Alle Beiträge von Elisabeth Kerschbaum
Rücknahme Halbierung der Flugabgabe – mehr Engagement für eine europaweite/internationale Besteuerung von Kerosin
Seit 1. Jänner 2018 ist die bereits im März 2017 beschlossene Halbierung der Flugabgabe in Kraft. Damit entgehen der öffentlichen Hand rund 50 Mio. Euro an Einnahmen.
Kritik von Umweltorganisationen zur Halbierung der Flugabgabe:
Bereits bei Beschluss wurde die Halbierung der Flugabgabe insbesondere von Umweltorganisationen kritisiert. Der als besonders klimaschädigend geltende Flugverkehr ist in vielerlei Hinsicht steuerlich begünstigt. Das betrifft etwa die Steuerbefreiung von Kerosin als auch die Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Flugtickets. Laut WIFO-Studie „Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr“ aus 2016 ergaben sich für den Flugverkehr jährlich aus der Nichtbesteuerung von Kerosin Steuervorteile von rund 330 Mio. Euro, aus der Umsatzsteuerbefreiung von Flugtickets von 185 Mio. Euro. Aus der steuerlichen Bevorzugung des Flugverkehrs ergab sich nicht zuletzt für das ungleich ökologischere Verkehrsmittel Bahn im Bereich des Kurzstreckenverkehrs ein deutlicher Wettbewerbsnachteil.
Mit der Einführung der Flugabgabe am 1. April 2011 wurde die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs verringert und zusätzliche Einnahmen für den Staat generiert. Mit der Halbierung der Flugabgabe wird dieser Effekt dagegen wieder weitgehend zunichte gemacht.
Wettbewerbsnachteil?
Das immer wieder vorgebrachte Argument des „Wettbewerbsnachteils“ der der österreichischen Luftverkehrswirtschaft aus der Flugabgabe entstehen würde, ist vor dem Hintergrund der Entwicklung des Passagieraufkommens nicht haltbar: so hat das Passagieraufkommen am Flughafenstandort Wien mit 24,4 Mio. Passagieren gegenüber 2016 mit einem Plus von 4,5 % deutlich zugenommen, ebenso das Passagieraufkommen der Flughafen-Wien-Gruppe (30,9 Millionen Passagiere, + 6,9 %) insgesamt. Im Vergleich dazu betrug das Passagieraufkommen 2017 am Flughafen Bratislava – der immer wieder als besonders konkurrierender Flughafenstandort herangezogen wird – mit 1,9 Mio. Passagieren weniger als 10 Prozent des gesamten Passagieraufkommens des Flughafen Wiens.
Eine Flugabgabe kann natürlich nicht eine umfassende Kerosinbesteuerung wettmachen, sie ist allerdings zumindest ein kleiner Schritt in die richtige Richtung – nämlich insbesondere für Kurzstrecken den Bahnverkehr gegenüber den Flugverkehr preislich attraktiver zu gestalten und so einen – wenn auch geringen – Lenkungseffekt zu erzielen und zumindest eine Teil des durch den Flugverkehr entstehenden Schaden an Klima und Umwelt finanziell abzugelten.
Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen:
Die 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich fordert Regierung und Gesetzgeber auf, die beschlossene Halbierung der Flugabgabe wieder zurückzunehmen und so die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs gegenüber anderen, ökologischeren Verkehrsmitteln wieder zu reduzieren.
Die österreichische Bundesregierung ist gleichzeitig aufgerufen, auf europäischer und internationaler Ebene für eine Besteuerung bislang begünstigter Treibstoffe – wie Kerosin – aktiv zu werden. Die steuerliche Begünstigung von Kerosin begünstigt den Flugverkehr gegenüber anderen, ökologischen Verkehrsmitteln und stellt somit eine Wettbewerbsverzerrung dar. Weiters ist aus Gründen des Klimaschutzes eine steuerliche Subventionierung von Kerosin gegenüber anderen Treibstoffen nicht länger haltbar.
Keine Kürzung der Mittel für überbetrieblichen Lehrwerkstätten
Die Regierung hat angekündigt die Mittel für die überbetrieblichen Lehrwerkstätten deutlich zu reduzieren. Damit würden viele Stellen für Menschen, die Starthilfe benötigen, um in die Gesellschaft inkludiert zu werden, wegfallen.
Überbetriebliche Lehrwerkstätten gewährleisten,…..
…. dass möglichst alle Jugendliche eine Chance auf eine Ausbildung haben. Auch die, die keinen Lehrplatz bei einem privaten Unternehmen gefunden haben, finden hier eine Möglichkeit. Jugendliche die schlechtere Bedingungen beim Start ins Berufsleben haben, erhalten zusätzlich zu einer Ausbildung auch eine sozialpädagogische Betreuung, die ihnen dabei Hilft in Zukunft auf eigenen Beinen zu stehen. Zudem unterstützen Lehrwerkstätten Menschen, die wegen einer Behinderung – wie zB. Gehörlosigkeit, Lehrnschwäche, etc… – noch mehr gesellschaftliche Hürden vorfinden, dabei ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.
Menschen ohne Ausbildung sind deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen….
… und werden zukünftig wohl mehr Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung und Mindestsicherung benötigen. Außerdem ist es gerade bei Jugendlichen besonders wichtig eine Perspektive zu bieten, damit sie in Zukunft ihren Teil zu unserer Gesellschaft beitragen können. Hier zu sparen ist kurzsichtig! Als Gesellschaft müssen wir in junge Menschen investieren!
Für den Erhalt und die Verbesserung der Notstandshilfe – Keine Aussteuerung von Menschen – Kein Hartz IV in Österreich
Die Notstandshilfe
Die Notstandshilfe wurde 1946 aus den Erfahrungen der Weltwirtschaftskrise 1929 und ihren Folgen sowie des Nationalsozialismus geschaffen. Nie mehr sollten Menschen aus dem System der Arbeitslosenversicherung herausfliegen können. Nie mehr sollten Menschen aus Gründen, für die sie nichts können, aus dem Sozialversicherungssystem fliegen und in Elend gestürzte werden können. Das System der Notstandshilfe ist mit Sicherheit verbesserungswürdig etwa was die existentielle Absicherung von Menschen, den Zugang zu Ausbildung, Beratung und Betreuung betrifft. Es ist aber unabdingbar, wenn das Ziel der Arbeitsmarktpolitik die nachhaltige gesellschaftliche, soziale und berufliche Inklusion von Menschen ist.
Hartz IV
Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe in Deutschland und die Überführung der betroffenen Menschen in das Hartz IV-System des Arbeitslosengeldes 2 hat erhebliche negative Auswirkungen gehabt: Der Anteil der BezieherInnen von Niedriglöhnen ist von etwa 16% auf knapp 23% aller Beschäftigten gestiegen. Lagen der Anteil von armutsgefährdeten Menschen zum Zeitpunkt der Schaffung von Hartz IV in Deutschland und Österreich in etwa gleich hoch, so hat sich dieser Anteil seit der Einführung von Hartz IV in Deutschland von 12,2% der Bevölkerung auf 16,7%, also um 35%, erhöht. In Österreich konnte dieser Anstieg auch und vor allem wegen des Weiterbestehens der Notstandshilfe selbst in Zeiten der Wirtschaftskrise mit etwa 11,9% begrenzt werden.
Besonders deutlich ist die Wirkung der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe mit dem Anteil armutsgefährdeter arbeitsloser Menschen darstellbar. Während diese bei Einführung von Hartz IV in beiden Ländern bei etwa 43% lag, liegt er in Österreich heut bei (noch immer viel zu hohen) 47%. In Deutschland erhöhte sich dieser Anteil auf 70%.
Die Abschaffung der Notstandshilfe verschlechtert somit augenfällig die Lebenssituation der betroffenen Menschen, ohne ihre Position am Arbeitsmarkt zu verbessern.
Die Gründe dafür sind leicht erklärbar: Insbesondere Familien mit zwei Einkommen werden in der Regel um Leistungen aus der Mindestsicherung umfallen, da die Anrechnungsregelungen in der Mindestsicherung wesentlich rigider sind, als in der Notstandshilfe. Ebenso werden alle jene Menschen keine Mindestsicherung erhalten, die etwa ein eigenes Auto oder ein Sparbuch mit mehr 4.300 Euro haben; oder die in einer Eigentumswohnung leben. Auch wenn es, so sieht es zumindest aus, ein ideologische Wunsch dieser schwarz-blauen Regierung ist: Es kann kein Ziel einer Sozialpolitik sein, Menschen in Problemlagen ins Elend zu stützen, sie einem erhöhten Verarmungsrisiko auszusetzen oder sie zu Niedriglohnarbeit zu zwingen.
Antrag:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen: Die 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich tritt für eine Verbesserung der Notstandshilfe ein. Diese Verbesserungen haben jedenfalls eine Erhöhung der Leistung, einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation sowie auf personenorientierte Beratung und Betreuung zur Überwindung individueller Problemlagen zu umfassen. Einer Abschaffung der Notstandshilfe sowie die Verlagerung der Menschen in das System der Mindestsicherung wird die AK NÖ mit allen notwendigen Mitteln entgegentreten.
Für eine zeitgemäße Anerkennung von Berufskrankheiten
Die Berufskrankheiten sind im § 177 ASVG geregelt. Anerkannt werden können ausschließlich Erkrankungen die in der Berufskrankheitenliste angeführt werden. Das sind zum einen Krankheiten, die auf die Verwendung von bestimmten Arbeitsstoffen zurückzuführen sind, zum anderen sind das Erkrankungen, die aufgrund verschiedener Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe entstehen.