Alle Beiträge von Melissa Bakic

Film:bewegt mit der Doku „The Cleaners“

Am 25. Oktober präsentiert die Kinoreihe des Grünen Gemeinderatsklubs „Film:bewegt“ im Schubertkino den prämierten Dokumentarfilm „The Cleaners“.

Einlass: 17 Uhr
Filmstart: 18 Uhr

Die AUGE/UG Steiermark freut sich herzlichst über die Einladung zu dieser spannenden Veranstaltung. Wir werden euch davor und danach im Foyer mit eigenem Infostand begrüßen und freuen uns auf einen interessanten Kinoabend und einem entspannten Austausch im Schubertkino. Komm mit uns ins Gespräch!

Film

Dieser enthüllt eine gigantische Schattenindustrie digitaler Zensur. In Manila löschen täglich zehntausende Menschen in zehn Stunden Schichten im Auftrag der großen Konzerne wie Facebook, YouTube, Twitter & Co belastende Fotos und Videos. Die Kriterien und Vorgaben nach denen diese Content Moderatoren agieren sind eines der am besten behütetsten Geheimnisse des Silicon Valleys. Die Grausamkeit dieser Bilder traumatisiert jedoch diese Menschen oft für den Rest ihres Lebens.

Hier geht’s zum Trailer: https://www.youtube.com/watch?v=2tGoLVf5nMY

Ein After-Movie-Talk mit Expert:innen sowie Vertreter:innen der Grazer Grünen gibt es direkt anschließend. Danach kannst du auch persönlich mit den Gästen und uns (der AUGE/UG Steiermark) ins Gespräch kommen. Schau einfach im Foyer vorbei!

So bist du dabei!

Film:bewegt ist gratis. Die Karten werden in der Woche vor dem Film verlost. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, schreibst du am besten eine Mail an filmbewegt@gruene.at, machst beim Gewinnspielposting der Grazer Grünen auf Instagram mit oder gibst dem Facebook-Event zum Film eine Zusage. Pro Person werden zwei Karten vergeben.

Vollversammlung Mai 2023 – Antrag 4

Antrag  4

an die 08. Vollversammlung vom 4. Mai 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Anbindung des Bahnhofs Weststeiermark an das Radwegenetz!

Ein großer Meilenstein im Zuge des Neubaus der Koralmbahn ist die Errichtung des Bahnhofs Weststeiermark in Groß St. Florian. Dieser wird der größte neu errichtete Bahnhof an der Koralmbahn sein. Damit verbunden ist der Ausbau des Bahnhofs Weststeiermark als zentraler Park & Ride Knotenpunkt für Pendler*innen.

Es wurden bereits neue Straßen zum Bahnhof errichtet, aber weitgehend noch ohne eigene Radinfrastruktur. Radpendler*innen müssten daher im starken Mischverkehr fahren, was sicherheitstechnisch problematisch und somit wenig attraktiv ist.

Bei einem derart zukunftsweisenden Verkehrsprojekt ist die Anbindung der umliegenden Gemeinden über Fahrradwege für Pendler*innen mindestens genauso wichtig, wie die Anbindung mit anderen Verkehrsarten.

Vor allem die Stadtgemeinde Deutschlandsberg liegt nur ca. 7,5 km entfernt, eine mit dem Fahrrad leicht zu bewältigende Strecke. Daher ist es unbedingt erforderlich, hochwertige, sichere und komfortable Radinfrastruktur zum Bahnhof Weststeiermark zu errichten.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den Steiermärkischen Landesrat für Verkehr auf, den Bahnhof Weststeiermark spätestens mit seiner Eröffnung adäquat an das Radwegenetz anzubinden, so dass er von den Umlandgemeinden, insbesondere von Deutschlandsberg aus mit dem Fahrrad über hochwertige Radinfrastruktur für Pendler*innen erreichbar ist.

DI Sandra Hofmann

Fraktionsvorsitzende                                                              Graz, den 4. Mai 2023

20230504_AK_VV_AUGE_Antrag_4_Anbindung_des_Bahnhofs_Weststeiermark_an_das_Radwegenetz

Vollversammlung Mai 2023 – Antrag 3

Antrag  3

an die 08. Vollversammlung vom 4. Mai 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Abstand macht sicher!

In der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (Inkrafttreten mit 1. Oktober 2022) wurde ein Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge (KFZ) von mindestens 1,5 m im Ortsgebiet und 2 m außerhalb des Ortsgebiets festgelegt (§ 15 Abs. 4 StVO).

Da diese Regelung nur für Überholvorgänge gilt, betrifft der vorgeschriebene Mindest-Seitenabstand nicht das Vorbeibewegen an Radfahrenden auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Mehrzweckstreifen. Die erforderlichen Sicherheitsabstände werden jedoch oft aufgrund der Gestaltung dieser Anlagen nicht eingehalten, da oft noch geeignete Sicherheitsstreifen fehlen.

Diese Lücke muss dringend geschlossen werden und die Formulierung in der Straßenverkehrsordnung insofern abgeändert werden, dass bei jeder Art des Vorbeibewegens von KFZ an Radfahrenden der Mindest-Seitenabstand eingehalten werden muss.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert den Nationalrat auf, § 15 Abs. 4 StVO so abzuändern, dass der vorgeschriebene Mindest-Seitenabstand nicht nur beim Überholen, sondern bei jeder Art des Vorbeibewegens an Radfahrenden einzuhalten ist.

DI Sandra Hofmann

Fraktionsvorsitzende                                                              Graz, den 4. Mai 2023

20230504_AK_VV_AUGE_Antrag_3_Abstand_macht_sicher

Vollversammlung Mai 2023 – Antrag 2

Antrag  2

an die 08. Vollversammlung vom 4. Mai 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Heben von Lasten

Spricht man in den Fabrikhallen oder Werkstätten mit den Leuten, so kommt die Sprache schnell auf diverse Belastungsschäden. Lendenwirbelsäule, Becken und Knie sind besonders belastet, jedoch auch die Brustwirbelsäule, Schultern, Ellbogen und Hände leiden unter der Last. Diese Last entsteht durch das statische Stehen, das Heben von Gegenständen und diverse Drehbewegungen unter Belastung.

Der Gesetzgeber gibt zwar im Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) vor, dass auf die Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu achten sei (§64(3)) und fordert den Arbeitgeber auf, nur geeignete Personen für die entsprechende Tätigkeit einzusetzen (§64(4)), bleibt jedoch mehr als vage, wie diese Forderungen umzusetzen seien.

Welche Belastungen ein Arbeitsplatz aufweist, sollte bereits durch eine Arbeitsplatzevaluierung ermittelt werden. Welche Lasten für eine Person zulässig sind, wird weder ermittelt noch gibt es Richtlinien, an denen sich Arbeitgeber orientieren könnten. Einzig im Mutterschutzgesetz sind Maximalgewichte definiert.

Der Gesetzgeber hat sich selbst verpflichtet, über die zulässigen Lasten eine Verordnung zu erlassen, sobald es gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse gibt. Auf diese Erkenntnisse wurde bisher fast 29 Jahre gewartet. Es wird Zeit, auf die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen zu achten.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Regierung auf, die Verordnung über die Grenzwerte für die Handhabung von Gewichten gemäß §72(1)2 ASchG zu erlassen.

DI Sandra Hofmann

Fraktionsvorsitzende                                                              Graz, den 4. Mai 2023

20230504_AK_VV_AUGE_Antrag_2_Gewichte_heben

Vollversammlung Mai 2023 – Antrag 1

Antrag  1

an die 08. Vollversammlung vom 4. Mai 2023
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

ÖGK-Erstattungszeiten verkürzen!

Gesetzlich Krankenversicherte, die Wahlärzte und andere, nicht an Kassenverträge gebundene Leistungsanbieter im Gesundheitswesen in Anspruch nehmen müssen, sind gezwungen, oft über viele Monate hinweg Tausende Euro vorzulegen. Weil eine wachsende Zahl Versicherter das nicht länger leisten kann und will, ist das österreichische Gesundheitswesen nur noch eingeschränkt zugänglich.

Nach Zahlen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) übersteigt wie in ganz Österreich auch in der Steiermark die Zahl der Wahlärzte mit 1.250 die der Kassenärzte (966) deutlich, in Wien (3.373 gegen 1.678) sogar um das Doppelte. Hier muss ein Kassenarzt im Durchschnitt 1.000 Patienten betreuen, ein Wahlarzt nur halb so viele. In manchen Fachgebieten, etwa der Kinder- und Jugendpsychiatrie, sind Kassenärzte österreichweit so gut wie nicht zu bekommen. Nach Zahlen der privaten Krankenversicherer – die aus diesem Missverhältnis Gewinn zu ziehen versuchen – gibt ein gesetzlich Versicherter pro Jahr im Durchschnitt zwischen 1300 und 1400 Euro für Wahlarztrechnungen aus. Andere Gesundheitskosten wie Physiotherapie oder Logopädie, für die Patienten ebenfalls in Vorlage treten müssen, machen wegen ihres häufigeren Anfallens oft noch viel höhere Beträge aus.

Ohne die vertragsfreien Anbieter ist eine flächendeckende und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung in Österreich nicht mehr möglich.

Nach Auskunft der Österreichischen Gesundheitskasse, die mit Abstand die meisten Bürgerinnen und Bürger des Landes versichert, verstreichen zwischen dem Einreichen einer Rechnung und der Erstattung eines mehr oder weniger hohen Teilbetrages in der Regel drei bis vier Monate. Für Tausenderbeträge in Vorlage zu treten ist weniger wohlhabenden Versicherten – zumal zu Zeiten hoher Inflation – nicht zuzumuten. Die Gefahr besteht, dass nötige Patientenbesuche aus Kostengründen zunehmend unterbleiben, was wieder höhere Gesundheitskosten nach sich zieht.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zu initiieren, das den Krankenversicherungsträgern die Erstattung von Wahlarztrechnungen und Rechnungen anderer vertragsfreier Anbieter im Gesundheitswesen binnen eines Monats vorschreibt. Der dafür nötige höhere Personalaufwand ist von der Versichertengemeinschaft zu tragen.

DI Sandra Hofmann

Fraktionsvorsitzende                                                             Graz, den 4. Mai 2023

20230504_AK_VV_AUGE_Antrag_1_ÖGK-Erstattungszeiten_verkürzen