Antrag 03 – Höhere Pensionsbeiträge bei Elternteilzeit

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020

Antrag mehrheitlich abgelehnt

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Bewertung für die Beitragsgrundlagen in der Pensionsversicherung für die Dauer einer Elternteilzeit mindestens auf das Niveau zu stellen, das dem Beschäftigungsausmaß vor der Geburt eines Kindes entspricht.

Frauen erhalten in Österreich durchschnittlich ca. 40% weniger Pension als Männer, Altersarmut ist daher auch als weiblich zu charakterisieren. Dies ergibt sich aus einem Pensionsrecht, das sich in Österreich sehr stark an einer männlichen Erwerbsbiografie orientiert.

Elternteilzeit ermöglicht es Familien, ihre Betreuungspflichten besser mit ihrem
Erwerbsleben in Einklang zu bringen. Auch hier wiederum sind es überwiegend Frauen, die Elternteilzeit vereinbaren, Männer sind die Ausnahme. Männer sind im Vergleich zu Frauen immer noch besserverdienend und eine Reduktion des höheren Einkommens führt oft dazu, dass eine Elternteilzeit nicht möglich erscheint. Ein sowieso schon geringeres Einkommen, führt zu weniger finanziellen Einschnitten im Familieneinkommen als umgekehrt, was vor allem auf Frauen zutrifft.

Durch die Elternteilzeit entstehen zwar Versicherungsmonate für die
Pensionsversicherung, die Bewertung ist aufgrund der niedrigen Beschäftigungsausmaße für viele Arbeitsjahre aber sehr gering. Eine Bewertung auf dem Niveau von Mutterschutz und Karenz würde hier eine starke Verbesserung für die künftige Pension bedeuten.

Print Friendly, PDF & Email