Alle Beiträge von Melissa Bakic

Vollversammlung November 2023 – Antrag 6

Antrag  6

an die 09. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Kollektivvertrag im Journalismus muss bleiben

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
FSG, : Zuweisung
ÖAAB-FCG, FA-FPÖ, GLB-KPÖ: Annahme

 

Die plötzliche Kündigung des Kollektivvertrags für Journalist:innen ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Ohne ein Wort, ohne jegliche Kontaktaufnahme mit der GPA wurde der Kollektivvertrag aufgekündigt! Das ist nicht nur eine Unkultur, es widerspricht auch jeglichem Anstand und sozialpartnerschaftlichem Arbeiten. Es zeigt den Beschäftigten, dass der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) sie lieber im Stich lässt, als für gute Arbeitsbedingungen für sie zu sorgen.

Die Aufkündigung des Kollektivvertrags betrifft alle Beschäftigten, aber neue Beschäftigte in der Branche trifft es besonders, denn es fehlt die Gewährleistung von Mindestgehältern, Zuschlägen und vom 13. und 14. Gehalt, etc.

Prekärer Beschäftigung wird Tür und Tor geöffnet

Es kann nicht sein, dass die schwierigen Zeiten in der Medienbranche auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Es ist auch kein nachhaltiges Modell für zukünftige Journalist:innen. Denn in einer Branche, in der die Beschäftigten so respektlos behandelt werden, in der es weder gesichertes Urlaubs- und Weihnachtsgeld noch geregelte Arbeitszeiten und keine jährlichen Gehaltserhöhungen gibt, möchten viele nicht arbeiten.

Klar ist, ohne einen absichernden Kollektivvertrag wird prekärer Beschäftigung im Journalismus weiter Tür und Tor geöffnet. Das bedeutet, dass der Qualitätsjournalismus massiv darunter leidet und somit auch die vierte Säule unserer Demokratie.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) auf, die Aufkündigung des Kollektivvertrags zurückzunehmen und wieder in aufrichtige Verhandlungen zu treten und damit den Beschäftigten Sicherheit zu geben.

Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 9. November 2023

202311_AK_VV_AUGE_Antrag_6_KV-Journalismus_muss_bleiben

Vollversammlung November 2023 – Antrag 5

Antrag  5

an die 9. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Sofortiger Stopp des Personalabbaus im AMS und ausreichend Ressourcen bei den Fördermitteln

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, FA-FPÖ, GLB-KPÖ.: Annahme
ÖAAB-FCG: Zuweisung
 

Die dem Arbeitsmarktservice (AMS) vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, Martin Kocher, für die nächsten Jahre gestellten arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben sind nicht nur sehr ambitioniert, sondern auch besonders umfangreich.

Darin findet sich außerdem ein breit gefächertes Spektrum an neuen Aufgaben, die einen höheren Arbeitsaufwand erfordern.

Wie z. B.:

  • Betreuung von Jugendlichen mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • Forcierung der (passgenauen und für die Menschen passenden!) überregionalen Vermittlung
  • Prävention von Arbeitslosigkeit durch aktives Zugehen auf Betriebe
  • verstärkte Vermittlung von Langzeitarbeitslosen
  • Kontrolle von Missbrauch
  • mehr arbeitsplatznahe Qualifizierungen
  • neue Erlässe bezüglich Kontrolle aller Personen, die in geringfügiger Beschäftigung stehen

Auch aus Sicht des Arbeitsministers Kocher braucht es für die Vielzahl an Herausforderungen, die in den nächsten Jahren auf die Arbeitsmarktpolitik zukommen, zielgruppenorientierte, gut abgestimmte Programme, um die Arbeitslosigkeit wieder zu reduzieren und Menschen in Beschäftigung zu bringen. Es ist ihm desgleichen bewusst, dass das AMS eine angemessene Ressourcenausstattung benötigt, um die vielfältigen Aufgaben erfolgreich bewältigen zu können.

Ein Digitalisierungsschub, der gerade im AMS vollzogen wird, eröffnet zwar neue Möglichkeiten, wird jedoch speziell in den Anfangsjahren personelle Ressourcen binden.

Die aktive Arbeitsmarktpolitik des AMS umfasst die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die befristet geförderte Beschäftigung in sozialökonomischen Betrieben zur Erleichterung des (Wieder-)Einstiegs ins Arbeitsleben. Durch die geplante Reduzierung des Förderbudgets im kommenden Jahr werden sowohl einige dieser sozialen Unternehmen als auch manche externen Betreuungs- und Beratungseinrichtungen, die einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt leisten, nicht mehr zur Verfügung stehen.

Diese sehr zeitintensiven Beratungen müssten dann die Mitarbeiter:innen des AMS wieder übernehmen, obwohl der Personalstand drastisch reduziert wurde.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den sofortigen Stopp des Personalabbaus beim AMS und, damit die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt bewältigt werden können, das AMS mit ausreichendem Budget und Personal auszustatten.

Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 9. November 2023

202311_AK_VV_AUGE_Antrag_5_Sofortiger_Stopp_des_Personalabbaus_im_AMS

Vollversammlung November 2023 – Antrag 4

Antrag  4

an die 09. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Hinweisgeber:innen vor Vergeltungsmaßnahmen schützen

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
FSG, FA-FPÖ: Zuweisung
ÖAAB-FCG: Ablehnung
GLB-KPÖ: Annahme

 

Das neue Hinweisgeber:innenschutzgesetz verpflichtet zwar Großunternehmen dazu interne Meldestellen einzurichten, ist aber hinsichtlich des Schutzes der Whistleblower:innen unzureichend.

Sei es Misswirtschaft, Korruption, systematische Belästigung oder andere illegale Machenschaften im Unternehmen, Arbeitnehmer:innen können aus vielen Gründen als Whistleblower:innen, sog. Hinweisgeber:innen, agieren.

Aber wenn sich Whistleblower:innen nicht an eine vorhandene interne Meldestelle wenden, sind sie, laut dem Gesetz, nicht vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Sie sind nur dann vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt, wenn keine interne Meldestelle existiert.

Dieses Gesetz trägt daher kaum dazu bei, Korruption zu verhindern und es wird auch Österreich nicht davor bewahren, im Korruptions-Wahrnehmungs-Index weiter zurückzufallen. Denn auch wenn durch das Gesetz den internen Meldestellen gewisse Verpflichtungen und Regeln auferlegt werden, ist es den Großunternehmen überlassen, wie sie mit Hinweisen intern umgehen, während die betroffene Hinweisgeber:in zum Stillschweigen gezwungen wird. Die Folge davon wird nur eine Ausweitung des Corporate Whitewashing sein, und kein Rückgang an unethischen und korrupten Machenschaften im skandalgeplagten Österreich.

Interne Meldestellen haben zwar auch einen Nutzen für Arbeitnehmer:innen, wenn Vertrauen in die internen Prozesse und die Einzelverantwortlichen gegeben ist. Aber die potentiellen Hinweisgeber:innen sollten immer die freie Wahl haben, ob sie sich an interne und/oder externe Meldestellen, Presse oder Öffentlichkeit wenden wollen. Nur so kann garantiert werden, dass verantwortungsbewusste Mitarbeiter:innen auch die großen Missstände melden können und dass nicht interne Prozesse des Unternehmens die Aufklärung knebeln.

Verantwortungsbewusstes Wirtschaften braucht Transparenz, öffentliche Rechenschaft und Distanz zur Politik. Das haben sich die arbeitenden und steuerzahlenden Menschen in Österreich verdient. Das aktuelle Hinweisgeber:innenschutzgesetz geht zwar in die richtige Richtung, noch ist aber der Schutz der Whistleblower:innen zu löchrig und die Bandbreite von erfassten Straftatbeständen zu gering, um eine breite Änderung beim notorischen Corporate Governance von österreichischen Großunternehmen anzustoßen.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert das Bundesministerium für Justiz, den Ministerrat der österreichischen Bundesregierung sowie den österreichischen Nationalrat auf, das Hinweisgeber:innenschutzgesetz zu novellieren:

  • Alle Arbeitnehmer:innen, die Hinweise auf Straftatbestände, welche im HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) definiert sind, geben, sog. Hinweisgeber:innen, sollen vor allen Vergeltungsmaßnahmen des Unternehmens geschützt sein, auch dann wenn sie sich an externe Meldestellen, die Presse und/oder die Öffentlichkeit wenden.
  • Wenn ein Unternehmen mit über 250 Arbeitnehmer:innen keine interne Meldestelle einrichtet, soll, im Gegensatz zum aktuellen Stand des Gesetzes, eine empfindliche Strafe drohen, mindestens in der Größenordnung von 5% des Jahresumsatz.
  • Erweiterung der vom HSchG erfassten Straftatbestände um alle schweren Delikte im Strafgesetzbuch und alle Vorschriften im Bereich Arbeitnehmer:innenschutz des Verwaltungsstrafrecht.

Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 9. November 2023

202311_AK_VV_AUGE_Antrag_4_HinweisgeberInnen_vor_Vergeltungsmaßnahmen_schützen

Vollversammlung November 2023 – Antrag 3

Antrag  3

an die 09. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Primäre Warnung der Bevölkerung per SMS

Antrag einstimmig angenommen.
 

Als 2022 die Sturmfront über die Steiermark hinweggefegt ist, gab es weder eine Alarmierung mit SMS oder Sirenen noch detailliertere Informationen über ORF oder andere Kanäle.

Wenn heute so ein Ereignis stattfinden sollte, wären bis auf die Sirenen immer noch keine Alarmierungen möglich obwohl die EU vorgeschrieben hat, bis Ende 2022 ein Warnsystem für alle einzuführen.

Diese Alarmierung kann über SMS erfolgen. SMS hat den Vorteil gegenüber Internet-basierenden Lösungen wie APPs u.ä., dass die Nachrichten über den sogenannten Verkehrsdatenkanal der Provider übertragen werden. Dieser Kanal ist für die Verwaltung der Verbindung zwischen dem Mobilgerät und der Funkzelle verantwortlich. Sobald dieser Kanal aufgebaut ist, kann die Warnung empfangen werden, lange bevor Gespräche oder gar Internet ermöglicht werden. Auch wird beim Mobil-Telefon keine eigene Installation benötigt, da diese Geräte alle den Empfang von SMS unterstützen. Eine SMS an alle ermöglicht 93 Zeichen. Das ist zu wenig um Grafiken und Details zu übertragen. Es ist jedoch genug Platz um mitzuteilen, was, wann und wo passierte oder passieren wird und wo es zusätzliche Informationen gibt.

Österreich plant die Basisversion der EU-Vorgabe zu realisieren. In dieser Version werden 4 Ziffern für die SMS-Kennung verwendet. Da ältere Betriebssysteme und Tastentelefone “nur” 3 Zeichen verarbeiten können und somit SMS mit einer 4 Ziffern-Kennung ablehnen, arbeitet z.B. Deutschland an einem System, dass auch diese Mobilgeräte erreichen kann.

Ziel muss es sein, dass alle Mobilgeräte, die sich in einem Gebiet aufhalten, Warnungen empfangen können, egal ob es das neueste Smartphone, ein Tastentelefon oder ein ausländisches Gerät ist.

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte der Steiermark fordert die Regierung auf, die primäre Warnung der Bevölkerung niederschwellig und für alle SIM-Karten-Geräte per SMS möglichst bald zu realisieren.

Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 9. November 2023

202311_AK_VV_AUGE_Antrag_3_Primäre_Warnung_der_Bevölkerung_per_SMS

Vollversammlung November 2023 – Antrag 2

Antrag  2

an die 9. Vollversammlung vom 9. November 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Der Sozialstaat als Garant für die Demokratie

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, FA-FPÖ, GLB-KPÖ.: Annahme
ÖAAB-FCG: Zuweisung
 

Nur eine Rechtsordnung, die auch ein gewisses Mindestmaß an sozialer Gerechtigkeit sichert, schafft die Voraussetzung für ein friedliches Miteinander der einzelnen Bürgerinnen und Bürger und vermeidet damit letztlich soziale Spannungen, die im schlimmsten Fall zu einem Bürgerkrieg führen und damit das staatliche System grundlegend erschüttern könnten.

Soziale Gerechtigkeit ist eine den expliziten Regelungen auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene vorausgelagerter Inhalt und Zweck der staatlichen Rechtsordnung. Die Wege zur Erreichung dieses Zieles liegen aber in einer Demokratie zu einem großen Ausmaß im Gestaltungsspielraum des demokratisch legitimierten Gesetzgebers und damit beim Parlament. Der Verfassungsgerichtshof, der die Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen kann, betont daher immer wieder, dass es ihm nicht zustehe, seine eigenen Wertungen an Stelle jener des Gesetzgebers zu setzen.

Die Schaffung von sozialer Gerechtigkeit ist aber kein verfassungsrechtliches Staatsziel der Republik Österreich. Es gibt in der Verfassung also keine Definition, wonach die österreichische Republik ein sozialer Rechtsstaat ist. In anderen Staaten der Erde gibt es demgegenüber derartige Bestimmungen in der Verfassung.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Regierung auf, ein Konzept zur Schaffung sozialer Rechtsstaatlichkeit in der österreichischen Bundesverfassung zu erarbeiten.

Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 9. November 2023

202311_AK_VV_AUGE_Antrag_2_Der_Sozialstaat_als_Garant_für_die_Demokratie