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AUGE/UG Karin Stanger: “Es ist höchste Zeit für ein strenges EU-Lieferkettengesetz!”

Karin Stanger, AUGE/UG Bundessprecherin

Nachschärfung zum vorgelegten Entwurf ist notwendig, für Arbeitnehmer*innen und Umweltschutz!

Diese Woche legte die EU-Kommission – nach mehrmaliger Verschiebung – den Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz vor. Die Alternativen, Grünen und Unabhängigen Gewerkschafter*innen (AUGE/UG) begrüßen das geplante EU-Lieferkettengesetz. Dennoch: “Es braucht Nachschärfungen bis zum finalen Beschluss”, sagt Karin Stanger, Bundessprecherin der AUGE/UG. Denn: “Statt auf die Einsicht der Konzerne zu hoffen, oder die Verantwortung auf die Kosument*innen abzuwälzen, braucht es ein strenges und verbindliches Lieferkettengesetz, das Mindeststandards für Arbeitnehmer*innen sichert und die Umwelt schützt. Wir fordern die österreichische Bundesregierung auf, sich für ein starkes und verbindliches Lieferkettengesetz einzusetzen und nicht dem Druck der Handelsverbände und Wirtschaftslobbyisten nach Lockerungen oder Verwässerungen nachzugeben!”

Weniger als 1% der Unternehmen von der vorliegenden Regelung erfasst

Der Entwurf zeigt, dass weniger als ein Prozent aller Unternehmen in der EU vom Lieferkettengesetz betroffen wären. Hier braucht es Nachschärfungen, damit noch mehr Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden. Ein wesentlicher Punkt ist die Verankerung der zivilrechtlichen Haftung und der Abbau verfahrensrechticher Hürden, damit Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden klagen können und entschädigt werden. Wichtig ist, dass, wie im Entwurf enthalten, das Lieferkettengesetz von der Produktion bis zur Lieferung alle Bereiche abgedeckt werden. “Zudem verlangen wir eine verpflichtende Einbindung von Gewerkschaften, Belegschaftsvertreter*innen und Betriebsrät*innen. Es muss sichergestellt werden, dass es allen Arbeitnehmer*innen entlang der Lieferkette möglich ist, sich gewerkschaftlich zu organisieren!”, so Karin Stanger.

Klimaschutz muss verbindlich sein

Wir begrüßen, dass laut dem Entwurf Unternehmen einen Klimaschutzplan in Übereinstimmung mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Übereinkommens vorlegen müssen.” Karin Stanger weist aber darauf hin: “Es fehlt aber an Sanktionen sollten die Pläne nicht umgesetzt werden. Auch hier sollte dringend nachgeschärft werden!”

Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!”

In ganz Europa mobilisieren NGOs und Gewerkschaften seit Jahren für eine verbindliche Regulierung von Unternehmen, um Menschenrechte und Umweltstandards entlang von globalen Lieferketten zu schützen. Die AUGE/UG unterstützt als Mitglied des Netzwerk Soziale Verantwortung (NESOVE) die Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!”, die einen eigenen Entwurf für ein starkes Lieferkettengesetz vorgelegt hat:

Zur Petition für ein starkes Lieferkettengesetz: https://www.nesove.at/menschenrechte-brauchen-gesetze/

AUGE/UG Newsletter 07/2022

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AUGE/UG gratuliert Eva Wildfellner. Sie wird neue Direktorin der Arbeiterkammer Wien.

Am Dienstag wurde Eva Wildfellner als Nachfolgerin von noch AK Wien Direktor Christoph Klein per 1. September 2022 bestellt. Momentan ist Wildfellner Generalsekretärin im Ministerium für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport. Sie verfügt über jahrelange Erfahrung in unterschiedlichen Funktionen und Ministerien und ist damit höchst qualifiziert für die herausfordernde Aufgabe. “Wir gratulieren Eva Wildfellner sehr herzlich und freuen uns auf gute Zusammenarbeit. Es ist toll, dass die Arbeiterkammer Wien nun eine Frau als Direktorin hat”, so Karin Stanger, AUGE/UG Bundessprecherin und AK Wien Fraktionsvorsitzende. “Wir bedanken uns bei Christoph Klein und wünschen ihm alles Gute für den wohlverdienten Ruhestand. Ich freue mich über die weibliche Verstärkung und auf die Zusammenarbeit im Vorstand”, so Vera Koller, AUGE/UG Wien Landessprecherin und AK Wien Vorstandsmitglied. Ebenso gratulieren wir Gerhard Bröthaler, AK Leiter des Bereichs Information, er wird mit 1. März 2022 stellvertretender Direktor der AK Wien.

AUGE/UG Newsletter 06/2022

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Equal Pay Day 2022 – Gleicher Lohn – für gleichwertige Arbeit!?

Karin Stanger, AUGE/UG Bundessprecherin

Am Dienstag, den 15. Februar, fand der Equal Pay Day statt. Also jener Tag, bis zu dem Frauen statistisch gesehen im Vergleich zu Männern gratis gearbeitet haben. Es ist unfassbar, dass es 2022 immer noch einen Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen gibt. Dabei zieht sich die strukturelle Ungleichheit durch und findet doch zu wenig Beachtung.

Der tatsächliche Equal Pay Day ist der 10. Mai

Berechnet werden für den Equal Pay Day die Einkommensunterschiede von jenen, die Vollzeit arbeiten. Das macht für die Vergleichbarkeit für die Bezahlung von Jobs Sinn, lässt aber völlig die strukturelle Ungleichheit zwischen Frauen und Männern außen vor. Wenn Vollzeiteinkommen miteinander verglichen werden, ist der Pay Gap bei 12,7 Prozent. Diese Berechnung verzerrt das Bild, weil vor allem Frauen oft Teilzeit arbeiten. Wenn tatsächliche Einkommen miteinander verglichen werden, ist der Pay Gap bei 36 Prozent – und der tatsächliche Equal Pay Day damit am 10. Mai 2022. Um der tatsächlichen strukturellen Ungleichheit gerecht zu werden ist es hilfreich den Gender overall earnings gap – der Indikator von Eurostat – heranzuziehen. Das heißt es ist zum einen wichtig die Lohnschere zu schließen, zum anderen die strukturelle Ungleichheit zu bekämpfen. 

Lohnschere schließen

Gesetzliche Verbote, gleiche Arbeit ungleich zu bezahlen wären ein großer Schritt. Das wäre ein anderer Ansatz, Firmen zu zwingen, bei Gehaltsunterschieden zwischen Frauen und Männern zu reagieren. Denn sehen Frauen sich mit einem geringeren Gehalt konfrontiert, muss eine Arbeitnehmerin derzeit noch selbst aktiv werden und verhandeln. Weiters braucht es eine bessere Einkommenstransparenz. Verpflichtende öffentliche Einkommensberichte auch für Unternehmen mit weniger Mitarbeiter*innen wären eine entscheidende Maßnahme. Zudem braucht es endlich gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Es kann nicht sein, dass viele Branchen in denen Frauen arbeiten, noch immer schlechter bezahlt werden. Hier müssen auch Branchen miteinander verglichen werden, denn die Arbeitslast ist dieselbe.

Strukturelle Ungleichheit bekämpfen

Im Jahr 2022 sollte es selbstverständlich sein, dass Sorge-Arbeit – also unbezahlte Arbeit –  partnerschaftlich geteilt wird. Mit modernen Elternkarenz- und Elternteilzeit-Modellen müssen rechtlichen Rahmen dafür geschafft werden, um dabei zu helfen traditionelle Geschlechterrollen aufzubrechen. Kinderbetreuung ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Frauen das Ausmaß ihrer Erwerbstätigkeit frei entscheiden können und nicht aus der Teilzeitfalle direkt in die Altersarmut rutschen. Der Rechtsanspruch auf eine ganztägige, flächendeckende und kostenlose Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr sollte daher in Österreich endlich umgesetzt werden. Eine verpflichtende Väterkarenz und eine Arbeitszeitverkürzung auf eine 30-Stunden-Woche können ebenfalls dazu beitragen die strukturelle Ungleichheit zu bekämpfen.

– Gender overall earnings gap: https://data.europa.eu/data/datasets/u1kdkwojxcrkskyaccjuw?locale=en