Antrag 5 / P-Schema auch für KollegInnen im Außendienst

der AUGE/UG -Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 173. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 12. November 2019

Antrag mehrheitlich abgelehnt:
ÖAAB, FA, ARGE, FAIR, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
GA, Persp.: für Zuweisung
FSG: nein

Die 173. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien setzt sich für eine gleiche Entlohnung der KollegInnen im extramuralen Bereich ein.

Die Stadt Wien führt in Kooperation mit der Wiener Gebietskrankenkasse und den niedergelassenen Ärzt*innen seit Jahrzehnten medizinische Hauskrankenpflege durch.
Die Tätigkeit der Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen ist in der Hauskrankenpflege fachlich besonders anspruchsvoll, da die Kolleg*innen weitgehend auf sich allein gestellt tätig sind und nicht, wie im Krankenhaus, auf die Unterstützung eines Pflegeteams, eines ärztlichen Teams und auf eine medizinisch-pflegerische technische Ausstattung zurückgreifen können. Der hohe Anspruch an die fachliche Expertise der Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen in der medizinischen Hauskrankenpflege zeigt sich auch darin, dass jahrelange Tätigkeit im Krankenhaus eine Zugangsvoraussetzung für die Berechtigung zur Hauskrankenpflege ist.

Die Medizinische Hauskrankenpflege befand sich in Wien immer im Bereich der Hauptgruppe I(1), wobei ein beträchtlicher Teil der Leistung als spitalsersetzende Maßnahme definiert ist.

Nun plant die Stadt Wien, in Kürze für Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, die vor 1.1.2018 in die Stadt Wien eingetreten sind, das K-Schema durch ein besser dotiertes P-Schema zu ersetzen – allerdings nur für Mitarbeiter*innen der Hauptgruppe II, also des Wiener Krankenanstaltenverbundes. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter*innen des Magistrats der Stadt Wien, die aufgrund derselben Qualifikation nach gleich vielen Dienstjahren eine vergleichbare Leistung erbringen, ungleich behandelt werden.
Das Problem der Ungleichbehandlung gilt analog auch für Diplomierte Krankenpflegepersonen, die in anderen Aufgabengebieten des Magistrats der Stadt Wien und des Fonds Soziales Wien tätig sind.

Der Unterschied zwischen dem K- und dem P-Schema liegt bei monatlich durchschnittlich € 270,-.

Es ist zu erwarten, dass diese deutlich unterschiedliche Bezahlung einen hohen Konkurrenzdruck zwischen dem stationären und mobilen Bereich schaffen wird, den der mobile Bereich – also die mobile Hauskrankenpflege – nur verlieren kann: Es werden Personen aus der Hauskrankenpflege in den stationären Bereich wechseln, was die jetzt schon äußerst angespannte Personalsituation in der mobilen Hauskrankenpflege weiter verschärfen und in der Folge eine Gefährdung der Existenz dieser wichtigen Dienstleistung der Stadt Wien nach sich ziehen wird.

(1) Medizinische Hauskrankenpflege war zunächst bei der MA 15 angesiedelt, wurde in den 1980er Jahren von der MA 12 bzw. von der MA 47 durchgeführt und ist seit 2004 der FSW-Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH zugeordnet.