Niederösterreich

Reformbedarf bei Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

Antrag 7 der AUGE/UG – Grüne GewerkschafterInnen und Alternative /Unabhängige GewerkschafterInnen zur 10. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 13.11. 2018

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge beschließen:
Zur Verbesserung der sozialen Situation insbesondere von Alleinerziehenden und ihren Kindern sind nachstehende Verbesserungen im Bereich der Unterhaltssicherung notwendig. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend entsprechende Reformen in Angriff zu nehmen.
• Lückenschließung beim Unterhalt
• Altersgrenze Unterhaltsvorschuss
• Abschaffung der Schad- und Klagloshaltung in Scheidungsverfahren bezüglich Kindesunterhalt. Im Interesse des Kindes ist Unterhalt jedenfalls zu zahlen.
• Sofortiger Unterhaltsvorschuss auch für Halbwaisenkinder, wo der/die Unterhaltspflichtige zu wenig Versicherungszeiten erworben hat.
• Herausnahme der Schulden zum Kindesunterhalt aus dem Insolvenzverfahren.
• Bessere Informationen für Alleinerziehende und Menschen in Trennung/Scheidung über die Rechtssituation zum Unterhalt.
• Nachvollziehbarkeit der Rechtssituation und Verfahren für Laien
• Datenerfassung zu Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
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Schutz für AsylwerberInnen in Lehrverhältnissen

Antrag 08 der AUGE/UG – Grüne GewerkschafterInnen und Alternative /Unabhängige GewerkschafterInnen zur 10. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 13.11. 2018

Die AUGE/UG ersucht um Unterstützung für folgenden Antrag:

Die Vollversammlung der AK Niederösterreich erklärt ihre volle Solidarität mit jenen AsylwerberInnen, die eine Lehre in einem Mangelberuf machen und fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu treffen, damit diesen jungen Menschen ein Aufenthaltsrecht zumindest bis zum Lehrabschluss zukomme, wobei das deutsche „3plus2-Modell“ als Vorbild dienen kann.

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Mindestsicherung auch für Subsidiär Schutzberechtigte!

Antrag 11 der AUGE/UG – Grüne GewerkschafterInnen und Alternative /Unabhängige GewerkschafterInnen zur 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge beschließen: Die 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich fordert die Landesregierung NÖ auf, dass in Zukunft auch die Personengruppe der Subsidiär Schutzberechtigten wieder Mindestsicherung erhalten soll und in den Kreis der Anspruchsberechtigten im Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetz aufgenommen wird.

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Für einen Kurswechsel in der Familienpolitik!

Antrag 10 der AUGE/UG – Grüne GewerkschafterInnen und Alternative /Unabhängige GewerkschafterInnen zur 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich
Die 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich fordert eine Neuausrichtung der Familienpolitik die insbesondere die Bekämpfung von Kinderarmut, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, die gerechtere Verteilung von Familien- und Hausarbeit sowie eine Erhöhung der Chancengerechtigkeit zum Ziel haben.
U.a. folgende Prinzipien sind dabei besonders zu berücksichtigen:
• Sachleistungen ist gegenüber Geldleistungen der Vorzug zu geben wie etwa …
… dem flächendeckenden Ausbau bedarfsgerechter, kostenloser, ganztägig und ganzjährig geöffneter Kinderbetreuungs- und elementarer Bildungseinrichtungen, insbesondere auch für unter-3-Jährige Kinder, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
… dem flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau ganztägiger Schulformen
… dem flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau sozialer Infrastruktur und Dienste wie etwa Pflege- und Betreuungseinrichtungen zur Entlastung pflegender Angehöriger
• Geldleistungen an Familien sind so zu gestalten, dass dem Prinzip „jedes Kind ist gleich viel wert“ Rechnung getragen wird. Transferleistungen ist aus verteilungspolitischen Gründen dabei grundsätzlich der Vorzug gegenüber Steuerentlastungen zu geben, da diese einkommensstärkere Gruppen im Verhältnis zu einkommensschwächeren ungleich stärker zugutekommen.
• Gesetzliche Arbeitszeitregelungen sind so zu gestalten, dass sie eine gerechtere innerfamiliäre Verteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Haus- bzw. Familienarbeit erlauben. Dies beinhaltet einerseits sowohl eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung als auch rechtliche Möglichkeiten, individuell, an spezifische Lebenslagen (z.B. Pflege und Betreuung) gebundene Arbeitszeiten bzw. berufliche Auszeiten wählen zu können.
Jedenfalls abzulehnen sind erleichterte Möglichkeiten, tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten auf 12 bzw. 60 Stunden ausweiten zu können, da diese einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der gerechteren Verteilung von Arbeit zwischen beiden Elternteilen zuwider laufen.
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AMS verbessern, statt umfärben und schwächen

Antrag 9 der AUGE/UG – Grüne GewerkschafterInnen und Alternative /Unabhängige GewerkschafterInnen zur 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich am 04. Mai 2018:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen:
Die 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich tritt  ein
• für die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ausbildung und Qualifikation in der Arbeitslosenversicherung;
• für die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf personenbezogene Beratung und Betreuung arbeitsloser Menschen;
• für die Etablierung des Grundsatzes „Ausbildung vor Niedriglohn“ als zentrale Bedingung der Vermittlung;
• für die Schaffung nachhaltiger Instrumente aus der experimentellen Arbeitsmarktpolitik vergleichbar der früheren Aktion 8.000 oder der zu Jahresbeginn eingestellten Aktion 20.000;
• für eine bessere personelle Ausstattung des AMS nicht allein bei BeraterInnen, aber auch in der personellen Ausgestaltung von Bildungsangeboten, in der personenbezogenen Sozialarbeit und Beratungstätigkeit und der Betreuung von Menschen mit sehr spezifischen Problemen und Bedürfnissen;
• für die Beibehaltung der frauenpolitischen Zielsetzung des AMS sowie die Verbesserung der Umsetzung bzw. der Zielerreichung (etwa beim Einsatz von Fördermittel);
• für die Verbesserung und den Ausbau der Angebote des AMS für Menschen mit spezifischen Problemlagen und besonderen Bedürfnissen auf Grund einer Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen
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