Antrag 03 / Wettbewerb nicht auf Kosten der Beschäftigten und der Qualität
Antrag 3 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 139. Vollversammlung der AK-Wien am 2. April 2004
Antrag angenommen (Auschuss Arbeitsmarkt)
FSG, ÖAAB, FA, BDFA, BMW, GLB: Ja
GA: für Zuweisung
Die 139. Vollversammlung der AK-Wien fordert:
- die Herausnahme nicht prioritärer Dienstleistungen aus dem Bundesvergaberecht
- Um die negativen Auswirkungen auf die Qualität von Leistungen zu vermeiden und die Spirale der Präkarisierung von Beschäftigungsverhältnissen zu stoppen, soll ausschließlich ein Qualitätswettbewerb, nicht aber der Preiswettbewerb gefördert werden.
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Antrag 02 / Einrichtung einer Arbeitslosenanwaltschaft
Antrag 2 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 139. Vollversammlung der AK-Wien am 2. April 2004
Antrag zugewiesen (Auschuss Arbeitsmarkt)
BDFA, BMW, GLB: Ja
FSG, ÖAAB, FA, GA: für Zuweisung
Die 139. Vollversammlung der AK-Wien fordert die Einrichtung einer eigenständige Arbeitslosenanwaltschaft.
Sie soll auf Bundesebene installiert und ähnlich der Gleichbehandlungsanwaltschaft den Betroffenen mit Rat und Tat zur Hilfe stehen.
- Die Arbeitslosenanwaltschaft soll folgende Aufgaben erfüllen:
- Beratung bei Rechtsunsicherheit bzw. Problemen mit AMS; ein einfacher, direkter Zugang für die Betroffenen muss gegeben sein.
- Interventionsrecht bei betreffenden Stellen (AMS, Gesetzgeber, Behörden, …)
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Antrag 01 / Keine Ausgliederung der Sozial- und Gesundheitsdienste
Antrag 1 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 139. Vollversammlung der AK-Wien am 2. April 2004
Antrag zugewiesen (Auschuss Kommunalpolitik)
BDFA, GLB: Ja
FSG, ÖAAB, FA, GA, BMW: für Zuweisung
Die 139. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Stadt Wien auf, von der Ausgliederung von Teilen des städtischen Gesundheits- und Sozialwesens – insbesondere von Teilen der Magistratsabteilungen 15 (Gesundheitswesen), der Magistratsabteilung 12 (Wien sozial) und Magistratsabteilung 47 (Betreuung zu Hause) – Abstand zu nehmen. Die Arbeiterkammer Wien lehnt die Überführung bisher kommunaler Dienste in privatrechtliche Organisationsformen ab.
Weiterlesen...Dringlichkeitsresolution / Stopp den Angriffen auf die gesetzlichen Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen und der StudentInnen!
Dringlichkeitsresolution der AUGE/UG (Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen) an die 141. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien
Resolution angenommen
FSG, GA, BDFA, GLB: Ja
ÖAAB: Nein
FA, BM: für Zuweisung
Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung und den Nationalrat auf, die Selbstverwaltung der gesetzlichen Interessensvertretungen zu respektieren. Die Arbeiterkammer lehnt dementsprechend jeden Versuch – sei es seitens der Regierung oder seitens Angehöriger des Nationalrats – mittels Gesetzesinitiativen in die Selbstverwaltung der gesetzlichen Interessensvertretungen einzugreifen, entschieden ab.
Weiterlesen...Resolution 02 / EU-Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Bolkestein-Richtlinie)
Resolution 2 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 141. Vollversammlung der AK-Wien am 12. November 2004
Resolution zugewiesen (Auschuss EU/Internationales, Ausschuss Sozialpolitik)
BDFA, GLB: Ja
FA: Nein
FSG, ÖAAB, FA, GA, BM: für Zuweisung
Auf Grund des horizontalen Ansatzes und der nicht abschätzbaren Folgen für öffentliche und soziale Dienstleistungen und deren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie der Auswirkungen bisheriger Liberalisierungen fordert die Arbeiterkammer daher:
- Die konsequente Ablehnung dieses Richtlinien-Vorschlags zum jetzigen und auch zu späteren Zeitpunkten;
- Die Ablehnung des Herkunftslandprinzips unter den jetzigen Voraussetzungen;
- Einen Sonderstatus für öffentliche und soziale Dienstleistungen im Europäischen Binnenmarkt unter der Prämisse der Transparenz und Nichtdiskriminierung.