Die im Anhang I der TVO angeführten Untersuchungsparameter wurden zuletzt 2001 und 2012 (Aufnahme des Parameters für Uran) geändert.
unzureichende gesetzliche Regelung der Trinkwasseruntersuchung
Die Untersuchungen des Trinkwassers auf Pestizide beschränkt sich lt. Trinkwasserverordnung Anhang I, Teil B, Anmerkung 6 auf solche Pestizide, „deren Vorhandensein in einer bestimmten Wasserversorgung anzunehmen ist.“ Das bedeutet: untersucht wird nur, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt – und dann auf auf eine Liste von Pestiziden, die dem Stand der Entwicklungen in der chemischen Industrie und der Landwirtschaft um Jahr(zehnt)e nachhinkt.
Grenzwertüberschreitungen nur zufällig aufgedeckt!
n Niederösterreich kommt es immer wieder zu Pestizid-Grenzwertüberschreitungen, die, wenn überhaupt, mehr oder weniger zufällig aufgedeckt werden.
Das zeigte sich 2013 z.B. in Bisamberg, wo das Brunnenfeld der EVN (Versorgung von 60.000 Haushalten im Weinviertel) vom Netz genommen werden musste, weil Belastungen mit Clopyralid und Thiamethoxam aus einer nahegelegenen chem. Produktionsstätte (Kwizda Agro) festgestellt wurden. Beide Wirkstoffe sind im Untersuchungsrahmen der Trinkwasserverordnung nicht beinhaltet. Die Belastung wurde im Rahmen eines Pestizidscreenings festgestellt, das die EVN „freiwillig“ aufgrund des Bekanntwerdens der Grundwasserbelastung durch die Fa. Kwizda Agro durchführen ließ. Auch das tatsächliche Ausmaß dieser Grundwasserbelastung wurde nur durch Recherchen und Messungen von Global2000 entdeckt, da sich die zuständige Behörde (BH Korneuburg) auf die falschen Parameter konzentriert hatte.
Global2000 und die Bürgerinitiative „pro reines Wasser“ stellten mittels „Eiswürfeltests“ fest, dass zumindest über 1 Jahr belastetes Trinkwasser an die EVN-KundInnen ausgeliefert wurde. Im Zuge dieser Recherche wurde festgestellt, dass die Informationspflicht der Trinkwasserversorgungsbetriebe teilweise nur unzulänglich umgesetzt wurde. Eine zentrale Informationsstelle (z.B. über die Homepage des Landes Niederösterreich) würde den Zugang der KonsumentInnen zu Informationen über ihr Trinkwasser massiv verbessern.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nur aufgrund der Initiative von Global2000 verhindert werden konnte, dass 60.000 Haushalte auf Dauer unbewusst mit pestizidbelastetem Trinkwasser versorgt werden! Die „Schutzfunktion“ der Trinkwasserverordnung hat hier total versagt!
Die Grund- und Trinkwasserkontamination durch die Firma Kwizda Agro ist aber kein Einzelfall in Niederösterreich. So wurden auch die Kontamination von Grund- und Trinkwasser in Ebenfurth (Fa GAT, u.a. Clomazon, Nicosulfuron, Terbuthlazin) und in Deutsch Wagram (landwirtschaftl. Betriebe, u.a. Atrazin, Desphenylchloridazon und Pyramin) nur „zufällig“ entdeckt. Die Kosten für die Sanierung des Grund- und Trinkwassers ging in Korneuburg und Ebenfurth in Millionenhöhe, in Deutsch Wagram wurde das Problem nicht gelöst, sondern die Kontamination durch „Vermischung“ des Wassers entschärft und einige Brunnen gesperrt.
Durch derartige Vorfälle wird das Vertrauen der betroffenen Bevölkerung in den rechtlichen Schutz des Wassers als wichtigstes Lebensmittel massiv geschwächt. Die Verunsicherung führt dazu, dass immer mehr Menschen davon abgehen, Leitungswasser zu trinken und um teures Geld Mineralwasser nach Hause zu schleppen. Dieser Vertrauensverlust kann nur durch eine Verbesserung der gesetzlich vorgeschriebenen Trink- und Grundwasseruntersuchungen wieder ausgeglichen werden, wofür aufgrund der Entwicklungen im Bereich der Schadstoffanalyse seit einigen Jahren geeignete Mittel zur Verfügung stehen würden.
neue technische Standards
Seit wenigen Jahren besteht die Möglichkeit, Pestizidscreenings durchführen zu lassen. Mit diesen „Schnelltests“ kann festgestellt werden, ob und welche Pestizide im untersuchten Wasser vorhanden sind. Die Quantität der Belastung wird dann durch konkrete Untersuchungen festgestellt. Die Kosten für ein derartiges Screening bewegen sich um € 300,–, also auch für kleine Trinkwasserversorgungsunternehmen leistbar.
Eine verpflichtende Vorschreibung von Pestizidscreenings im Zuge der Trinkwasseruntersuchungen lt. TVA Anhang I würde massiv zur Sicherheit der niederösterreichischen Trinkwasserqualität beitragen und könnte auch das Vertrauen der KonsumentInnen in die Qualität ihres Leitungswassers wieder erhöhen.
Im Sinne eines vorsorglichen Trinkwasserschutzes müssen auch die regelmäßigen Untersuchungen des Grundwassers (als unser Trinkwasserreservoir) durch Pestizidscreenings eingänzt werden, um eventuelle Kontaminationen frühzeitig erkennen und dagegen vorgehen zu können!
Die Vollversammlung der AK Niederösterreich möge daher beschließen:
- Die Niederösterreichische Arbeiterkammer fordert den/die GesundheitsministerIn auf, in der Trinkwasserverordnung verpflichtend Pestizidscreenings zur Feststellung von Verdachtsmomenten von Pestizidkontaminationen des Trinkwassers vorzuschreiben. Bei Feststellung einer Verunreinigung ist diese, unabhängig von den aufgelisteten Parametern der TVO, quantitativ zu untersuchen und sind Grenzwertüberschreitungen zu veröffentlichen.
- Weiters wird der Landeshauptmann von Niederösterreich aufgefordert, als zuständige Behörde von der Regelung der TVO § 7 Z 4 Gebrauch zu machen und bis zu einer gesamtösterreichischen Lösung Pestizidscreenings für niederösterreichische TrinkwasserversorgerInnen verpflichtend vorzuschreiben.
- Weiters wird angeregt, die Untersuchungsergebnisse der NÖ Trinkwasserversorgungsunternehmen gesammelt auf einer Homepage des Landes NÖ zu veröffentlichen, um die Einhaltung der Informationspflicht der Versorgungsunternehmen zu gewährleisten und den Zugang der KonsumentInnen zu den aktuellen Trinkwasserwerten jederzeit zu sichern.
- Der Umweltminister wird aufgefordert, im Sinne eines vorsorgenden Trinkwasserschutzes auch bei den Untersuchungen des Grundwassers Pestizidscreenings einzusetzen.