Antrag 10 / Presse-Vertriebsförderung an Qualitätskriterien binden

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB: ja
FSG, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, ein Fördersystem für Medien einzurichten, das klare Qualitätskriterien für die Zuteilung von jeglichen Förderungen (dies schließt eine Vertriebsförderung mit ein) vorsieht.
Diese Qualitätskriterien sollten sein:

  • Das teilnehmende Medium muss Mitglied des Presserats sein,
  • Aus-und Weiterbildungsmöglichkeiten für MitarbeiterInnen/KorrespondentInnen müssen gegeben sein,
  • sowie generell gute arbeitsrechtlich abgesicherte Arbeitsbedingungen.

Österreichische Tages- und Wochenzeitungen können sich gemäß dem sogenannten Presseförderungsgesetza aus dem Jahr 2004 um Förderungen bewerben. Diese Förderungen verteilen sich auf „Vertriebsförderung“, „Besondere Förderung“ sowie „Qualitätsförderung und Zukunftssicherung“.

Insgesamt wurde im Jahr 2017 ein Betrag in Höhe von 2.097.900,- Euro aufgeteilt auf 11 Tageszeitungen an Vertriebsförderung ausgeschüttet(1). Die Vertriebsförderung sieht in der derzeitigen Form allerdings keinerlei Kriterien vor, die sich an die journalistische Qualität der antragstellenden Zeitung richtet. Qualitätsjournalismus stellt jedoch einen enorm wichtigen Beitrag zur Demokratie dar. Um ein solches Demokratieverständnis aufrecht zu erhalten ist es wichtig in Medien zu investieren, deren MitarbeiterInnen sich einem qualitativen journalistischen Auftrag verpflichtet sehen.

Der Presserat, der sich nach eigenen Angaben „als moderne Selbstregulierungseinrichtung im Pressebereich, die der redaktionellen Qualitätssicherung sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit dient“, sieht, hat mit seinem sogenannten „Ehrenkodex“ eine Grundlage für die publizistische Arbeit aufgestellt. „Dieser beinhaltet Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen.“

(1) Quelle: https://www.rtr.at/de/ppf/VertPF2017

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