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Antrag 01 / Änderung des § 110 ArbVG

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. Mai 2017

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien spricht sich dafür aus, dass der letzte Satz im § 110 Absatz 6 ArbVG „Dieser Absatz gilt nicht Banken (§ 1 Bankwesengesetz BGBl. Nr. 532/1993) und Versicherungsunternehmen“ gestrichen wird.

§ 110 Arbeitsverfassungsgesetz regelt die Mitwirkung von Betriebsräten im Aufsichtsrat. Im § 110 (6) wird die Mitwirkung von Betriebsräten von Tochterunternehmen in den Aufsichtsräten von beherrschenden Unternehmen (Beteiligung von mehr als 50 %) geregelt. Im letzten Satz von Absatz 6 jedoch wird dieses Recht den ArbeitnehmerInnen-VertreterInnen von Banken und Versicherungen nicht gewährt.

Schneller/Preiss1 meinen dazu in ihrem Kommentar zum ArbVG:
„Diese Regelung ist dann sachgerecht, wenn es sich um branchenfremde Beteiligungen von Kreditinstituten und Versicherungen handelt, weil dann davon auszugehen ist, dass auf die branchenfremden Beteiligungen ohnehin kein Einfluss genommen wird; mit anderen Worten, es handelt sich typischerweise um bloße Anteilsverwaltung (…). In der Praxis ist allerdings zu beobachten, dass immer mehr Kreditinstitute und Versicherungen ihr Kerngeschäft nicht mehr in einem Unternehmen wahrnehmen, sondern etwa den Zahlungsverkehr ausgliedern oder Beteiligungen an anderen Kreditinstituten oder Versicherungen erwerben. Für solche Beteiligungen ist der Ausschluss der Konzernentsendung nicht sachgerecht.“

Diese Bestimmung dürfte ihren Ursprung in den damaligen Bedürfnissen des Vorstandes der verstaatlichten Creditanstalt-Bankverein haben. Diese in der Bank Austria (diese wurde dann ebenfalls an die italienischen Unicreditoverkauft) aufgegangene Bank hatte in den Nachkriegsjahren bis in die 1970er Jahre ein sehr großes Beteiligungsportfolio von Industrieunternehmen und agierte quasi als Industrieholding des Bundes. Der damalige Vorstand hatte offensichtlich keinerlei Interesse daran, dass ihm BetriebsrätInnen aus Industrieunternehmen seine feinen getäfelten Aufsichtsratsräume in der Schottengasse verschmutzen könnten.

In der Gegenwart werden, wie Schneller/Preiss berichten, ehemalige Bankaufgaben in eigene Unternehmen mit „billigeren“ Kollektiverträgen ausgelagert. Dazu gehören z.B. Zahlungsverkehr, IT-Agenden, Betriebsrestaurants und Haustechnik. Aber auch für andere Bereiche wie z.B. das Bausparkassen-, dass Investmentfonds- und das Pensionskassengeschäft, die rechtlich in eigenen von der Mutter getrennten Einheiten geführt werden müssen, werden zentrale Stabsfunktionen wie z.B. Personalangelegenheiten, Recht und Compliance, Marketing und PR vereinheitlicht. Diese Aufgaben werden in der Regel durch die Konzernmutter wahrgenommen. Insofern werden Tätigkeiten in eigene Firmen ausgelagert, bestimmte Funktionen aber zentral von einem Konzern durchgeführt und gesteuert. Deshalb haben die BetriebsrätInnen der Tochterunternehmen ein legitimes Interesse in den Aufsichtsräten der Konzerne repräsentiert zu werden.

1 Schneller H./Preiss J. (2015): Kommentar zum $ 110 ArbVG, in: Gahleithner S./Mosler R.: Arbeitsverfassungsrecht, Band 3, Wien, ÖGB Verlag

Antrag 01 / Änderung des § 110 ArbVG

§ 110 Arbeitsverfassungsgesetz regelt die Mitwirkung von Betriebsräten im Aufsichtsrat. Im § 110 (6) wird die Mitwirkung von Betriebsräten von Tochterunternehmen in den Aufsichtsräten von beherrschenden Unternehmen (Beteiligung von mehr als 50 %) geregelt. Im letzten Satz von Absatz 6 jedoch wird dieses Recht den ArbeitnehmerInnen-VertreterInnen von Banken und Versicherungen nicht gewährt.

Schneller/Preiss1 meinen dazu in ihrem Kommentar zum ArbVG:
„Diese Regelung ist dann sachgerecht, wenn es sich um branchenfremde Beteiligungen von Kreditinstituten und Versicherungen handelt, weil dann davon auszugehen ist, dass auf die branchenfremden Beteiligungen ohnehin kein Einfluss genommen wird; mit anderen Worten, es handelt sich typischerweise um bloße Anteilsverwaltung (…). In der Praxis ist allerdings zu beobachten, dass immer mehr Kreditinstitute und Versicherungen ihr Kerngeschäft nicht mehr in einem Unternehmen wahrnehmen, sondern etwa den Zahlungsverkehr ausgliedern oder Beteiligungen an anderen Kreditinstituten oder Versicherungen erwerben. Für solche Beteiligungen ist der Ausschluss der Konzernentsendung nicht sachgerecht.“

Diese Bestimmung dürfte ihren Ursprung in den damaligen Bedürfnissen des Vorstandes der verstaatlichten Creditanstalt-Bankverein haben. Diese in der Bank Austria (diese wurde dann ebenfalls an die italienischen Unicreditoverkauft) aufgegangene Bank hatte in den Nachkriegsjahren bis in die 1970er Jahre ein sehr großes Beteiligungsportfolio von Industrieunternehmen und agierte quasi als Industrieholding des Bundes. Der damalige Vorstand hatte offensichtlich keinerlei Interesse daran, dass ihm BetriebsrätInnen aus Industrieunternehmen seine feinen getäfelten Aufsichtsratsräume in der Schottengasse verschmutzen könnten.

In der Gegenwart werden, wie Schneller/Preiss berichten, ehemalige Bankaufgaben in eigene Unternehmen mit „billigeren“ Kollektiverträgen ausgelagert. Dazu gehören z.B. Zahlungsverkehr, IT-Agenden, Betriebsrestaurants und Haustechnik. Aber auch für andere Bereiche wie z.B. das Bausparkassen-, dass Investmentfonds- und das Pensionskassengeschäft, die rechtlich in eigenen von der Mutter getrennten Einheiten geführt werden müssen, werden zentrale Stabsfunktionen wie z.B. Personalangelegenheiten, Recht und Compliance, Marketing und PR vereinheitlicht. Diese Aufgaben werden in der Regel durch die Konzernmutter wahrgenommen. Insofern werden Tätigkeiten in eigene Firmen ausgelagert, bestimmte Funktionen aber zentral von einem Konzern durchgeführt und gesteuert. Deshalb haben die BetriebsrätInnen der Tochterunternehmen ein legitimes Interesse in den Aufsichtsräten der Konzerne repräsentiert zu werden.

1 Schneller H./Preiss J. (2015): Kommentar zum $ 110 ArbVG, in: Gahleithner S./Mosler R.: Arbeitsverfassungsrecht, Band 3, Wien, ÖGB Verlag

Enquete: Alles flexi, oder was?

Alles flexi

Bei der Enquete am 2. Mai werden aktuelle Studien zum Thema Arbeitszeitflexibilisierung präsentiert und Modelle von arbeitnehmerInnenfreundlichen Arbeitszeitmodellen in Betrieben vorgestellt.

Wir diskutieren und analysieren die Folgen für Gesundheit, Geschlechterverhältnisse, Zeitwohlstand, Verteilung der Arbeit. Wir beleuchten Arbeitszeitpolitik auf betrieblicher, österreichischer und europäischer Ebene. Und: Betroffene berichten selbst, wie sie mit flexibilisierter Arbeitszeiten zu Rande kommen, was für sie ein 12-Stunden-Arbeitstag und eine weitere Arbeitszeitflexibilisierung bedeuten würde und was sie für selbstbestimmtes Arbeiten brauchen.

Wir wollen mit euch Arbeitszeit neu denken, Arbeitszeiten menschlich gestalten.

 

PROGRAMM

 

14:00 Uhr Check in

14:30 Uhr Eröffnung

Begrüßung: David Ellensohn, Klubobmann der Grünen Wien

 

14:40 Uhr Panel 1

Kurzfilm 1
Impulsstatement: GRin Barbara Huemer (Grüne Wien)
KEYNOTE: Ansatzpunkte einer gleichstellungsorientierten Arbeitszeitpolitik. Status quo der Arbeitszeitverteilung in Österreich. Mag.a Christine Mayrhuber (WIFO)
Impulsstatement: MEP Monika Vana (Greens/EFA im EP): Arbeitszeitpolitik auf EU-Ebene, aktuelle Entwicklungen
Publikumsfragen

 

16:00 Uhr Panel 2
Kurzfilm 2
Vortrag: Arbeit und Erholung. Auswirkung langer Arbeitszeit und Erholungsmangel auf Gesundheit und Wohlbefinden. Dr. Gerhard Blasche (Zentrum für Public Health, Medizinische Universität Wien)
Publikumsfragen

 

16:40 – 17:10 Uhr
Pause

 

17:10 Uhr Panel 3
Kurzfilm 3
Impulsstatement: Markus Koza (AUGE/UG Wien)
Vortrag: Pioniere der Arbeitszeitverkürzung: betriebliche Modelle in Österreich. Stefanie Gerold, MSc. und Michael Soder, MSc. MSc (beide Institute for Ecological Economics an der WU Wien)
Publikumsfragen

 

18:00 bis 19:00 Uhr
Kurzfilm 4
Sofa Talk: „Gute Arbeitszeit heißt für mich…“ mit
Jana Zuckerhut, Österreichische Plattform für Alleinerziehende
Georg Gehringer, Polizist
Sonja Müllner, Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester, Betriebsratsvorsitzende (FSW)
Walter Braunsteiner, Softwareentwickler
Adele Siegl, Fahrradzustellerin foodora, Betriebsrätin

 

Politisches Resümee: Barbara Huemer, Monika Vana, Markus Koza

Moderation: Nina Horaczek, Chefreporterin bei der Wiener Stadtzeitung Falter

Gemütlicher Ausklang

 

Anmeldung:
anmeldung.rhk@gruene.at

Anträge AK-Vollversammlung_30-03-2017

In der AK-Vollversammlung März 2017 stellten die 6 AUGE-KammerrätInnen zwei Resolutionen und fünf Anträge an die Bundes- und Landesregierung Steiermark.

Rechtliche Gleichstellung von Zeitausgleich und Urlaub

Keine neue staatliche Förderung für Gratismedien

Mängel am Steiermärkischen Baugesetz beheben

Steirisches Wohnunterstützungsgesetz nach Novelle ändern

Entgeltfortzahlungsfonds wieder einführen

Abgelehnte Asylsuchende nicht aus der Grundversorgung fallen lassen

Kapital basierte Abgaben zur Finanzierung unseres Sozialsystems einführen

AK-Fraktionen_Abstimmungsergebnisse der AUGE-Anträge