Die AUGE/UG ist derzeit mit einem Vertreter in der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer – dem österreichweiten Arbeitnehmer*innenparlament – vertreten. Dieser wird von der AUGE/UG Wien beschickt. Hier gestaltet die AUGE/UG Programme, Positionen und inhaltliche Forderungen der Bundesarbeitskammer mit – durch die Mitarbeit an gemeinsamen Anträgen und Resolutionen. Oder durch eigene Initiativen, die bei Annahme in Positionen und Forderungen der AK einfließen.
Antrag 12 – Patentschutz Corona-Impfstoff freigeben
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021
Antrag mehrheitlich angenommen
Antragsbehandlung im BAK-Vorstand
Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer begrüßt die mutige Entscheidung der US-amerikanischen Regierung, sich für die TRIPS-Ausnahmeregelung einzusetzen und ersucht die österreichische Bundesregierung auf dem Petitionsweg diesem Vorbild zu folgen und sich innerhalb von EU und WTO für die Aufhebung des Patentschutzes für Coronaimpfstoffe einzusetzen.
Weiterlesen...Antrag 11 – Kein Aushebeln des § 101 Arbeitsverfassungsgesetz „verschlechternde Versetzungen“
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021
Antrag mehrheitlich zugewiesen
Antragsbehandlung im BAK-Vorstand
Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer setzt sich dafür ein, diese Praxis der Aushebelung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei Versetzungen
durch geeignete rechtliche aber auch politische Maßnahmen zu
unterbinden.
Antrag 10 – Gegen die Förderung von Lärm-, Verkehrs-, Feinstaub- und Klimabelastung – gegen die Stadtstraße und den Lobautunnel
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021
Antrag mehrheitlich abgelehnt
Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer bekennt sich zur Klimahauptstadt Wien und fordert die Stadt Wien auf, umgehend die Pläne für die sogenannte „Stadtstraße“ und den Lobautunnel fallen zu lassen.
Die Bundesarbeitskammer setzt sich im Namen der Arbeiternehmer*innen und Anrainer*innen gegen weitere Lärm-, Verkehr- und Feinstaubbelastung in Wien ein und stellt sich gegen den Bau der sogenannten „Stadtstraße“ und den Lobautunnel.
Die Bundesarbeitskammer erarbeitet ein Konzept, wie man 460 Millionen für
eine Joboffensive nutzen kann, die nachhaltige Jobs fördert, die die
Mobilitätswende zum Ziel hat und das Klima schützt.
Antrag 09 – Diskriminierungsfreie Blutspende im Arbeitsumfeld ermöglichen
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021
Antrag mehrheitlich angenommen
Antragsbehandlung im BAK-Vorstand
Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert den Bundesminister für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, die Blutspender-verordnung so zu formulieren, dass sie auf diskriminierungsfreie Weise das Ziel der Sicherheit von Blutspenden erreicht. Der Ausschluss von Personen zur Blutspende ist sachlich nichtgerechtfertigt, unverhältnismäßig und diskriminierend.
Daher ist die Verordnung ist dahingehend zu ändern, dass der pauschale Ausschluss von Personengruppen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität unterbunden wird.
Weiterlesen...Antrag 08 – Einheitliche österreichweite Personalplanung und Personalstandards für die Bereiche Gesundheit, Pflege und Soziales
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021
Antrag mehrheitlich zugewiesen
Antragsbehandlung im BAK-Vorstand
Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert von der Bundesregierung und den
zuständigen Einrichtungen, dass Personalbedarfs-berechnungen und
Personalschlüssel, sowohl qualitativ (also fachlich) wie quantitativ
(Stunden und Anzahl der Beschäftigten), von allen Einrichtungen im
Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich offengelegt und nachvollziehbar
gemacht werden müssen.
Es braucht Empfehlungen, z.B. des Sozialministeriums und/oder
Expert*innen-Gremien, z.B. aus Berufsverbänden, die diese Pläne
einsehen, überprüfen und bewerten. Die daraus abgeleiteten
Empfehlungen sind umzusetzen. Abweichungen nach unten zwischen
den Einrichtungen und Bundesländern sind zu thematisieren und
öffentlich zu machen.