Steiermark

Resolution 1 / Mehr Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft – Gesetzliche Regelungen sind gefordert

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark.

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Antrag 6 / Verbindliche Einhaltung der Grenzwerte für Autoabgase

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark.

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Antrag 5 / Integrative Berufsausbildung

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. November 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark.

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Antrag 4 / Gute Abstimmung zwischen den Angeboten für Menschen mit Behinderungen

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Steiermärkische Landesregierung auf,
eigene Programme so mit denen des Arbeitsmarktservice und des Sozialministeriumservice abzustimmen, dass der Übergang zwischen den einzelnen Maßnahmen möglichst lückenlos funktioniert und die Menschen die für sie geeignete Integrationsmaßnahmen erhalten,
Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Streichung der Eingliederungshilfe aus dem Steiermärkischen Behindertengesetz zu einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung führt,
das Instrument des Lohnkostenzuschusses wieder einzuführen, falls sich herausstellen sollte, dass die Einstellung der Lohnkostenzuschüsse negative Auswirkungen auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung hat.

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Antrag 3 / Maßnahmenkataloge für säumige Unternehmen beim psychischen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

der AUGE/UG an die 5. Vollversammlung vom 16. 11. 2015 der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die Bundesregierung und insbesondere das Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf,  die bestehenden Bestimmungen der Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz von 2013 stärker durch das Arbeitsinspektorat zu sanktionieren; Voraussetzung dafür ist die Aufstockung des Beschäftigungsstandes aller Arbeitsinspektorate.
Fällt ein Unternehmen durch eine hohe Burnout-Rate (Ermittlung über Krankenkassen) auf, ist es einem speziellen Monitoring zuzuführen, das zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Bei Nichterfolg muss aber ein finanzieller Sanktionsmechanismus eingeführt werden, da offenbar ohne entsprechendem Druck – wie die Erfahrung zeigt – keine flächendeckenden Erfolge erzielt werden.

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