Alle Beiträge von Elisabeth Kerschbaum

Arbeit in geschützten Werkstätten

Geschützte Werkstätten als „Mildtätigkeit“ – für Arbeit gibt es keinen Lohn

Auf Grund der systematischen Ermordung von Menschen mit Behinderung in der Zeit des Nationalsozialismus hat es Jahrzehnte gedauert, ehe die Gesellschaft in Österreich bereit war, sich mit der Situation behinderter Menschen in diesem Land auseinanderzusetzen. Erste zaghafte Einrichtungen sogenannter geschützter Werkstätten wurden erst in den 1960ern geschaffen. Diese Einrichtungen waren zwar wichtig, stellen im Nachhinein betrachtet jedoch eine Fortsetzung jener Denkwelten dar, nach der Menschen mit Behinderungen und insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten keine vollwertigen Mitglieder dieser Gesellschaft sind. Dieser Zugang drückt sich dadurch aus, dass „geschützte Werkstätten“ als Maßnahme der Mildtätigkeit betrachtet wurden und es für Arbeit in diesen Einrichtungen damals und in den allermeisten Fällen bis heute keinen Lohn gab und gibt.
 

Internationales Übereinkommen regelt Recht auf Arbeit

Das internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält fest:
in Art. 27:„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“
 
in Art. 28:„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf sozialen Schutz und den Genuss dieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz und zur Förderung der Verwirklichung dieses Rechts.“
 

in Österreich nicht vollständig umgesetzt…

Tatsache ist, dass diese Rechte in Österreich noch nicht vollständig umgesetzt sind. Derzeit erreichen Menschen das Pensionsalter, die ihr ganzes Leben lang in sogenannten geschützten Werkstätten gearbeitet haben, aber keinen Lohn erhielten, daher auch keine Beiträge abführen und somit keine Pension erreichen konnten.

Erster Schritt: Arbeit in geschützten Werkstätten als vollwertige Arbeit anzuerkennen

Es ist als Schritt der Anerkennung von Menschen mit psychischen und physischen Behinderungen sowie von Menschen mit Lernschwierigkeiten als vollwertige Mitglieder dieser Gesellschaft und Träger von Grund- und Freiheitsrechten unabdingbar, die Fehler der Vergangenheit im Umgang mit diesen Menschen zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass
Arbeit in sogenannten „geschützten Werkstätten“ als vollwertige Arbeit anerkannt und entsprechend entlohnt, sowie die in der Vergangenheit in geschützten Werkstätten erbrachte Arbeitsleistung als pensionsbegründend anerkannt wird.
 

Kosten

Die Kosten eines derartigen Schrittes sind – abgesehen von Umstellungskosten – relativ gering, da diese Menschen auch in der Zeit der Arbeit in den Werkstätten Anspruch auf Sozialhilfe hatten und auch im Alter haben werden.
 

Antrag:

Die Vollversammlung der AK-Nö tritt dafür ein, dass…

  • Menschen mit psychischen und physischen Einschränkungen sowie mit Menschen mit Lernschwierigkeiten, sofern sie dies wollen, einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Erwerbsarbeit erhalten;
  • diese Menschen für die von ihnen ausgeübte Erwerbsarbeit Anspruch auf einen Lohn sowie die Entrichtung von Beiträgen in das System der Sozialversicherung haben;
  • die Sozialhilfeträger der Bundesländer für jene Menschen, die heute das Pensionsantrittsalter erreicht oder überschritten haben und Zeiten in sogenannten „geschützten Werkstätten“ verbracht haben, jedoch in dieser Zeit keinen Lohn erhielten, entweder aus der Sozialhilfe oder durch Nachzahlung von Pensionsbeiträgen dafür Sorge tragen, dass diese Menschen eine Leistung zumindest in jener Höhe erhalten, die ihnen als ArbeitnehmerInnen mit entsprechenden Versicherungszeiten unter Zugrundelegung eines kollektivvertraglichen Lohns für Hilfsdienste zustehen würde.

Kinder gegen Armut absichern!

324.00 Kinder und Jugendliche in Österreich sind armutsgefährdet.

Armut verbreitet sich unter Kindern und Jugendlichen stärker als in anderen sozialen Gruppen. Besonders häufig betroffen sind Kinder und Jugendliche in Haushalten mit mehr als drei Kindern, in Ein-Eltern-Haushalten oder in Haushalten ohne österreichische StaatsbürgerInnenschaft.
 

Armut macht krank

– und zwar von Beginn an: Arme Kinder haben bei ihrer Geburt ein geringes Geburtsgewicht, sind häufiger in Unfälle verwickelt, klagen öfter über Bauch- oder Kopfschmerzen. Bildung gilt als Möglichkeit, aus der Armut auszubrechen. Aber Schule kostet: Nachhilfeunterricht, Förderkurse oder Unterstützung bei Legasthenie können sich fast die Hälfte aller armutsgefährdeten Haushalte nicht leisten. All das wird von Kindern und Jugendlichen erlebt und gefühlt. Und es hat Auswirkungen auf ihre Zukunft.
 

Kein Kind in Österreich darf in Armut aufwachsen.

Jedem Kind und Jugendlichen die besten Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten, ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe.
 

Antrag:

Die 10. Vollversammlung der 15 Funktionsperiode der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer NÖ setzt sich ein für Rahmenbedingungen, die allen Kindern in Österreich ein Aufwachsen ohne Armut ermöglichen. Jedem Kind und Jugendlichen sollen die besten Entwicklungs-möglichkeiten geboten werden. Dazu braucht es
  • entsprechende Mindestlöhne und Absicherung in allen Not- und Lebenslagen, die ein Leben ohne Armut ermöglichen
  • den Ausbau von leistbarem Wohnraum und flächendeckende Delogierungsprävention
  • ein inklusives, kostenfreies Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Universität; den Ausbau von flächdeckenden kostenfreien Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen, auch für unter 3-Jährige; flächendeckend gemeinsame und ganztägigen Schulen der 10- bis 14-Jährigen, um der frühen Selektion entgegen zu wirken
  • niederschwelliger Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und kostenfreie medizinische Behelfe; kostenfreier und ausreichender Zugang zu diagnostischen und therapeutischen Leistungen im Kindes- und Jugendalter und kostenfreie Mitbetreuung der Eltern 
  • niederschwellige Beratungsangebote für Eltern und Kinder,
  • konsumfreie Erholungs- und Spielräume,
  • die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den monatlichen Kinderkosten orientiert

Reformbedarf bei Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

Verbesserungen 2010 – aber weiterhin Lücken

Die Beschleunigung der Unterhaltsvorschussverfahren im Jahr 2010 hat wesentliche Verbesserung für die finanzielle Absicherung von Kindern in Ein-Eltern-Haushalten gebracht. Nach wie vor gibt es aber Lücken bei Unterhalt/Unterhaltsvorschuss, die mitverantwortlich für Armutsgefährdungen in Familien sind.
 

42 % der Ein-Eltern-Haushalte sind armutsgefährdet

Laut EU-SILC 2015 haben Ein-Eltern-Haushalte mit 42% die höchste Armuts- und/oder Ausgrenzungsgefährdung. Die Möglichkeiten sozialer Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus armutsbetroffenen Haushalten sind deutlich geringer als jenen der Gleichaltrigen ohne Gefährdungsrisiko.
Seit Jahren lässt die wiederholt in Regierungsabkommen versprochene Verbesserung der Situation für Alleinerziehende und ihre Kinder auf sich warten.
 

Ausstehende Verbesserungen – Reform in Angriff nehmen!

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen:
Zur Verbesserung der sozialen Situation insbesondere von Alleinerziehenden und ihren Kindern sind nachstehende Verbesserungen im Bereich der Unterhaltssicherung notwendig. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend entsprechende Reformen in Angriff zu nehmen.
 

Lückenschließung beim Unterhalt

Bei niedrigem Einkommen der Eltern ist der Unterhalt in Mindesthöhe der altersgemäßen Regelbedarfssätze über Aufstockung des Unterhaltsbeitrags als staatlicher Sozialtransfer zu sichern. Ist ein Unterhalt sehr niedrig festgesetzt, der/die Beitragspflichtige umständehalber vom Unterhalt befreit oder der Unterhaltsbeitrag aufgrund eines Herabsetzungs- oder Befreiungsantrages gerichtsanhängig, muss der Unterhaltsanspruch des Kindes gesichert sein. Hierzu sollen die Vorschläge aus dem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe aus dem Justizministerium „Sicherung des Kindesunterhalts“ aus 2006 umgesetzt werden. 

Altersgrenze Unterhaltsvorschuss

Alle Arten von Unterhaltsvorschüssen werden derzeit nur bis zu einschließlich dem Monat gewährt, in den der 18. Geburtstag eines Minderjährigen fällt. Gerade volljährig Gewordene in Ausbildung sind aber besonders auf die regelmäßigen Unterhaltszahlungen angewiesen. Sie sind fachlich, finanziell und vor allem emotional nicht in der Lage, bei Gericht für den eigenen Unterhalt zu kämpfen. Es ist dringend notwendig, dass Unterhaltsvorschüsse – unabhängig vom Alter der Unterhaltsempfangenden – bis zum Ende der Ausbildung gewährt werden.
Eine entsprechende Vollzugsstelle ist festzulegen.

Abschaffung der Schad- und Klagloshaltung in Scheidungsverfahren bezüglich Kindesunterhalt.

Im Interesse des Kindes ist Unterhalt jedenfalls zu zahlen.

Sofortiger Unterhaltsvorschuss auch für Halbwaisenkinder,

wo der/die Unterhaltspflichtige zu wenig Versicherungszeiten erworben hat.

Herausnahme der Schulden zum Kindesunterhalt aus dem Insolvenzverfahren.

Unterhaltszahlungen dürfen weder einer Schuldenquote unterliegen, noch im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden.
 

Bessere Informationen für Alleinerziehende …

…und Menschen in Trennung/Scheidung über die Rechtssituation zum Unterhalt.

Nachvollziehbarkeit der Rechtssituation und Verfahren für Laien

Gesetzestexte bzw. Erläuterungen sollen so formuliert sein, dass auch NichtjuristInnen diese verstehen können.
 

Datenerfassung zu Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Generell sind die statistischen Erhebungen zum Thema Unterhalt sehr marginal. Es gibt keine repräsentativen Studien darüber, ob und in welcher Höhe Unterhaltsbeiträge für Kinder von Unterhaltspflichtigen geleistet werden. Eine generelle Erfassung von Daten zu Unterhalt und Unterhaltsvorschüssen sowie ihre statistische Auswertung ist absolut notwendig, um Maßnahmen zu setzen, um die Missstände, die immer zu Lasten der Kinder gehen, zu beheben.

Schutz für AsylwerberInnen in Lehrverhältnissen

Entwicklung der Lehre für AsylwerberInnen

Im Jahr 2012 wurde unter dem damaligen Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in Österreich für AsylwerberInnen unter 25 Jahren die Möglichkeit geschaffen, unter strengen Voraussetzungen eine Lehre in einem Mangelberuf zu absolvieren. Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) an die NEOS seien derzeit „österreichweit 832 Lehrlingsbeschäftigungsbewilligungen für Asylwerber/innen aufrecht, 805 davon bei laufendem Lehrverhältnis. Von allen österreichweit erteilten Lehrlings-Beschäftigungsbewilligungen seit 2015 (1.322) sind inzwischen 580 ruhend gestellt worden.“

Abschiebungen – Festnahmen direkt im Lehrbetrieb

In letzter Zeit mehren sich allerdings die Berichte über AsylwerberInnen, die wegen negativer Asylbescheide zum Teil direkt im Lehrbetrieb festgenommen und mit dem Ziel der Abschiebung in Schubhaft genommen werden. Dazu gab es Anfang Mai 2018 eine gemeinsame Erklärung der grünen Landesräte Rudi Anschober (Oberösterreich), Martina Berthold (Salzburg) und Gabriele Fischer (Tirol).

Lehre für AsylwerberInnen – klassische win-win-Situation

Das Projekt Lehre für AsylwerberInnen in Mangelberufen ist eine klassische Win-win-Situation, denn einerseits wird jungen Flüchtlingen die Möglichkeit einer perspektive geboten, andererseits können Lehrbetriebe Lehrlingsstellen, die anderweitig nicht besetzt werden könnten, mit lernwilligen jungen Menschen besetzen, was auch für die Wirtschaft von Vorteil ist, was auch die Wirtschaftskammer so sieht, denn laut einer Aussendung fordert der vorherige Präsident der WKO, Dr. Christoph Leitl, die Einführung von Niederlassungstiteln für AsylwerberInnen, die im Lehrverhältnis stehen, damit dem akuten Lehrlings- bzw. Fachkräftemangel in manchen Branchen und Regionen begegnet werden könne. Deshalb habe die Regierung in ihrem Programm einen Niederlassungstitel in Aussicht gestellt, der es Jugendlichen aus Drittstaaten ermöglicht, hier eine Lehre zu absolvieren.

Fremdenrechtsnovelle 

In der von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vorgelegten Fremdenrechtsnovelle finde sich dieser „wesentliche Punkt“ allerdings nicht, bedauert die WKO in ihrer Begutachtung– ebenso das Rote Kreuz. Die WKO regt an, den Betreffenden nach Abschluss der Lehre einen Umstieg auf eine „entsprechend angepasste Schiene der Rot-Weiß-Rot-Karte“ zu ermöglichen. Außerdem bedauert die Kammer, dass mit der Novelle Asylwerbern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit der Rechtsanspruch auf einen Deutschkurs genommen wird.

Vorbild 3plus2-Modell

Ein überlegenswertes Modell wäre jenes, das in Deutschland zur Anwendung kommt; nach dem sogenannten „3plus2-Modell“ erhalten nach strenger Vorauswahl dafür zugelassene Asylwerber (bzw. nach deutschem Recht „Asylbewerber“), die in einem Lehrverhältnis stehen, für die Dauer desselben einen Abschiebeschutz für drei Jahre, darüber hinaus einen Aufenthaltstitel für weitere zwei Jahre, in denen Berufserfahrungen gesammelt werden müssen. Nach Ende dieser Zeit wird über das weitere Vorgehen entschieden, was einerseits einen starken Anreiz für die jungen Flüchtlinge darstellt, ihre Ausbildung mit Feuereifer zu absolvieren, zum anderen für die Wirtschaft den Vorteil bringt, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung zu haben. Selbst wenn die Asylbehörden nach Abschluss der Lehre entscheiden sollten, dass die Betroffenen abgeschoben werden müssten, ergeben sich wünschenswerte Effekte, da die Betroffenen die erworbenen Fähigkeiten im Herkunftsstaat zum Aufbau einer eigenen Lebensgrundlage nützen können, und somit der Armut vorbeugen, zum Aufbau von Wirtschaftsleistung im Herkunftsland helfen und somit Fluchtursachen entgegenwirken.

Die Betroffenen Lehrlinge benötigen in dieser schwierigen Situation unsere volle Solidarität, die AUGE/UG ersucht daher um Unterstützung für folgenden

Antrag:

Die Vollversammlung der AK Niederösterreich erklärt ihre volle Solidarität mit jenen AsylwerberInnen, die eine Lehre in einem Mangelberuf machen und fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen gesetzlichen Regelungen zu treffen, damit diesen jungen Menschen ein Aufenthaltsrecht zumindest bis zum Lehrabschluss zukomme, wobei das deutsche „3plus2-Modell“ als Vorbild dienen kann.

Infoveranstaltung für KandidatInnen am 17. Okt., 18.30 Uhr in St.Pölten

Du arbeitest in Niederösterreich und willst die AUGE/UG durch deine Kandidatur zur Arbeiterkammerwahl 2019 unterstützen? Dann bist du herzlichst eingeladen zu unserer KandidatInnen-Info-Veranstaltung am 17. Oktober 2018 um 18.30 Uhr in der AK St.Pölten!
Unsere AK-RätInnen Stefan Taibl, Renate Partei und Brigitte Reiter erzählen von den Aufgaben im „AK-Parlament“ und freuen sich, euch und  eure Ideen und Vorstellungen kennenzulernen! 

Bitte unbedingt um Anmeldung  

per E-Mail an elisabeth.kerschbaum@auge.or.at! 
Wenn du gerne kandidieren möchtest, aber am 17. Oktober keine Zeit hast – sag uns bitte ebenfalls per E-Mail bescheid!

Anreise mit Öffis:

Die AK NÖ in St.Pölten findest du am AK-Platz 1 in St. Pölten –  vom Bahnhof zu Fuß in ca 10 Minuten erreichbar, mit dem Fahrrad (Nextbike-Station gibt’s am Bahnhof und am AK-Platz) in 3 Minuten