Antrag 10 / Verbesserung der Sozialhilfe

Begründung:
Die Sozialhilferichtsätze aller Länder liegen unter der Armutsgefährdungsschwelle und unter der derzeit diskutierten Höhe einer allfälligen Grundsicherung von 800 Euro.
Dazu kommen große Defizite im Vollzug der Sozialhilfe, was zu einer so genannten Non-Take Up Rate von ca. 100% führt. Parallel dazu steigt die Zahl der SozialhilfebezieherInnen weiter beträchtlich, was auf die nicht ausreichende Höhe der vorgelagerten Leistungen zurückzuführen ist. Gründe dafür sind unter anderen der Anstieg von Teilzeitbeschäftigung ebenso wie der Anstieg von atypischer und prekärer Beschäftigung. Auch die rund 230.000 Menschen, die trotz Vollzeiterwerbsarbeit ein Einkommen unter der Armutsgefährdungs-schwelle erzielen tragen dazu bei.

Armutsbekämpfung heißt auch soziale Inklusion, Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Daher müssen Leistungen, die zur Verhinderung und Überwindung von Ausgrenzung wie Sozialberatung, Schuldnerberatung, Betreuungsleistungen, und vieles mehr leicht zugänglich sein und in ausreichender Zahl zu Verfügung stehen.
Weiters muss die ausgleichende Wirkung von öffentlichen Dienstleistungen verstärkt werden. Der leistbare Zugang zu diesen für Menschen mit niedrigem Einkommen ist ein entscheidender Teilhabefaktor.

Auch im Zusammenhang mit der derzeit diskutierten Einführung einer Grundsicherung auf Bundesebene ist die sofortige Verbesserung in der Wiener Sozialhilfe sinnvoll. In allen bisher veröffentlichen Beiträgen bleibt die Sozialhilfe in Länderkompetenz bestehen, wird aber vereinheitlicht. Ca. 2/3 der SozialhilfebezieherInnen in Österreich lebt in Wien.
Hier kann das Land Wien mit einer Sofortmaßnahme beispielgebend sein und zeigen, dass ihm Armutsbekämpfung wirklich ein Anliegen ist.

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