Antrag 1 / Vermögenssteuern statt Sparpakete

Wir fordern eine höhere Besteuerung für

 

  • Privatstiftungen

In Privatstiftungen soll der Sondersteuersatz von 12,5% für Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne von Beteiligungen auf die sonst üblichen 25% erhöht werden.
Es ist nicht einzusehen ist, dass jede/r „kleine“ SparerIn 25% für Zinsen zahlen muss, Euro-Millionäre dagegen nicht, wenn sie ihr Vermögen in Privatstiftungen veranlagt haben.

 

  • Spekulations- und Finanzmarktsteuern

Kapitalerträge sind analog den Einkommensteuern progressiv der Besteuerung zu unterwerfen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Einkommen aus Spekulation gegenüber Einkommen aus Arbeit steuerlich bevorzugt behandelt wird.

 

  • Reform der Unternehmensbesteuerung

Wir wollen eine Reform der Gruppenbesteuerung (keine Möglichkeit der Gruppenbe-steuerung außerhalb der EU, Pflicht zur Verwertung von Auslandsverlusten nur bei endgültigen Verlusten) und jener großzügigen steuerlichen Gestaltungsspielräume bzw. Schlupflöcher für Unternehmen, die reale Gewinnsteuersätze deutlich unter dem vorgesehenen, gesetzlichen 25 % möglich machen. Über gemeinsame, vereinheitlichte Bemessungsgrundlagen auf europäischer Ebene, verbunden mit einem Mindeststeuersatz, soll nicht nur dem Steuerwettlauf nach unten Einhalt geboten, sondern vor allem auch ein mehr an Steuergerechtigkeit hergestellt werden. Damit soll dem Prinzip stärker entsprochen werden, dass jede/r entsprechend seiner/ihrer ökonomischen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zum Steueraufkommen leistet

 

  • Reform der Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine wesentliche Einnahmequelle für die Gemeinden, die diese für den Erhalt der örtlichen Infrastruktur dringend benötigt. Sie wurde seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst und führt zu finanziellen Engpässen in Gemeinden! In einem ersten Schritt sollen die Einnahmen aus der Grundsteuer durch die Verdoppelung der Hebesätze gesteigert werden. Das könnte Mehreinnahmen bis zu EUR 500 Mio. bringen. Diese Anhebung gilt solange, bis die grundsätzliche Reform erarbeitet worden ist und umgesetzt werden kann. Im zweiten Schritt ist eine rasche Neubewertung der Immobilienvermögen in Österreich und eine Heranführung der Einheitswerte an die Verkehrswerte umzusetzen.
Grundstücke, auf denen soziale Wohnbauten stehen, und Eigenheime bis zu einem Wert von EUR 260.000,– sollen grundsteuerlich nicht stärker belastet werden als nach Schritt 1 (Anhebung der Hebesätze). Das wäre beispielsweise durch gestaffelte Sätze erreichbar. EUR 260.000,– ist der durchschnittliche Wert eines Eigenheims in Österreich. Die Anrechenbarkeit der Grundsteuer auf die Betriebskosten ist aus dem Betriebskostenkatalog zu streichen.


A N T R A G

Die 10. Vollversammlung der AK-Burgenland fordert die künftige Bundesregierung auf, diese Forderungen umzusetzen.


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