Steiermark

Antrag 3 – Nichtabsetzbarkeit von Überstundenzuschlägen

an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Die derzeit geübte Praxis vieler Arbeitgeber, bei gleichbleibendem oder gar steigendem Auftragseingang Personal zu reduzieren, belastet die restlichen Arbeitnehmer/innen in besonderem Maße. Die wöchentlichen Arbeitszeiten erhöhen sich und psychische und physische Auswirkungen machen sich zunehmend bemerkbar. Burn-out, Mobbing und erhöhte Krankenstände sind die Folge.

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Antrag 2 – Leichtere Anerkennung bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen

an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Leichtere Anerkennung bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen
Für Menschen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, kann es auf dem Weg zu einer ihrer Qualifikation angemessenen Anstellung zahlreiche Hürden geben. Zu einem  Viertel sind Migrant/innen in Österreich unter ihrem Ausbildungsniveau beschäftigt, und zwar insbesondere Frauen. Das erschwert die gesellschaftliche Teilhabe und führt zu einem sehr problematischen Ausspielen von österreichischen und migrantischen Arbeitskräften gegeneinander. Das schadet allen Beschäftigten in unserem Land.

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Antrag 1 – Gleichstellung der unterschiedlichen Beschäftigungsausmaße bei der Vergütung von Überstunden

an die 3. Vollversammlung vom 30. April 2015
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

 

Arbeitnehmer/innen stellen ihre Arbeitskraft den Arbeitgebern zur Verfügung und legen mit ihnen das wöchentliche Ausmaß der zu leistenden Arbeitszeit im Arbeitsvertrag fest.
Derzeit gilt in Österreich bis auf wenige Ausnahmen, die in Kollektivverträgen festgelegt sind, die 40-Stunden-Woche. Leistet nun ein/e Arbeitnehmer/in zusätzliche Arbeit, wird diese mit den im Gesetz bzw. Kollektivvertrag festgelegten Zuschlägen entlohnt.

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Antrag 1 – Änderung des AK – Gesetzes

an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

 

Im Verlauf der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für die Einreichung der Kandidatur zur AK-Wahl lt. § 37AKG wurde deutlich, dass viele der potentiellen UnterstützerInnen, die mit ihrer Unterschrift den Wahlvorschlag unterstützen möchten, nicht bereit waren, neben den Angaben des Geburtsdatums, der Wohnadresse und des Beschäftigungsbetriebes auch noch die eigene Sozialversicherungsnummer anzugeben.

Hier hat im Laufe der Jahre – nach Abfassung der gesetzlichen Grundlage – offenbar ein fundamentaler Meinungswandel stattgefunden in der Bereitschaft der Angabe eigener personenbezogener Daten. Dieser Meinungswandel wurde vermutlich hervorgerufen durch die eklatanten Vorkommnisse in den letzten Jahren in Bezug auf Verletzung des Datenschutzes im In- und Ausland.

 

 

 

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Dringlichkeitsantrag – AUVA Beitragsverlust ersetzen

an die 14. Vollversammlung vom 30.01.2014 der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte

 

Die AUVA ist die soziale Unfallversicherung für rund 3,2 Millionen Erwerbstätige, 1,3 Millionen Schüler und Studenten sowie Kindergartenkinder, zahlreiche freiwillige Hilfsorganisationen und Lebensretter. Ihre Aufgaben: Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation, Entschädigung – alles aus EINER Hand!

 

Im Regierungsprogramm finden wir unter der Rubrik ‚Lohnnebenkosten senken’ den Hinweis, den Unfallversicherungsbeitrag der Arbeitgeber für die gesetzliche Unfallversicherung, die AUVA, um 0,10 Prozent zu senken. Dieser Betrag von rund 90 Millionen Euro geht, wenn es dafür keine Ausgleichszahlungen gibt, voll zu Lasten der Versicherten und der Beschäftigten.

 

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