Steiermark

Antrag 11 / Höhere Steuereinnahmen können mehr Steuergerechtigkeit nicht ersetzen! Steuereinnahmen für Investitionen in Bildung und Soziales verwenden!

zur 154. Vollversammlung der AK-Wien am 27. Oktober 2010

Antrag angenommen

FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
Antragsbearbeitung

 

Die 154. Vollversammlung der AK-Wien möge daher beschließen:

Die aufgrund der leichten konjunkturellen Erholung prognostizierte positive Entwicklung des Steueraufkommens erlaubt nun jedenfalls neue budgetäre Schwerpunktsetzungen. Die Vollversammlung der AK Wien fordert die österreichische Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf, das beschlossene Konsolidierungspaket 2011 bis 2014 aufzuschnüren und neu zu verhandeln. Insbesondere gilt es, von Budgetkonsolidierungsmaßnahmen zulasten der Bereiche Soziales, Gesundheit, Familie, Bildung, Wissenschaft und Infrastruktur Abstand zu nehmen. Vielmehr gilt es nun Zukunftsinvestitionen in die Bereiche Soziale Dienste, Bildung, Gesundheit und Klimaschutz zu tätigen und die entsprechenden finanziellen Mittel freizumachen.

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Antrag 1 / Weg mit dem Spitalskostenbeitrag für Kinder!

zur 154. Vollversammlung der AK-Wien am 27. Oktober 2010

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Sozialversicherung u. Gesundheitswesen)
FA, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, BM: für Zuweisung
Antragsbearbeitung

 

Die 154. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Spitalskostenbeitrag für Kinder durch Schaffung einer Ausnahmeregelung zu § 447 f (7) ASVG sowie die Spitalskostenbeiträge nach § 27 KaKuG abzuschaffen. Die Wr. Landesregierung wird aufgefordert, ihren Einfluss entsprechend geltend zu machen.

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Antrag 9 / Nein zur Kürzung von finanziellen Ressourcen für Projekte zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung durch das Bundessozialamt

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Allg. Sozialpolitik, Arbeitsrecht u. Rechtspolitik)

FA, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
FSG, ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Arbeiterkammer Wien möge umgehend auf das Bundessozialamt dahingehend einwirken, dass die Förderrichtlinien für die Projekte zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung, dahingehend berichtigt werden, dass die „Indirekten Kosten“ auch wirklich nur „Indirekte Kosten“ wie in Punkt 5.2 im Handbuch zur Projektbearbeitung des Bundessozialamtes Teil II definiert, enthält.Kosten wie Reinigung (auch Reinigungs-Personal), Miete und Betriebskosten, welche zur Durchführung und Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwendig sind, sind als Direkte Kosten einzustufen und daher aus der Liste der Indirekten Kosten zu streichen.

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