Durch die hervorragende Prävention der AUVA sind die Arbeitsunfälle rückläufig. Der Anteil der arbeitsunfallbedingten Aufenthalte von PatientInnen im Unfallkrankenhaus Graz beträgt ca. 15%, im Rehabilitationszentrum Tobelbad ca. 45%. Für die anderen an PatientInnen erbrachten Leistungen im Rahmen von Haus- und Freizeitunfällen erhält die AUVA nur einen geringen Prozentsatz der tatsächlichen Kosten ersetzt.
Durch die Gesetzgebung wurde die AUVA verpflichtet Zahlungen zu leisten, die nur indirekt mit den Aufgaben der AUVA in Verbindung gebracht werden können (Entgeltfortzahlung für erkrankte MitarbeiterInnen in Betrieben bis 50 ArbeitnehmerInnen ohne Unfallgeschehen, Entgeltfortzahlung für UnternehmerInnen im Krankheitsfall, Beitragsfreistellung von Lehrlingen und älteren ArbeitnehmerInnen, die Abgabe nach § 319 a ASVG).
In der Steiermark versorgt die AUVA mit ihren zwei Unfallkrankenhäusern einen Großteil der UnfallpatientInnen des Landes Steiermark. Diese qualitativ hochwertige Versorgung der PatientInnen gerät in Gefahr und kann, wenn es zur Beitragssenkung ohne Ausgleich kommt, nicht mehr im vollen Umfang garantiert bzw. geleistet werden.
Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung daher auf, rechtliche Schritte einzuleiten, die es ermöglichen, der AUVA den Beitragsverlust im vollen Umfang zu ersetzen, da ohne Gegenfinanzierung die dargestellten Versorgungsleistungen nicht mehr erbracht werden können.
Für die Fraktion der AUGE/UG
Ilse Löwe-Vogl
Fraktionsvorsitzende
30. Jänner 2014