Alle Beiträge von Elisabeth Kerschbaum

Mindestsicherung auch für Subsidiär Schutzberechtigte!

Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird und daher einen Schutz vor Abschiebung benötigen. Sie sind daher weder AsylwerberInnen noch Asylberechtigte. Mehr als ein Drittel sind Kinder und Jugendliche. Der Aufenthaltstitel wird alle 2 Jahre geprüft, wie lange diese Menschen tatsächlich in Österreich bleiben, kann niemand vorhersehen.

VFGH-Urteil zur NÖ Mindestsicherung:

Im Verfassungsgerichtsurteil zur Aufhebung der Deckelung der Mindestsicherung in NÖ wird angeführt: 
Im Unterschied zu dieser Personengruppe haben Asylberechtigte ihr Herkunftsland nicht aus freiem Entschluss verlassen und ihren Wohnsitz in Österreich nicht frei gewählt (vgl. sinngemäß EGMR 27.9.2011, Fall Bah, Appl. 56.328/07, Rz 45; 6.11.2012, Hode und Abdi, Appl. 22.341/09, Rz 47). Asylberechtige mussten ihr Herkunftsland wegen „wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden“ verlassen und können aus denselben Gründen (derzeit) nicht dorthin zurückkehren. 
Dies trifft auch auf Subsidiär Schutzberechtigte zu! Manche davon sind Christen, viele sind Kinder,…….

In Niederösterreich derzeit Grundversorgung für subsidiär Schutzberechtigte

In Niederösterreich erhalten subsidiär Schutzberechtigte keine Mindestsicherung. Sie müssen von der Grundversorgung leben.
Im Verfassungsgerichtsurteil zur Aufhebung der Deckelung der Mindestsicherung in NÖ wird angeführt: 
Leistungen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes:
Leistungen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes umfassen den Aufwand für die regelmäßig gegebenen Bedürfnisse zur Führung eines menschenwürdigen Lebens, insbesondere für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Energie sowie andere persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe.
Der Verfassungsgerichtshof spricht von notwendigen Leistungen, nicht von Luxus. Es geht um einen Mindeststandard, der schutzbedürftigen Personen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. 
Des Weiterns wird dort festgehalten: Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung solle ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Es sei daher nicht nachvollziehbar, dass der dafür benötigte Bedarf für Menschen, die kürzer als fünf Jahre im Inland aufhältig seien, geringer sei. 
Sinngemäß trifft dies wohl auch auf Subsidiär Schutzberechtigte zu.  
 
Die Herausnahme der subsidiär Schutzberechtigten hat zwei negative Seiten.
Oft kommt uns als Staat für die Grundversorgung als Sachleistungen teurer, als wenn die Betroffenen eine Mindestsicherung erhalten. Zudem wird dieser Personengruppe die Integration deutlich erschwert. 
 

Menschenwürdiges Dasein

Das Urteil sagt weiter: Wie der Verfassungsgerichtshof bereits ausgeführt hat, steht es dem Gesetzgeber – unter Einhaltung europa- und völkerrechtlicher Verpflichtungen – frei, Differenzierungen auf Grund der Beständigkeit des Aufenthaltsrechtes vorzunehmen, soweit zumindest die für ein menschenwürdiges Dasein erforderlichen Leistungen im zwingend erforderlichen Umfang gewährt werden (VfGH 28.6.2017, E 3297/2016 Rz 23). 
Es geht also um Leistungen die für ein menschenwürdiges Dasein zwingend erforderlich sind, und die werden in der Grundversorgung nicht gedeckt. Die Grundversorgung gewährleistet nicht die die zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Mindeststandards.
 
Dazu sagt das VGH-Urteil an anderer Stelle:
Ist in einem vom Gesetzgeber eingerichteten System der Sicherung zur Gewährung eines zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Mindeststandards G 136/2017-19 ua.* 07.03.2018 der Zweck, dem betroffenen Personenkreis das Existenzminimum zu gewähren, nicht mehr gewährleistet, dann verfehlt ein solches Sicherungssystem offensichtlich insoweit seine Aufgabenstellung (VfSlg. 19.698/2012).
Wenn die Grundversorgung den notwendigen Mindeststandard nicht erfüllt, ist sie demgemäß ein Sicherungssystem, dass seine Aufgabenstellung verfehlt. 

Empfehlung UNHCR

Die UNHCR hat das österreichische System für Subsidiär Schutzberechtigte geprüft, kommt zu dem selben Schluss, und leitet daraus unter anderem folgende Empfehlungen ab: 
UNHCR-Empfehlungen für Österreich
• Da die Grundversorgung dauerhaft keine adäquate Unterbringungsform ist, sollten subsidiär Schutzberechtigte ebenso wie Flüchtlinge spätestens nach vier Monaten aus dem Grundversorgungssystem entlassen und gleichberechtigt in die Bedarfsorientierte Mindestsicherung aufgenommen werden.

Antrag:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen:
Die 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich fordert die Landesregierung NÖ auf, dass in Zukunft auch die Personengruppe der Subsidiär Schutzberechtigten wieder Mindestsicherung erhalten soll und in den Kreis der Anspruchsberechtigten im Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetz aufgenommen wird.
 

Für einen Kurswechsel in der Familienpolitik!

Familienpolitik ist ein wichtiges Instrument

…um Kinderarmut zu bekämpfen, mehr Chancengerechtigkeit herzustellen, Familien finanziell zu entlasten, Kinder zu fördern und die Einkommenssituation von Frauen – und damit auch von Familien – zu verbessern.
Instrumente der Familienpolitik können dabei direkte finanzielle Transfers, Sachleistungen und Steuererleichterungen sein. Hinsichtlich der Erreichung familienpolitischer Zielsetzungen wirken die jeweiligen Maßnahmen höchst unterschiedlich.
 

im Vergleich: hohe finanzielle Transferleistungen, wenig Sachleistungen

Österreich liegt hinsichtlich der Ausgaben für Familien mit rund 2,6 Prozent des BIP (2013) über dem OECD-Schnitt von 2,43 % aber unter Staaten wie Dänemark, Frankreich oder Schweden. Auffallend ist allerdings der überdurchschnittliche Anteil an finanziellen Transferleistung im Vergleich zu anderen Staaten: so liegt der Anteil finanzieller Familientransfers in Österreich mit 1,9 % des BIP deutlich vor Dänemark, Frankreich und Schweden und auch über dem EU-Schnitt. Hinsichtlich der Ausgaben für Sachleistungen – wie etwa Kinderbetreuungs- und elementare Bildungseinrichtungen – liegt Österreich allerdings unter dem EU-Schnitt und weit hinter erwähnten EU-Mitgliedsstaaten wie Dänemark, Schweden und Frankreich.
 

Jetzt auch noch der „Familienbonus“

Zuletzt rückte die Familienpolitik in Österreich im Zusammenhang mit der Einführung des „Familienbonus“ wieder in den Fokus der öffentlichen Debatte. Mit dem „Familienbonus“ sollten Familien die Einkommensteuer zahlen im Ausmaß von bis zu Euro 1.500 je Kind und Jahr entlastet werden. 
 

Kinderarmut? Einkommenssituation von Frauen?

Nimmt Österreich bei finanziellen Transfers an Familien auch einen Spitzenplatz in Europa ein, so ist die positive Wirkung derselben hinsichtlich der Bekämpfung von Kinderarmut und der Verbesserung der Einkommenssituation von Frauen tatsächlich hinterfragenswert.
 

Kinderarmut unter dem EU-Schnitt aber weit hinter den Spitzenreitern

• 2015 waren laut Eurostat 26,5 % der Kinder und Jugendlichen unter 17Jahren in der EU armuts- und sozial ausgrenzungsgefährdet. In Österreich lag der Anteil mit 22,3 % zwar unter dem EU-Schnitt. Allerdings lagen Staaten wie Schweden (14,5 %), Dänemark (15,7 %), Finnland (14,2 %) und die Niederlanden (17,2 %) deutlich niedriger. Alle diese Länder geben deutlich mehr als Österreich für Kinderbetreuung aus, umgekehrt allerdings weniger für finanzielle Familienleistungen. Schweden gab z.B. 2011 2,4 % des BIP für Kinderbetreuung aus, Finnland 1,65 %, Dänemark gar 2,4 %, die Niederlande immerhin 0,89 %. Der Anteil Österreichs an Kinderbetreuungseinrichtungen lag dagegen bei 0,65 % des BIP.
 

Lücken bei der Kinderbetreuung – hoher Teilzeitanteil bei Frauen

• Lag Österreich hinsichtlich der Kinderbetreuungseinrichtungen 1980 noch auf Platz 6 innerhalb der OECD, fiel es bis 2008 auf Platz 25 zurück, um bis 2011 wieder auch Platz 13 aufzurücken. Die Versorgungslücken sind allerdings insbesondere im ländlichen Raum, bei den Unter-3-Jährigen und bei ganztägig und ganzjährig geöffneten Kinderbetreuungs- und elementaren Bildungseinrichtungen groß. Der Mangel an entsprechenden Betreuungseinrichtungen ist ein wesentlicher Grund für den im EU-Schnitt einzigartig hohen Teilzeitanteil von Frauen (EU-28 Schnitt: 31,9 %, Österreich: 47,1 %, Platz 2 in der EU hinter den Niederlanden, Zahlen für 2016). Quellen: Eurostat, OECD
 

Hohe Frauenerwerbsquote ist wirkungsvollste Maßnahme gegen Kinder- und Familienarmut

• Dass die Erwerbsbeteiligung von Frauen signifikante Auswirkungen auf die Haushaltseinkommen und damit die Armutsgefährdung der Haushaltsmitglieder hat und entsprechend die Erhöhung der Erwerbsquote/beteiligung eine der wirkungsvollsten Maßnahmen zur Verhinderung von Kinderarmut ist, beleben nicht zuletzt die Zahlen aus dem aktuellen Sozialbericht (2015-2016): Demnach sinkt die Armutsgefährdungsquote in Alleinerzieherinnenhaushalten bei Erwerbstätigkeit der Mutter von 50 auf 25 %, in Mehrpersonenhaushalten mit mindestens drei Kindern von 38 auf 14 %.
 
Wenn eine hohe Frauenerwerbsquote und -erwerbsbeteiligung das offensichtlich wirkungsvollste Mittel zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut ist, dann sollte eine moderne, fortschrittliche Familienpolitik  insbesondere zum Ziel haben, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen ein möglichst hohe Erwerbsbeteiligung ermöglichen. Dazu sind offensichtlich nichtmonetäre Familienleistungen – wie ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungs- und elementaren Bildungseinrichtungen – besser geeignet als monetäre – vergleicht man die Ergebnisse innerhalb der EU und OECD-Staaten. 
 

Familienbonus wäre besser investiert in Ausbau der Kinderbetreuung

Maßnahmen wie etwa der Kinderbonus stellen daher weniger einen Beitrag zu einer Verbesserung der sozialen und finanziellen Situation aller Familien und Familienmitglieder dar, sondern stellen vielmehr eine Maßnahme zur Verringerung der Einkommensteuerzahlung insbesondere für einkommensstarke Eltern mit Kindern dar. Wie wenig es sich um eine „familienpolitische“ Maßnahme zur Verringerung von Kinder- bzw. Familienarmut handelt zeigt alleine, dass weder das Prinzip „jedes Kind ist gleich viel wert“ gilt, noch dass der „Familienbonus“ jenen Familien besonders zugutekommt, die ein nur geringes Einkommen beziehen. Beim Familienbonus handelt es sich dabei nicht nur um eine Maßnahme, die aus verteilungspolitischen Gründen hinterfragenswert ist: Die veranschlagten Kosten zwischen 1,5 und 1,8 Mrd. Euro hätten investiert in Kinderbetreuung, elementare Bildungseinrichtungen und in die Aufwertung von Bildungsberufen zehntausende zusätzliche Betreuungsplätze und entsprechend zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse im elementaren Bildungsbereich geschaffen, nachhaltig die Erwerbschancen und -karrieren von Frauen sowie Bildungs- und Entwicklungschancen tausender Kinder verbessert.
 

Antrag:

Die 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich fordert daher eine Neuausrichtung der Familienpolitik die insbesondere die Bekämpfung von Kinderarmut, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, die gerechtere Verteilung von Familien- und Hausarbeit sowie eine Erhöhung der Chancengerechtigkeit zum Ziel haben. 
U.a. folgende Prinzipien sind dabei besonders zu berücksichtigen:
• Sachleistungen ist gegenüber Geldleistungen der Vorzug zu geben wie etwa …
… dem flächendeckenden Ausbau bedarfsgerechter, kostenloser, ganztägig und ganzjährig geöffneter Kinderbetreuungs- und elementarer Bildungseinrichtungen, insbesondere auch für unter-3-Jährige Kinder, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
… dem flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau ganztägiger Schulformen
… dem flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau sozialer Infrastruktur und Dienste wie etwa Pflege- und Betreuungseinrichtungen zur Entlastung pflegender Angehöriger
• Geldleistungen an Familien sind so zu gestalten, dass dem Prinzip „jedes Kind ist gleich viel wert“ Rechnung getragen wird. Transferleistungen ist aus verteilungspolitischen Gründen dabei grundsätzlich der Vorzug gegenüber Steuerentlastungen zu geben, da diese einkommensstärkere Gruppen im Verhältnis zu einkommensschwächeren ungleich stärker zugutekommen. 
• Gesetzliche Arbeitszeitregelungen sind so zu gestalten, dass sie eine gerechtere innerfamiliäre Verteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Haus- bzw. Familienarbeit erlauben. Dies beinhaltet einerseits sowohl eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung als auch rechtliche Möglichkeiten, individuell, an spezifische Lebenslagen (z.B. Pflege und Betreuung) gebundene Arbeitszeiten bzw. berufliche Auszeiten wählen zu können. 
Jedenfalls abzulehnen sind erleichterte Möglichkeiten, tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten auf 12 bzw. 60 Stunden ausweiten zu können, da diese einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der gerechteren Verteilung von Arbeit zwischen beiden Elternteilen zuwider laufen.
 
 

AMS verbessern, statt umfärben und schwächen

Das Arbeitsmarktservice hat in der Vergangenheit regelmäßig zu wenig Mittel und Möglichkeiten erhalten,…

…um seine notwendigen Aufgaben bei der Unterstützung von arbeitslosen Menschen zielführend und effektiv zu erfüllen:
• Die in der EU zweitniedrigste Ersatzrate hatte eine faktisch exkludierende Wirkung insbesondere bei Menschen mit geringer formaler Ausbildung;
• Die Mittel für Ausbildung und Unterstützung bei der beruflichen Inklusion waren stets zu niedrig;
• Die personelle Ausstattung des AMS war, durch ihre Knappheit nie wirklich auf individuelle, nachhaltige und personenbezogene Unterstützung der betroffenen, sondern gezwungenermaßen auf Verwaltung von Personen ausgerichtet;
• Die Zuständigkeit für Maßnahmen der sozialen und gesundheitlichen Inklusion von Menschen mit familiären Problemen, Gewalterfahrungen, gesundheitlichen Einschränkungen oder Menschen mit Behinderungen liegt nicht beim AMS. Es gibt auch keine überinstitutionelle Kooperation zwischen den für die jeweiligen Problemlagen zuständigen Einrichtungen wie etwa dem Sozialministeriumsservice, dem Integrationsfonds, den Kranken- und Pensionsversicherungsträgern, den LandesschulsrätInnen, den Trägern der Mindestsicherung oder Gewaltschutzeinrichtungen usw..
Das AMS ist also strukturell gezwungen, Notlagen und Probleme am Arbeitsmarkt auslösende Ursachen zu ignorieren, statt die betroffenen Menschen bei der Überwindung der Problemlagen zu unterstützen und so eine dauerhafte und nachhaltige berufliche Inklusion zu erreichen;
• Das AMS wurde auch nicht in die Lage versetzt, mit erfolgreichen Arbeitsmarktinstrumenten auf neu entstehende und größer werdende Problemlagen zu reagieren, wie es etwa das deutlich erhöhte Arbeitslosigkeitsrisiko von Menschen über 50 Jahren, das hohe Arbeitslosigkeitsrisiko von Menschen mit geringer formaler Ausbildung oder die Umstellung auf neue Arbeitsmittel im Zuge der Digitalisierung, zu reagieren. Im Gegenteil: erfolgversprechende Ansätze wie etwa die Aktion 20.000 wurden aus ideologischen Gründen eingestellt, ehe sie wirksam werden konnten. Ebenso werden die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik 2018 faktisch und strukturell, im Jahr 2019 sogar in Zahlen verringert: Die schwarz-blaue Bundesregierung zielt auf Fortsetzung des Systems der Mangelverwaltung statt auf Verbesserung der Arbeitsmarktpolitik ab.
Die gegenwärtig von der schwarz-blauen Bundesregierung geführte Kampagne gegen das AMS zielt nicht auf Verbesserung des AMS, seiner Arbeit und seiner Arbeitsergebnisse ab, sondern auf eine ideologisch begründete Zerschlagung von Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik, der Umlenkung von Mittel der Arbeitsmarktpolitik zu Unternehmenssubventionen und die strukturelle Gleichschaltung des AMS im Sinne der Bundesregierung ab.
 
Arbeitsmarktpolitik ist weder Erfüllungsgehilfe ideologisch geprägter Wünsche einer Bundesregierung noch ein Subventionsinstitut für Unternehmen. Als Träger der Arbeitsmarktpolitik hat es die ihm zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll und zielführend einzusetzen. Der Erfolg eingesetzter Mittel ist zu messen in der Fähigkeit, Menschen mit sozialen, familiären, ausbildungsbedingten, gesundheitlichen oder sonstigen Inklusionshemmnissen bei der Überwindung der Probleme und der nachhaltigen beruflichen Inklusion zu unterstützen. Dabei gibt es vieles zu verbessern.
 
Wesentlich ist aber, dass diese Inklusionsleistungen nicht als Abfallprodukts von Unternehmenssubventionen betrachtet werden können, sondern eine eigenständige Aufgabe mit eigenständiger Agenda darstellen müssen: Es wäre geradezu absurd, Maßnahmen zur Überwindung ausbildungsbedingter, gesundheitlicher, sozialer oder auf Grund einer Behinderung bedingten Ausgrenzung gerade jenen zu übertragen, die diese Ausgrenzung aus ökonomischen Gründen umsetzen: den Unternehmen.
 
Ein erfolgreicher Arbeitsmarkt muss sich an jenen orientieren, die es am schwersten haben, ihre Problemlagen zu überwinden. Das ist eine Aufgabe, die von Markt- und Profitinteressen nicht gelöst werden kann. Es bedarf daher einer mit ausreichenden Mitteln und entsprechendem Personal sowie entsprechenden gesetzlichen Möglichkeiten ausgestatteten Einrichtung, um diese Aufgabe als gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen. Diese Einrichtung ist das AMS.
 
Arbeitsmarktpolitik kann nur erfolgreich sein, …

wenn das AMS als Träger der Arbeitsmarktpolitik in der Lage ist, auf die Probleme und Bedürfnisse der arbeitslosen Menschen einzugehen, …

…. ihnen Angebote zur Überwindung der Ursachen von Arbeitslosigkeit (wie etwa Ausbildungsdefizite, gesundheitliche Einschränkungen, fehlende formale Bildungsabschlüsse, familiäre Probleme,…) zu machen und Instrumente zu nutzen, um Aspekte der Ausgrenzung und Diskriminierung am Arbeitsmarkt zu überwinden.
 

Antrag:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen:
Die 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich
tritt daher ein
• für die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ausbildung und Qualifikation in der Arbeitslosenversicherung;
• für die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf personenbezogene Beratung und Betreuung arbeitsloser Menschen;
• für die Etablierung des Grundsatzes „Ausbildung vor Niedriglohn“ als zentrale Bedingung der Vermittlung;
• für die Schaffung nachhaltiger Instrumente aus der experimentellen Arbeitsmarktpolitik vergleichbar der früheren Aktion 8.000 oder der zu Jahresbeginn eingestellten Aktion 20.000;
• für eine bessere personelle Ausstattung des AMS nicht allein bei BeraterInnen, aber auch in der personellen Ausgestaltung von Bildungsangeboten, in der personenbezogenen Sozialarbeit und Beratungstätigkeit und der Betreuung von Menschen mit sehr spezifischen Problemen und Bedürfnissen;
• für die Beibehaltung der frauenpolitischen Zielsetzung des AMS sowie die Verbesserung der Umsetzung bzw. der Zielerreichung (etwa beim Einsatz von Fördermittel);
• für die Verbesserung und den Ausbau der Angebote des AMS für Menschen mit spezifischen Problemlagen und besonderen Bedürfnissen auf Grund einer Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen
 

Arbeitsmarktintegration- Casemanagement für Menschen in Problemlagen

Trotz verbesserter Konjunktur bleibt die Zahl arbeitsloser Menschen hoch. Der Zugang zu anerkannter Ausbildung und Qualifikation – das einzige Mittel zum Abbau des hohen Risikos auf Arbeitslosigkeit im Segment schlecht ausgebildeter Menschen – ist für arbeitslose Menschen schwierig und für Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind fast völlig verschlossen.
In Österreich gibt es keine umfassende Beratung, Betreuung und Begleitung bei der gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Inklusion, die es sich zum Ziel macht, die Problemlagen der betroffenen umfassend zu erfassen und grundsätzlich zu beheben. Neben dem Zugang zu Ausbildung fehlt der Rechtsanspruch auf kompetente Unterstützung und Beratung etwa bei gesundheitlichen Problemen, bei familiären Problemen, Betreuungsverpflichtungen, Verschuldung oder vergleichbaren Ursachen gesellschaftlicher Exklusion.
Ein solches Angebot zur Inklusion ist dringend erforderlich. Dieses muss unmittelbar nach der Stellung eines Antrags auf Arbeitslosengeld oder eines Antrags auf Mindestsicherung einsetzen und umfasst eine Erhebung der individuellen Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Probleme, Ursachen und Umstände, die eine Inklusion behindern (etwa fehlende Sprachkenntnisse, fehlende beruflich einsetzbare Ausbildung, gesundheitliche Probleme etc.).
Ein Zusammenführen aller Hilfsangebote bei einem Case-Management (beim AMS) garantiert, das die effizienteste und fachlich kompetenteste Hilfe ankommt und somit größtmöglicher Erfolg garantiert wird.
Die Garantie, mittels Case-Management die effizienteste Unterstützung zu erhalten, erspart dem AMS hohe Folgekosten, und durch größtmögliche Widereingliederungsgarantie tragen die Betroffenen so rasch als möglich wieder zum System über ihre Abgaben bei.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich fordert daher die Schaffung eines Angebots zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion von Menschen in Problemlagen. Zentrale Anlaufstelle soll dabei das AMS sein, wo eine Form von Case-Management betrieben wird.

Dieses Case-Management soll durch entsprechend Qualifiziertes Personal beim AMS erfolgen. Die Arbeit muss mit ausreichenden Ressourcen möglich sein.
Es muss einen zumindest 1jährigen Rechtsanspruch auf Zugang zu Ausbildung und Qualifikation umfassen und Angebote von Sprachkursen, Berufsausbildung und zeitlich begrenzten Praktika enthalten.

 

Für den Erhalt und Ausbau der dienstgeberInnenfinanzierten Unfallversicherung mit ihren Aufgaben, Einrichtungen und MitarbeiterInnen

Warum die AUVA?

Es ist kein Naturgesetz, dass die Aufgaben der Unfallversicherung von den derzeit damit beauftragten Institutionen erfüllt werden müssen. Und es ist auch so, dass Defizite in der Unfallversicherung bestehen, etwa hinsichtlich der Anerkennung von berufsbedingten Erkrankungen, Arbeitsunfällen und insbesondere von Folgen von Arbeitsunfällen und -Erkrankungen. Da gibt es einiges, das verbesserungswürdig ist.
 
Es ist aber festzuhalten:
Die Träger der Unfallversicherung, insbesondere die AUVA, unterhalten eigene Einrichtungen, die wichtige und unersetzbare Gesundheitsleistungen erbringen, die auszubauen und keinesfalls einzuschränken oder zu verringern sind.
Die Träger der Unfallversicherung, insbesondere die AUVA, leisten wichtige und unersetzbare Arbeit bei der Erforschung, Formulierung und bei der Umsetzung von Standards der Arbeitssicherheit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Die Unfallversicherung ist eine Versicherung der DienstgeberInnen vor den Folgen von Versäumnissen, Fehlern und Missachtung von arbeitnehmerInnenschutzrechtlichen Regelungen. Sie wird daher mit gutem Grund aus Beiträgen der DienstgeberInnen finanziert. Eine Reduktion der DienstgeberInnenbeiträgen zur Unfallversicherung reduziert daher den Schutz der DienstnehmerInnen vor den Folgen von Fehlern der DienstgeberInnen.
 
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen:
Die 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich
spricht sich für den Erhalt und den Ausbau des Schutzniveaus in der Unfallversicherung und den Ausbau der Versorgung durch Einrichtungen der Unfallversicherung aus.
• Die AK NÖ lehnt die Reduktion des Unfallversicherungsbeitrages als Schritt zur Verschlechterung des Schutzes nach Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen und der Einschränkung der Leistungen der Unfallversicherung für DienstnehmerInnen ab.
• Die AK NÖ tritt allen Versuchen entgegen, die Aufgaben der Unfallversicherung bei der Entwicklung und Verbesserung von Maßnahmen und Programmen des ArbeitnehmerInnenschutzes zu reduzieren oder zu verhindern. 
• Die AK NÖ tritt für den Erhalt der Einrichtungen der Unfallversicherung, insbesondere der Unfallkrankenhäuser und der spezialisierten Rehabilitationseinrichtungen, ein, bei Erhalt und Ausbau der Aufgaben der in diesen Einrichtungen beschäftigten Menschen.
• Die AK NÖ wird allen Versuchen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen den DienstgeberInnen zukommende Finanzierung der Aufgaben der Unfallversicherung auf die Versicherten in der Krankenversicherung oder auf die SteuerzahlerInnen abzuwälzen, entschieden entgegentreten.