Alle Beiträge von Willi Svoboda

Antrag 12 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14. Juni 2012


Das ISTA in Maria Gugging hat von der österreichischen Bundesregierung eine langfristige Finanzierungszusage (für die Jahre 2017 bis 2026) über eine Milliarde Euro erhalten (plus rund 400 Millionen vom Land Niederösterreich).

Der Hinweis von Verantwortlichen, u.a. Bundesminister Töchterle, dass das ISTA eine längerfristige Finanzierungsgarantie benötige, ist ein Hohn gegenüber Österreichs Universitäten. Eine längerfristige Finanzierungssicherheit mag für das ISTA notwendig sein, um als exzellente Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung Fuß zu fassen; für die Arbeit der bestehenden Universitäten ist diese jedoch ebenso essentiell. Leistungs-vereinbarungen mit diesen werden aber nur auf drei Jahre abgeschlossen und bieten demnach keine derartige Planungssicherheit.

Österreichs Universitäten bilden die WissenschafterInnen und ForscherInnen der Zukunft ausdas ISTA selbst bietet keineUndergraduate-Ausbildungan und ist somit auf Nachwuchs angewiesen, den die Universitätenzur Verfügungstellen. Wollen die Universitäten diesem Auftrag der Ausbildung der WissenschafterInnen der Zukunft weiter nachkommen, so benötigen sie die ausreichenden Mittel und eine finanzielle Sicherheit, die länger als drei Jahre umfasst. Lehre, Wissenschaft und Forschung müssen geplant, finanziert und umgesetzt werdennur so kann Österreich seine noch gute Positionierung als Forschungs- und Wissensstandort weiter ausbauen.


Die 150. Hauptversammlung der BAK möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung auf, Österreichs Universitäten eine ausreichende Finanzierung (eine jährlichen und stetigen Anhebung der Finanzierung auf zumindest 2% des BIP) mit einem langfristigen Planungshorizont zukommen zu lassen, wie sie diese auch dem Institute of Science and Technology Austria zur Verfügung stellt und kein „Zweiklassensystem bei Forschungs- und Bildungseinrichtungen“ aufkommen zu lassen.

Antrag 11 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14. April 2012


Auf der Suche nach zusätzlichen Energiequellen besteht nun auch in Österreich die Absicht, Schiefergas und Tight Oil gewinnen zu wollen: Im November 2011 gab die OMV bekannt, im nördlichen Weinviertel zwei Probebohrungen zur Schiefergasgewinnung durchführen zu wollen, zur Gewinnung von Tight Oil wurden bereits zumindest zwei Probebohrungen durchgeführt.

Weltweit ist die Schiefergas- und Tight Oil-Gewinnung wegen ihrer negativen Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Landschaft heftig umstritten. Bei der üblichen Hydrofracking-Technologie wird das Gestein über Bohrungen aufgebrochen, in die mit hohem hydraulischem Druck ein Wasser-Sand-Chemikalien-Gemisch eingepresst wird. Dabei werden beinahe 35 t Chemikalien in jedes Bohrloch gepumpt, die Hälfte davon ist toxisch, die riesigen Mengen Wasser (bis zu 174.000m³/Bohrung) sind nach der Verwendung Sondermüll, etwa 5mal so salzig wie Meerwasser und mit Schwermetallen, Radionukliden und Kohlen­wasser­stoffen kontaminiert; die Gefahr der Verunreinigung von Grund- und Trinkwasser ist hoch. Klimaschädliche Treibhausgase wie CO2 und Methan werden freigesetzt, wobei letzteres häufig zu Explosionen führt.

 

Eine EU-Studie zu „Auswirkungen der Gewinnung von Schiefergas und Schieferöl auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit“ vom Juni 2011 kommt zu dem Ergebnis: Die Technologie der Schiefergaserschließung weist Merkmale auf, die u.a. mit unvermeidbaren Auswirkungen auf die Umwelt einhergehen, hohe Risiken bergen, wenn die Technik nicht ordnungsgemäß eingesetzt wird, und selbst bei ordnungsgemäßer Handhabung der Technik mit erheblichen Gefahren für Umwelt und menschliche Gesundheit verbunden sind.

 

Die OMV hat angekündigt, dass anstelle der herkömmlichen Fracking-Methode mit einem neuen, gerade in Entwicklung befindlichen, umweltfreundlicheren Verfahren gearbeitet werden soll. Zu diesem Verfahren ist derzeit wenig bekannt, die Folgen nicht abschätzbar.

 

Aufgrund der Belastung für das Klima durch bis zu einer Milliarde Tonnen CO2-Äquivalent aus dem von der OMV erhofften Schiefergasfund widerspricht diese Technologie sowohl den Klimazielen der EU also auch Österreich und ist schon aus diesem Grund grundsätzlich abzulehnen. Auch die zitierte EU-Studie kommt zu dem Schluss: Investitionen in Schiefergasprojekte hätten wahrscheinlich nur kurzfristige Auswirkungen auf die Gasversorgung, was zudem kontraproduktive Folgen insofern haben könnte, als der Eindruck einer gesicherten Gasversorgung entstünde, während in Wirklichkeit das Signal an die Verbraucher sein sollte, die Erdgasabhängigkeit durch Einsparungen, Energieeffizienzmaßnahmen und Alternativen zu verringern.Und hinsichtlich der Tight Oil-Gewinnung:Sofern es sich dabei um für Tight Oil typische Bohrlöcher handelt, wären die beim Bohren und Hydrofracking entstehenden Gesamt-Treibhausgas-Emissionen höher als bei der konventionellen Ölgewinnung (…).


Daher spricht sich die Bundesarbeitskammer grundsätzlich gegen Schiefergas- und Tight Oil-Bohrungen aus, da Beeinträchtigungen für die Gesundheit der Menschen und der Umwelt nicht ausgeschlossen werden können. Die Bundesregierung und der Nationalrat werden aufgefordert, in diesem Sinne bezüglich der aktuellen Projekte tätig zu werden.

Die Bundesregierung und der Nationalrat werden darüberhinaus aufgefordert, ein dauerhaftes Verbot der Schiefergas- und Tight Oil-Förderung in Österreich nach dem Vorbild des CCS-Gesetztes 2011 (Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid) und des Atomsperrgesetzes (Bundesgesetz vom 15. Dezember 1978 über das Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die Energieversorgung in Österreich) zu beschließen.

Ebenso wird die Bundesregierung aufgefordert, sich in diesem Sinne auf EU-Ebene für ein EU-weites Verbot der Schiefergas- und Tight Oil-Förderung einzusetzen.

Die Bundesregierung und der Nationalrat werden aufgefordert, verstärkt Massnahmen in Sachen Klimaschutzpolitik zu setzten, um so schnell als möglich das gesetzte Kyoto-Ziel zu erreichen.

Antrag 10 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14. Juni 2012


Im Rahmen der Budgetkonsolidierung will die österreichische Bundesregierung unter dem Titel „Kürzung der gestaltbaren Ermessensausgaben inkl. Zuschüsse“ jährlich, beginnend mit 2012, 170 Mio. Euro einsparen.

Aus frei verfügbaren Ermessensausgaben der Ministerien werden u.a. Soziale Vereine, welche mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z.B. Verein Neustart, eh. Bewährungshilfe) betraut sind, oder die gesellschaftliche notwendige Leistungen erbringen (Frauenberatungseinrichtungen und -stellen) ebenso finanziert wie kulturelle Initiativen bzw. Kulturvereine.

Aus frei verfügbaren Ermessensausgaben wurden nicht zuletzt fachspezifische bzw. gesellschaftlich relevante wissenschaftliche Studien außeruniversitärer ForscherInnen bzw. Forschungseinrichtungen gefördert, die nicht zuletzt im Zuge der Loipersdorfer Beschlüsse (Kürzung/Streichung von öffentlichen Mitteln für außeruniversitäre Forschung bzw. Forschungseinrichtungen) unter massiven ökonomischen Druck geraten sind.

Die Kürzung von Ermessensausgaben traf bereits in der Vergangenheit regelmäßig derartige Initiativen/Einrichtungen, deren finanzielle Situation ohnehin meist nur als „prekär“ bezeichnet werden kann. Weitere Kürzungen würden die Einkommens- und Arbeitssituation der Beschäftigten in diesen Bereichen weiter verschärfen sowie ein gesellschafts- wie kulturpolitisch wünschenswertes, wie notwendiges Angebot an Leistungen noch weiter verschlechtern bzw. einschränken.

Seitens unterschiedlicher Ministerien – etwa des Frauenministeriums sowie des Ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur – wurde zwar bereits angekündigt, betroffenen Vereinen/Initiativen entsprechende aus Ermessensausgaben finanzierte Leistungen nicht zu kürzen, doch stellten diese Ankündigungen mehr „Willensbekundungen“ als tatsächliche Bestandsgarantien dar.


Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung auf, bei der Kürzung der Ermessensausgaben nicht zulasten Sozialer Vereine, Fraueneinrichtungen und kultureller Initiativen vorzugehen, die vielfach im Erfüllung öffentlicher Aufgaben bzw. gesellschafts- wie kulturpolitisch wünschenswerter und notwendiger Leistungen betraut sind. Weiters lehnt die Bundesarbeitskammer Einsparungen bei Ermessensausgaben auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit sowie außeruniversitärer Forschung entschieden ab, da diese nicht zuletzt in Folge der Loipersdorfer Beschlüsse massive finanzielle Einschnitte hinnehmen mussten.

Ein weitere Kürzung finanzieller Mittel für derartige Vereine, Einrichtungen und Initiativen würde die ohnehin bereits vielfach bestehende prekäre ökonomische Situation nur noch verschärfen und zulasten der Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie angebotener Leistungen führen.

Statt drohender Einsparungen brauchen von Ermessensausgaben abhängige Einrichtungen kurz- und mittelfristige Finanzierungs- und Bestandsgarantien.

Antrag 09 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14.Juni 2012


„Tu Gutes und rede darüber“. „Corporate Social Responsibility“ (CSR) heißt das Zauberwort – Unternehmen mit sozialer Verantwortung.

Gerne stellen Konzerne und Unternehmen öffentlichkeitswirksam ihre Wohltaten für die KonsumentInnen, die Gesellschaft und ihre Beschäftigten in den Mittelpunkt, geben sich umweltbewusst und sozial bewegt. Allerdings gar nicht selten aus PR-Zwecken um das schlechte Ansehen des Unternehmens, der Branche, international tätiger Konzerne, in der Öffentlichkeit zu korrigieren. Alle CSR-Maßnahmen basieren dabei natürlich auf dem Prinzip der „Freiwilligkeit“, dieselben Unternehmen, die sich ihrer ethischen Verantwortung gerne brüsten, wehren sich gemeinsam mit ihren Interessensvertretungen mit Händen und Füßen gegen gesetzliche Vorschriften bzw. Veröffentlichungspflichten.

Genau diese braucht es allerdings – standardisiert und vorgegeben, um einen entsprechenden Vergleich zuzulassen –, um jenseits von PR KonsumentInnen und andere Stakeholder mit entsprechend transparenten Informationen zu versorgen, um sich ein ungeschöntes Gesamtbild über ein Unternehmen jenseits von Bilanzen und freiwilligen Veröffentlichungen machen zu können.

Verpflichtende Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen können ein entsprechend wirkungsvolles Instrument sein, um gesellschaftlich nachteilig wirkendes unternehmerisches Handeln offen zu legen, Transparenz und Information für eine interessierte, kritische Öffentlichkeit herzustellen, um so Druck auf Gesetzgeber wie betroffenen Unternehmen auf entsprechende, rechtliche Auflagen bzw. gesellschaftlich erwünschte Verhaltensänderungen/Regulierungen ausüben zu können.


Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert in einem ersten Schritt, dass Aktiengesellschaften, aufsichtsratspflichtige GmbH, Unternehmen in öffentlichem Eigentum sowie öffentliche Dienstleister (d.h. auch Universitäten, Schulen, Behörden, Ämter) gesetzlich standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen erstellen müssen.

Bundesregierung und Gesetzgeber sind aufgefordert, unter Hinzuziehung von ExpertInnen aus Sozialpartnern, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen und unter besonderer inhaltlicher Bezugnahme auf den Kriterien-/Indikatorenkatalog desNetzwerks Soziale Verantwortung (NeSoVe), dahingehend tätig zu werden, die gesetzlichen Grundlagen für derart standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen zu schaffen.

In einem zweiten Schritt ist die verpflichtende Erstellung öffentlich zugänglicher Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen auf Betriebe mit mehr als 20 MitarbeiterInnen auszuweiten.

Unternehmen, welche sich um öffentliche Aufträge bzw. Wirtschaftsförderung bewerben sind jedenfalls zur Erstellung öffentlich zugänglicher Sozial-, Umwelt und Gleichbehandlungsbilanzen zu verpflichten.

Antrag 08 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14. Juni 2012

 

Im Rahmen der einnahmeseitigen Maßnahmen zur Konsolidierung des österreichischen Staatshaushaltes hat die österreichische Bundesregierung für die Jahre 2014 bis 2016 je 500 Mio. Euro (in Summe Euro 1,5 Mrd.) an zusätzlichem Steueraufkommen aus einer zumindest EU-weit eingeführten Finanztransaktionssteuer veranschlagt.

So begrüßenswert eine zumindest EU-weit eingeführte Finanztransaktionssteuer selbstverständlich wäre – ein diskussionswürdiger, wenn auch unzureichender Vorschlag seitens der EU-Kommission liegt bereits vor – so unwahrscheinlich erscheint derzeit die Umsetzung, jedenfalls bis 2014. Zusätzlich mit hoher Unsicherheit behaftet wäre der Anteil Österreichs am Gesamtsteueraufkommen einer Finanztransaktionssteuer, da zumindest seitens der EU-Kommission angedacht ist, die Finanztransaktionssteuer – zumindest weitgehend – als EU-Steuer zur Finanzierung des EU-Haushalts heranzuziehen. Das „Prinzip Hoffnung“ dass KritikerInnen des Konsolidierungspakets der Bundesregierung nicht zuletzt aufgrund der Budgetierung höchst unsicherer Einnahmen unterstellten, scheint zumindest bei der Finanztransaktionssteuer nicht mehr zu gelten. Damit droht nun allerdings ein wesentlicher Einnahmefaktor im Konsolidierungspaket weg zu fallen, was die Erschließung alternativer Einnahmequellen notwendig macht, sollen nicht ausgabeseitig weitere Kürzungen durchgeführt werden. Dabei scheint es jedenfalls aus arbeitnehmerInnensicht dringend geboten, entsprechend dem Ansatz der Finanztransaktionssteuer dort Einnahmequellen zu erschließen, wo Krisenursachen und Krisenverursacher getroffen werden. Auf nationalstaatlicher Ebene bieten sich damit einmal mehr vermögensbezogene Steuern, als Äquivalent zur Finanztransaktionssteuer jedenfalls eine reformierte Börsenumsatzsteuer an, die auch innerhalb eines kurzen Zeitraums umsetzbar ist und jedenfalls bis zur Verwirklichung einer Finanztransaktionssteuer beibehalten werden soll. Jedenfalls abzulehnen die Erhöhung von Massen- und Konsumsteuern zu Konsolidierungszwecken.


Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die österreichische Bundesregierung sowie der Gesetzgeber sind aufgefordert, bis zur Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer zumindest auf EU-Ebene eine refomierte Börsenumsatzsteuer mit 2013 wieder einzuführen.

Jedenfalls ist sicherzustellen, dass im Rahmen der Budgetkonsolidierung veranschlagte Einnnahmeentgänge aus einer nicht umgesetzten Finanztransaktionssteuer nicht aus Massen- und Konsumsteuern, sondern aus vermögensbezogenen Steuern – insbesondere einer reformierten Börseumsatzsteuer, einer Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie allgemeinen Vermögenssteuer – kompensiert werden.