Alle Beiträge von Elisabeth Kerschbaum

Für eine eigenständige Bundesanstalt für Berbauernfragen!

geplante Eingliederung der BABF in die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft …

Ein aktueller Ministerialentwurf des BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus) sieht die Eingliederung der Bundesanstalt für Bergbauernfragen (BABF) in die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft (AWI) vor. 
 
Die Personalvertretung der BABF berfürchtet, dass durch die Zusammenlegung mit der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft die kritische Forschung zu Berggebieten, Bergbauern/Bergbäurinnen sowie strukturschwachen und benachteiligten ländlichen Gebieten und anderen Forschungsbereichen der BABF (Artenschutz, biologische Landwirtschaft, Migration und Frauenrechte im ländlichen Raum etc.) einen geringeren Stellenwert bekommt und erschwert wird.
Dies wäre für ein Bergland wie Österreich in hohem Maße bedauernswert und rückständig insbesondere, weil sich die Bundesanstalt für Bergbauernfragen unter ihrem bisherigen Nahmen auf europäischer und internationalen Ebene einen hervorragenden Ruf erarbeitet hat und in zahlreichen EU-Projekten Anliegen der Berg-Landwirtschaft eingebracht hat. 
 

… gefährdet kritische Forschung zu wichtigen Zukunftsfragen wie z.B. Klimawandel

Etwaige Synergieeffekte einer Zusammenlegung würden durch die Verunsicherung der Belegschaft, den drohenden Verlust kritischer Forschungsergebnisse verpuffen und hätten mittel- bis langfristig negative Folgen für die wissenschaftlich untermauerte Interessenvertretung strukturell benachteiligter Regionen und der dort lebenden und arbeitenden Menschen. Die Bundesanstalt für Bergbauernfragen sollte nicht zuletzt aufgrund immer dringlich werdender Herausforderungen und Zukunftsfragen  wie den Klimawandel und die massiven sozialen und ökologischen Auswirkungen auf die Berglandwirtschaft und Bergregionen daher nicht zusammengelegt und als eigenständige Einrichtung aufgelöst, sondern vielmehr budgetär und personell ausgebaut und aufgestockt werden.
 

Antrag:

Die Vollversammlung der AK NÖ fordert die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus daher auf, von der Eingliederung der Bundesanstalt für Bergbauernfragen (BABF) in die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft Abstand zu nehmen und die Eigenständigkeit des BABF beizubehalten.
 
Die Vollversammlung der AK NÖ schließt sich daher den Forderungen der Personalvertretung der BABF an und fordert daher neben dem 
 
  • Erhalt der Eigenständigkeit der Bundesanstalt für Bergbauernfragen 
  • die Aufwertung deren Forschungsinhalte zu Berggebieten, Bergbauern/Bergbäurinnen sowie strukturschwachen, benachteiligten ländlichen Gebieten sowie Artenschutz, biologische Landwirtschaft, Migration und Frauenrechte im ländlichen Raum, etc.
  • sowie den personellen und budgetären Ausbau der BABF 

Ausarbeitung eines Bibliothekengesetz unter Einbeziehung der Interessenvertretungen und der Kommunen

Bereits 2011 einhellig im Parlament beschlossen

In der Plenarsitzung des Österreichischen Nationalrates am 31. März 2011 beschlossen alle Parteien einstimmig einen Entschließungsantrag für einen Masterplan zum öffentlichen Bibliothekswesen. Gefordert wurde darüber hinaus ein Bibliothekengesetz zur Regelung der Strukturen des öffentlichen Bibliothekswesens samt medialer Ausstattung, Größe und Mitarbeiterstand von Büchereien.
 
Zahlreiche Nationalratsabgeordnete aus allen Fraktionen beteiligten sich in der regen Diskussion, verwiesen auf die große gesellschaftliche Bedeutung und Notwendigkeit der öffentlichen Bibliotheken und forderten Verbesserungsmaßnahmen ein. Frau Bundesministerin Schmied nahm den Entschließungsantrag an und bezeichnete ihn als Unterstützung für ihre Bestrebungen, das öffentliche Bibliothekswesen zu stärken.
 

Masterplan zur flächendeckenden bundesweiten Entwicklung von Bibliotheken

Eine der zentralen Forderungen des Entschließungsantrages war:
 
„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht
aufbauend auf der 2010 eingeführten „Büchereiförderung NEU“ in Kooperation mit dem Büchereiverband Österreichs, dem Österreichischen Bibliothekswerk, dem Büchereiservice des ÖGB und unter Berücksichtigung von Ländern, Städten und Gemeinden einen Masterplan zur flächendeckenden bundesweiten Entwicklung der öffentlichen Büchereien unter Einbeziehung digitaler Bibliotheksangebote (E-books etc.) zu erstellen – der Masterplan soll die Strukturen des öffentlichen Büchereiwesens analysieren, die Aufgaben von öffentlichen Büchereien definieren sowie Strategien und Empfehlungen für die Büchereientwicklung formulieren.
 
 
Dieser Masterplan ist möglicherweise erstellt oder begonnen worden, das Licht der Welt hat er nicht erblickt.
 
Einem Masterplan müssen aber auch strukturelle Reformen folgen, die sich in einem verbindlichen Bibliothekengesetz, das selbstverständlich in enger Abstimmung mit den Gemeinden und Interessenverbänden entstehen muss, manifestieren.
 

Chancengleichheit im Bildungsbereich

Kaum jemand wird die eminente Bedeutung von Bibliotheken als Bestandteil eines demokratischen, öffentlichen Bildungssystems und Kulturangebotes infrage stellen. 
Chancengleichheit im Bildungsbereich ist ein bedeutender Indikator für die Funktionsfähigkeit von Demokratien. Bibliotheken fällt die Aufgabe zu, niederschwelligen, kostengünstigen und damit gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Informationen für alle zu garantieren. Um dieses Angebot zu verbessern und sicherzustellen, um Chancengleichheit im Bildungsbereich herzustellen, sollte Österreich es den meisten europäischen Staaten gleich tun und
ein Bibliothekengesetz ausarbeiten.

Antrag

Die Arbeiterkammer möge daher beschließen
 
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie den Interessen- und Dachverbänden ein modernes Bibliothekengesetz auszuarbeiten, das unter anderem die
Strukturen des öffentlichen Bibliothekswesens sowie die mediale Ausstattung, die Größe und den MitarbeiterInnenstand der öffentlichen Büchereien Österreichs regelt.

Für eine solidarische, lebenslagen- und bedarfsorientierte Grundsicherung

Reform der Mindestsicherung verschärft deren Schwächen

Für Herbst 2018 hat die österreichische Bundesregierung eine Reform der Mindestsicherung angekündigt. Diese sieht u.a. eine Kürzung bei unzureichenden Deutschkenntnissen sowie eine Senkung der Kinderzuschläge vor. Mit dieser „Reform“ werden nicht Schwächen in der Mindestsicherung beseitigt – wie etwa die unzureichende Absicherung gegen Armut, die mangelnde Lebenslagenorientierung, die niedrigen Vermögensverwertungsgrenzen, fehlende Unterstützungs-, Betreuungs- und Bildungsangebote – sondern im Gegenteil sogar verschärft. 
 

Reform der Mindestsicherung zum Schutz vor Armut und Not

Die Mindestsicherung muss tatsächlich dringend reformiert werden, da sie in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nur bedingt Schutz vor Armut und Hilfe aus einer individuellen Problem- bzw. Notlage bietet. 
 
Eine reformierte Mindestsicherung – in Form einer solidarischen bedarfs- und lebenlagenorientierten Grundsicherung muss darauf abzielen, Menschen in alle Lebens- und Problemlage jene Hilfe und Unterstützung zu bieten die sie benötigen, um wieder selbständig und vollständig am sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilhaben zu können
 

Antworten auf Veränderungen in der Arbeitswelt

Sie muss dabei auch Antworten auf die Veränderungen in der Arbeitswelt geben und vorhandene Lücken im bestehenden Sozialsystem schließen, wie z.B.:
  • Fehlende Rechtsansprüche: Auf viele wesentliche Elemente des Sozialsystems gibt es kein ‚Recht‘ wie z.B. gesundheitliche Rehabilitation bei Kindern, Hausfrauen- und männern oder PensionistInnen, Ausbildung und Qualifikation bei AMS oder Mindestsicherungsbezug oder ein Recht auf Betreuung und Beratung in besonderen Lebenslagen (familiäre Probleme, Behinderung, Schulden, Wohnungsprobleme, beruflicher Umorientierung …)
  • Prekäre, atypsiche und wechselnde Beschäftigungsverhältnisse: An die 300.000 Menschen sind von regelmäßig wechselnden Erwerbsverhältnissen betroffen: angestellt, in befristeten Projekten tätig, freiberuflich, oft nicht ausreichend sozial abgesichert. Sie fallen regelmäßig in die Lücken des Systems.
  • Mangelhafte finanzielle Absicherung bei persönlichen Not- bzw. Problemlagen, die eine bestimmte Zeit zur Lösung, sowie für Beratung, Betreuung und Unterstützung in Anspruch nehmen wie etwa zur Lösung familiärer Probleme, bei Gesundheitsproblemen, bei beruflicher Um- bzw. Neuorientierung, Überwindung von Wohnungslosigkeit, Ausbildung und Qualifikation …
Es geht nicht darum das österreichische Sozialsystem grundsätzlich zu ändern, sondern bestehende Mängel, die unnötige soziale Härten, Verunsicherung und Perspektivenlosigkeit erzeugen können, und auch Armut nach sich ziehen, zu beheben. Gleichzeitig würde eine solidarische Grundsicherung die bedarfs- und lebensphasenorientiert ist, je nach Alter, Problemlagen und Bedürfnissen Chancen auf Bildung, Neuorientierung und aktiver, gesellschaftlicher Teilhaben garantieren ohne stigmatisierend  zu wirken und sofort auf Ersparnisse zuzugreifen.
 

Antrag:

Die 10 Vollversammlung der 15 Funktionsperiode der AK Nö möge daher beschließen:
 
Die Vollversammlung der AK fordert die Umgestaltung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in eine solidarische, bedarfs- und lebenslagenorientierten Grundsicherung die sicherstellt, dass Menschen ohne ausreichendes Einkommen gegen Armut abgesichert sind.
 
Die Grundsicherung ist Ergänzung zu bestehenden sozialen Sicherungssystemen und nicht Ersatz. Sie schließt Lücken in unserem Sozialsystem und sichert einerseits finanzielle Leistungen wie z.B. aus der Arbeitslosenversicherung nach unten ab. Andererseits stellt sie sicher, dass auch Menschen, die aufgrund ihres vorhergehenden Beschäftigungsstatus gegen Risiken der Erwerbsarbeitslosigkeit nicht bzw. unzureichend versichert sind – ins besonders atypisch und/oder prekär Beschäftigte –  vor Armut geschützt werden.
 
Eine solidarische, bedarfs- und lebenslagenorientierte Grundsicherung muss folgende Rechtsansprüche beinhalten, um nachhaltig Auswege aus persönlichen Problem- und Notlagen zu gewährleisten und Perspektiven auf gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu ermöglichen:
 
  •  Einen Anspruch auf individuelle Beratung, Betreuung und Begleitung bei der Überwindung von Problemlagen.
  •  Einen Anspruch auf Ausbildung und Qualifikation bei sozialer Absicherung.
  • Einen Rechtsanspruch auf gesundheitliche und berufliche Rehabilitation
  • Einen Anspruch auf Information über alle, einem Menschen zustehenden Rechte und Möglichkeiten sowie auf Unterstützung und Durchsetzung der Rechte (Sozialanwaltschaft)
  • Individuelle finanzielle Absicherung für die Zeit der Lösung individueller Problem- und Notlagen inklusive Beratung und Betreuung
  • Eine Rechtsanspruch auf die finanziell abgesicherte und zeitlich begrenzte Inanspruchnahme von Auszeiten (Karenzen) zur beruflichen Neu- und Umorientierung, für Weiterbildung und Qualifikation, zur Burn-Out-Prävention, für Pflege und Betreuung sowie als Sabbatical
Die finanzielle Absicherung hat in einem ersten Schritt zumindest in Höhe der Ausgleichszulage zu erfolgen, mit dem Ziel die Ausgleichszulage zumindest auf Armutsgefährdungsschwelle anzuheben.
 
Eine umfassende Grundsicherung hat zusätzlich einen freien, niederschwelligen und solidarisch finanzierten Zugang zu Gesundheitsleistungen, Bildungs- und Weiterbildungsangeboten sowie  Pflege und sozialen Diensten sicherzustellen.
 

Pressefreiheit

Mail aus dem Innenministerium

Vor kurzem ist bekannt geworden, wie sich die aktuelle Regierung in Person des Innenministers, beziehungsweise seines Ressortsprechers Christoph Pölzl, den Umgang mit der Presse vorstellt. Einerseits so: „Jede Folge wird abgenommen und geht erst nach positiver Abnahme auf Sendung. Es handelt sich dabei um imagefördernde Öffentlichkeitsarbeit, bei der die Themen im Studio von uns bestimmt werden können.“ Und wenn es um ungelenkte, kritische Berichterstattung gehen könnte, so: „Ansonsten erlaube ich mir vorzuschlagen, die Kommunikation mit diesen Medien auf das nötigste (rechtlich vorgesehene) Maß zu beschränken und ihnen nicht noch Zuckerl, wie beispielsweise Exklusivbegleitungen zu ermöglichen, es sei denn, Ihr seht darin einen echten Mehrwert, bzw. die Möglichkeit einer neutralen oder sogar positiven Berichterstattung.“

Propaganda statt Information

Damit er ihn nie vergisst, hat der Redakteur des “Chicago Herold an Examiner” sich einen Satz einrahmen lassen, und auf seinen Schreibtisch gestellt: “Whatever a patron desires to get published is advertising; whatever he wants to keep out of the paper is news.” Der Innenminister wünscht sich Propaganda und weist seine Beamten an, freie Berichterstattung bis an die Grenzen des rechtlich möglichen zu behindern. Anders lassen sich die Ausführungen seines Ressortsprechers kaum verstehen.

Einzelne Presse- und TV-Beiträge lassen den Verdacht aufkommen, dass die Wünsche des freiheitlichen Regierungspartners durchaus auf fruchtbaren Boden fallen. Man denke an einen Jubelbericht über den Infrastrukturminister in einer Tageszeitung, oder die Inszenierung des Workouts von Vizekanzler Strache in einem ORF-Beitrag.

Einschüchterungsversuche

Im Streit zwischen dem österreichischen Innenminister Herbert Kickl und den Medien gab es zuletzt eine weitere Eskalationsstufe. Das von Herbert Kickl geführte Ministerium meldete einen Journalisten wegen angeblicher Verstöße gegen den Berufskodex beim Presserat und publizierte den Mailverkehr mit ihm. Man muss keinE DatenschutzexpertIn sein um zu wissen, dass dies gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Hier handelt es sich um einen weiteren Versuch, journalistische Arbeit und Recherche zu behindern und dabei setzt man seitens des Innenministeriums offenbar auch auf Einschüchterungsversuche. Letztlich geht es darum, von eigenen Skandalen, wie der Razzia bei den Verfassungsschützern, abzulenken. Bundeskanzler Sebastian Kurz versucht derweil, sich mit einem Verweis auf den Presserat aus der Sache herauszuhalten. Nur: Wer die Medien zu einem Instrument der Beweihräucherung der Regierenden macht, beschädigt eine der tragenden Säulen der Demokratie und bringt sie schließlich zum Einsturz.

Antrag

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen: Die Arbeiterkammer NÖ verurteilt in aller Schärfe jeden Versuch, die journalistische Berichterstattung zu behindern und stellt sich auf die Seite aller kritischen Journalistinnen und Journalisten, die sich in ihrer täglichen Arbeit bemühen, die Wahrheit und die Fakten, wo immer sie verborgen werden soll, ans Licht zu holen.

Die Arbeiterkammer NÖ setzt sich dafür ein, dass die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung- und Äußerung und damit die demokratische Willensbildung, sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Medien gewährleistet wird.

Die Arbeiterkammer NÖ verteidigt zudem unmissverständlich das Recht der BürgerInnen auf Information und verurteilt jede Vermischung von journalistischer Berichterstattung und Propaganda.

Resolution / Keine Kürzungen in Frauenorganisationen

Bildung und Beratung für frauenspezifische Themen

Die teils seit mehr als drei Jahrzehnten bestehende frauen- und mädchenspezifische Infrastruktur Österreichs ist u.a. in den Bereichen Bildung, Information, Beratung und Therapie, Forschung, Dokumentation, Kunst und Kultur sowie Medien angesiedelt. Ein Auszug aus den konkreten Arbeitsinhalten, wie Arbeitsmarktpolitik, neue Technologien, nicht traditionelle Berufe für Mädchen und Frauen, soziale Absicherung, Migration, Entwicklungspolitik, Armut, Gewalt gegen Mädchen und Frauen, Frauengesundheit u.a. zeigt das breite Spektrum dieser Einrichtungen und Organisationen. 
 
Die einzelnen Einrichtungen sowie deren Netzwerke bzw. Dachorganisationen sind als parteiunabhängige und konfessionslose Vereine konstituiert und bieten hoch qualifizierte Arbeitsplätze für tausende von Mitarbeiterinnen. 
 
Um die Arbeits- und Qualitätsstandards einzuhalten, die Entwicklung von neuen Projekten zu realisieren, und der großen Nachfrage von Mädchen und Frauen nachzukommen, bedarf es politischer Rahmenbedingungen und ausreichender finanzieller Ressourcen auf Bundes-, Landes- und Regionalebene.

Budget des Frauenministeriums – keine Anpassung der Mittel im Bereich Gewaltschutz – Förderkürzungen in anderen Bereichen

Besonders wichtig im Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik ist das Ressort der Frauenministerin, deren Budget 2018 und 2019 jedoch lediglich bei 10,1 Millionen liegt, dieselbe Höhe wie im Jahr 2016. Aus diesem Budget müssen jährliche Indexanpassungen für die gesetzlich verankerten Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen gegen familiäre Gewalt vorgenommen werden. Damit fließt zwar mehr Geld in den Gewaltschutz, jedoch decken diese Mehrausgaben lediglich die steigenden Kosten ab. Es findet somit keine Ausweitung der Angebote im Bereich Gewaltschutz statt! 
 
Mehrausgaben auf der einen Seite stehen Förderkürzungen in anderen Schwerpunktbereichen gegenüber. 2018 betrifft dies Frauenorganisationen und frauenspezifische Projekte, deren Tätigkeitsschwerpunkt nicht in einem ganzheitlichen Beratungs- und Begleitungsangebot liegt. 
Es handelt sich dabei um Frauenorganisationen und -projekte,
… die sich seit Jahrzehnten für Frauenrechte, für Geschlechtergerechtigkeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzen. 
… die seit Jahrzehnten umfangreiche, maßgeschneiderte und bedarfsgerechte Bildungsmaßnahmen für alle Frauen anbieten und speziell für Frauen mit Behinderungen, ältere Frauen, Mädchen, Migrantinnen, asylsuchende Frauen, LGBTIQ-Menschen und Alleinerziehende.
… die seit vielen Jahren Gewaltprävention und Bewusstseinsbildung für ein gewaltfreies und respektvolles Miteinander leisten.
… die Diskriminierung und Benachteiligungen sowie frauenpolitische Errungenschaften medial aufzeigen.
… die sich für Frauen und Männer juristisch und bei Gericht gegen jede Form der Diskriminierung einsetzen.  
 

Bildungs- und Förderungsangebote stark gefährdet!

Infolge der Kürzungen bzw. der Streichung von Förderungen dieser Organisationen und Projekte sind Bildungsangebote und Medienprojekte stark gefährdet, die für ein selbstbestimmtes Leben von Mädchen und Frauen einen entscheidenden Beitrag leisten. Mit geringen öffentlichen Fördermitteln wird seit Jahren und Jahrzehnten auch in diesen Organisationen und Projekten unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft geleistet. 
Die Vereine haben erst Mitte des Jahres von den sie betreffenden Kürzungen im laufenden Jahr erfahren, bei mehreren Projekten handelte es sich dabei um eine Streichung der gesamten Förderhöhe (im Ausmaß von bis zu 25.000€).
 

Kürzungen bei Familienberatungsstellen

Auch die Kürzungen bei den Familienberatungsstellen treffen Frauenorganisationen. Viele Frauenberatungsstellen betreiben eine Familienberatungsstelle und mussten Mitte des Jahres trotz anhaltender oder steigender Nachfrage ihr Beratungsangebot einschränken.  
Familienberatungsstellen sind gesetzlich seit 1974 im Familienberatungsförderungsgesetz verankert und haben mehrjährige Verträge mit dem Familienministerium. An die 400 Beratungsstellen betreuen jährlich österreichweit 230.000 Kinder, Jugendliche, Frauen, Männer, Paare und Familien in schwierigen Lebenssituationen. Die häufigsten Themen in der Beratung sind Familien- und Paarkonflikte, Trennungen, häusliche oder sexuelle Gewalt, schulische Probleme, Mobbing, Arbeitslosigkeit, persönliche Krisen, Behinderung, Migration, Sucht, Diskriminierungen und Armut. 
 
Familienberatungsstellen sind für Menschen da, die mit schweren Krisen in ihrem Leben umgehen lernen müssen oder helfen dabei, dass diese Krisen erst gar nicht entstehen. Diese verantwortungsvolle und für die Gesellschaft enorm wichtige Aufgabe können nur bei entsprechender Unterstützung seitens der öffentlichen Hand wahrgenommen werden. 
 
2018 wurde nun Österreichweit das Budget um 1 Million gekürzt, das bedeutet insgesamt bis zu 18.000 Beratungen weniger. Die Kürzung betrug für alle Rechtsträger 4,2% auf Basis der Rahmenförderverträge bzw. Förderung von 2016, Erhöhungen des Jahres 2017 (erstmals seit ca. 20 Jahren) wurden damit wieder zurückgenommen. Damit liegt die Förderkürzung im Vergleich zum Vorjahr bei einzelnen Einrichtungen bei einem wesentlich höheren Prozentsatz.  
Mittel, die nach Abrechnungen der Vorjahresförderungen oder bei anderen Budgetpositionen frei werden, sollen Ende des Jahres den Familienberatungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Jedoch – wer bezahlt die Entlohnung für diese Mehrarbeit, wenn dann doch keine zusätzlichen Gelder ausgeschüttet werden können?
 

Antrag

Die Arbeiterkammer Nö fordert die österreichische Bundesregierung und die Frauen- und Familienministerin auf, 
  • für eine dauerhafte und ausreichende finanzielle und rechtliche Absicherung aller bestehenden Einrichtungen sowie eine Ausweitung der Angebote im Bereich Gewaltschutz und Gewaltprävention zu sorgen. Es gibt eine Vielfalt an Organisationen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Angeboten. Sie alle sind notwendig, um ein dichtes Netz zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz aufrechtzuerhalten (Frauenhäuser für misshandelte Frauen und ihre Kinder, Frauennotrufe für vergewaltigte Mädchen und Frauen, Interventionsstellen für von Zwangsheirat oder von Frauenhandel betroffene Mädchen und Frauen, Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Kinder/Mädchen/Frauen, Frauenberatungsstellen, Gewaltschutzzentren / Interventionsstellen gegen familiäre Gewalt u.a.
  • frühzeitig Klarheit über die Förderhöhe zu schaffen und eine rechtzeitige Auszahlung von bewilligten Geldern vorzunehmen
  • keine weiteren Kürzungen im Jahr 2019 vorzunehmen und jene aus 2018 zurückzunehmen (Familienberatungsstellen, Frauenprojekte)
  • das Budget für Gleichstellungspolitik und Gewaltprävention dringend zu erhöhen!
  • jährliche Indexanpassungen bei allen Förderungen vorzunehmen (Frauenberatungs- und Frauenservicestellen, Frauennotrufe, Familienberatungsstellen, sonstige Frauenorganisationen…). Alle Vereine unterliegen einem Kollektivvertrag, der vorschreibt, dass jährlich Indexanpassungen und Biennalsprünge vorzunehmen sind – um bestehende Angebote aufrechterhalten zu können, muss es jährliche Fördermittelerhöhung für alle geben!
  • für eine dauerhafte und ausreichende finanzielle und rechtliche Absicherung aller Frauenberatungsstellen, Frauenservicestellen und Frauennotrufe zu sorgen