Alle Beiträge von AUGE UG

AUGE/UG zum „zweiten Arbeitsmarkt“ und zu „experimenteller“ Arbeitsmarktpolitik

Weil immer wieder Fragen an uns herangetragen werden, wie denn die AUGE/UG zum „zweiten Arbeitsmarkt“ steht – aktuell im Zusammenhang mit der im Regierungsprogramm verankerten Beschäftigungsaktion 20.000 für ältere, langzeitarbeitslose Menschen –  ein paar grundsätzliche Anmerkungen und unsere Positionen.

Die Möglichkeit über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen arbeitsmarktpolitische Probleme zu lösen, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Arbeitslosigkeit hat neben strukturellen – wie mangelnde bzw. unzureichende Ausbildung, Zuzug, Strukturwandel in der Wirtschaft – insbesondere konjunkturelle, in der Wirtschaftspolitik bzw. wirtschaftlichen Situation begründete Ursachen.

Wenn angesichts des EU-weit herrschenden Drucks auf die Sanierung öffentlicher Haushalte öffentliche Investitionen und Sozialleistungen  zurückgefahren bzw. gekürzt werden, trifft das private Unternehmen, Beschäftigte im öffentlichen Dienst – und im  öffentlich finanzierten Dienstleistungsbereich und die private Haushalte. Bleiben öffentliche Aufträge aus, werden in Unternehmen Beschäftigte „abgebaut“, anstehende Investitionen aufgeschoben. Verlieren die Haushalte wegen Arbeitslosigkeit und geringerer Sozialleistungen Einkommen, fließt weniger Geld in den Konsum, was ebenfalls  zu Lasten von Beschäftigung und Arbeitsplätzen geht.

Um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und reguläre, „gute“ Beschäftigung im „ersten“ Arbeitsmarkt zu schaffen – insbesondere auch Langzeitarbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit älterer Menschen – braucht es eine aktive Wirtschaftspolitik, die sozial und ökologisch sinnvolle, beschäftigungswirksame öffentliche Investitionen tätigt und die Massenkaufkraft stärkt und keine rigorose Sparpolitik!

Daneben braucht es Arbeitszeitverkürzung um endlich eine gerechtere Verteilung von Erwerbsarbeit zu erreichen und eine sozial-ökologische Steuerreform die Arbeit steuerlich entlastet, Kapital, Vermögen, Umwelt- und Ressourcenverbrauch dagegen stärker besteuert. Arbeitsmarktpolitik kann eine derartig „expansive“ Wirtschaftspolitik über Qualifizierung, Weiterbildung und Hilfe bei der Jobsuche unterstützen, aber eben nicht ersetzen.

Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik ist neben der ausreichenden finanziellen Absicherung Erwerbsarbeitsloser die Unterstützung bei der Arbeitssuche. Dazu gehört auch ein Angebot an Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, welche die Chancen, eine Arbeit zu finden erhöhen, sowie neue, berufliche Perspektiven eröffnen sollen.

Als AUGE/UG bekennen wir uns grundsätzlich zu beiden Zielen und halten beide für gleichermaßen unabdingbar. Dabei ist uns allerdings wichtig, dass Zumutbarkeitsbestimmungen im Sinne der Arbeitssuchenden zu gestalten sind, und nicht das Prinzip „Arbeit um jeden Preis“ gelten darf. Es darf nur in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden, die den Prinzipien „guter Arbeit“ (u.a. sozial- und arbeitsrechtlich abgesichert, entsprechend entlohnt, sinnstiftend, mit stabilen und geregelten Arbeitszeiten und Aufstiegschancen sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten) entsprechen.

Der Kampf gegen Arbeitslosigkeit und für eine soziale Absicherung bei Verlust des Arbeitsplatzes war und ist seit jeher ein besonderes Anliegen gewerkschaftlicher Politik – nicht zuletzt weil hohe Arbeitslosigkeit natürlich den Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen erhöht, die Verhandlungsmacht von Gewerkschaften schwächt, und die Durchsetzbarkeit gewerkschaftlicher Forderungen erschwert.

Der „zweite Arbeitsmarkt“ – also öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse mit dem Ziel beruflich-sozialer Integration – stellt für uns eine Möglichkeit dar, Menschen beim Erwerb zusätzlicher Qualifikationen sowie einer entsprechenden Arbeitsroutine zu unterstützen und wieder Perspektiven auf „gute Arbeit“ und eine eigenständige finanzielle Absicherung zu schaffen. Wir stehen einem „zweiten“ Arbeitsmarkt – der „geschützte“ Arbeitsplätze für  spezifische Betroffenen-Gruppen, für die kurz- bis mittelfristig keine realistischen Chancen auf „gute Arbeit“ am ersten Arbeitsmarkt bestehen, grundsätzlich positiv gegenüber.

Damit ein „Zweiter Arbeitsmarkt“ selbst allerdings Ansprüchen einer „guten Arbeit“ und der Arbeitsmarktintegration gerecht wird, braucht es – insbesondere aus einer gewerkschaftlichen Perspektive – entsprechende Rahmenbedingungen, die Anleihen an die „experimentelle Arbeitsmarktpolitik“ unter dem ehemaligen Sozialminister und GPA-Vorsitzenden Dallinger nehmen:

  • Prinzip Freiwilligkeit: Grundsätzlich soll bei Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen das Prinzip der „Freiwilligkeit“ gelten. Zumutbarkeits- und Verfügbarkeitsbestimmungen sind im Sinne der Arbeitssuchenden zu entschärfen, die Mitbestimmung Arbeitssuchender beim Zugang zu Qualifizierung, Weiterbildung und Beschäftigungsmaßnahmen – etwa im Bereich Sozialer Unternehmen – zu stärken.

 

  • Längerfristige und dauerhaft geförderter Arbeitsplätze: Im „zweiten“ Arbeitsmarkt müssen auch längerfristige und dauerhaft geförderte Arbeitsplätze für benachteiligte Menschen geschaffen werden, für die eine Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt trotz gezielter Förder- und Unterstützungsmaßnahmen  mittel- bis langfristig nicht realistisch erscheint.

 

  • Kollektivvertragliche Absicherung: Sozial- und arbeitsrechtliche Standards müssen auch im „zweiten Arbeitsmarkt“ gelten. Insbesondere sind die kollektivvertraglichen Regelungen derzeit unzureichend. Die kollektivvertragliche Absicherung ist mit der Verankerung von Transitarbeitskräften im SOWI- (eh. BAGS) und BABE-Kollektivvertrag zwar gegeben, doch berücksichtigt diese weder Vordienstzeiten, noch Qualifikation noch die Tätigkeit an sich. Jedenfalls muss künftig der vereinbarte Mindestlohn von Euro 1.500 auch für Transitarbeitskräfte gelten. Weiters ist anzustreben, dass Transitarbeitskräfte in sozial-ökonomischen Betrieben wie Beschäftigte ähnlich gelagerter Unternehmen des „ersten“ Arbeitsmarkts entlohnt werden, also der entsprechende Kollektivvertrag heranzuziehen ist. Dabei hat analog zur Arbeitskräfteüberlassung der jeweils günstigere KV zu gelten. Für die finanzielle Bedeckung  eventuell entstehender Mehrkosten ist seitens der öffentlichen Hand zu sorgen.

 

  • Keine Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse: Insbesondere gilt es sicher zu stellen, dass Einrichtungen bzw. Leistungen des zweiten Arbeitsmarktes zu keiner Verdrängung regulärer Arbeitsverhältnisse im z.B. öffentlich-kommunalen oder gemeinnützigen Bereich führen. Nicht zuletzt um derartige Verdrängungseffekte zu verhindern ist die kollektivvertragliche Entlohnung von Transitarbeitskräften sowie der Fokus auf Weiterbildung, Qualifikation und eine nachhaltige Integration am ersten Arbeitsmarkt unumgänglich.

 

  • Als erster Schritt: Arbeitslosenanwaltschaft als Vertretung Erwerbsarbeitsloser – auch in Beschäftigungsmaßnahmen. Bislang obliegt die betriebliche Vertretung von Transitarbeitskräften dem Betriebsrat des SÖB, der zwar sowohl von den regulär Beschäftigten als auch zugewiesenen Transitarbeitskräften gewählt wird, dessen Mitglieder allerdings in der Regel von regulär Beschäftigten gestellt werden. Das kann zu Interessenskonflikten führen. Eine eigene Vertretungsstruktur für Transitarbeitskräfte gibt es derzeit nicht und erscheint angesichts der relativ kurzen Verweildauer von max. 6 Monaten auch kaum machbar, da mit Ende der Verweildauer auch das Betriebsratsmandat erlischt. Um eine – tatsächlich notwendige und auch wünschenswerte – eigenständige betriebsrätliche Vertretung von Transitarbeitskräften verankern zu können braucht es längerfristige angelegte Beschäftigungsverhältnisse. Fürs Erste erscheint eine weisungsungebundene, unabhängige Arbeitslosenanwaltschaft die geeignetste Institution zu sein, die Interessen aller Erwerbsarbeitsloser – auch jener, die in  Schulungs- bzw. Beschäftigungsmaßnahmen stehen – wirkungsvoll vertreten zu können. Die Einrichtung einer Arbeitslosenanwaltschaft ist ohnehin bereits überfällig.

 

  • Wiederbelebung „Aktion 8000“: Über die Aktion 8000 wurden unter Alfred Dallinger direkt vom AMS geförderte/finanzierte, sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse im NGO/NPO-Bereich – in Sozial-, Umwelt-, Kultur-, Frauen-, Bildungsinitiative geschaffen. Diese Aktion sollte als „Aktion 10.000“ wiederbelebt werden, die Personalauswahl den NGO/NPO obliegen.

 

  • Unterstützung von Belegschaftsinitiativen zu Betriebsübernahmen bei Insolvenz oder mangels Erbe: Wie auch schon in der Ära Dallinger soll die Übernahme von Betrieben durch die Belegschaften im Falle einer Insolvenz oder drohenden Schließung mangels Erben aktiv unterstützt und gefördert werden. Das Insolvenzrecht ist dahingehend zu gestalten, dass den Belegschaften ein Vorkaufsrecht auf die Konkursmasse eingeräumt wird. Öffentliche Unternehmensförderungen sollen insbesondere auch auf Betriebe in ArbeiterInnenselbstverwaltung und Produktionsgenossenschaften abgestimmt werden.

Weitere Forderungen der AUGE/UG betreffend Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik auf unserer Website „Arbeitszeit fairkürzen“.

AUGE/UG, Paiha: „Keine Arbeitszeitflexibilisierung auf dem Rücken der Frauen!“

Arbeitszeit FAIR-kürzen – bezahlte UND unbezahlte Arbeit zwischen Männern und Frauen gerechter FAIR-teilen.

Anlässlich des internationalen Frauentags warnt Klaudia Paiha einmal mehr vor einer weiteren Ausweitung täglicher und wöchentlicher Arbeitszeiten unter dem Titel der ‚Arbeitszeitflexibilisierung‘: „Eigentlich müssten es ja inzwischen selbst die Konservativsten unter den Konservativen in den Reihen von ÖVP, Industriellenvereinigung und WKÖ verstanden haben. Wer tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten ausdehnt und die tägliche Arbeitszeiten auf 12-Stunden ausweiten will, betreibt eine ‚Arbeitszeitflexibilisierung‘ auf dem Rücken der Frauen und verfestigt traditionelle Rollenbilder und insbesondere auch eine traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern, die auf Kosten von Chancen, Einkommen, sozialer Absicherung und finanzieller Eigenständigkeit der Frauen geht.“

Flexibilisierungsdebatte unter vollkommen falschen Vorzeichen

Für die AUGE/UG-Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen steht die aktuelle Arbeitszeitdebatte unter vollkommen falschen Vorzeichen. „Statt Arbeitszeiten auf die Bedürfnisse der Beschäftigten – insbesondere auch der weiblichen – abzustellen, meint die Wirtschaftsseite ein ‚Wünsch-Dir-Was‘ spielen zu können und das mit teilweise haarsträubenden Argumenten, die einem Reality-Check nicht ansatzweise standhalten.“ So sei etwa ein Blockung von Arbeitszeiten angesichts unzureichender Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen vollkommen unrealistisch und würde der gesundheitsbelastende Aspekt ausufernder Arbeitszeiten seitens der Wirtschaft in der laufenden Debatte weitgehend ausgeblendet. Paiha erinnert einmal mehr, dass Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitgestaltung bereits jetzt sehr großzügig ausgestaltet sind, sowohl auf gesetzlicher, als auch auf kollektivvertraglicher Ebene. Diese hätten bereits Geschlechterrollen in der Arbeitswelt verfestigt: „Bereits bisher gilt: Vollzeit ist männlich, Teilzeit ist weiblich. Weitere Flexibilisierungsschritte würden diese  Arbeitszeitrealitäten von Frauen und Männern noch  fortschreiben.“

Arbeitszeit FAIR-kürzen – weil Frauen bereits unzumutbare ‚Flexibilität‘ im Alltag abverlangt wird

Statt einer weiteren Flexibilisierung im Sinne der Unternehmen braucht es endlich eine Arbeitszeitpolitik im Sinne der ArbeitnehmerInnen – insbesondere aus einer Geschlechtersperspektive: „Frauen wird bereits eine unglaubliche Flexibilität in der Gestaltung ihres Alltags abverlangt. Nach wie vor wird der Hauptteil unbezahlter Hausarbeit von den Frauen geleistet, ebenso die Betreuungs- und Erziehungsarbeit. Arbeitszeitverwendungsstudien sprechen da ein deutliche Sprache,“ kritisiert Paiha. „Ohne eine umfassende Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich für mittlere und untere Einkommen sowie eine arbeitnehmerInnenorientierte Arbeitszeitflexibilität, die auf spezifische Lebens- und Bedarfslagen der Beschäftigten Rücksicht nimmt, wird eine geschlechtergerechte Arbeitswelt nicht möglich sein.“

Paiha abschließend: „Statt eine weitere Ausweitung und Ausdehnung von Arbeitszeiten  voranzutreiben sollte endlich darüber diskutiert werden, wie ‚Care‘-Arbeit – also die tagtäglich anfallende, weitgehend von Frauen geleistete unbezahlte Betreuungs-, Bildungs- und Pflegearbeit gesellschaftlich so organisiert und sichergestellt werden kann, dass diese nicht mehr auf Kosten der Frauen, ihrer Chancen, ihrer Eigenständigkeit und finanziellen Absicherung geht. Nur eine frauenfreundlich gestaltete Lebens- und Arbeitswelt wird eine menschenfreundliche und vor allem auch menschenwürdige sein.“

AUGE/UG, Paiha: „Beschäftigungsbonus droht, ‚Gießkanne‘ ohne nachhaltige Beschäftigungswirkung zu werden!“

paiha 160

Öffentliche Investitionen wirken gegen steigende Arbeitslosigkeit allemal besser als teure Lohnnebenkostensenkung!

Kritik am gestern im Ministerrat vereinbarten Beschäftigungsbonus (50 %ige Bezuschussung geleisteter Dienstgeberbeiträge bei der Schaffung neuer, zusätzlicher Beschäftigungsverhältnisse) kommt von der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängig GewerkschafterInnen. „Angesichts des Gültigkeitsbereichs des Beschäftigungsbonus – von arbeitslos gemeldeten Personen bis hin zu SchulabgängerInnen und JobwechslerInnen – scheint mehr das Prinzip ‚Gießkanne‘ statt zielgerichteter Förderung am Arbeitsmarkt benachteiligter Gruppen zu gelten. Zusätzlich droht der Mitnahmeeffekt angesichts der Breite der geförderten Personengruppen besonders hoch zu sein, die nachhaltige Beschäftigungswirkung dafür umso geringer. Und das bei unverhältnismäßig hohen Kosten,“ warnt Klaudia Paiha, Bundessprecherin der AUGE/UG.

Sinnvoller als die kurzfristige Förderung von Lohnnebenkosten sei eine tatsächlich nachhaltig wirkende sozial-ökologische Steuerstrukturreform, die Arbeit und ArbeitnehmerInnen entlastet, gleichzeitig allerdings Umweltverbrauch, Vermögen und Kapital stärker besteuert.

Kein Geld für Investitionen aber jede Menge finanzielle Mittel zur Unternehmensförderung?

„Mit dem Beschäftigungsbonus drohen jede Menge Beschäftigungsverhältnisse, die ohnehin entstanden wären unnötigerweise zusätzlich großzügig gefördert zu werden, während umgekehrt für dringend notwendige und tatsächlich nachhaltig beschäftigungsfördernde Investitionen in Bildung, Soziale Dienste, Klimaschutz, sozialen Wohnbau oder umweltfreundliche Infrastruktur angeblich keine finaziellen Mittel zur Verfügung stehen,“ kritisiert Paiha weiter. Einmal mehr – wie schon bei der Steuerreform – sei die Gegenfinanzierung des Beschäftigungsbonus nicht gewährleistet. „Es drohen – wie schon im Regierungsprogramm angekündigt – weitere Einsparungen und Ausgabenkürzungen, Maßnahmen, welche die angespannte Beschäftigungssituation noch zu verschärfen drohen.“

Paiha erinnert daran, dass es bereits in den letzten Jahren umfangreiche Lohnnebenkostensenkungen gegeben habe, und weitere geplant seien: so ist der Beitrag der Unternehmen zum Insolvenzentgeltfonds (IEF) deutlich reduziert worden, ebenso der Beitrag zur Unfallversicherung. Bis 2018 sollen die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfond von 4,5  auf 3,9 Prozent der Lohnsumme reduziert werden. Für Start-Ups wurde ein Förderpaket von 100 Mio. Euro an Zuschüssen zu Lohnnebenkosten beschlossen. „Die Entlastung der Unternehmen im Bereich des IEF und der Unfallversicherung allein beläuft sich auf fast 200 Mio. Euro jährlich, mit den FLAF-Beitragssenkungen wird die jährliche Ersparnis ab 2018 über eine Milliarde Euro betragen. Weitere 2 Mrd. Euro Entlastung auf die nächsten drei Jahre sind unverhältnismäßig und insbesondere hinsichtlich der Zielsetzung – nämlich der Schaffung von zusätzlichen Jobs – verfehlt.“

Zwei Milliarden Euro wären in Investitionen und Qualifikation besser angelegt!

Die AUGE/UG bedauert, dass einmal mehr die Chance auf ein umfassendes Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspaket vertan wurde. Paiha abschließend: „Zwei Milliarden Euro in sozial-ökologische Investitionen, nachhaltig wirkende Qualifikation und gezielte Beschäftigungsmaßnahmen für benachteiligte Gruppen am Arbeitsmarkt investiert, hätten ein ungleich bessere Beschäftigungswirkung. Ein öffentliche Hand, die öffentliche Aufträge zusätzlich an soziale und arbeitsmarktpolitische Kriterien bindet wäre ebenfalls ein wichtige Stütze zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Der beschlossene Beschäftigungsbonus erscheint dagegen als teures, aber nur wenig taugliches Mittel zur Bewältigung der Beschäftigungskrise.“

Paiha, AUGE/UG: „Flexibel sind wir schon genug – jetzt braucht es Arbeitszeitverkürzung!“

paiha 160

Arbeitszeit-Flexibilisierungsdebatte geht in vollkommen falsche Richtung.

„Hört man den ApologetInnen einer Arbeitszeitflexibilisierung – sprich Arbeitszeitverlängerung – zu, muss man geradezu den Eindruck bekommen, Österreich sei bei Arbeitszeitregelungen an Starrheit und Unflexibilität kaum mehr zu überbieten. Doch genau das Gegenteil ist der Fall: Es gibt zahlreiche Regelungen die ein Überschreiten täglicher und wöchentlicher Normalarbeitszeiten erlauben, es gibt flexible Überstundenkontingente, Sonderregelungen für Schichtarbeit und vieles mehr,“ stellt Klaudia Paiha, Bundessprecherin der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen klar. Paiha, AUGE/UG: „Flexibel sind wir schon genug – jetzt braucht es Arbeitszeitverkürzung!“ weiterlesen

AUGE/UG zu NÖ Mindestsicherungsgesetz: „ÖVP NÖ erklärt Bundesverfassung, Sozialstaat und Kollektivverträge zu Altpapier!“

Reguläre Beschäftigungsverhältnisse im kommunalen und gemeinnützigen Bereich drohen durch zwangsverpflichtete BMS-BezieherInnen ersetzt zu werden.

„Wenn ÖVP und FPÖ gemeinsam die Kavallerie aussenden, dann sind Verfassung, Arbeitslöhne und Sozialstaat schwer in Gefahr“, konstatiert Markus Koza, Ökonom und Bundessekretär der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen. Der NÖ Landtag beschließt heute mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ ein neues Mindestsicherungsgesetz, mit dem die Bundesverfassung und Erkenntnisse des VfGH ignoriert und Kollektivverträge umgangen werden.

Eine willkürliche Deckelung der Mindestsicherung hat der VfGH bereits 1988 aufgehoben. Und eine willkürliche Kürzung des Existenzminimums für Flüchtlinge unter jenen Betrag, mit dem ein Leben in Österreich möglich ist, verletzt die Bundesverfassung, das internationale Recht sowie das Europäische Recht. AUGE/UG zu NÖ Mindestsicherungsgesetz: „ÖVP NÖ erklärt Bundesverfassung, Sozialstaat und Kollektivverträge zu Altpapier!“ weiterlesen