Wien

Antrag 06 / Alternativen zur Lobauautobahn

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. Mai 2017

Antrag mehrheitlich abgelehnt
GA, Persp., ARGE, GLB : ja
Kom, BDFA: für Zuweisung
FSG, ÖAAB, FA, GA: nein

Die 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien tritt dafür ein, dass …

  • Die Bundesregierung als Eigentümer der Asfinag-AG alle weiteren Aktivitäten zur Umsetzung des Projekts Lobauautobahn stoppt.
  • Die Bundesregierung als Eigentümerin der ÖBB den Ausbau der Schnellbahnverbindungen in Wien und ins Wiener Umland verstärkt vorantreibt, um den PendlerInnen attraktive Angebote zu machen, auf die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen.
  • Die Stadt Wien ihrerseits den Öffentlichen Verkehr jenseits der Donau (21. und 22. Bezirk) massiv und rasch ausbaut (insb. tangentiale Straßenbahnlinien).
  • Die Stadt Wien durch die Einführung einer flächendeckenden und kleinräumigen Parkraumbewirtschaftung in ganz Wien die Attraktivität des motorisierten Individualverkehrs für PendlerInnen verringert und gleichzeitig attraktive Angebote für alle PendlerInnen mit öffentlichen Verkehrsmitteln schafft.
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Antrag 05 / Subvention für das Südwind Magazin

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. Mai 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ARGE, GLB, Kom, BDFA : ja
GA, Persp.: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien setzt sich dafür ein, dass die Austrian Development Agency ihre Entscheidung der Streichung der Subvention für das Südwind Magazin revidiert. Weiters strebt die AK Wien zukünftig einen Kooperationsvertrag mit Südwind an, um die Zusammenarbeit auf eine stabilere Finanzierungsbasis zu stellen bzw. um die Kontinuität der Zusammenarbeit abzubilden.

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Antrag 04 / Verbot von Gratiszeitungsentnahmeboxen

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien
am 3. Mai 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, Persp., ARGE, GLB, Kom: ja
FSG, GA, BDFA: für Zuweisung
FA, ARGE: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Kommunal- und Regionalpolitik

Die 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien setzt sich für ein Verbot der Gratiszeitungsentnahmeboxen im öffentlichen Raum Wiens sowie in den Stationen der Wiener Linien ein.

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Antrag 03 / Änderung des § 424 ASVG Pflichten und Haftung der VersicherungsvertreterInnen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. Mai 2017

Antrag mehrheitlich abgelehnt
Persp., GLB, Kom, BDFA: ja
FA, GA, ARGE: für Zuweisung
FSG, ÖAAB: nein

Die 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien möge sich dafür einsetzen, dass im § 424 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (Pflichten und Haftung der Versicherungsvertreter) folgender Satz gestrichen wird:
„Sie sind zur Amtsverschwiegenheit, sowie zu gewissenhaften und unparteiischen Ausübung ihres Amtes verpflichtet.“

Und durch folgenden Satz ersetzt werden:
„Sie sind zur gewissenhaften Ausübung ihres Amtes verpflichtet.“

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Antrag 02 / Entgeltfortzahlungsfonds wieder einführen – Unfallversicherung entlasten

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. Mai 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, GA, ARGE, GLB, Kom, BDFA: ja
FA, Persp.: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die 168. Vollversammlung der AK Wien tritt daher für die Schaffung bzw. Wiedereinrichtung eines arbeitgeberseitig finanzierten beitragsgedeckten Entgeltfortzahlungsfonds ein.
Sicherzustellen ist jedenfalls, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt nicht weiter durch Belastung mit widmungsfremden Aufgaben, wie etwa der Unterstützung von Unternehmen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geschwächt und an der Erfüllung ihrer eigentlichen Kernaufgaben gehindert wird.

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