Antrag 10 / Abschaffung der Höchstgrenze für das Kilometergeld für Fahrräder

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB:  ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen
Die Hauptversammlung der BAK fordert die Bundesregierung und den Bundesminister für Finanzen auf die Kilometerbegrenzung für Fahrräder bei den Werbungskosten von 1.500 km abzuschaffen und die Absetzung für Abnutzung von sieben auf vier Jahre zu verkürzen.

Das amtliche Kilometergeld gilt auch für Dienstfahrten mit dem privaten Fahrrad. In diesem Fall wird ein Satz von 38 Cent pro Kilometer berechnet. Wird vom Unternehmen kein Kilometergeld für Dienstfahrten mit dem privaten Fahrrad bezahlt, kann der/die Arbeitnehmer/in im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bis zu einer Wegstrecke von 1.500 km Werbungskosten geltend machen. Das sind maximale Werbungskosten von 570 Euro im Jahr. Unterstellt man 200 Arbeitstage pro Jahr sind das lediglich 7,5 km am Tag.

Gerade im städtischen Bereich ist die Benutzung des Fahrrades meist die erste Wahl für betrieblich notwendige Fahrten. Es zeigt sich vielfach, dass das Limit hier schnell erreicht ist. Die vermehrte Nutzung von E-Bikes verstärkt diesen Trend. Es ist höchst an der Zeit, auch hier einen Lenkungseffekt hin zu ökologisch (und gesundheitlich) freundlichen Verkehrsmitteln zu fördern.

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