Alle Beiträge von Elisabeth Kerschbaum

Kein Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ in der Verfassung

Anfang März 2018 gab die Bundesregierung bekannt, den „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ als Staatsziel in der Verfassung verankern zu wollen. Das bestehende Verfassungsgesetz über „die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung“ soll um das Staatsziel „Wirtschaftsstandort“ ergänzt werden. Der vorgeschlagene Gesetzestext: „Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung.“
 
Die verfassungsmäßige Verankerung des Staatsziels „Wirtschaftsstandort“ erscheint aus mehreren Gründen problematisch:
 
• Das ursprüngliche Staatsziel zum umfassenden Umweltschutz wurde 1984 als bewusstes Gegengewicht zu den ohnehin verfassungsmäßig gut abgesicherten wirtschaftlichen Grundrechten (z.B. Erwerbsfreiheit, Unverletzlichkeit des Eigentums) geschaffen und sollte sicherstellen, dass neben den ohnehin in Marktwirtschaften dominanten wirtschaftlichen Interessen auch ökologische Interessen Berücksichtigung finden. Das ohnehin bestehende Ungleichgewicht zwischen ökologischen und wirtschaftlichen Interessen wäre durch die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ als Staatsziel noch stärker zulasten der Umwelt verschoben.
 
• Auch im Gegensatz zu sozialen Grundrechten sind wirtschaftliche Grundrechte deutlich besser geschützt. Bevor es zu einer zusätzlichen Stärkung wirtschaftlicher Grundrechte bzw. Interessen in Verfassungsrang kommt, gälte es zuallererst soziale Grundrechte entsprechend verfassungsrechtlich zu verankern.
 
„Wirtschaftsstandort“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ sind grundsätzlich aus einer ArbeitnehmerInnensicht problematische und ideologisch hoch aufgeladene Begrifflichkeiten unter denen regelmäßig eine Politik des Lohndrucks, des Abbaus sozialer Sicherungssysteme und der ArbeitnehmerInnenrechte verstanden wird. So wird etwa seitens Teilen der EU-Kommission und Unternehmensverbände zur „Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit“ die Zurückdrängung von kollektivvertraglichen Regelungen und Lohnfindungssystemen zugunsten betrieblicher und Einzelvereinbarungen gefordert. In diesem Sinne kann die Verankerung eines „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts“ in Verfassungsrang auch ein Instrument zur Aushebelung sozialer Rechte und kollektiver Sicherungssysteme werden.
 

Antrag:  Die Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen:

Die 9. Vollversammlung der 15. Funktionsperiode der Arbeiterkammer Niederösterreich lehnt die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts“ als Staatsziel in der Verfassung entschieden ab. Mit dem Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ droht nicht nur das Ungleichgewicht zwischen ökologischen und wirtschaftlichen Interessen noch stärker zulasten des Umweltschutzes zu verschieben. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ in der Verfassung als willkommenes Hebel zum Abbau sozialer Rechte und kollektiver Sicherungssysteme dienen könnte. Statt den „Wirtschaftsstandort“ verfassungsrechtlich abzusichern gilt es, die längst überfällige verfassungsmäßige Verankerung sozialer Grundrechte als Gegengewicht zu wirtschaftlichen Grundrechten in der Verfassung zu verankern.

AUGE/UG NÖ und Die GRÜNEN im NÖ Landtag: Zwei verlässliche Partner für Niederösterreichs ArbeitnehmerInnen

Die einen bringen sich in der NÖ Arbeiterkammer ein, die anderen im NÖ Landtag – inhaltlich ziehen sie gerade in Sachen Umwelt und ArbeitnehmerInnen-Interessen an einem Strang: die GewerkschafterInnen der Alternativen, Grünen und Unabhängigen (AUGE/UG) und die Niederösterreichischen Grünen.

Obwohl die AUGE/UG nur mit 3 ArbeiterkammerrätInnen in der AK NÖ vertreten ist, leistet sie dort wertvolle Arbeit und bringt viele ihrer Anträge durch. Das zeigt: Bei guter Argumentation bringen auch kleine Fraktionen etwas weiter. Bericht über ein Treffen von Helga Krismer, Grüne Spitzenkandidatin in NÖ, und Stefan Taibl, AUGE/UG NÖ. 

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Zugang der BahnkundInnen zum Ticketkauf sicherstellen 

Antrag: Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10.2015 fordert das BMVIT, aber auch das Land Niederösterreich und die ÖBB auf, rasch Verhandlungen aufzunehmen um:

  • den Ticketkauf auch ohne Internet & Drucker bzw. Smartphone auf allen österreichischen Bahnhöfen zu gewährleisten.
  • den Automatenabbau auf Österreichs Bahnhöfen zu stoppen und Qualitätsnormen für ÖV-Anbieter auch beim Ticketverkauf vorzuschreiben.  Insbesondere zu Stoßzeiten (Wochen/Monatsbeginn) ist eine reibungslose und rasche Abwicklung der Ticketverkäufe zu gewährleisten.

In den vergangenen Wochen wurden österreichweit auf Bahnhöfen Verkaufsautomaten abgebaut. Insbesondere zu Wochen- und Monatsbeginn ergeben sich dadurch häufig sehr lange Wartezeiten bei den verbliebenen Automaten und viele PendlerInnen müssen sich regelmäßig entscheiden, ob sie den Zug versäumen oder ohne Ticket fahren wollen.
Die ÖBB argumentieren mit den hohen Kosten, die durch Verkaufsautomaten entstehen und verweisen auf die Möglichkeit, Tickets im Internet bzw. via Handy-App zu kaufen. Dies ist aber insbesondere im Nahverkehr für die wenigsten PendlerInnen eine brauchbare Alternative. Auch die Übertragbarkeit von Zeitkarten (Wochen- und Monatstickets) entfällt (aus verständlichen Gründen) beim Ticketkauf via Internet/ per App.  Und nicht zuletzt: Es darf wohl nicht Voraussetzung für die Nutzung Öffentlicher Verkehrsmittel werden, über ein (ausreichend aufgeladenes) Smartphone zu verfügen oder Computer und Drucker zuhause verfügbar zu haben! 

Die angeblich so stark ansteigende Nutzung von Internet/App, die die ÖBB bei Beschwerden als Argument für den Automatenabbau heranziehen, ist nicht mit Zahlen hinterlegt – weder absolut, noch relativ und schon gar nicht bezogen auf die jeweilige Strecke oder einzelne Bahnhöfe. Durch die langen Schlangen vor den verbleibenden Automaten und den offensichtlichen Ärger der PendlerInnen wird sie jedenfalls nicht untermauert.

Die Politik reagiert auf Anfragen mit „Hilflosigkeit“ gegenüber einer marktwirtschaftlich agierenden ÖBB. Wer sonst, wenn nicht die Politik, wäre aber jetzt aufgefordert, die offenbar fehlende Anforderung an die Verkehrsdienstleister, ausreichend Ticket-Verkaufsmöglichkeiten für alle BahnfahrerInnen sicherzustellen, vertraglich festzuschreiben? 

Antrag: Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10.2015 fordert das BMVIT, aber auch das Land Niederösterreich und die ÖBB auf, rasch Verhandlungen aufzunehmen um:

  • den Ticketkauf auch ohne Internet & Drucker bzw. Smartphone auf allen österreichischen Bahnhöfen zu gewährleisten.
  • den Automatenabbau auf Österreichs Bahnhöfen zu stoppen und Qualitätsnormen für ÖV-Anbieter auch beim Ticketverkauf vorzuschreiben.  Insbesondere zu Stoßzeiten (Wochen/Monatsbeginn) ist eine reibungslose und rasche Abwicklung der Ticketverkäufe zu gewährleisten.

Gleichstellung der unterschiedlichen Beschäftigungsausmaße bei der Vergütung von Überstunden

Arbeitnehmer/innen stellen ihre Arbeitskraft den Arbeitgebern zur Verfügung und legen mit ihnen das wöchentliche Ausmaß der zu leistenden Arbeitszeit im Arbeitsvertrag fest. Jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer sollte ein Anrecht auf die Arbeitszeit haben, die im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Dies wird aber immer öfter von Dienstgebern ausgenutzt, zum Beispiel um einen geeigneten Personalschlüssel zu umgehen. Immer mehr AbeitnehmerInnen bekommen nur mehr Teilzeitanstellungen, und eine Heranziehung zu Mehrstunden wird üblich.

Derzeit gilt in Österreich bis auf wenige Ausnahmen, die in Kollektivverträgen festgelegt sind, die 40-Stunden-Woche. Leistet nun ein/e Arbeitnehmer/in zusätzliche Arbeit, wird diese mit den im Gesetz bzw. Kollektivvertrag festgelegten Zuschlägen entlohnt.

Arbeitnehmer/innen, deren Arbeitsverträge ein Arbeitsausmaß von weniger als die gesetzlich festgelegten 40 Stunden pro Wochen aufweisen und die eine nach dem Gesetz definierte Mehrleistung erbringen, werden durch das derzeitige Arbeitszeitgesetz diskriminiert. Sie erhalten jene im Gesetz vorgegeben Zuschläge nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen (Überschreitung der 40. Wochenstunde usw.). Die erbrachten Mehrleistungen werden in Freizeit vergütet bzw. quartalsmäßig mit 25-Prozent- Zuschlägen abgegolten.

So werden mit Teilzeitbeschäftigten auf billige Art Arbeitsspitzen abgedeckt.

Teilzeitbeschäftigte in Österreich sind zum überwiegenden Teil Frauen, daher kann man in diesem Zusammenhang auch von einer Diskriminierung von Frauen sprechen. Eine entsprechende Änderung des Arbeitszeitgesetzes (inkl. KA-AZG) hätte durchaus auch arbeitsmarktpolitische Auswirkungen (Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen).

Antrag: Die Vollversammlung der AK Nö am 28.10.2015 fordert die Bundesregierung zu Schritten auf, um Beschäftigten mit einer geringeren Wochenarbeitszeit als der gesetzlichen ihre Mehrarbeit so zu vergüten, wie Vollzeitarbeitnehmer/innen ihre Überstunden bezahlt bekommen, das heißt inklusive der Zuschläge, die in den Kollektivverträgen vereinbart oder im AZG/KA-AZG vorgesehen sind und ohne gesetzlichen Durchrechnungszeitraum.

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Wir stehen vor der Tatsache, dass Menschen, die gezwungen sind aus Kriegsgebieten nach Österreich zu fliehen, mit ihrer Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention auf den Arbeitsmarkt kommen. Aber auch Asylwerber sind in größerer Anzahl in Österreich. Diese kosten, zur Untätigkeit verdammt, dem Sozialsystem und damit dem Steuerzahler Geld.

Ein Zugang zum Arbeitsmarkt während des Asylverfahrens würde einerseits helfen, den traumatisierten Flüchtlingen Würde und Sinn zu geben, aber auch das Sozialsystem entlasten. Das verurteilt sein zum belastenden Nichtstun wäre damit aufgehoben, eine Kontaktaufnahme mit der Österreichischen Realität würde Integration schon im Vorfeld fördern und einer destruktiven Entwicklung vorbeugen.

Ein Asylverfahren in Erster Instanz dauert ca. 1,5 Jahre,  in Zweiter Instanz kommen bis zu einem Jahr dazu. Das jetzige System ist wohl, für alle Beteiligten, eine enorme Zeit- und Ressourcen-Verschwendung! Man kann wohl auch von Qual sprechen. 

Die Problematik dabei ist vielschichtig und nicht auf die Frage etwa des Vorhandenseins von Deutschkenntnissen reduzierbar. Notwendig ist auch, ihnen unter Berücksichtigung ihrer informellen Kenntnisse und Fähigkeiten einen Zugang auf dem österreichischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ziel muss sein, die Flüchtlinge (explizit Flüchtlinge, nicht Wirtschaftsmigranten) und Asylwerber so rasch wie möglich nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu ist es auch erforderlich, die individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen festzustellen ebenso wie die Defizite und Problemlagen, die eine Inklusion behindern (etwa fehlende Sprachkenntnisse, fehlende beruflich einsetzbare Ausbildung, gesundheitliche Probleme usw.).

Antrag: Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich fordert daher

  • Die Erfassung individueller Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Probleme, Ursachen und Umstände, die eine Inklusion behindern (etwa fehlende Sprachkenntnisse, fehlende beruflich einsetzbare Ausbildung, gesundheitliche Probleme etc.);
  • Die Schaffung von Inklusionsangeboten bestehend aus Sprachkursen, Berufsausbildung und zeitlich begrenzter Praktika;
  • Die Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber nach sechs Monaten des Asylverfahrens.