Alle Beiträge von AUGE UG

30-Stunden-Woche sorgt für mehr Gerechtigkeit

Arbeitszeitverkürzung wichtiger Faktor für mehr Fairness zwischen den Geschlechtern

„Während viele Geschäfte heute die Preise für Frauen senken, vergessen wir das ganze Jahr über gern, wie häufig Frauen im Berufsleben benachteiligt sind. Ein Weg, um gerade die erwerbstätigen Frauen zu unterstützen und für mehr Fairness zwischen den Geschlechtern zu sorgen ist die 30-Stunden-Woche“, erklärt Günter Schwarz, Unabhängiger Gewerkschafter in Kärnten. 

„Die Vorteile der 30-Stunden-Woche sind unbestritten“, so Schwarz weiter, „nicht nur ist sie eine Frage der Gerechtigkeit – denn den rund 400.000 in Österreich Arbeitslosen und über eine Million Teilzeitbeschäftigen (darunter, oft auch unfreiwillig, viele Frauen) stehen überdurchschnittlich lange Arbeitszeiten von Vollzeitbeschäftigten gegenüber –, auch die psychischen und physischen Belastungen des Arbeitslebens nehmen ab.“ Österreich sei einer der EU-weiten Spitzenreiter bei psychischen Erkrankungen von ArbeitnehmerInnen (Burnout, Depression,…), erläutert Schwarz; „“besonders berufstätige Frauen schlittern leicht in ein Burn-Out, weil sie zu Hause auch im Durchschnitt zwei Drittel der anfallenden (unbezahlten) Arbeit verrichten. Oder sie arbeiten Teilzeit und können finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen. Arbeitszeitverkürzung ist ein wesentlicher Beitrag zur gerechteren Arbeits- und Chancenverteilung für Männer und Frauen.“

Unabhängige GewerkschafterInnen fordern 30-Stunden-Woche

Neben Arbeitszeitverkürzung auch Eindämmung von Überstunden und Aus für „All-In“ gefordert

„Wir wollen mit unserer Forderung den Stillstand in der Debatte beenden“, so Günter Schwarz, Unabhängiger Kammerrat in Kärnten, „bereits im vergangenen Jahr haben wir einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung eingebracht, der von der Arbeiterkammer-Vollversammlung angenommen wurde. Jetzt müssen den Beschlüssen auch Taten folgen.“

„Ich bin überzeugt, dass ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen von einer 30-Stunden-Woche letztlich profitieren würden,“ erklärt die Unabhängige Kammerrätin Birgit Niederl, „in Schweden und Norwegen beweisen Unternehmen mit großem Erfolg, dass damit Krankenstände deutlich zurück gingen und höhere Stundenlöhne durch gesteigerte Produktivität wettgemacht wurden. Wir fordern daher neben einer Arbeitszeitverkürzung auf 6 Stunden pro Tag und 30 Stunden pro Woche mit vollem Einkommensausgleich für mittlere und untere Einkommen auch eine Eindämmung von Überstunden und Schluss mit ausbeuterischen „All-In“-Arbeitsverträgen.“

KIV/UG zur Causa Rainer: „KAV ist dringend aufgerufen, sein Leitbild ernst zu nehmen!“

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Kritik und freie Meinungsäußerung darf für Beschäftigte nicht zu negativen Konsequenzen führen – in jedem Fall.

Der Krankenanstaltenverbund (KAV) ist stolz auf sein Leitbild:

„Wir begegnen einander mit Wertschätzung, Respekt und Toleranz.“
„Wir handeln eigenverantwortlich, kreativ und leistungsorientiert.“
„Wir fördern eigenständiges Handeln und Toleranz, das ist für uns ein hohes Gut.“

Aus gegebenem Anlass müssen wir dieses Leitbild allerdings hinterfragen.

„Es ist schon jahrelang bekannt, dass im KAV befristete Dienstverträge nicht einfach verlängert werden und es immer wieder zu Schwierigkeiten im Qualitätsmanagement bzw. im Umgang mit Kritik kommt. Darüber hinaus stehen Fachkräftemangel und Arbeitsüberlastung in allen Berufsgruppen an der Tagesordnung, “ kritisiert Biju Onatt, Personalvertreter der KIV/UG – Konsequente Interessensvertretung/Unabhängige GewerkschafterInnen im Wiener KAV.

Als Unabhängige GewerkschafterInnen trägt die KIV/UG  das Leitbild selbstverständlich mit. „Das Tagesgeschehen lehrt uns aber, dass die Realität oftmals eine Andere ist. Daher wissen wir auch, dass sich viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des KAV weder von der führenden Gewerkschaft noch von der Personalvertretung nachhaltig vertreten fühlen, kritisiert der KIV/UG-Gewerkschafter. Der derzeitige Anlassfall im Otto Wagner Spital mache dabei eine sachliche Auseinandersetzung mit den suboptimalen Entwicklungen im Gesundheitssystem immer schwieriger.

Berechtigte Kritik darf nicht zu Kündigung oder Benachteiligung führen!

Wir stehen als unabhängige Fraktion in der Gewerkschaft younion für eine „wache“ Gewerkschaft, die stets die Interessen aller Bediensteten nachdrücklich vertritt. Keineswegs unterstützen wir die Vorgangsweise seitens der Dienstgeberin und der Politik. „Es kann seitens GewerkschafterInnen aus grundsätzlichen Erwägungen nicht akzeptiert werden, dass eine kritische Auseinandersetzung mit dem Arbeitsumfeld zu Kündigung, Entlassung oder Benachteiligungen führen darf. Es darf kein  nicht der Eindruck erweckt werden, dass  unabhängiges, kritisches Denken unerwünscht ist und zu negativen Konsequenzen für Beschäftigte führen kann. Eine derartige Vorgangsweise ist in jedem Fall abzulehnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht demokratischer Gesellschaften, “ hält Onatt fest.

Klares Bekenntnis der KIV/UG zu „Solidarprinzip“ in Gewerkschaften

Wesentliche Aufgaben der PersonalvertreterInnen und GewerkschafterInnen sind Schutz und Unterstützung aller Bediensteten. Dabei muss jede/jeder Bedienstete die Möglichkeit haben, sich in den verschiedensten Interessensvertretungen einzubringen und sich an diese zu wenden. Die Gründung einer eigenen, spezifischen Berufsgruppengewerkschaft – wie etwa für Ärzte – lehnt die KIV/UG   jedoch aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Onatt abschließend: „Mit dem Versuch der Gründung einer eigenen Berufsgruppengewerkschaft wird aus unserer Sicht das Solidaritätsprinzip unter allen Beschäftigten verletzt.

Aus gutem Grund haben sich die Gewerkschaften in Österreich dafür entschieden, über alle Berufsgruppen hinweg eine Branche zu organisieren um schlagkräftiger auftreten und verhandeln zu können, aber auch um jene Beschäftigten stärker vertreten zu können, die ihre Interessen nur schwer organisieren und durchsetzen können. Mit diesem solidarischen Prinzip soll nicht gebrochen werden.“

Biju Onatt ist Personalvertreter der KIV/UG im KAV und Ersatzkammerrat der AUGE/UG Wien

Paiha, AUGE/UG zu AK-Muhm: „’Grenzen-Dicht‘-Rhetorik ist billiger Populismus und glatte Themenverfehlung!“

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Krise und Sparpolitik sind für steigende Arbeitslosigkeit verantwortlich, nicht die ArbeitnehmerInnen. Egal, woher sie kommen!

„ArbeitnehmerInnen aus Osteuropa für die steigende Arbeitslosigkeit in Österreich verantwortlich zu machen ist billiger Populismus und nicht mehr. Mit einer ‚Grenzen Dicht‘-Rhetorik a la AK-Direktor Muhm lassen sich die Arbeitsmarktprobleme in Österreich jedenfalls nicht lösen. Wir erinnern gerne an die zentralen Gründe für die hohe Arbeitslosigkeit, nachzulesen übrigens in zahlreichen, hervorragenden AK-Publikationen: Wirtschaftskrise, eine ruinöse Sparpolitik quer über Europa, Ungleichverteilung und damit einhergehende Nachfrageschwäche und der Strukturwandel in der Wirtschaft,“ übt Klaudia Paiha, Bundessprecherin und Fraktionsvorsitzende der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen und Fraktionsvorsitzende in der Wiener Arbeiterkammer scharfe Kritik an zuletzt getätigten Äußerungen des scheidenden AK-Direktors.

Dieser hatte in einem „Krone“-Interview den Anstieg der Arbeitslosigkeit in Österreich auf den Zuzug überwiegend osteuropäischer ArbeitnehmerInnen zurückgeführt und eine Diskussion über die Einschränkung der Personenfreizügigkeit gefordert.

Arbeitslosigkeit ist Folge verfehlter Sparpolitik

Paiha weiter: „Es hätte uns gefreut, wenn Kollege Muhm in seiner Zweit-Lieblingsrolle als Kanzlerberater mit ähnlichem Engagement, mit dem er jetzt eine Ende der Personenfreizügigkeit fordert, bei seinem Bundeskanzler gegen Fiskalpakt, Schuldenbremse und Kampf gegen Steueroasen und für eine Finanztransaktionssteuer geworben hätte. Mit einem Nein der SPÖ zu Fiskalpakt und Schuldenbremse wäre den Arbeitssuchenden in Österreich jedenfalls mehr geholfen gewesen, als mit einer Agitation gegen osteuropäische ArbeitnehmerInnen.“ Die Arbeitslosenzahlen sprächen jedenfalls eine klare Sprache. Während der Anstieg der Arbeitslosigkeit in den ersten Krisenjahren noch gebremst werden konnte, ist sie seit 2012 von 260.600 auf aktuell über 490.000 Arbeitslose massiv angestiegen – in diesem Jahr wurde auf EU-Ebene von den Mitgliedsstaaten der Fiskalpakt mit Schuldenbremsen und massiven Einsparungen und Ausgabenkürzungen beschlossen. „ArbeitnehmerInnen und Arbeitslose sind europaweit Opfer einer völlig verfehlten EU-Krisenpolitik, die auf Kürzungen, Sozialabbau und Abbau von ArbeitnehmerInnen- und Gewerkschaftsrechten setzt. Und nicht zuletzt die ArbeitnehmerInnen in den östlichen EU-Mitgliedsstaaten sind besonders hart betroffen. Die Ursachen für Arbeitsmarktprobleme sind überwiegenden in einer verfehlten Wirtschaftspolitik zu suchen und auch dort zu lösen. Arbeitsmarktprobleme lassen sich nur bedingt mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, wie Begrenzung von Zuzug, lösen.“

Ende der Personenfreizügigkeit fördert Schwarzarbeit und erhöht Lohndruck!

Es sei eine Illusion zu glauben, über ein Aussetzen der Personenfreizügigkeit Zuwanderung und Arbeitsmarktdruck verhindern zu können. „Vielmehr das Gegenteil wird passieren: Wer Menschen Möglichkeiten einer legalen Beschäftigung nimmt, drängt sie in illegale, prekäre Beschäftigung. Damit wird der Druck auf Löhne und Sozialsysteme insgesamt erhöht. Eine Ende der Personenfreizügigkeit ist ein Schuss ins Knie,“ argumentiert Paiha. Problemen, die sich aus Zuwanderung am Arbeitsmarkt ergeben – insbesondere der steigende Konkurrenzdruck im Bereich niedrigqualifizierter Beschäftigung – müsse mit konkreten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, wie  Qualifikation, Weiterbildung, erleichterten Nachholen von Bildungsabschlüssen etc., begegnet werden. „Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik steht und fällt allerdings mit einer Wirtschaftspolitik, die sich insbesondere die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zum Ziel setzt.“

Paiha abschließend: „Die Verantwortung für steigende Arbeitslosigkeit ist in einer völlig verfehlten europäischen Krisenbewältigung zu suchen, die in Österreich ihre konkrete nationalstaatliche Umsetzung findet und die auf Kosten der ArbeitnehmerInnen und der Beschäftigung geht. Wenn mitten in der Krise massiv bei öffentlichen Ausgaben und Investitionen gespart wird, darf es nicht verwundern, dass die Arbeitslosigkeit steigt. Es braucht einen grundlegenden politischen Kurswechsel in Europa und auch in Österreich. Wer die Schuld für die hohen Arbeitslosenzahlen bei ArbeitnehmerInnen aus dem EU-Ausland sucht, betreibt nicht nur billigen Populismus sondern auch eine glatte Themenverfehlung.“

AUGE/UG: Für eine bedarfs- und lebenslagenorientierte Grundsicherung!

Mindestsicherung weiterentwickeln statt kürzen.

Seit Monaten läuft sie nun, die ÖVP-Kampagne, fleißig befeuert von der „Kleine-Mann-Partei“-FPÖ: die Mindestsicherung müsse dringend reformiert werden. Weniger Geld-, mehr Sachleistungen. Die Mindestsicherung sei zu hoch, sie würde keine Anreize setzen, einer Arbeit nachzugehen. Und ganz besonders muss die Mindestsicherung für Asylberechtigte gekürzt werden, weil diese ja noch nie etwas „ins System“ eingezahlt hätten. Die ÖVP führt wieder einmal einen Verteilungskampf, einen „Klassenkampf von Oben“ – gegen die Armen und Ärmsten in unserer Gesellschaft. Die SPÖ droht nach anfänglichen Widerständen einmal mehr einzuknicken. Die Bereitschaft, mit der ÖVP über eine Reform der Mindestsicherung verhandeln zu wollen, lässt Schlimmes befürchten.

Die AUGE/UG war die erste Gewerkschaftsfraktion die sich für eine bedarfs- und lebenslagenorientierte Grundsicherung – als Ergänzung zu bestehenden Sozialleistungen – stark gemacht hat.

Damals noch gegen die Widerstände der sozialdemokratischen Mehrheitsfraktion in ÖGB und AK. Daher war die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ein wichtiger – wenn auch  nur erster  und unzureichender Schritt – in die richtige Richtung. Wir stellen uns daher ganz entschieden gegen alle Versuche, die Mindestsicherung zu kürzen. Wir sehen in der aktuellen Diskussion – insbesondere um die Kürzung der Mindestsicherung für AsylwerberInnen und der Deckelung der Mindestsicherung mit max. 1.500 Euro/Haushalt – den Probegalopp für einen Generalangriff auf den Sozialstaat insgesamt. Es wird unter Garantie nicht bei diesen Kürzungen bleiben, Sparmaßnahmen werden nicht auf einzelne Gruppen beschränkt bleiben, sondern ausgeweitet werden.

Es geht längst nicht nur um die Mindestsicherung

Weil der Sozialstaat mit seinen Leistungen – Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Gesundheitsversorgung, Pensionen, Daseinsvorsorge – nicht nur die Funktion hat, in bestimmten Not- und Lebenslagen abzusichern, sondern auch den „Machtlosen’“ zumindest etwas Macht gibt. Und das widerspricht nun mal klar den Interessen rechtsgerichteter PolitikerInnen undkonservativer bzw. neoliberaler Wirtschaftsverbände und stellt deren uneingeschränkten Machtanspruch in Frage: wer Arbeitslosengeld bezieht, muss eben nicht seine Arbeitskraft zu jedem Preis verkaufen und jeden Job annehmen, sei er noch so mies. Wer weiß, dass er/sie sich auf ein soziales Netz verlassen kann, wird nicht jede Schikane im Beruf akzeptieren. Wer weiß, dass er/sie im Krankheitsfall gut versorgt wird, weil die solidarisch finanzierte, öffentlichen Krankenversicherung diese Versorgung sicherstellt, wird eben nicht krank in die Arbeit gehen und sich kaputt machen.

Der Sozialstaat stärkt jene, die ihre Arbeitskraft verkaufen müssen – Also die ArbeitnehmerInnen – gegenüber jenen, die diese kaufen – also den UnternehmerInnen. Der Sozialstaat ist nicht zuletzt deshalb  Konservativen, Wirtschaftsverbänden und neoliberalen PolitikerInnen und „ExpertInnen“ aller Schattierungen so verhasst. Und deshalb stehen gerade auch sozialstaatliche Leistungen wie Mindestsicherung oder auch das Arbeitslosengeld unter Dauerbeschuss von ÖVP, FPÖ, Wirtschaftsbund und Industriellenvereinigung.

Mindestsicherung unzureichend

Mit knapp 837 Euro monatlich liegt die Mindestsicherung allerdings tatsächlich nach wie vor deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle (Armutsgefährungsschwelle 2014, Einpersonenhaushalt: 1.161 Euro/Kalendermonat, Quelle: Statistik Austria). Außerdem haben BMS-BezieherInnen keinen Rechtsanspruch auf Beratung, Ausbildung und Qualifikation – Maßnahmen die wesentlich dabei helfen und unterstützen, aus einer Notsituation herauszukommen. Auch entspricht das Konzept der BMS nur bedingt den Herausforderungen an eine moderne Arbeitsgesellschaft: angesichts zunehmenden Arbeitsdrucks und Stress‘ am Arbeitsplatz, steigender Burn-out-Raten, immer prekärer werdender Arbeits- und Lebensbedingungen aber auch sich ändernder individueller Bedürfnis- und Lebenslagen braucht es neue Formen sozialer Absicherung abseits von Erwerbsphasen. Wir wollen daher eine Weiterentwicklung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Richtung einer bedarfs- und lebenslagenorientierten Grundsicherung, die in spezifischen Lebensphasen (z.B. berufliche Neuorientierung, Burn-Out-Prävention, familiäre Betreuungspflichten) zeitlich befristete, finanziell abgesicherte berufliche Auszeiten erlaubt.

Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten mit steigender Arbeitslosigkeit, instabiler werdenden Arbeitsverhältnissen, und wachsender Armutsgefährdung braucht es moderne soziale Sicherungssysteme die stabilisierend wirken und spezifische Bedarfs- und Lebenslagen Betroffener berücksichtigen. Braucht es einen starken Sozialstaat der BürgerInnen nicht zu BittstellerInnen macht sondern sie mit Rechten ausstattet, sie „berechtigt“ und „ermächtigt“ statt entmündigt.

Was die AUGE/UG will:

  • Die Weiterentwicklung der bedarfsorientierten Mindestsicherung zu einer bedarfs- und lebenslagenorientierten Grundsicherung und muss sich hinsichtlich der Höhe an der Armutsgefährdungsschwelle orientierten um tatsächlich armutsvermeidend  wirken zu können (etwa durch jährliche Valorisierung und 14malige Auszahlung analog zur Ausgleichszulage im Pensionssystem). Lebenslagenorientiert bedeutet, dass im Falle spezifischer Lebens- oder Problemlagen – z.B. im Falle der Inanspruchnahme einer beruflichen Auszeit – etwa zur Burn-out-Prävention, aus Pflege- und Betreuungsgründen, wegen einer beruflichen (Neu-)Orientierung, aufgrund einer schweren Erkrankung, um ein „Sabbatical“ oder eine Bildungskarenz zu nehmen oder beim Berufseinstieg –  ein zeitlich befristeter Anspruch auf eine Einkommensersatzleistung zumindest in Höhe der Grundsicherung besteht. Die Grundsicherung in bestimmen Bedarfs- und Lebenslagen ist – wie das Recht auf berufliche Auszeiten – als Rechtsanspruch und bundeseinheitlich zu regeln. Die Mindestsicherung für Kinder ist bundesweit auf Euro 220/Monat anzuheben, um Kinderarmut zu verhindern.
  • Keine Kürzung der Mindestsicherung. Die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) hatte vor allem einen Grund: sie sollte die „Sozialhilfe“ – insbesondere hinsichtlich ihrer Höhe und ihres Leistungsumfangs –  weitgehend vereinheitlichen und gegen Armut absichern. Mit einer Höhe von dzt. Euro 837,- monatlich liegt sie bereits unter der Armutsgefährdungsschwelle, wirkt Armut bzw. Armutsgefährdung also nur bedingt entgegen. Mit einer Kürzung würde die BMS noch weniger gegen Armut absichern! Eine teilweise Umstellung der Mindestsicherung auf Sachleistungen ist genauso wenig sinnvoll – sie würde angesichts der ohnehin niedrigen Höhe, die gerade einmal die notwendigsten Ausgaben deckt, BMS-BezieherInnen geradezu entmündigen und ein eigenständiges Leben erschweren. Dringende Anschaffungen, Reparaturen etc. könnten nicht mehr selbst getätigt werden, BMS-BezieherInnen würden zu BittstellerInnen degradiert und stigmatisiert. Sachleistungen – von Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen, Beratung und Betreuung, Hilfe bei der Finanzierung von energiesparenden Geräten, Zugang zu Bildungsangeboten und leistbarem Wohnraum, günstige Mobilität, etc. sind allerdings wichtige und unabdingbare Ergänzungen zu finanziellen Transfers. Insbesondere auch, um Armutsverfestigung zu vermeiden.
  • Eine Kürzung der Mindestsicherung  wäre auch ein wirtschaftspolitischer Unsinn. Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung sind Einkommensersatzleistungen die im Falle von Arbeitslosigkeit oder sozialen Notlagen nicht nur ein Abrutschen in Armut verhindern. Sie sollen – insbesondere in Krisenzeiten – helfen, die drohende gesamtwirtschaftliche Konsumschwäche, der sich aus dem Lohnverlust aufgrund von Arbeitslosigkeit ergibt, einzudämmen. Gäbe es derartige Sozialleistungen – sie werden auch als „automatische Stabilisatoren“ bezeichnet – nicht, würde die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen massiv einbrechen, die Produktion von Gütern und Dienstleistungen drastisch zurückgehen und die Arbeitslosigkeit noch weiter steigen. Eine Kürzung der Mindestsicherung hätte einen ähnlichen Effekt – eine sinkende Nachfrage weil die Betroffenen weniger Geld zum Ausgeben hätten und in Folge eine Verstärkung der Krise mit steigender Arbeitslosigkeit. Deshalb wäre auch die Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte nicht nur eine besondere soziale Härte – weil gerade dieser Gruppe vielfach noch ausreichend Sprachkenntnisse und Qualifikationen fehlen, um überhaupt einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können –  sondern auch wirtschaftspolitisch widersinnig: weil „Arme“ – und BezieherInnen einer BMS sind arm – jeden Euro, den sie erhalten ausgeben (müssen), jeder Euro also sofort wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück fließt. Eine Mindestsicherung, die gegen Armut wirkt, wirkt also auch gegen Krise und Arbeitslosigkeit!
  • Diese Grundsicherung hat neben einer finanziellen Leistung einen Rechtsanspruch auf  Zugang zu sozialen Dienstleistungen, Bildungseinrichtungen, und Gesundheitsversorgung („infrastrukturelle Grundsicherung“) beinhalten. Insbesondere braucht es auch einen Rechtsanspruch auf Ausbildung, Beratung, Betreuung und Qualifikation um den Wiedereinstieg in Erwerbsarbeit mit einem entsprechend guten Einkommen zu erleichtern.
  • Die Auszahlung der Grundsicherung soll innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Antragstellung erfolgen.
  • Grundsicherung soll auch „working poor“ zustehen: Über Einschleifregelungen soll die Existenzsicherung – also Grundsicherung – auch Erwerbstätigen zustehen, deren Einkommen nicht zum Leben reicht.
  • Arbeitslosengeld, Notstandshilfe wie auch Mindestpensionen sind „armutsfest“ zu machen und ggf. durch eine Grundsicherung auf die Armutsgefährdungsschwelle zu ergänzen. Um gegen Armut im Alter abzusichern wollen wir ab dem 65. Lebensjahr im Rahmen einer sozial gerechten Reform der Pensionen die Einführung einer Grundpension für alle als Basis – und darauf aufbauend wie bisher eine über das bewährte Umlagesystem finanzierte, öffentliche Sozialversicherungspension. Eine Grundpension würde insbesondere Frauen – die aufgrund langer Teilzeitphasen, Kinderbetreuung und anderen Erwerbsunterbrechungen oft nur einen geringen oder gar keinen eigenständigen Pensionsanspruch haben – eine Altern in Würde und in sozialer Sicherheit erlauben.
  • Auf eine Vermögensverwertung bei Bezug der Grundsicherung wird weitestgehend verzichtet, da dies den Ausweg aus Armut nur erschwert. In einem ersten Schritt soll die Vermögensobergrenze, ab der Verwertungspflicht bei Grundsicherungsbezug besteht,  angehoben werden. Unser Ziel ist allerdings eine umfassende, allgemeine „solidarische“ Vermögensbesteuerung zur Finanzierung öffentlicher Leistungen, statt einer individuellen „Einzelbesteuerung“  – ausgerechnet  in  einer Notlage – was eine Vermögensverwertung bei Bezug einer Grundsicherung tatsächlich darstellt!
  • Eine einzuführende, unabhängige Sozialanwaltschaft soll Betroffene gegebenenfalls bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf Grundsicherung unterstützen und dabei beraten und helfen, jene Leistungen zu erhalten, die sie benötigen.

 

Linktipp: Armutskonferenz, Mythen und Fakten zur Mindestsicherung