Antrag 11 / Ausarbeitung eines Bibliothekengesetz unter Einbeziehung der Interessenvertretungen und der Kommunen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, GA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Bildung und Kultur

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie den Interessen- und Dachverbänden ein modernes Bibliothekengesetz auszuarbeiten, das unter anderem die Strukturen des öffentlichen Bibliothekswesens sowie die mediale Ausstattung, die Größe und den MitarbeiterInnenstand der öffentlichen Büchereien Österreichs regelt.

In der Plenarsitzung des Österreichischen Nationalrates am 31. März 2011 beschlossen alle Parteien einstimmig einen Entschließungsantrag für einen Masterplan zum öffentlichen Bibliothekswesen. Die Grünen forderten darüber hinaus ein Bibliothekengesetz zur Regelung der Strukturen des öffentlichen Bibliothekswesens samt medialer Ausstattung, Größe und Mitarbeiterstand von Büchereien, blieben damit aber in der Minderheit.

Zahlreiche Nationalratsabgeordnete aus allen Fraktionen beteiligten sich in der regen Diskussion, verwiesen auf die große gesellschaftliche Bedeutung und Notwendigkeit der öffentlichen Bibliotheken und forderten Verbesserungsmaßnahmen ein. Frau Bundesministerin Schmied nahm den Entschließungsantrag an und bezeichnete ihn als Unterstützung für ihre Bestrebungen, das öffentliche Bibliothekswesen zu stärken.

Eine der zentralen Forderungen des Entschließungsantrages war:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht

  • aufbauend auf der 2010 eingeführten „Büchereiförderung NEU“ in Kooperation mit dem Büchereiverband Österreichs, dem Österreichischen Bibliothekswerk, dem Büchereiservice des ÖGB und unter Berücksichtigung von Ländern, Städten und Gemeinden einen Masterplan zur flächendeckenden bundesweiten Entwicklung der öffentlichen Büchereien unter Einbeziehung digitaler Bibliotheksangebote (E-books etc.) zu erstellen – der Masterplan soll die Strukturen des öffentlichen Büchereiwesens analysieren, die Aufgaben von öffentlichen Büchereien definieren sowie Strategien und Empfehlungen für die Büchereientwicklung formulieren.

Dieser Masterplan ist möglicherweise erstellt oder begonnen worden, das Licht der Welt hat er nicht erblickt.

Einem Masterplan müssen aber auch strukturelle Reformen folgen, die sich in einem verbindlichen Bibliothekengesetz, das selbstverständlich in enger Abstimmung mit den Gemeinden und Interessenverbänden entstehen muss, manifestieren.

Kaum jemand wird die eminente Bedeutung von Bibliotheken als Bestandteil eines demokratischen, öffentlichen Bildungssystems und Kulturangebotes infrage stellen.
Chancengleichheit im Bildungsbereich ist ein bedeutender Indikator für die Funktionsfähigkeit von Demokratien. Bibliotheken fällt die Aufgabe zu, niederschwelligen, kostengünstigen und damit gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Informationen für alle zu garantieren. Um dieses Angebot zu verbessern und sicherzustellen, um Chancengleichheit im Bildungsbereich herzustellen, sollte Österreich es den meisten europäischen Staaten gleich tun und ein Bibliothekengesetz ausarbeiten.

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