Betriebsvereinbarung iSd § 97 Abs 1 Z 11 ArbVG
όber die Entgeltfortzahlung fόr den zur Teilnahme an Betriebsversammlungen erforderlichen Zeitraum
abgeschlossen zwischen
1. der Firma ………………..
2. dem Betriebsrat ………………..
1. Geltungsbereich
a) Persφnlich: Diese Betriebsvereinbarung gilt fόr alle Arbeiter und Angestellten, die vom Arbeiter- bzw Angestelltenbetriebsrat der Firma ……………….. vertreten werden.
b) Sachlich: Diese Betriebsvereinbarung regelt die Entgeltfortzahlungsansprόche fόr den zur Teilnahme an einer Betriebsversammlung erforderlichen Zeitraum sowie die Vergόtung von aus der Teilnahme an einer Betriebsversammlung erwachsenden Fahrtkosten.
2. Ausmaί der Entgeltfortzahlung
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, das Entgelt fόr den zur Teilnahme an Betriebsversammlungen erforderlichen Zeitraum im Ausmaί von vier Stunden pro Halbjahr fortzuzahlen, wenn die Betriebsversammlung bzw die mit der Teilnahme verbundene An- und Abreise innerhalb der Normalarbeitszeit liegt.
3. Fahrtkostenersatz und Aufwandsentschδdigung
Soweit zur Teilnahme an einer Betriebsversammlung erforderlich, werden vom Arbeitgeber die Kosten des billigsten φffentlichen Verkehrsmittels zur An- und Abreise ersetzt. Fόr die Vergόtung der im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung anfallenden Nδchtigungs- und erhφhten Verpflegungskosten, gelten die betrieblichen Regelungen όber den Kostenersatz fόr Dienstreisen sinngemδί.
……………….., am ………………..
……………….. ………………..
Arbeitgeber Betriebsrat