Alle Beiträge von Elisabeth Kerschbaum

„Keine Kostenübernahme für eine falsche Sozialversicherungsreform“

DienstgeberInnen entscheiden für DienstnehmerInnen!

Das von der Bundesregierung Mitte September in Begutachtung versandte Sozialversicherungsorganisationsgesetz stellt alles auf den Kopf, was sich im Sozialversicherungsrecht seit 1956 bewährt hat. In der zukünftig geplanten Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Pensionsversicherung (PVA) sind 50% der Mitglieder der entscheidenden Gremien DienstgeberInnen-VertreterInnen, obwohl kein einziger Selbstständiger und keine einzige Selbständige in der ÖGK krankenversichert sind. Jeder Versuch, dies zu rechtfertigen, ist unsachlich: Weder sind DienstgeberInnebeiträge tatsächlich Beiträge der DienstgeberInnen, als sie einzig und allein aus der Wertschöpfung der ArbeitnehmerInnen stammen, noch tragen DienstgeberInnen mit den DienstgberInnen-Beiträgen die halbe Last des Aufkommens dieser Träger. Bei den derzeitigen Gebietskrankenkassen haben nicht einmal 30% des für die Versicherten benötigten Geldes ein DienstgeberInnenmascherl.

Das Vorhaben der Bundesregierung ist ein Abgehen vom demokratischen Prinzip und ein Rückfall in Ideologien, die selbst die Monarchie im Jahr 1907 bereits überwunden hatte, als das Kurienwahlrecht abgeschafft wurde. Noch weit dramatischer sind aber drei weitere Aspekte der geplanten Änderungen:

Entzug von Mitteln

Der Krankenversicherung der ASVG-Versicherten wird bis 2023 mehr als eine halbe Milliarde Euro entzogen. Ab 2023 werden ihr jährlich mehr als 300 Millionen Euro entzogen.

Es ist undenkbar, dass sich dies nicht in Form von Leistungsverschlechterungen für die Versicherten auswirkt, zumal die Bundesregierung auch kein Konzept einer Gegenfinanzierung vorlegen will oder kann. Ein neu zusammengeschusterter § 31 ASVG sieht eine Verpflichtung des zukünftigen Dachverbands vor, jährlich eine Verordnung über Selbstbehalte bei Besuch von ÄrztInnen zu erlassen, die die neue ÖGK dann auch einheben muss.

Fusionskosten

Darüber hinaus auferlegt die Bundesregierung der Sozialversicherung die Fusionskosten, die bis zu einer Milliarde Euro erreichen können. All das und viele andere Details machen deutlich: Die Pläne der Bundesregierung für die Sozialversicherung müssen zwangsläufig zu erheblichen Verschlechterungen für ASVG-Versicherte führen.

ANTRAG

Die Vollversammlung der AK NÖ möge beschließen:

Die AK-NÖ anerkennt die Notwendigkeit von Verbesserungen für Versicherte im Sozialversicherungssystem. Dies umfasst etwa eine Vereinheitlichung von Beitragsregelungen und Leistungen für alle Versicherten in Österreich sowohl im Gesundheitssystem als auch im Pensions- und Unfallversicherungssystem. Die von der Bundesregierung mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz und seinen Nebenregelungen gewählte Weg ist ein Weg in die falsche Richtung: Statt zu vereinheitlichen, werden Systeme ungleicher, statt sinnvoll und nachhaltig anzugleichen werden völlig unterschiedliche Versichertengruppen wie etwa BäuerInnen und Selbständige oder BeamtInnen und Bedienstete im Bergbau in Systeme zusammengesperrt. Dadurch entstehen nicht weniger Funktionen in der Sozialversicherung, sondern mehr.

Die Vollversammlung der AK lehnt Selbstbehalte für Besuch von ÄrztInnen grundsätzlich ab. Sie sind eine Strafsteuer für kranke Menschen, stellen eine Hürde für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen dar, sind bürokratisch aufwendig, verursachen erhebliche Folgekosten, die die eingenommenen Mittel weitaus übersteigen.

Die Vollversammlung der AK-NÖ spricht sich gegen jede Leistungskürzungen in der Krankenversicherung der ASVG-Versicherten aus.

Die Vollversammlung der AK-NÖ fordert die Bundesregierung auf, die Kosten der von ihnen gegen den Willen der ArbeitnehmerInnenvertreterInnen durchgepeitschten machtpolitischen und strukturellen Veränderungen in der Sozialversicherung zu tragen. Die Vollversammlung der AK-NÖ ersucht daher die Präsidentin, den Vorstand und ihr Büro, entsprechende rechtliche Schritte gegen das SV-OG in die Wege zu leiten.

Österreichische Klima- und Energiestrategie

völkerrechtliche verbindliche Abkommen

Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staatengemeinschaft zu einer Begrenzung der Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und Anstrengungen, um eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen verpflichtet. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis zum Jahr 2050. 

Klimastrategie Österreichs

Der Klima und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung mangelt es hierfür an konkreten Umsetzungsplänen. Klare Ziele, das Bennen, welcher Schritt bis wann auf welcher Ebene erfolgen soll, ist unabdingbar, um aus dieser primär appellierenden Regierungsvorgabe eine solide Handlungsanweisung zu machen, die den notwendigen Systemwechsel einleitet. Ohne regulatorische Rahmenbedingungen, ohne Fristen und Einsparungsziele unterlegt mit konkreter Budgetierung wird es nicht gelingen, die Klimaerhitzung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Eine verantwortungsvolle Umwelt- und Klimapolitik ist Grundlage dafür, allen Menschen ein besseres und gesünderes Leben zu ermöglichen. Die Klima- und Energiestrategie Mission 2030 erweist sich schon jetzt als unzureichend, um die EU-Klimaziele  zu erreichen

Neustart mit konkreten Zielen und Fristen

Die Vollversammlung der AK Nö bewertet die Klima- und Energiestrategie der österreichischen Bundesregierung als unzureichend und fordert die Bundesregierung auf, sich zurück an den Start zu begeben und eine ambitionierte, mit konkreten Zielen und Fristen unterlegte Strategie vorzulegen. 
Aus Sicht der AK-NÖ müssen dabei insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:
 
  • Eine Ökologische Steuerreform, die Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, Vermögen, Kapital und Ressourcen- und Umweltverbrauch dagegen stärker besteuert.
  • Ein Beenden von umwelt- und klimaschädigenden Subventionen. Laut WIFO gibt es derzeit umweltkontraproduktive Förderungen im Ausmaß von 3,7 bis 4,8 Mrd. Euro pro Jahr . 
  • Ein Umsetzungspaket für saubere Mobilität: 100 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in Attraktivierung und Ausbau der Fahrradinfrastruktur und des öffentlichen Verkehrs. Ab spätestens 2030 sollen alle neu zugelassenen PKW emissionsfrei sein.
  • Kohleverstromung bis 2020 beenden, Energieverbrauch signifikant senken, 100 Prozent erneuerbarer Energie bis 2030.
  • Eine thermische Sanierungsoffensive, die die thermischen Sanierungsrate auf 3 Prozent erhöht.
  • Beendigung der Zulassung für Ölheizung in Neubau und Sanierung ab 2019.

Sozialversicherungen – konkrete Vorschläge für eine effiziente Reform!

Kürzungen und Selbstbehalte

Die Pläne der Bundesregierung für die Sozialversicherung stellt eine Abschaffung des demokratischen Prinzips und eine massive Kürzung und somit Verschlechterung in der Krankenversicherung dar. Die Einführung von Selbstbehalten bei Arztbesuchen sind nur ein unsinniger Aspekt dieser als „Reform“ bezeichneten Zerstörung des Systems sozialer Sicherheit. Der Krankenversicherung werden bis Ende 2022 eine halbe Milliarde an Euro für Gesundheitsleistungen entzogen. Ab 2023 fehlen dem System jährlich mehr als 300 Millionen Euro. Zwangsläufig muss dieser dauernde Mittelentzug zu einer Verschlechterung der Leistungen für Versicherte führen, zumal wesentlicher Erneuerungsbedarf, aber auch erhebliche Mehrkosten auf Grund neuer Medikamente, in den nächsten Jahren vor uns liegen.
 

Antrag:

Die Vollversammlung der AK-NÖ möge beschließen:
Die AK-NÖ schlägt vor:

 

Entscheidungen bei den Versicherten

Die Sicherstellung, dass in den verschiedenen Trägern nur die darin jeweils versicherten Menschen über die VertreterInnen entscheiden und versicherungsfremde Personen keinen Einfluss auf die Versichertengemeinschaft nehmen können.

keine Selbstbehalte

Das gesetzliche Verbot von Arztkostenbeiträgen in der Sozialversicherung. Selbstbehalte sind kontraproduktiv, schaffen höhere Folgekosten als Einnahmen und stellen eine Strafsteuer für kranke Menschen dar. Sie reduzieren im Übrigen die Bereitschaft, ärztliche Hilfe auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie dringend notwendig ist.

einheitliche Regelungen

Die Schaffung einheitlicher Regelungen für Leistungen und Beiträge für alle Versicherten, unabhängig ihres Wohnortes und der Art ihrer Erwerbstätigkeit 

demokratisches Prinzip in der Selbstverwaltung

Die Stärkung des in Art. 120c B-VG festgelegten demokratischen Prinzips in der Sozialversicherung durch Beschickung der Selbstverwaltungsgremien auf der Grundlage von „one person – one vote“ und der Gleichwertigkeit aller vertretenen Versicherten.

Die Abhaltung von gemeinsam mit Landtagswahlen oder Nationalratswahlen abzuhaltenden Versichertenwahlen, in denen Versicherten unabhängig ihrer Kammerzugehörigkeit ein freies, gleiches und geheimes Wahlrecht zusteht.

Information an die Versicherten

Die Verpflichtung der Sozialversicherungsträger, die Versicherten regelmäßig, also zumindest halbjährlich, über die Entwicklung des Versicherungsträgers schriftlich zu informieren.

Kontrollgremium

Die Schaffung eines von den Sozialpartnern beschickten Kontrollgremiums in jedem Versicherungsträger.

Rechtsanspruch auf Leistungen

Die Schaffung eines Rechtsanspruchs der Versicherten auf alle Leistungen des Trägers im Bedarfsfall, also etwa auch auf Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit und andere Leistungen, die derzeit als Pflichtaufgabe erledigt werden.

Behandlung arbeitsbezogener Erkrankungen dienstgeberfinanziert

Die vollständige Abgeltung aller Kosten arbeitsbezogener Erkrankungen entweder durch die DienstgeberInnen oder durch Steuermittel aus unternehmensseitigen Steuern oder Abgaben.

Aufwertung der Gesundheitsberufe

Die deutliche Aufwertung auch nichtärztlicher Gesundheitsberufe sowohl in rechtlicher wie auch in finanzieller Hinsicht. Diplomiertes Pflegepersonal ist der Lage, ÄrztInnen in vielfacher Hinsicht um Aufgaben wie etwa Wundversorgung oder Betreuung bei chronischen Erkrankungen zu entlasten. Physiotherapie und Psychotherapien reduzieren ebenso wie etwa DiätologInnen etc. sowohl Anfall wie auch Dauer und damit Kosten von Erkrankungen.

Die AK-NÖ wird alle politischen, aber auch rechtlich möglichen Schritte zur Umsetzung dieser Zielvorstellungen in die Wege leiten.

Bekenntnis zu einer liberalen Demokratie

liberale Demokratie wird in vielen Ländern ausgehebelt 

Es ist keine dreißig Jahre her, dass der Historiker Francis Fukoyama das „Ende der Geschichte“ ausrief und damit die endgültige Anerkennung der liberalen Demokratie (und der Marktwirtschaft) als einzige beständige und nachhaltige Form der Organisation von Gesellschaften meinte. Recht schnell wurde deutlich, dass diese These falsch war und sein musste. Wie sehr sie jedoch falsch war, wird uns gerade in vielen Ländern in erschreckender Weise vor Augen geführt. In Polen werden rechtsstaatliche Korrektive einfach wegpensioniert und Gesetze erlassen, die die Benennung historischer Tatsachen unter Strafe stellt. In der Türkei hebelt ein Diktator Schritt für Schritt alle individuellen Grundrechte aus, beginnend beim Recht auf freie Meinungsäußerung über das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren… Der ungarische Premier Orban ruft überhaupt die „illiberale Demokratie“ als Ideal aus, und begleitet dies gleich mit wesentlichen Einschränkungen der Menschenrechte und mit aus Steuermittel finanzierten antisemitischen Kampagnen.
 

permanenter Prozess der Neuaushandlung

Das liberale Prinzip, also die liberalen Freiheiten wie etwa die Gleichheit vor dem Gesetz, die Menschenrechte, die Gewaltenteilung und das demokratische Prinzip zur Mehrheitsfindung bedingen sich nicht automatisch und können in Widerspruch zu einander geraten. Die Anerkennung der liberalen Freiheiten hat nicht zwangsläufig zur Folge, dass sie einer Mehrheitsmeinung entspricht. Und die Mehrheit garantiert nicht automatisch die Durchsetzung liberaler Freiheiten. Aus diesem Grund hat sich zumindest in der Politikwissenschaft die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Spielregeln der liberalen Demokratie eines ständigen Prozesses der Neuaushandlung bedürfen.
 

Mehrheitsmeinung gegen Menschenrechte, Meinungsfreiheit….

Dieser Prozess erscheint derzeit vielfach als gefährdet, indem sich GegnerInnen der liberalen Freiheiten zunehmend bemühen, auf Mehrheitsmeinungen zu pochen und auf diese Weise etwa die Menschenrechte, die Meinungsfreiheit, die Gleichheit der Menschen oder das rechtsstaatliche Prinzip in Frage zu stellen. Das geht einher mit wesentlichen Verwerfungen wie etwa das Ignorieren des ausgleichenden Effekts der Sozialpartnerschaft bei der Durchsetzung des zwölf-Stunden-Tags, der Neuorganisation der Sozialversicherung oder der Ausschaltung rechtsstaatlicher Schutzmechanismen etwa im Umgang mit dem BVT sowie dem Versuch, die Informationsfreiheit und die freie Berichterstattung auf bürokratischem Wege zu beschränken.
 

Antrag:

Die Vollversammlung der AK NÖ möge beschließen:
 
Die Vollversammlung der AK NÖ bekennt sich uneingeschränkt zu den Prinzipien der liberalen Demokratie.
Nur die lebendige Verbindung von Grundfreiheiten, Rechtsstaat, Gewaltenteilung mit den Prinzipien der demokratischen Mehrheitsfindung garantiert eine Gesellschaft, an der alle Menschen politisch wie sozial teilhaben können.
Die AK ist ein historisches Resultat der ersten grundlegenden Welle der Demokratisierung in Österreich und versteht daher die Verteidigung der liberalen Demokratie als wesentliche Aufgabe bei der Verteidigung der Rechte arbeitender Menschen in diesem Land. Die AK NÖ wird daher gegen jeden Versuch, die liberalen wie auch die demokratischen Grundlagen dieses Landes auszuhöhlen, umzudeuten oder auszuschalten mit allen notwendigen rechtlichen Mitteln entgegentreten.
 
Die AK- Nö spricht sich dafür aus, den notwendigen Diskurs zur Aushandlung und Weiterentwicklung der liberalen Demokratie in Österreich wieder aufzunehmen und dabei insbesondere auf folgende Punkte einen Schwerpunkt zu legen:
  • Das Recht des und der Einzelnen, am gesellschaftlichen Reichtum teilzuhaben
  • Das Recht des und der Einzelnen auf Schutz vor gesellschaftlicher, sozialer oder politischer Ausgrenzung
  • Die Verpflichtung, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Prozess zu ermöglichen durch Abbau exklusiver Regelungen
  • Die Ausweitung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen am politischen und gesellschaftlichen Prozess durch Ausweitung direktdemokratischer Elemente unter Wahrung der Grundrechte aller Individuen

Aufstockung der AMS-Mittel für Deutschkurse für Asylwerber und Asylberechtigte

Deutschkurse als Grundlage für gelungene Integration

Ziel unserer Gesellschaft ist es Menschen, die Hilfe benötigen, rasch zu helfen, damit diese bald auf eigenen Beinen stehen und ihren Beitrag leisten können. Gerade bei der Integration von Menschen sind die ersten Jahre entscheidend. Hier kann die Grundlage für eine zukünftig gelungene Integration geschaffen werden oder eben nicht.

kurzsichtige Kürzung der Mittel des AMS

Die Kürzung der Mittel des AMS ist kurzsichtig. Die Regierung spricht auf der einen Seite davon, dass sie Anreize schaffen wolle und Menschen, die schlechter Deutsch können, weniger finanzielle Absicherung bekommen sollen. Auf der anderen Seite nimmt sie den Betroffenen die Möglichkeit rasch selbständig zu werden, indem sie ihnen die Chance nimmt ausreichend rasch Deutsch zu lernen. Gelungene Integration ist wünschenswert und der Spracherwerb ist Grundvoraussetzung dafür in Österreich arbeiten zu können. Kurzsichtige Sparmaßnahmen verzögern die Integration in den Arbeitsmarkt und verursachen damit längerfristig gesehen viel mehr Kosten.

Deutschkurse wurden gekürzt

Es ist ökonomisch sinnvoll Menschen, die man auffordert einen Beitrag zu leisten, auch so zu fördern, dass sie dazu eine Chance haben. Die Bundesregierung kürzt die Mittel für das AMS. Das AMS hat die Aufgabe, Deutschkurse für AsylwerberInnen und Asylberechtigte anzubieten. In Folge der allgemeinen Kürzung der AMS-Mittel werden die Deutschkurse, die jetzt schon zu wenig sind, massiv gekürzt. Es hat sich gezeigt, dass der Anteil an AsylwerberInnen, die einen Aufenthaltstitel bekommen und somit für ihren eigenen Lebensunterhalt einer Beschäftigung nachgehen können, hoch ist.

Ziel ist die Erwerbstätigkeit von Asylberechtigten

Das selbst aufkommen können für den eigenen Lebensunterhalt hilft, unsere Produktivität zu steigern, trägt somit zur Verbesserung des allgemeinen Wohlstandes bei und hilft, Parallelgesellschaften vorzubeugen. Somit ist die Erwerbstätigkeit der Asylberechtigten ein wesentliches Ziel, um Problemen aus der Flüchtlingsbewegung entgegen zu wirken. Sprache wird als Voraussetzung für den Arbeitsmarkt angesehen. Somit schaden wir uns selbst, wenn wir diese Gruppen keine Möglichkeiten schaffen, die Sprache zu erlernen, und dadurch diesen Menschen kaum oder sogar gar nicht am Arbeitsleben teilnehmen können. Wir verlieren Zeit, wo diese Menschen dann mehr Kosten verursachen als die Deutschkurse ausmachen würden, und nicht zum gesamtgesellschaftlichen Wohlstand beitragen können.

Antrag:

Die Vollversammlung der AK NÖ fordert die Bundesregierung auf, die AMS-Mittel für Deutschkurse in ausreichendem Umfang für Asylwerber und Asylberechtigte zur Verfügung zu stellen, um nicht noch mehr Missstände entstehen zu lassen.