Antrag 3 / Für Verbesserungen beim Arbeitszeitgesetz

der AUGE/UG -Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 173. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 12. November 2019

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GA, Persp., FAIR, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, ARGE: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeit und Arbeitsmarkt

Die 173. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf:

  • Rücknahme der im vergangenen Jahr beschlossenen Arbeitszeitausweitungen
  • Ausweitung der wöchentlichen Ruhezeit, zumindest in besonders belasteten Bereichen, auf 48 Stunden
  • Evaluierung und Nachbesserung der Gleitzeitregelung
  • Zielperspektive muss natürlich eine deutliche Arbeitszeitreduktion sein.

Ein Blick auf die Geschichte des Arbeitszeitgesetzes zeigt, dass das Jahr 2018 tatsächlich eine Zäsur in Österreich gewesen ist. 1885 wurde in der 2. Novelle zur Gewerbeordnung vom 09.03.1885 der 11 Stunden Arbeitstag bei einer 6 Tage Woche und 24 Stunden Sonntagsruhe eingeführt. 1919 erfolgte die gesetzliche Verankerung des 8 Stunden Arbeitstages bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden. 1959 reduzierte ein Generalkollektivvertrag die wöchentliche Arbeitszeit auf 45 Stunden. Am 1. Jänner 1975 gelang den Gewerkschaften die Einführung der 40 Stunden Woche bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden.
Das vergangene Jahr hat diese Erfolgsserie beendet.

Gerade durch diesen empfindlichen Rückschlag muss unser Fokus als Interessensvertretung für ArbeitnehmerInnen diesem Thema gelten.

Nicht nur die Rücknahme der offensichtlichen Verschlechterungen, sondern auch inhaltliche Verbesserungen sind dringend notwendig. Branchen, die unter einem Fachkräftemangel „leiden“, tun das zu einem gewichtigen Anteil wegen schlechter Arbeitszeiten. Ausufernde Arbeitszeiten führen Betriebe häufig in eine Abwärtsspirale aus Krankenstand und Kündigung und die damit verbundene Überlastung der Belegschaft. Um solchen Entwicklungen entgegenzutreten, braucht es eine Ausweitung der wöchentlichen Ruhezeit. In Branchen mit einer hohen körperlichen und/oder psychischen Belastung, wie beispielsweise dem Tourismus oder dem Pflegebereich, ist eine Ruhezeit von 36 Stunden nicht ausreichend. Hier braucht es zumindest eine Ruhephase von 48 Stunden.

Auch bei den Regelungen zur Gleitzeit gibt es einen Verbesserungsbedarf. Dass die Frage, ob eine Überstunde freiwillig geleistet oder vom Vorgesetzten angeordnet worden ist, in der Praxis von der Geschicklichkeit des/der einzelnen Mitarbeiter*in abhängt, muss bereinigt werden.

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