine weitere Absenkung der AK-Umlage würde weniger Ressourcen für die Arbeit der Arbeiterkammern und damit eine schlechtere Interessensdurchsetzung für die abhängig Beschäftigten bedeuten.

Zwei Millionen Beratungen von Mitgliedern finden in 90 regional verteilten Beratungszentren jährlich statt, über 500 Millionen Euro werden bei Problemen am Arbeitsplatz, Pleiten etc. für sie erstritten, in hunderten von Verhandlungen und Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Verordnungen ihre Interessen eingebracht und gewahrt. 6,91 Euro zahlen die Mitglieder im Schnitt pro Monat – weniger als drei Tassen Kaffee oder Tee im durchschnittlichen Kaffeehaus. 800.000 Mitglieder zahlen wegen zu niedrigen Einkommens gar keinen Beitrag und werden dennoch vertreten – eine ökonomische Schwächung der Arbeiterkammer würde auch zu einer ökonomischen und sozialen Schwächung der Beschäftigten in Österreich führen. Getroffen würden damit in erster Linie finanziell schwache Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die auf eine starke und durchsetzungsfähige Arbeiterkammer angewiesen sind.

Zuletzt wurde unter dem Titel der „Sparsamkeit“ auch die Reduktion der Betriebsratskörperschaften gefordert – eine Maßnahme, die zu einer empfindlichen Schwächung der betrieblichen ArbeitnehmerInnenvertretung führen würde. Betriebsräte sichern die Interessen der ArbeitnehmerInnen im Betrieb, sorgen für die Einhaltung von Rechten, gestalten Arbeitsbedingungen vor Ort, kontrollieren Schutzvorschriften und haben Mitwirkungsrechte bei personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Wer die Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen angreift, greift die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen in Wirtschaft und Gesellschaft an, der will weniger Demokratie in der Arbeitswelt, der will ganz offensichtlich zurück ins 19. Jahrhundert, als die Fabriksherren noch schalten und walten durften, wie sie wollten und ArbeitnehmerInnen weitgehend rechtlos waren.

Antrag 16 / Bekenntnis zur Gleichstellung und Antidiskriminierung am Arbeitsmarkt

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen
Die Hauptversammlung der BAK spricht sich klar für die zielgruppenspezifischen Förderungen von Personen aus, die besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Dazu zählen:

  • die Beibehaltung des arbeitsmarktpolitischen Ziels der Verwendung von 50 Prozent des Förderbudgets für Frauenförderung zur Ermöglichung einer geschlechtergerechten Verteilung der Fördermittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik und zur Förderung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen.
  • Die Förderung von Personen mit Migrationshintergrund, die deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind, als Personen ohne Migrationshintergrund.

In den vergangenen Wochen wurden wiederholt Forderungen nach einer „neue Zielorientierung der Steuerung des AMS“ laut. Kritisiert wurde insbesondere die Schwerpunktsetzung auf Frauen und Personen mit Migrationshintergrund als Personengruppen mit erschwertem Arbeitsmarktzugang und teilweise sogar ein vorrangige Weiterqualifizierung „österreichischer“ Arbeitsloser gefordert.

Die Zieldefinitionen des AMS sind jedoch genau dazu da, die Arbeitslosigkeit – vor allem von besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen – zu senken und Leute mit fehlenden Qualifikationen höher zu qualifizieren. Darunter fallen vor allem die Zieldefinition zur Frauenförderung (50 Prozent des Förderbudgets für Frauenförderung) und die Förderung von Personen mit Migrationshintergrund, die besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind (Arbeitslosenquote 2016 von Personen mit Migrationshintergrund der 1. Generation: 15,4%; Arbeitslosenquote von Personen ohne Migrationshintergrund: 7,0%).

Diese Zieldefinitionen entsprechen auch dem gesetzlichen Auftrag des Arbeitsmarktservice: Laut Arbeitsmarktservicegesetz hat es „darauf zu achten, dass für Personengruppen, die besonders von Arbeitslosigkeit bedroht sind, geeignete Unterstützungsleistungen angeboten werden.“ (AMSG §31(7)).

Darüber hinaus besagt das Gleichbehandlungsgesetz, dass keine Person aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit in der Arbeitswelt diskriminiert werden darf. Dies gilt auch für “alle Formen und alle Ebenen der Berufsberatung, der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung einschließlich der praktischen Berufserfahrung” (GlBG §16(1)2.)