Antrag 04 / Umweltschädigende Subventionen abbauen!


Im Zuge der Diskussion bzw. Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung wurden immer wieder „Strukturreformen“ im Bereich öffentlicher Ausgaben bzw. steuerlicher Förderungen eingefordert. Aus diesen „Strukturreformen“ weitestgehend ausgeklammert blieben allerdings interessanterweise öffentliche Ausgaben – in Form von Subventionen, Förderungen bzw. steuerlichen Begünstigungen – die aus umwelt- bzw. klimapolitischen, allerdings auch aus verteilungspolitischen Erwägungen kontraproduktiv wirken.

 

Der Umweltdachverband hat im Rahmen eines Working Papers vom Jänner 2012 umweltschädliche Subventionen bzw. Steuerbegünstigungen im Umfang von 4,3 bis 5,4 Mrd. Euro jährlich erhoben, die teilweise auch eine negative Verteilungswirkung entfachen. Erwähnt seien u.a.:

 

  • die steuerliche Begünstigung von Dienstwägen und „Fiskal-LKW“ im Ausmaß von geschätzten 1,6 Mrd. Euro/Jahr.

  • die steuerliche Begünstigung von Diesel im Vergleich zu Benzin im Umfang von geschätzten 600 Mio. Euro jährlich.

  • die Steuerbefreiung von Kerosin mit 290 Mio. Euro/Jahr

  • die Grundsteuerbefreiung von Verkehrsflächen mit 110 bis 130 Mio. Euro jährlich

  • die Steuerbefreiung von Umwidmungsgewinnen im Ausmaß von 300 bis 700 Mio. Euro jährlich

  • die Steuerbefreiung von Agrardiesel mit 49 Mio. Euro jährlich

 

Zusätzlich seien noch – abseits der Untersuchung des Umweltdachverbands – erwähnt, dass

 

  • sich die steuerliche Begünstigung von Diesel beigemischten, vielfach unter umwelt- und klimaschädlichen Bedingungen gewonnen, „Agro“-Sprit jährlich – laut AK – weit über 200 Mio. Euro beläuft.

  • der Verzicht, die LKW-Maut auch auf Bundesstraßen auszudehnen – laut VCÖ – der öffentlichen Hand jährliche Mindereinnahmen von rund 300 Mio. Euro (2015 bis 2020 rund 1,5 Mrd. Euro) beschert

  • durch die NoVA-Befreiung von Klein-LKW dem Staat jährlich 45 Mio. Euro an Einnahmen entgehen, durch den Verzicht einer laufenden ökologischen Anpassung der NoVA auf den durchschnittlichen CO2-Wert der PkW-Neuwagenflotte rund 48 Mio. Euro.

 

Im Rahmen der Budgetkonsolidierungsmaßnahmen wurden lediglich die Steuerbefreiung des Agrardiesels sowie die Steuerbefreiung von Umwidmungsgewinnen behoben. Weitere, großzügige umwelt- und klimaschädliche Subventionen blieben allerdings erhalten.

 

Dabei würde der Abbau umweltschädigender Förderungen und Steuerbegünstigungen nicht nur Mittel zur Budgetkonsolidierung frei machen, es könnte auch ein erheblicher Beitrag für – gerade in Krisenzeiten wichtige – beschäftigungswirksame und gesellschaftlichen Wohlstand schaffende Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen aufgewandt werden.

 

Laut einer Studie der EU-Kommission würde die Ausweitung der EU-Klimaziele auf eine 30%-ige Treibhausgasreduktionsverpflichtung Investitionen von 0,5 % des EU-BiPs erfordern. Für Österreich wären das ca. 1,4 Mrd. Euro im Jahr – Investitionen in erneuerbare Energien, Energiespar-/effizienzmaßnahmen, thermische Sanierung, öffentliche Mobilität.

 

Würden nur die Hälfte der umweltschädigenden Subventionen, steuerlichen Begünstigungen bzw. Befreiungen abgebaut, würden – nach Schätzungen des Umweltdachverbandes – kurzfristig jährlich 2 Mrd. Euro einbringbar bzw. einsparbar. Damit stünden zusätzliche Mittel für Klimaschutzinvestitionen, soziale Ausgleichsmaßnahmen und zur Budgetkonsolidierung gleichermaßen zur Verfügung.

 

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