Antrag 7 / Gentechnikfreiheit im Rahmen des staatlichen Gütesiegels der Argarmarkt Austria (AMA)

der AUGE/UG -Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 173. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 12. November 2019

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, ÖAAB, GA, Persp., FAIR, ARGE,  GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Umwelt und Energie

Die 173. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer spricht sich dafür aus, dass die Gentechnik-Freiheit der Futtermittel bei der Erzeugung tierischer Produkte als Vergabekriterium im AMA-Gesetz festgelegt wird und damit das AMA-Gütesiegel künftig den Erwartungen der Konsument*innen entgegenkommt.

Das AMA-Gütesiegel wird besonders stark als für Konsument*innen verlässliches Qualitätssiegel für Lebensmittel beworben. Derzeit werden in Österreich jedoch etwa Schweine mit dem AMA-Gütesiegel noch immer routinemäßig mit Gentechnik-Futter aus Übersee gemästet. In Brasilien oder Argentinien werden wertvolle Wälder abgeholzt, damit auf den Flächen genmanipuliertes Futtermittel für unsere Schweine angebaut werden kann.
Dass es auch ohne Gentechnik im Futtermittel geht, zeigen bereits mehrere österreichische Branchen: Die österreichische Milchwirtschaft und die österreichischen Eierproduzent*innen füttern seit 2010 komplett ohne Gentechnik. Die heimischen Hühnerfleischproduzent*innen folgten diesem Beispiel im Jahr 2012.
Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Umweltschutzorganisation Greenpeace vom Juni 2019 fordern 96 Prozent der Österreicher*innen, dass für tierische Produkte (beispielsweise Fleisch) mit AMA-Gütesiegel künftig keine Gentechnik-Futtermittel verwendet werden dürfen(1). Entsprechende Anträge zur Abänderung des AMA-Gesetzes gab es in der Vergangenheit bereits von den Grünen, der SPÖ und der FPÖ.
Laut AMA-Gesetz §3 (1) 2. hat die AMA im eigenen Wirkungsbereich folgende Aufgaben zu vollziehen:
„Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, wie insbesondere Entwicklung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien für agrarische Produkte und daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse“

(1) https://bit.ly/2Xa4xl5

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