Steiermark

Antrag 3 zur 12. Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 2013

Rechte der TransitarbeiterInnen deutlich verbessern

 

Die Transitarbeitskräfteregelung bietet nur vier Verwendungsgruppen, die sich in der Bezahlung sehr gering unterscheiden. Die vom AMS vermittelten ‚TransitmitarbeiterInnen’ werden mit einem Pauschallohn ohne Anrechnung von Vordienstzeiten und Qualifikation über alle Branchen hinweg entlohnt. In der Regel wird – unabhängig von der Verwendung – in die unterste Gehaltsstufe eingestuft. Da es auch keine Gehaltsvorrückungen gibt, verharren ‚TransitmitarbeiterInnen’ regelmäßig am untersten Lohn- und Gehaltslevel.

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Antrag 2 zur 12. Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 2013

Lehrlingsentschädigung statt Ausbildungsbeihilf

 

Jugendliche, die in einer überbetrieblichen Lehrausbildung eine Lehre absolvieren, erhalten für ihre Tätigkeit keine kollektivvertraglich festgelegte Lehrlingsentschädigung sondern nur eine Ausbildungsbeihilfe des AMS. Sie beträgt seit dem 1.1.2013 in den ersten zwei Lehrjahren € 270,-/Monat, ab dem 3. Lehrjahr € 600,-/Monat.

Diese Auszubildenden absolvieren die gleiche Ausbildung und üben die gleiche Tätigkeit aus wie Jugendliche in gewerblichen Betrieben.

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Antrag 1 zur 12. Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 2013

 Einkommensgrenzen für Einbürgerungen senken

 

Mit 1. Jänner 2013 leben lt. Statistik Austria 1.028.608 Menschen in Österreich ohne österreichischen Pass.

Die Einbürgerung ist an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. Das führt dazu, dass viele Drittstaatsangehörige keinen österreichischen Pass besitzen, obwohl sie lange im Land leben, oft in Österreich geboren sind und perfekt deutsch sprechen. Viele Menschen scheitern bzgl. der Einbürgerung an den hohen Einkommensgrenzen. Gemäß den Berechnungen des Staatsbürgerschaftsexperten Joachim Stern würden auch 60 bis 70 Prozent der österreichischen Arbeiterinnen und 30 bis 40 Prozent der Arbeiter diese Hürde nicht schaffen. Ein einbürgerungswilliges Ehepaar muss mindestens ein Einkommen von 1256 Euro vorweisen. Die Wohnungsmiete, Unterhaltspflichten für Kinder und etwaige Kreditrückzahlungen erhöhen die Grenze noch.

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Antrag 14 / Kopiergebühren bei Gericht

zur 155. Vollversammlung der AK-Wien am 11. Mai 2011

Antrag angenommen
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Die Arbeiterkammer-Vollversammlung möge beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Kopiergebühren bei Gericht zum Selbstkostenpreis einzuheben.

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Antrag 13 / Ausbau der Ökostromversorgung – Verbesserung des Ökostromgesetzes

zur 155. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 11. Mai 2011

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Umwelt u. Energie)
GA, BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, Persp.: für Zuweisung

 Antragsbearbeitung

 

Die 155 Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien spricht sich für einen verstärkten Ausbau der Ökostromversorgung aus. Die Atomkatastrophe in Fukushima zeigt uns, dass wir uns unabhängig von Atomenergie machen müssen. Der weltweite Ausstieg aus dieser gefährlichen Technologie ist dringend gefordert!

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