Die Regierung will ab Anfang 2016 das sog. „Mystery Shopping“ bei ÄrztInnen einführen. D.h. Spione der Sozialversicherung tarnen sich als PatientInnen und simulieren eine Krankheit. Fällt der Arzt bzw. die Ärztin darauf rein, drohen ihnen Sanktionen bis hin zum Entzug des Kassenvertrages. Zweck der Übung: Sparen im Gesundheitsbereich. Dieses Gesetz prügelt die Ärzte, trifft aber letztlich die ArbeitnehmerInnen, die damit noch stärker unter Druck kommen.
Mystery Shopping – Nein Danke!
Seit längerer Zeit nimmt die Zahl der Krankenstandstage je Erwerbstätigen ab. Waren es zu Beginn der 90er Jahre noch durchschnittlich 15 Krankenstandstage, so entfielen 2014 nur mehr 12,3 Krankenstandstage auf einen Erwerbstätigen (minus 18%). Dass das darauf zurückzuführen ist, dass die Beschäftigten immer gesünder werden, darf bezweifelt werden. Viel eher dürfte der Rückgang damit zusammenhängen, dass viele ArbeitnehmerInnen trotz Krankheit in die Arbeit gehen. Der „Krankenstandsreport 2012“ der Steirischen AK ergab, dass 63,4% der befragten ArbeitnehmerInnen trotz Krankheit zur Arbeit gehen (plus 8% gegenüber 2007) 45,2% beenden vorzeitig ihren Krankenstand (plus 15% gegenüber 2007). 70% spüren einen gesteigerten Leistungsdruck am Arbeitsplatz. Dazu passen auch die Ergebnisse einer Studie der Statistik Austria aus dem Jahr 2013: Eine Million Menschen klagen über eine durch die Arbeit verursachte Gesundheitseinschränkung. Seit diesen Umfragen ist die Arbeitslosigkeit rapid angewachsen. Wir müssen daher davon ausgehen, dass sich dieser negative Trend weiter verschärft hat.
Angesicht dieser beunruhigenden Entwicklung sehen wir es als die Aufgabe von Regierung und Gesetzgeber, Maßnahmen zu ergreifen, die die Gesundheit der Menschen besser vor dem wachsenden Druck der Arbeitswelt schützen. Mit der Einführung des sog. „Mystery Shoppings“, das der Nationalrat im Juli 2015 beschlossen hat, geschieht jedoch das glatte Gegenteil: Spione der Krankenkasse tarnen sich als PatientInnen und simulieren beim Arztbesuch eine Erkrankung. Und wenn der bzw. die darauf reinfällt, droht dem Arzt/der Ärztin Ungemach bis hin zum Entzug des Kassenvertrags. Das Resultat und wohl auch die Absicht dieser Regelung: Möglichst viel Misstrauen im Verhältnis zwischen Arzt und Patient schüren, damit die Ärzte und Ärztinnen es sich doppelt und dreifach überlegen, ob sie jemanden tatsächlich krankschreiben. Dieses Gesetz prügelt die Ärzteschaft, trifft aber letztlich die ArbeitnehmerInnen, die dadurch noch stärker unter Druck kommen.