Antrag 04 / Die Zukunft von Prävention, Unfallheilbehandlung und Rehabilitation in der AUVA

Entsprechend dem Grundsatz „Alles aus einer Hand“ stellt die AUVA – basierend auf ihrem 4-Säulensystem (Prävention, Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentenleistung) – einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil im österreichischen Gesundheitssystem dar und ist in der Bundesverfassung verankert. Hervorragende Ergebnisse in der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, international anerkannte Unfallheilbehandlung und Rehabilitation und entsprechende Verringerung der Aufwendungen für Renten bestätigen diese nachhaltige Strategie zum Wohle der Unfallversicherten, Betriebe, Unfallversicherung und Gesellschaft.

Durch die Beitragssenkung um Euro 90 Mio pro Jahr ab 1.7.2014 ist für die kommenden Jahre ein deutlich negatives Finanzergebnis für die AUVA zu erwarten.
Die AUVA ist dadurch gezwungen, sich auf ihre durch die Verfassung und das ASVG normierten Aufgaben zu konzentrieren und für entsprechende Transparenz und Kostenwahrheit zu sorgen. Das Potential zur Kostensanierung der AUVA ist erheblich: Einerseits liegt es in der gesetzlich vorgeschriebenen zweckfremden Verwendung von Mitteln der Unfallversicherung, wie für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Beitragsfreistellung diverser Gruppen und Beschäftigten oder die Krankenversicherung für Selbständige, andererseits in der fehlenden Kostenwahrheit bei der allgemeinen Unfallheilbehandlung und Rehabilitation und der enormen Überzahlung bei Fremdbehandlungen (§319a ASVG).
Die Länder, welche gemäß Verfassung den stationären Versorgungsauftrag zu erfüllen haben, sei es durch eigene Einrichtungen oder durch Dritte, profitieren im hohen Ausmaß von den Leistungen der UKHs in der allgemeinen Unfallheilbehandlung, ohne dafür entsprechende LKF-Beträge zu zahlen. Hingegen erhalten Privatkrankenanstalten für ihre Leistungen enorme Mittel aus dem Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds.

Für die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren in Zusammenarbeit mit den Gebietskrankenkassen, die jährlich mehrere Mrd. Euro in der Krankenversicherung und Pensionsversicherung verursachen, fehlt dagegen der gesetzliche Auftrag und das notwendige Geld. Besonders zur Prävention der stark steigenden psychischen Gesundheitsgefahren, welche inzwischen einen wesentlichen Teil der Erkrankungen und Arbeitsunfähigkeitspensionen verursachen, fehlen die Ressourcen.

Die AUVA hat nun Gespräche über eine beispielhafte Zusammenarbeit zwischen dem UKH Klagenfurt und dem Wörthersee-Klinikum begonnen und eine erste Machbarkeitsstudie über Zusammenlegungen von AUVA-Einrichtungen im Raum Wien erstellen lassen.
Wie immer diese Planungen und Gespräche sich entwickeln werden, muss sichergestellt sein, dass sich die AUVA die Investitions- und Betriebskosten leisten kann, die Kooperationspartner ihre Beiträge erbringen und diese Umstrukturierungen nicht zu Lasten der AUVA Beschäftigten gehen.
Für die Betriebsräte und Beschäftigten in der AUVA ist für die Mitwirkung an diesem Veränderungsprozess das bereits 2009 einstimmig beschlossene Zukunftsprogramm des Zentralbetriebsrates „Unsere AUVA – DAS Kompetenzzentrum für das Ereignis Unfall“ wesentlich. Darin enthalten sind eine Reihe von aktuellen Forderungen und Vorschläge an Politik, Hauptverband der Sozialversicherungsträger und AUVA, die auch für diese möglichen Umstrukturierungen gelten.

Die AUVA hat bereits eine Beschäftigungsgarantie für die Betroffenen zugesagt. Darüber hinaus sind Standortgarantien im Rahmen von Sozialplänen erforderlich.
In den UKHs als regionale Traumazentren und den AUVA-Rehabilitationszentren sind primär alle Arbeitsunfälle zu behandeln, um die Unfallversicherten bestmöglich nach dem 4-Säulenmodell behandeln zu können. Dies erfordert entsprechende Vereinbarungen mit den Ländern und den Rettungsorganisationen (bei schweren Arbeitsunfällen Hubschraubertransporte).

Nur durch den Erhalt der Eigenständigkeit der UKHs – durchaus in Kooperation mit öffentlichen Schwerpunktkrankenanstalten – und der Reha-Zentren (insbesondere der Langzeitrehabilitation mit bestmöglichen Bedingungen am „Weißen Hof“), wird es möglich sein, die gesetzlich vorgegebene bestmögliche Prävention, Heilbehandlung und Rehabilitation für alle Unfallversicherten zu gewährleisten und weiter auszubauen.
Eine Reduzierung der Kapazitäten oder gar der Wegfall der Unfallheilbehandlung oder der Rehabilitation durch die AUVA wäre eine existenzielle Bedrohung für die Unfallversicherten und die AUVA und damit der gesamten gesetzlichen Unfallversicherung in Österreich. Die optimale Unfallheilbehandlung nach Primar Lorenz Böhler kann nicht durch Geldleistungen an Dritte ersetzt werden.

Nach heuer 125 Jahren Erfolgsgeschichte muss die AUVA und ihre Beschäftigten zum Wohle ihrer Versicherten eine gesicherte Zukunft haben!