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Niederl: Insolvenzentgeltfond nicht „aushungern“

Der Zielpunkt-Konkurs und die damit zusammenhängenden Folgepleiten zeigen einmal mehr, wie wichtig der Insolvenz-Entgelt-Fonds für die ArbeitnehmerInnen ist. „Ohne den Insolvenz-Entgelt-Fonds würden die rund 3.000 betroffenen Beschäftigten um ihr Einkommen umfallen. Die Krise und die ruinöse Sparpolitik in weiten Teilen Europas wird noch mehr Firmen-Pleiten zur Folge haben. Und damit auch weiter steigende Arbeitslosigkeit“, sagt Birgit Niederl, AK-Kammerrätin der Grünen UG.

Umso wichtiger sei es, dass der Insolvenz-Entgelt-Fonds ausreichend dotiert ist. Doch unter dem Stichwort „Lohnnebenkostensenkung“ wurden die Beiträge zum Insolvenz-Entgelt-Fonds von 0,55% auf 0,45% gesenkt. Zwischen 2016 und 2018 sollen die Beiträge weiter reduziert werden. Das ist unverantwortlich. „Die logische Konsequenz kann in Krisenzeiten nur eine sein: Keine Beitragssenkungen zum Insolvenz-Entgelt-Fonds. Er muss jedenfalls ausreichend dotiert sein, um im Konkursfall die Einkommen der ArbeitnehmerInnen sicher zu stellen.“ so Niederl.

AUGE/UG: Gewerkschaftliche Plattform beobachtet erneut Polizeieinsatz bei Protesten gegen ‚Akademikerball‘

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Gefahr gewalttätiger Übergriffe von Rechtsextremen und Neonazis hoch

In den letzten Jahren kam es im Rahmen antifaschistischer Protesten immer wieder zu heftig kritisierten Polizeieinsätzen. Anlässlich der Proteste gegen den ‚Akademikerball‘ gründete sich im Jänner 2015 die Plattform „Wir beobachten die Polizei“. 43 BetriebsrätInnen, GewerkschafterInnen, AK-RätInnen, besorgte Eltern und aktive AntifaschistInnen beteiligten sich an der Aktion und konnten durch ihr Auftreten zu einer Deeskalation beitragen. Klaudia Paiha, Bundessprecherin der AUGE/UG-Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen: “Aufgrund der Erfahrung mit Polizeieinsätzen in den letzten Jahren, werden auch diesmal bei den Protesten gegen den ‚Akademikerball‘ Teams den Polizeieinsatz gegen die antifaschistischen Proteste beobachten”.

Zunehmende Zahl gewalttätiger Übergriffe von Rechtsextremen und Neonazis  

In den letzten Jahren kam es am Rande antifaschistischer Proteste immer wieder zu Angriffen von Rechtsextremen und Neonazis auf AntifaschistInnen.

  • So wurde am 17. Jänner 2016 in Graz eine Gruppe von AntifaschistInnen am Weg zu ihrem Auto von bewaffneten Kadern der neofaschistischen ‚Identitären‘ verfolgt und angegriffen. Laut Verfassungsschutzbericht für 2014 befinden sich amtsbekannte Neonazis in den Reihen der Identitären.
  • Am 6. Juni 2015, beim Marsch der ‚Identitären‘, kam es zu massiven Attacken von Seiten der ‚Identitären‘ auf AntifaschistInnen. Immer wieder waren in der Demonstration der ‚Identitären‘ und deren Umfeld Neonazis aus dem ‚Unsterblich’/’Blood & Honour‘-Umfeld zu sehen.
  • Ebenfalls beim Marsch der ‚Identitären‘ am 6. Juni 2015 wurde ein Gewerkschaftsfunktionär tätlich angegriffen.
  • Erinnert sei dabei auch an den Angriff von Neonazis auf eine Gewerkschaftssitzung: 2013 stürmten Neonazis der Gruppe ‚Unsterblich‘ die Sitzung der Arbeiterkammer-Fraktion Komintern und verletzten dabei einen Gewerkschafter schwer.

Kader der ‚Identitären‘ fantasieren bereits auf Twitter vom “Untergang” der “Antifa”. Es ist daher zu berfürchten, dass Rechtsextreme und Neonazis am Rande der Proteste gewaltsame Übergriffe planen und umzusetzen versuchen.

Zeichen setzen gegen Rechtsextremismus

Der ‚Akademikerball‘ zählt zu einem der größten Treffen rechtsextremer Persönlichkeiten und Organisationen in Europa. Die AUGE/UG ruft dazu auf, sich an den Protesten dagegen zu beteiligen. So unterstützt die AUGE/UG auch die Kundgebung ‚Kein Salon dem Rechtsextremismus‘ der zivilgesellschaftlichen Initiative ‚Jetzt Zeichen setzen‘, ab 19.00 am Heldenplatz. “Als GewerkschafterInnen sind wir geradezu verpflichtet, gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Männerbündelei aufzutreten. Rechtsextremismus und Faschismus waren und sind seit jeher Gegner der ArbeitnehmerInnenschaft. Wo immer auch die extreme Rechte an Schalthebeln der Macht saß, ging sie gegen ArbeitnehmerInnenrechte und GewerkschafterInnen vor. Der Kampf der Gewerkschaften für eine gerechtere Welt schließt den Kampf gegen Rechtsextremismus mit ein,”  so Klaudia Paiha abschließend.

AUGE/UG, Paiha zu Asylgipfel: „Kampf gegen Perspektiven- und Arbeitslosigkeit statt Obergrenzen für Menschen auf der Flucht!“

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Flüchtlingsdrama belegt einmal mehr Scheitern europäischer Sparpolitik – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen für Politik, die Perspektiven schafft und Ängste nimmt!

„Die zentrale Herausforderung für die nächsten Jahre ist der Kampf gegen Arbeits- und Perspektivenlosigkeit. Angesichts ständig neuer Horrorzahlen vom Arbeitsmarkt sollte die ganze Kraft dafür eingesetzt werden, für arbeitssuchende und abstiegsgefährdete Menschen wieder Perspektiven auf gute Einkommen, faire und stabile Arbeitsverhältnisse und ein lebenswertes Umfeld zu schaffen. Stattdessen verfängt sich die Bundesregierung in unmenschlichen, menschenrechtswidrigen und auch sinnlosen Obergrenzendebatten für Flüchtlinge, die weder Jobs schaffen noch irgendeinen sinnvollen Beitrag zur Bewältigung der Beschäftigungskrise leisten,“ kritisiert Klaudia Paiha, Bundessprecherin der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen die Ergebnisse des gestrigen Asylgipfels.

Perspektiven statt Obergrenzen!

„Mit der Festlegung von Obergrenzen – beschönigend als „Richtwerte“ bezeichnet – will die Regierung Handlungsfähigkeit vermitteln, die allerdings komplett ins Leere geht,“ so Paiha weiter.
Nicht Menschen auf der Flucht seien für die prekäre wirtschaftliche und soziale Situation verantwortlich, sondern die ruinöse Sparpolitik in Europa und auch Österreich, welche die Wirtschaftskrise noch verstärkt hätte. „Das Flüchtlingsdrama macht das Scheitern der europäischen Wirtschaftspolitik nun offensichtlich: Rekordarbeitslosigkeit, finanzielle Überforderung der EU-Staaten bei der Bewältigung der Fluchtbewegungen und bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Es braucht daher dringend einen grundlegenden Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik in Österreich und in der EU, mit einem klaren Fokus auf Beschäftigung, Integration und Stärkung des sozialen und solidarischen Zusammenhalts,“ hält Paiha fest.

Gefragt seien nun umfangreiche und beschäftigungswirksame Investitionen in soziale Dienste, Bildung, Klimaschutz, Wohnbau, Infrastruktur und Armutsbekämpfung. „Es braucht einen Bruch mit der bisher praktizierten Sparpolitik und einen Politikwechsel, der krisenbedingte Existenzängste und Verunsicherung nimmt und Aggressionen abbauen hilft. Es braucht Perspektiven für alle statt Obergrenzen für Flüchtlinge.“

Europa trägt Verantwortung – Fluchtursachen statt Flüchtlinge bekämpfen

Insbesondere solle man sich keinerlei Illusionen hingeben, mit Obergrenzen sei die Fluchtproblematik gelöst, sie werde nur in andere Regionen verschoben, die allerdings noch weniger in der Lage sein würden, größere Flüchtlingsbewegungen zu bewältigen. Paiha: „Europa trägt entscheiden Mitverantwortung dafür, dass Menschen vor Kriegen, vor den Folgen des Klimawandels und dem damit verbundenen Elend auf der Flucht sind. Es sind europäische Waffenlieferungen an autoritäre, vielfach diktatorisch herrschende Regime, die mit dazu beitragen, dass bewaffnete Konflikte überhaupt erst entstehen oder über längere Zeit andauern, es ist europäisches Zögern, das Konflikte eskalieren lässt, es ist auch das demokratische Europa, das über Jahrzehnte hindurch Diktaturen stützt und vor schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen die Augen verschließt. Europa kann diese Verantwortung nicht wegschieben.“

Die Bundessprecherin der AUGE/UG abschließend: „Wie im Falle Arbeitslosigkeit gilt: ‚Arbeitslosigkeit bekämpfen, nicht Arbeitslose‘, muss es auch im Falle Asyl und Flucht heißen: ‚Fluchtursachen bekämpfen, nicht Flüchtlinge‘!“

Zielpunkt-Insolvenz: Notwendige Konsequenzen

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Konsequenzen aus Zielpunkt-Pleite: keine weiteren Beitragssenkungen zum IEF. Insolvenzrecht reformieren. Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik. (Photo: GPA-djp)

Der Zielpunkt-Konkurs – und damit zusammenhängende Folgepleiten – zeigt einmal mehr, wie wichtig der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) für die ArbeitnehmerInnen ist. Ohne des IEF würden die rund 3.000 betroffenen Beschäftigten um ihr Einkommen umfallen. Die Zielpunkt-Pleite wird nicht die letzte gewesen sein. Im Gegenteil: die Krise – und vor allem die ruinöse Sparpolitik quer über Europa – wird noch weitere Firmen-Pleiten zur Folge haben. Mit weiter steigender Arbeitslosigkeit. Umso wichtiger ist es, dass der IEF ausreichend dotiert ist. Das scheint mittelfristig allerdings nicht mehr gesichert! Unter dem Stichwort „Lohnnebenkostensenkung“ wurden die Beiträge zum IEF für Unternehmen mit 1. Jänner 2015 von 0,55 % auf 0,45 % gesenkt (Prozentueller Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag).

Konsequenz 1: Kein Ausräumen des IEF unter dem Titel „Lohnnebenkostensenkung“!

Im Rahmen des kürzlich beschlossenen Arbeitsmarktpakets wird der IEF einmal mehr „ausgeräumt“: zwischen 2016 und 2018 sollen die Beiträge zum IEF weiter reduziert werden. Das ist unverantwortlich! Dem Insolvenz-Entgelt-Fonds müssen jedenfalls ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, dass sämtliche Ansprüche der ArbeitnehmerInnen gegenüber ihrem insolventen Betrieb abgegolten werden können. Die logische Konsequenz kann daher nur sein: Keine Beitragssenkungen zum IEF – der IEF muss jedenfalls finanziell ausreichend dotiert sein um im Konkursfall die Einkommen der ArbeitnehmerInnen sicherzustellen!

Konsequenz 2: Keine Sozialisierung der Verluste und Privatisierung der Gewinne!

Speziell zum Zielpunkt-Konkurs sind sämtliche Maßnahmen und juristischen Schritte, die Licht ins Dunkel dieses Konkurses bringen – und insbesondere auch in die Immobiliengeschäfte im Vorfeld der Pleite – jedenfalls zu begrüßen und zu unterstützen. Die betroffenen Beschäftigten – und die Allgemeinheit – haben ein Recht auf umfassende Information. Jedenfalls inakzeptabel ist auch in diesem Fall die Sozialisierung der Verluste und Privatisierung der Gewinne. Die Familie des Eigentümers Pfeiffer gehört mit einem Vermögen von 770 Mio. Euro zu den 100 reichsten ÖsterreicherInnen (Laut Trend, Juni 2015: Platz 43). 60 Mio. Euro an Investitionen wären notwendig gewesen, um Zielpunkt weiter zu betreiben. Einmal mehr zeigt sich, wie dringlich eine umfassende Besteuerung von Vermögen ist: es muss endlich Schluss damit sein, dass die sozialen Kosten von Pleiten und Konkursen – wie eben im Fall Zielpunkt – auf die Allgemeinheit überwälzt werden, die Vermögen der EigentümerInnen allerdings unangetastet bleiben.

Konsequenz 3: Insolvenzrecht ändern – Betriebsübernahmen durch Belegschaften ermöglichen und erleichtern

Was in anderen Ländern – insbesondere der südlichen Hemisphäre – immer wieder passiert, ist in Österreich nach wie vor vollkommen unterentwickelt: die Übernahme konkursreifer Betriebe durch die Belegschaften und die Fortführung in Form von „Genossenschaften“. Im Rahmen des Jahres der Genossenschaften 2012 verabschiedete das EU-Parlament einen Bericht, in dem Genossenschaften insgesamt und ausdrücklich die Fortführung von Unternehmen in Form genossenschaftlich organisierter „ArbeitnehmerInnen- Selbstverwaltung” – gerade in Krisenzeiten – als besonders unterstützungs- und förderungswürdig angesehen wird. EU-Kommission und Mitgliedsstaaten werden in diesem Bericht aufgefordert, Genossenschaften – und insbesondere solche in ArbeitnehmerInnen-Selbstverwaltung – gegenüber anderen Unternehmensformen hinsichtlich Zugang zu Darlehen, öffentlicher Unterstützung und Besteuerung begünstigt zu behandeln.

Da wollen wir anknüpfen:  Im Rahmen von Insolvenzverfahren bzw. Übertragung von Unternehmen ohne Erben sollen gesetzliche, organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Fortführung des Unternehmens im MitarbeiterInneneigentum („Selbstverwaltung“) begünstigt ermöglichen, fördern und begleitend unterstützen. Öffentliche Wirtschaftsförderungsinstrumente wie etwa das „AWS-Austrian Wirtschaftsservice“, die österreichische Förderbank für unternehmensbezogene Wirtschaftsförderung, sollen verstärkt genutzt werden, um diese Betriebe entsprechend finanziell zu unterstützen.

Die Ursachen für Konkurse liegen oft in Managementfehlern. Betriebe werden gleichzeitig gar nicht selten ganz bewusst, z.B. durch absichtlich herbeigeführte Überschuldung, Privatentnahmen auf Kosten der Unternehmenssubstanz oder aus Spekulationsmotiven in den Konkurs getrieben, obwohl sie ökonomisch durchaus leistungs-, konkurrenzfähig und finanziell „gesund“ wären. Zum Handkuss kommen die Beschäftigten. Hier soll die öffentliche Hand eine Weiterführung des Betriebs durch die Beschäftigten  ermöglichen.

Konsequenz 4: Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik und Arbeitszeitverkürzung

Die steigende Arbeitslosigkeit in Industrie wie Handel macht jedenfalls einmal mehr deutlich: Es braucht einen grundlegenden Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik, ein Ende des ruinösen Sparkurses („Austeritätspolitik“) und beschäftigungsfördernde, sozial-ökologische Investitionen in Bildung, soziale Dienste, öffentliche Mobilität, umweltfreundliche Energien und Klimaschutzmaßnahmen. Finanziert aus vermögensbezogenen Steuern und einer Abkehr von der rigorosen Budgetpolitik, etwa über eine „goldene Investitionsregel“, die zukunftsorientierte Investitionen aus öffentlichen Schuldenständen herausnimmt. Durch einen derartigen Kurswechsel würde Beschäftigung und damit Einkommen geschaffen, die Binnennachfrage gestärkt und ein Mehr an Verteilungsgerechtigkeit hergestellt. Zusätzlich braucht es eine Verkürzung der Arbeitszeit – vom Überstundenabbau bis zur generellen Verkürzung in Richtung 30-Stunden-Woche mit einem fairen Beschäftigungs- und Einkommensausgleich – um Arbeit und damit Einkommen und Chancen gerechter zu verteilen. Eine öko-soziale Steuerreform die Umweltverschmutzung bzw. -verbrauch steuerlich belastet und Arbeit entlastet unterstützt und befördert den sozial-ökologischen Umbau.

Volle Solidarität mit den Zielpunkt-Beschäftigten

  • Zur Unterstützung der Zielpunkt-Beschäftigten hat die zuständige Gewerkschaft GPA-djp eine eigene Infoseite eingerichtet. Die GPA-djp hat zusätzlich angekündigt, die Umstände rund um die Zielpunkt-Pleite rechtlich prüfen zu lassen. Mehr Infos auf der Website der GPA-djp.
  • Die Gewerkschaft vida kämpft um einen Sozialplan für die LagerarbeiterInnen. Mehr Infos auf der Website der vida.
  • Alle Infos rund um den ISA – Insolvenzschutzverband von ÖGB und AK – der die Ansprüche der Beschäftigten gegenüber dem IEF geltend macht, sowie über die Abwicklung des Verfahrens findet sich auf der Website der AK zum Zielpunkt-Konkurs.
  • In Wien steht den rund 1.400 betroffenen Ziel-Punkt-Beschäftigten die Insolvenzstiftung des WAFF (Wiener-ArbeitnehmerInnen-Förderung-Fonds) zur beruflichen Neuorientierung bzw. Weiterbildung zur Verfügung. Mehr Infos  auf der Website der Wiener Grünen und des waff.

 

Lesetipp: Mosaik-Blog, Zielpunkt – ein Schlag ins Gesicht

Weil Asylpolitik auch Gewerkschaftssache ist: Arbeitsmarkt öffnen, legale Einreise nach Europa ermöglichen

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Eine Frage, die uns angesichts der Flüchtlingstragödie immer wieder gestellt wird: gibt es eigentlich gewerkschaftliche Positionen zum Thema „Asylpolitik“?

Ja, es gibt sie, nicht zuletzt, weil die AUGE/UG seit ihrem Bestehen in Asyl- und Menschenrechtsfragen klar Position bezieht und diese Positionen auch auf AK- und Gewerkschaftsebene einfordert. Die AUGE/UG unterstützt nicht nur aktiv Hilfsorganisationen für AsylwerberInnen und geht für eine humane Flüchtlingspolitik auf die Straße.

Sie setzt auch in AK und Gewerkschaften Initiativen für eine menschenwürdige Asyl- und Integrationspolitik, in Österreich wie in Europa. Und die ist ja – nicht erst seit der dramatischen Zuspitzung der letzten Wochen und Monate – höchst überfällig!

AK-Resolution „Flüchtlingsdrama und Massensterben im Mittelmeer beenden“

„Jedes Jahr sind Millionen von Menschen gezwungen, ihr Zuhause aufgrund von bewaffneten Konflikten, Verfolgung, Hungersnot und Armut zu verlassen. Tausende Menschen sterben jedes Jahr beim Versuch, andere Länder zu erreichen. In den letzten Tagen und Wochen ist das Mittelmeer neuerlich zum Massengrab für tausende Menschen geworden, die den Versuch, Europa zu erreichen, mit dem Leben bezahlt haben. Unzählige andere werden an den Grenzen gewaltsam zurückgedrängt oder sitzen in Nachbarländern fest, wo sie keine Rechte haben.

Asyl ist keine Gnade, es ist ein Recht. Ein Recht, das den betroffenen Menschen nur allzu oft verwehrt wird, indem auch in Europa die Grenzen verstärkt werden und es für Flüchtlinge keine legalen und sicheren Möglichkeiten gibt, nach Europa zu kommen.“

So beginnt die Erklärung eines AUGE/UG– Antrags zum letzten Bundes-ArbeitnehmerInnenparlament zum derzeit dominierenden innenpolitischen Thema. Ein Antrag, der erfreulicherweise mit den Stimmen der FSG – nach Wien nun auch auf AK-Bundesebene – eine Mehrheit gefunden hat. Mit diesem Antrag fordert die AK eine humane Flüchtlingspolitik und Möglichkeiten der legalen Einreise nach Europa sowie einen fairen Verteilungsschlüssel für Schutzsuchende in der EU. Die Positionen im Einzelnen:

  • sofortige Wiedereinführung der verstärkter und permanenter Such- und Rettungsaktionen im Mittelmeer im Sinne eines „Mare Nostrum 2.0“ durch gemeinsame Mittel aller EU-Mitgliedsstaaten

     

  • Nein zu militärischer Bekämpfung von Schlepperbooten

     

  • Schaffung sicherer und legaler Wege für schutzsuchende Menschen, um in der EU Asyl zu beantragen, z.B. über sichere Einreisekorridore und sichere Schiffspassagen, was Schleppern und Schleusern die Basis „ihres Geschäfts“ entzieht

     

  • rasche Einberufung eines EU-Gipfels der EU-Regierungschefs unter echter Einbindung der Zivilgesellschaft, um eine gemeinsame, menschliche europäische Flüchtlingspolitik zu erreichen

     

  • die Bewältigung der Flüchtlingsströme darf nicht den Anrainerstaaten am Mittelmeer alleine überlassen bleiben, die Verantwortung muss auf alle Staaten der EU verteilt werden; in diesem Sinn braucht es auch einen fairen und verpflichtenden Verteilungsschlüssel für Schutzsuchende in der EU.

     

  • keine Auffanglager in Kriegs- und Katastrophengebieten und keine Auslagerung der Kontrolle von Migration an Länder, in denen die Menschenrechte nicht eingehalten werden und in denen Menschen der Gefahr von Folter und Misshandlungen ausgesetzt sind.

Resolution „Flüchtlingsdrama und Massensterben im Mittelmeer beenden“

Antrag „Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen“

Eine klare Positionierung der Arbeiterkammer hat die AUGE/UG auch in der Frage des Arbeitsmarktzugangs für AsylwerberInnen herbeigeführt. Hier fordert die AK – ebenfalls auf unsere Initiative – die österreichische Bundesregierung auf,

  • den „Bartenstein-Erlass“ aus dem Jahr 2004, der die Arbeitsmöglichkeiten für AsylwerberInnen auf Saisonarbeit beschränkt, aufzuheben,

     

  • jungen AsylwerberInnen den Zugang zu sämtlichen Lehrberufen ohne Arbeitsmarktprüfung bzw. über die Pflichtschule hinausgehenden (Aus-)Bildungseinrichtungen zu ermöglichen,

     

  • AsylwerberInnen zu ermöglichen, sich beim AMS arbeitssuchend zu melden und den Zugang zu Arbeitsmarktförderungen nicht länger zu verwehren.

In den Erläuterungen des Antrags heißt es u.a.:

„Nach wie vor ist es AsylwerberInnen in Österreich nicht möglich, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, da ihnen wegen des sogenannten „Bartenstein-Erlasses“ von 2004 derzeit nur die Möglichkeit bleibt, sich als Saisonarbeitskraft bzw. ErntehelferIn zu verdingen. Auch dies nur nach Durchführung eines Ersatzkraftverfahrens, in welchem das AMS überprüft, ob es für die in Aussicht genommene Tätigkeit keine geeigneten BewerberInnen mit Arbeitsmarktzugang gibt.

In der Praxis bedeutet dies, dass AsylwerberInnen aufgrund dieser Hürden kaum jemals dazuverdienen bzw. keine qualifizierte Ausbildung erhalten und unter finanziell unwürdigen Bedingungen leben müssen.

Viele UnternehmerInnen machen sich die Zwangslage von AsylwerberInnen zu nutze und beschäftigen sie zu Bedingungen, für die der Ausdruck Lohn- und Sozialdumping noch zu hoch gegriffen scheint. Dies verschärft deren prekäre Lage weiter und macht sie darüber hinaus zum Buhmann bestimmter politischer Gruppen, die AsylwerberInnen gerne als Bedrohung für die Bevölkerung darstellen.“

Und abschließend:

„Auf EU-Ebene tritt ab Juli 2015 eine Richtlinie in Kraft, nach der AsylwerberInnen spätestens neun Monate nach Antragsstellung der Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren ist – Österreich hat also Handlungsbedarf … Es besteht auch für Österreich kein Grund AsylwerberInnen den Zugang zum Arbeitsmarkt länger zu verwehren.“

 

Zum Antrag „Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen“